Weitere Entscheidung unten: VerfGH Sachsen, 25.06.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97   

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https://dejure.org/1998,89
BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97 (https://dejure.org/1998,89)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 2 C 4.97 (https://dejure.org/1998,89)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 (https://dejure.org/1998,89)
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Über 50jähriger Bundesangestellter

§ 161 Abs. 2 VwGO, einseitige Erledigungserklärung kann bis zum Zeitpunkt der Zustimmung durch den Prozeßgegner zurückgenommen werden;

§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, kein Feststellungsinteresse bei beabsichtigter, aber offenbar aussichtsloser Schadensersatzklage (hier: Kollegialgerichtsklausel, § 839 BGB);

§ 48 BHO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Vereinfachtes Berufungsverfahren - Einseitige Erledigungserklärung des Klägers - Rückkehr zum Sachantrag - Erledigungsfeststellung - Klageänderung

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; VwGO § ... 101 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 142; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 1; ; UN-Pakt Art. 14 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Grundlagen und Folgen der einseitigen Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Beamtenrecht - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach Verzicht auf mündliche Verhandlung im ersten Rechtszug; Erledigungserklärung, einseitige - des Klägers und Rückkehr zum Sachantrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 404
  • NJ 1998, 549
  • DVBl 1998, 795 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (232)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Über die Berufung kann durch Beschluß nach § 130 a VwGO auch dann entschieden werden, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung ergangen ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83).

    Auch im Fall ihrer Anwendbarkeit auf den Verwaltungsprozeß enthalten diese Vorschriften keine Garantie eines jeweils mit mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtsmittelzuges (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - ).

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Die einseitige Erledigungserklärung führt nur dann zu der Erledigungsfeststellung durch das Gericht, wenn - ausgehend von dem ursprünglichen Klaganspruch - objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist und wenn die beklagte Partei kein beachtenswertes Interesse an einer Klärung zum Ausdruck gebracht hat, daß die Klage von Anfang an keinen Erfolg haben konnte (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - ; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 2 C 18.87 - ; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - ).

    Ebensowenig wie der Übergang vom Sachantrag zur Erledigungserklärung oder zum Erledigunngsfeststellungsantrag den Einschränkungen der §§ 91, 142 VwGO unterworfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 ), war im vorliegenden Verfahren die Rückkehr vom Erledigungsfeststellungsantrag zum Sachantrag an die Voraussetzungen des § 91 VwGO gebunden.

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 17.92
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Er kann auch zunächst die Feststellung der Erledigung der Hauptsache beantragen, um die Berechtigung seiner Erledigungserklärung überprüfen zu lassen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - mit zahlreichen Nachweisen), und sodann - wenn sich seine Auffassung, der Rechtsstreit habe sich in der Hauptsache erledigt, als unzutreffend erweist - sein ursprüngliches Sachbegehren erneut zur Entscheidung stellen oder wie hier zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO übergehen.

    Aufgrund der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers ist die Rechtshängigkeit des Sachbegehrens auch dann nicht entfallen, wenn der "Hauptsacheantrag" nicht zugleich mit der Erledigungserklärung ausdrücklich als Hilfsantrag aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - ; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 211.87 - ; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - ).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 15.78

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Im vorliegenden Falle ist das Berufungsgericht unter Mitwirkung von drei Berufsrichtern aufgrund eingehender und sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Beklagte im Hinblick auf das Alter des Klägers rechtlich gehindert war, ihn als Beamten in den Bundesdienst zu übernehmen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 15.78 Buchholz 232 § 15 Nr. 11>), und daß sie eine darauf gerichtete Zusage, die nach Auffassung des Berufungsgerichts in der Einstellungsmitteilung vom 7. Juni 1993 enthalten gewesen sein soll, zurücknehmen durfte.
  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Aufgrund der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers ist die Rechtshängigkeit des Sachbegehrens auch dann nicht entfallen, wenn der "Hauptsacheantrag" nicht zugleich mit der Erledigungserklärung ausdrücklich als Hilfsantrag aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - ; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 211.87 - ; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Die einseitige Erledigungserklärung führt nur dann zu der Erledigungsfeststellung durch das Gericht, wenn - ausgehend von dem ursprünglichen Klaganspruch - objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist und wenn die beklagte Partei kein beachtenswertes Interesse an einer Klärung zum Ausdruck gebracht hat, daß die Klage von Anfang an keinen Erfolg haben konnte (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - ; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 2 C 18.87 - ; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 4 S 2666/95

