Weitere Entscheidung unten: StGH Niedersachsen, 18.05.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96   

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https://dejure.org/1997,168
BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96 (https://dejure.org/1997,168)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 3 C 35.96 (https://dejure.org/1997,168)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 (https://dejure.org/1997,168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts - Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung eines Bevollmächtigten - Klagefrist für Verpflichtungsklage - Geltung der Klagefrist bei Einbeziehung eines neuen Bescheids in anhängiges Verfahren - Folgenbeseitigungsanspruch - ...

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung eines Bevollmächtigten; Klagefrist für Verpflichtungsklage; Geltung der Klagefrist bei Einbeziehung eines neuen Bescheids in anhängiges Verfahren; Folgenbeseitigungsanspruch; ...

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung eines Bevollmächtigten; Klagefrist für Verpflichtungsklage; Geltung der Klagefrist bei Einbeziehung eines neuen Bescheids in anhängiges Verfahren; Folgenbeseitigungsanspruch; ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 1; ; VwGO § ... 58; ; VwGO § 60; ; VwGO § 68 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; ; VwGO § 74 Abs. 1 Satz 2m Abs. 2; ; VwGO § 91; ; VwVfG § 14 Abs. 3; ; VwVfG § 41 Abs. 1; ; SGG § 96 Abs. 1; ; SGB X § 37 Abs. 1; ; FGO § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahrensrecht - In-Lauf-Setzen der Klagefrist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Verwaltungsprozessrecht - Klagefrist bei Einbeziehung eines Bescheides in einen anhängigen Rechtsstreit, Unheilbarkeit der Fristversäumung bei Verpflichtungsklage, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bekanntgabe eines VA; Klagefrist; Klageänderung bei Verfristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 288
  • NVwZ 1998, 1292
  • DVBl 1998, 542 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Der Begriff der höheren Gewalt ist zwar enger als der Begriff "ohne Verschulden" in § 60 Abs. 1 VwGO; entgegen einem durch die Wortwahl nahegelegten Verständnis setzt er jedoch kein von außen kommendes Ereignis voraus (vgl. Urteil vom 23. April 1985 BVerwG 3 C 7.85 - NJW 1986, S. 207 ).

    Unter höherer Gewalt ist demgemäß ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. Urteile vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - NJW 1980, S. 1480 und vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 7.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Die Frage, ob die Einbeziehung des neuen Verwaltungsakts fristgebunden sei, wurde dabei nicht erörtert (vgl. Urteile vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - BVerwGE 32, 243 ; vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 28.67 - NJW 1970, S. 1564; vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - DVBl 1980, S. 598; vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - BVerwGE 65, 167 und vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - DVBl 1987, S. 1004, sowie Beschlüsse vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4 und vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 180.92 - DVBl 1993, S. 734).

    Für einen solchen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht bereits das Vorliegen einer Klageänderung verneint (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 94.88

    Hinweispflicht einer Fernuniversität und Schließung eines Studienganges

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Demgegenüber hat der 7. Senat in einem Urteil vom 9. März 1990 (BVerwG 7 C 94.88 - Buchholz 11 Art. 20 Nr. 118) offengelassen, ob ein Herstellungsanspruch auch außerhalb von Sozialrechtsverhältnissen anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Nach allgemeiner Auffassung kommt ein Anspruch auf Folgenbeseitigung in Betracht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert (vgl. Urteile vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - BayVBl 1989, S. 52 und vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - DVBl 1993, S. 1357 ).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Nach allgemeiner Auffassung kommt ein Anspruch auf Folgenbeseitigung in Betracht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert (vgl. Urteile vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - BayVBl 1989, S. 52 und vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - DVBl 1993, S. 1357 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Zuletzt hat der 8. Senat in einer Entscheidung vom 18. April 1997 (BVerwG 8 C 38.95) zur Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit entschieden, der richterrechtlich entwickelte Herstellungsanspruch sei mangels einer Regelungslücke voraussetzungsgemäß nicht gegeben, wenn der Gesetzgeber selbst die Rechtsfolgen einer Verletzung von Nebenpflichten des Sozialleistungsträgers in Richtung auf den Sozialleistungsanspruch des Betroffenen geregelt habe.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Unter höherer Gewalt ist demgemäß ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. Urteile vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - NJW 1980, S. 1480 und vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 7.85 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    insbesondere ist anerkannt, daß eine Fristversäumnis dem Betroffenen nicht angelastet werden darf, wenn er durch arglistes Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (vgl. Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 12.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 100 S. 31).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Der 3. Senat hat in einem Urteil vom 24. März 1988 (BVerwG 3 C 48.86 - BVerwGE 79, 192 ) ausgesprochen, der speziell dem Sozialrecht entnommene Rechtsgedanke könne nicht verallgemeinert werden; auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts könne unrechtmäßiges Verwaltungshandeln oder Unterlassen nur im Rahmen zulässigen Verwaltungshandelns ausgeglichen werden.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Gleichzeitig soll sie ein wirkungsvolles behördliches und gerichtliches Verfahren gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, S. 253 ).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1986 - NC 9 S 550/86

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Bevollmächtigten; maßgeblicher

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 6/84

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts - Adressat eines Verwaltungsakts -

