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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99   

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https://dejure.org/1999,370
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99 (https://dejure.org/1999,370)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.1999 - 10 B 1283/99 (https://dejure.org/1999,370)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 1999 - 10 B 1283/99 (https://dejure.org/1999,370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die Errichtung einer Windenergieanlage erteilte Baugenehmigung; Bauplanungsrechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich; Anforderungen an die Bemessung der erforderlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 10 L 2107/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1360
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95

    Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99
    Hinzu kommt die Rotorbewegung, denn diese verstärkt die belastende Wirkung der Anlage auf die Nachbarschaft, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. August 1997 - 7 A 629/95 -.
  • BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 132.96

    Immissionsschutzrecht - Berücksichtigung eines Meßunsicherheitsabschlags bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99
    Wurden schädliche Umwelteinwirkungen nach Maßgabe der TA-Lärm ermittelt, durfte der Bewertungsmaßstab dieses Regelwerks nicht dadurch verschoben werden, daß der vorgeschriebene Meßunsicherheitsabschlag unberücksichtigt blieb, BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 7 B 132.96 -, NVwZ-RR 1997, 279.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - 7 B 1591/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erteilung einer Baugenehmigung für eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99
    Wer im Außenbereich wohnt, kann deshalb allenfalls die Einhaltung der Grenzwerte verlangen, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken für Mischgebiete erarbeitet sind, also Beurteilungspegel von 60 db (A) tagsüber sowie 45 db (A) nachts, OVG NRW, Beschluß vom 9. September 1998 - 7 B 1591/98 -.
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