    Einseitige Erledigungserklärung ohne hilfsweise Aufrechterhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    BVerwG 2 C 4.97 VGH 4 S 2666/95.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl, u.a. BVerwG, Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ; Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Urteil vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - ).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Gegen die Gültigkeit des § 130 a VwGO bestehen im Hinblick auf das Gebot nach Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, und auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 29.90
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl, u.a. BVerwG, Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ; Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Urteil vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87

    Anrechnung der Rentenabfindung (VBL-Rente) auf die Beamtenversorgung - Einordnung

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 10.12.1958 - V C 144.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67
  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Die zunächst statthafte isolierte Anfechtungsklage gegen die streitgegenständliche Auflage wurde nach deren Aufhebung durch Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 15. Juni 2015 und die dadurch eingetretene Erledigung (Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG) gemäß § 173 VwGO i. v. m. § 264 Nr. 2 ZPO zulässigerweise in eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog umgestellt (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - BayVBl 1998, 668).

    Das setzt zunächst voraus, dass sich die Nebenbestimmung nach Klagerhebung erledigt hat, der Amtshaftungsprozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BVerwG, U. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - NVwZ 1999, 404; BayVGH, U. v. 14.1.1991 - 2 B 90.1756 - NVwZ-RR 1991, 519).

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG, U. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - BayVBl 1998, 668; Kopp/Schenke, a. a. O., § 113 Rn. 136; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2016, § 113 Rn. 89).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Ergeht jedoch in der ersten Instanz aufgrund eines von den Beteiligten erklärten Einverständnisses eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, kann im Berufungsverfahren gleichwohl eine Entscheidung durch Beschluss gemäß § 130a Satz 1 VwGO ergehen, ohne dass dies eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zur Folge hätte (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 -, juris, RdNr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - 8 S 138/16

    Eignung eines Stellplatzes

    Eine - nur unter den Voraussetzungen des § 91 VwGO zulässige - Klageänderung ist in dem Übergang auf den nunmehr gestellten Antrag gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 ZPO nicht zu sehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - NVwZ 1999, 405; Urt. v. 10.4.1997 - 2 C 38.95 - DVBl 1998, 191).
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97   

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VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97 (https://dejure.org/1998,5631)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.1998 - 48-IV-97 (https://dejure.org/1998,5631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof hinsichtlich Einhaltung der Beschwerdefrist; Verfassungsbeschwerde gegen eine die Beschwerde ablehnende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG); Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung; ...

  • VerfGH Sachsen
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 780
  • NVwZ 1999, 404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 41-IV-97

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Einlegung; Belastung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Wegen der fehlenden Rechtskraft des Prozeßkostenhilfebeschlusses stehe auch nicht der Beschluß des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 23. Januar 1998 - Vf. 41-IV-97 - der Zulässigkeit entgegen.

    In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 23. Januar 1998 - Vf. 41-IV-97 - NJW 1998, 1301) sieht der Verfassungsgerichtshof den Fristbeginn im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG auf Grund der den Rechtsweg abschließenden Gerichtsentscheidung.

  • OLG Dresden, 19.08.1997 - 6 W 960/97

    Rechte des Gesamtvollstreckungsverwalters nach Aufhebung des Rückgabebescheides

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes Klaus Budewig sowie die Richter Ulrich Hagenloch, Alfred Graf von Keyserlingk, Hans Dietrich Knoth, Hans v. Mangoldt, Heinrich Rehak, Siegfried Reich, HansPeter Schneider und Hans-Heinrich Trute am 25. Juni 1998 beschlossen: 1. Die Verfassungsbeschwerde wird, soweit sie sich gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Dresden vom 19. August 1997 - 6 W 0960/97 - richtet, verworfen.

