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   BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 1.99   

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BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 1.99 (https://dejure.org/1999,9096)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1999 - 4 BN 1.99 (https://dejure.org/1999,9096)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1999 - 4 BN 1.99 (https://dejure.org/1999,9096)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1340
  • BauR 1999, 1435
  • ZfBR 1999, 234
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Ein solches Gebiet wahrt nicht die Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebietes (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 26 S. 1 f.).
  • BVerwG, 07.09.2017 - 4 C 8.16

    Bebauungsplan; allgemeines Wohngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine

    Näheres ergibt sich aus § 4 Abs. 2 BauNVO 1977(BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 26 S. 1).

    Mit dem vollständigen Ausschluss der nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO 1977zulässigen Nutzungen ist die allgemeine Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets nicht mehr gegeben (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 26 S. 2).

    Ein allgemeines Wohngebiet, in dem nur Wohngebäude zulässig sind, ist rechtlich ein reines Wohngebiet (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 26 S. 1).

  • VG Karlsruhe, 05.08.2014 - 4 K 1370/12

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung einer Eisdiele in eine Gaststätte in einem

    Sind nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans, der ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, nur Wohngebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und - in einem kleinen Teil des Plangebiets - Ställe für Kleintierhaltung im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 6 BauNVO 1968/1977 zulässig und danach insbesondere alle Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauNVO ausgeschlossen, ist der allgemeine Charakter des nach § 4 BauNVO zu beurteilenden Baugebietstypus eines allgemeinen Wohngebiets (WA) nicht mehr gewahrt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 08.02.1999 - 4 BN 1/99 - NVwZ 1999, 1340).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 08.02.1999 - 4 BN 1.99 - NVwZ 1999, 1340) ist der allgemeine Charakter eines allgemeinen Wohngebiets (WA) dann nicht mehr gegeben, wenn die Gemeinde im Bebauungsplan alle Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauNVO ausschließt und damit im rechtlichen Ergebnis die Wirkung eines reinen Wohngebiets (WR) herstellt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Dies hätte zur Folge, dass das Gebiet den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes verliert und sich tatsächlich als reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO darstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 -, NVwZ 1999, 1340 und juris, Rn. 13; Urteil vom 7. September 2017 - 4 C 8/16 -, BVerwGE 159, 322 und juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

    Mit dem Sachverhalt in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in dem ausnahmslos alle Nutzungen nach § 4 Abs. 2 und Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen waren (Beschluss vom 08.02.1999 - 4 BN 1.99 -, NVwZ 1999, 1340 f.) ist der vorliegende Fall daher nicht zu vergleichen.
  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A

    Wahrt die getroffene Festsetzung nicht die allgemeine Zweckbestimmung des Gebietscharakters, stellt sich die Frage nicht, ob die Festsetzung durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 1.99 -, juris-Dokument).

    Zu Recht weist die Antragsgegnerin darauf hin, dass nach der zuvor zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 1.99 -, a.a.O.) nur bei vollständigem Ausschluss der nach § 4 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen im rechtlichen Ergebnis die Wirkung eines reinen Wohngebietes (WR) hergestellt würde, ohne dass ein solches festgesetzt worden ist.".

  • VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf

    Wahrt die getroffene Festsetzung nicht die allgemeine Zweckbestimmung des Gebietscharakters, stellt sich die Frage nicht, ob die Festsetzung durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 1/99 -, juris-Dokument).

    Zu Recht weist die Antragsgegnerin darauf hin, dass nach der zuvor zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 1/99 -, a.a.O.) nur bei vollständigem Ausschluss der nach § 4 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen im rechtlichen Ergebnis die Wirkung eines reinen Wohngebietes (WR) hergestellt würde, ohne dass ein solches festgesetzt worden ist.

  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 CN 7.19

    Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen

    Festsetzungen nach § 1 Abs. 5 BauNVO dürfen nicht dazu führen, dass entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauNVO ein Baugebiet geschaffen wird, das einen anderen als den normativ vorgegebenen Charakter aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2004 - 4 BN 39.04 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 20 = juris Rn. 22 m.w.N.), oder dass die Wirkungen eines anderen als des festgesetzten Baugebiets hergestellt werden (BVerwG, Urteil vom 7. September 2017 - 4 C 8.16 - BVerwGE 159, 322 Rn. 8 ff. und Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 26 = juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 28.10.2019 - 4 C 2447/17

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 14 "Zum Ritzhagen I, 1. Änderung"

    Mit Rücksicht auf die (begrenzte) Nutzungsmischung in allgemeinen Wohngebieten wäre es mit der Zweckbestimmung des allgemeinen Wohngebiets unvereinbar, alle anderen Nutzungen mit der Folge auszuschließen, dass im allgemeinen Wohngebiet nur Wohngebäude zulässig sind (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 10 S 27.15

    Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) anstelle eines reinen

    Macht die Gemeinde von der in § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO eröffneten Möglichkeit der Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen Gebrauch, darf die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets nicht verloren gehen, weil andernfalls die in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauNVO geregelte Pflicht verletzt wird, im Bebauungsplan ein in § 1 Abs. 2 BauNVO bezeichnetes Baugebiet festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 -, juris Rn. 12; Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, juris, Rn. 9).

    Mit dem Ausschluss aller anderen Nutzungen außer Wohngebäuden ist der allgemeine Charakter des nach § 4 BauNVO zu beurteilenden Baugebietstypus eines allgemeinen Wohngebietes (WA) nicht mehr gewahrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 a.a.O., Rn. 13).

    Ist das Ergebnis der planerischen Festsetzung - wie hier - bereits inhaltlich unzulässig, kommt es nicht darauf an, ob rechtfertigende Gründe bestehen und welche Anforderungen an die Begründungspflicht zu stellen sind (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 a.a.O., Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2016 - 10 S 27.15

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 7 D 49/17

    Ausweisung von Wohngebieten und Flächen für den Gemeinbedarf i.R.e.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - 8 C 11816/19

    Zur Festsetzung von reinen Wohngebieten durch den Bebauungsplan innerhalb einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08

    Normenkontrolle (erfolglos); Bebauungsplan; ehemaliger Güterbahnhof; Wohngebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 10 D 10/04

    Zufahrt zu Gewerbegebiet durch reines Wohngebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2005 - 7 A 3611/04

    Festsetzungen im Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 BN 2.14

    Grundsätzliche Bedeutung von auslaufendes Recht betreffenden Rechtsfragen

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634

    Keine Befreiung für den Mobilfunkmasten im allgemeinen Wohngebiet - Textliche

  • VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 9 K 3163/06

    Bauvorbescheid für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines

  • VG Berlin, 26.02.2019 - 19 K 337.16

    Erteilung einer bauplanungsrechtlichen Ausnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2006 - 10 B 1908/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 7 D 75/05
  • VG Freiburg, 17.02.2011 - 3 K 1089/10

    Für die Gültigkeit einer Festsetzung in einem Bebauungsplan bzgl. der allgemeinen

  • VG München, 13.01.2009 - M 1 K 08.3806

    Übergangsrecht; Wahlmöglichkeit des Bauherrn; eingeschränktes Gewerbegebiet;

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