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70

    Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids

  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

  • BGH, 23.01.2024 - II ZB 7/23

    Die GmbH im Handelsregister - und das Geburtsdatum des Geschäftsführers

    Ungeachtet der Frage, ob und ggf. inwieweit im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung in Anbetracht des in Erwägungsgrund 9 und 10 der Verordnung angestrebten Ziels eines gleichmäßigen Datenschutzniveaus überhaupt auf Ansprüche aus dem nationalen Recht zurückgegriffen werden könnte (vgl. dazu etwa Lüttringhaus in Gebauer/Wiedmann, Europäisches Zivilrecht, 3. Aufl., Kap. 30 Rn. 82 ff.; BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22, WM 2023, 2096), wären die Voraussetzungen der hier in Betracht kommenden Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, § 823 Abs. 1, § 839 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG auf Folgenbeseitigung und/oder künftige Unterlassung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 273/79, BGHZ 80, 311, 319; Urteil vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505, 2506; Urteil vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 17 f., 28; BVerwGE 69, 366, 370; 82, 76, 95; 105, 288) nicht erfüllt.
  • BGH, 23.01.2024 - II ZB 8/23

    Kommanditist hat keinen Anspruch auf Löschung von Wohnort und Geburtsdatum aus

    Ungeachtet der Frage, ob und ggf. inwieweit im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung in Anbetracht des in Erwägungsgrund 9 und 10 der Verordnung angestrebten Ziels eines gleichmäßigen Datenschutzniveaus überhaupt auf Ansprüche aus dem nationalen Recht zurückgegriffen werden könnte (vgl. dazu etwa Lüttringhaus in Gebauer/Wiedmann, Europäisches Zivilrecht, 3. Aufl., Kap. 30 Rn. 82 ff.; BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22, WM 2023, 2096), wären die Voraussetzungen der hier in Betracht kommenden Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, § 823 Abs. 1, § 839 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG auf Folgenbeseitigung und/oder künftige Unterlassung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 273/79, BGHZ 80, 311, 319; Urteil vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505, 2506; Urteil vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 17 f., 28; BVerwGE 69, 366, 370; 82, 76, 95; 105, 288) nicht erfüllt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2018 - 2 M 38/18

    Zustellung eines Verwaltungsaktes an den Betroffenen bei Bestellung eines

    Mit der Bekanntgabe an den Betroffenen kann die Behörde jeder Diskussion darüber ausweichen, ob ein Bevollmächtigter - wirksam - bestellt worden ist oder nicht.Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an den Adressaten genügt somit auch dann für seine Wirksamkeit und für das In-Lauf-Setzen der Klagefrist nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn für das Verwaltungsverfahren ein Bevollmächtigter bestellt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - 3 C 35.96 -, juris RdNr. 32; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., § 41 RdNr. 34; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl, § 74 RdNr. 5; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 41 RdNr. 39).
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Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 18.05.1998 - StGH 27/94   

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https://dejure.org/1998,12488
StGH Niedersachsen, 18.05.1998 - StGH 27/94 (https://dejure.org/1998,12488)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.1998 - StGH 27/94 (https://dejure.org/1998,12488)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - StGH 27/94 (https://dejure.org/1998,12488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 13 Abs. 3. NV; § 14 Abs. 3 NAbgG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 8 StGHG; Art. 54 NV
    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens; Eindeutiger Wortlaut der Antragsschrift ; Vorgesehene Kürzung der Grundentschädigung nur um Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens; Eindeutiger Wortlaut der Antragsschrift ; Vorgesehene Kürzung der Grundentschädigung nur um Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens; Eindeutiger Wortlaut der Antragsschrift ; Vorgesehene Kürzung der Grundentschädigung nur um Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen

  • archive.org PDF

    13 NV, § 14 NAbgG
    Verfassungsmäßigkeit des 2. und 16. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 9

    Unstatthaftigkeit einer Individualverfassungsbeschwerde und Fristerfordernis im Organstreitverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18

    Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19

    Vielmehr kann auch ein Gesetzesbeschluss - also entgegen der Formulierung im Antrag der Antragstellerin nicht das Gesetz, sondern der dahinführende Gesetzgebungsakt - eine Maßnahme im Sinne der §§ 8 Nr. 6, 30 StGHG in Verbindung mit § 64 Abs. 1 BVerfGG sein (so ausdrücklich BVerfG, Urt. v. 29.9.1990 - 2 BvE 1/90 -, BVerfGE 82, 322, 335 = juris Rn. 38 (Sperrklausel); Urt. v. 13.6.1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188, 209 = juris Rn. 74 (Wüppesahl); Urt. v. 14.7.1986 - 2 BvE 2/84 -, BVerfGE 73, 40, 65 = juris Rn. 81 (Parteienfinanzierung V); ständige Rechtsprechung seit BVerfG, Urt. v. 5.4.1952 - 2 BvH 1/52 -, BVerfGE 1, 208, 220 = juris Rn. 45 (Sperrklausel); VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.2017 - 1 GR 29/17 -, juris Rn. 39 f.; VerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 27.8.2015 - 1/14 -, juris Rn. 62; Niedersächsischer StGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 24/94 -, juris Rn. 22 f.).
  • StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13

    Individualverfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; Zuständigkeit

    Die Befugnis, auf den Antrag eines Bürgers die Vereinbarkeit staatlichen Handelns oder Unterlassens mit der Niedersächsischen Verfassung oder - was die Antragsteller in erster Linie anstreben - mit dem Grundgesetz zu überprüfen, ist dem Staatsgerichtshof hiernach nicht eingeräumt (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, NdsRpfl. 1998, 270).

    Eine solche konkrete verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Zuweisung besteht für die vorliegenden Anträge ersichtlich nicht (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998, a.a.O.).

  • StGH Niedersachsen, 03.06.2022 - StGH 2/21
    Richtet sich der Antrag gegen den Erlass eines Gesetzes, beginnt die Sechs-Monats-Frist mit der Verkündung des Gesetzes zu laufen (vgl. NdsStGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, NdsStGHE 4, 2, juris Rn. 20 m.w.N.).
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