    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 12. November 1997 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. August 1997 6 W 0960/97 -, mit welchem ihre Beschwerde gegen einen Beschluß des Landgerichts Chemnitz vom 2. Juni 1997 - 4 O 19/97 - zurückgewiesen wurde, sowie gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Oktober 1997 - 6 W 0960/97 -, in welchem der Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin vom 10. September 1997 gegen den ersten Beschluß nicht abgeholfen wurde.

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit erwogen, auch nichtförmliche Rechtsbehelfe anzustrengen, um dem Subsidiaritätsgrundsatz zu genügen (BVerfGE 63, 77, [78 ff.]; 73, 322, [326 ff]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit erwogen, auch nichtförmliche Rechtsbehelfe anzustrengen, um dem Subsidiaritätsgrundsatz zu genügen (BVerfGE 63, 77, [78 ff.]; 73, 322, [326 ff]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf ist dem Art. 103 Abs. 166 in dem hier in Betracht kommenden Anwendungsbereich nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 14. Mai 1998- Vf. 32-IV-97).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 70, 288, 294).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch das Oberlandesgericht auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Oktober 1997 - NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschl. v. 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch das Oberlandesgericht auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Oktober 1997 - NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschl. v. 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • LG Düsseldorf, 06.01.1998 - 4 O 19/97

    DIPPINGOLD/eimü GOLDDIP

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 12. November 1997 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. August 1997 6 W 0960/97 -, mit welchem ihre Beschwerde gegen einen Beschluß des Landgerichts Chemnitz vom 2. Juni 1997 - 4 O 19/97 - zurückgewiesen wurde, sowie gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Oktober 1997 - 6 W 0960/97 -, in welchem der Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin vom 10. September 1997 gegen den ersten Beschluß nicht abgeholfen wurde.
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 85-IV-08
    Die Gegenvorstellung lässt als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf im Interesse der Rechtssicherheit den Lauf der Einlegungsfrist unberührt (SächsVerfGH, NJW 1998, 1301; NJW 1999, 780; siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 125-IV-04; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 22-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 98-IV-04
    Dies gilt aber nicht für eine auf behauptete andere Rechtsverletzungen gestützte Gegenvorstellung (vgl. SächsVerfGH NJW 1999, 780; SächsVerfGH NJW 1998, 1301; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 [Vf. 18-IV-02]) oder für eine auf sonstige Grundrechtsverletzungen gestützte Gehörsrüge.
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 112-IV-04
    Dabei kann dahinstehen, ob der als Gegenvorstellung bezeichnete Antrag der Beschwerdeführerin als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zu erachten ist, der im Interesse der Rechtssicherheit den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist wegen der dem Gegenvorstellungsrecht anhaftenden Ungewissheiten unberührt lässt (SächsVerfGH NJW 1998, 1301; SächsVerfGH NJW 1999, 780; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 18-IV-02
    Eine danach erhobene formlose Gegenvorstellung ist dem Rechtsweg im Sinne des § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG nicht zuzuordnen, da der Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist im Interesse der Rechtssicherheit und insbesondere der Rechtskraft abschließender Entscheidungen nicht mit Ungewißheiten belastet werden darf, die dem Gegenvorstellungsrecht anhaften (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 23.1. und vom 25.6.1998, NJW 1998, 1301; 1999, 780).
  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 49-IV-00
    Sie kann den Lauf der im § 29 Abs. 1 SächsVerfGHG bestimmten Frist nicht unterbrechen (std. Rspr., vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 48-IV-97 - ).
  • VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 10-IV-00
    (vgl. Beschlüsse des SächsVerfGH vom 23.1.1998 - Vf. 41-IV-97 -, JbSächsOVG 6, 15 [16] = NJW 1998, 1301, und vom 25.6.1998 - Vf. 48-IV-97 -, NJW 1999, 780).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 125-IV-04
    Dies gilt aber nicht für eine auf behauptete andere Rechtsverletzungen gestützte Gegenvorstellung (vgl. SächsVerfGH NJW 1999, 780; SächsVerfGH NJW 1998, 1301; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 - Vf. 18-IV-02) oder für sonstige Grundrechtsrügen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 112-IV-04/Vf. 113-IV-04).
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