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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97   

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BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97 (https://dejure.org/1998,43)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 (https://dejure.org/1998,43)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 1 C 17.97 (https://dejure.org/1998,43)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebung - Abschiebung in den Heimatstaat - Ausweisungszwecke - Ausweisung - Asylberechtigter - Einvernehmen der Staatsanwaltschaft - Ergänzung von Ermessenserwägungen - Ermessensentscheidung - Duldungsgründe - Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 3; AuslG § 64 Abs. 3; AuslG § 55 Abs. 2; VwGO § 114 S. 2
    D (A), Türken, Asylberechtigte, Straftäter, Ausweisung, Abschiebung, Ermessen, Duldungsgründe

  • Judicialis

    GG Art. 16 a; ; AuslG 1990 § 45 Abs. 1 und 2; ; AuslG 1990 § 46 Nr. 1 und 2; ; AuslG 1990 § 47 Abs. 2 Nr... . 1; ; AuslG 1990 § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; AuslG 1990 § 51 Abs. 1 und 3; ; AuslG 1990 § 55 Abs. 2; ; AuslG 1990 § 64 Abs. 3; ; VwGO § 114 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Ausweisung bzw. Abschiebung eines Asylberechtigten, Ausübung des Ermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Begrenzung der Ausweisung eines Asylberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 351
  • NVwZ 1999, 425
  • DVBl 1998, 1023
 
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Wird zitiert von ... (289)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten und voll gerichtlich überprüfbar (vgl. Urteile vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Vergünstigungen des § 48 Abs. 1 AuslG und des § 47 Abs. 3 AuslG kumulativ anzuwenden sind (Urteile vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 39).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten und voll gerichtlich überprüfbar (vgl. Urteile vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Vergünstigungen des § 48 Abs. 1 AuslG und des § 47 Abs. 3 AuslG kumulativ anzuwenden sind (Urteile vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 39).

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97

    Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    In gleicher Weise hat er bereits anerkannt, daß bei einer Entscheidung über eine Ausweisung auch dann nach § 45 Abs. 2 Nr. 2 AuslG die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen zu berücksichtigen sind, wenn der Ausländer aus Gründen des familiären Zusammenlebens nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG besonderen Ausweisungsschutz genießt (Beschluß vom 27. Juni 1997 - BVerwG 1 B 123.97 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15).
  • BVerwG, 19.08.1981 - 4 B 105.81
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Eine derartige zeitliche Begrenzung steht indessen nicht einmal der Änderung eines Verwaltungsaktes im gerichtlichen Verfahren entgegen (Beschluß vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Eine derartige zeitliche Begrenzung steht indessen nicht einmal der Änderung eines Verwaltungsaktes im gerichtlichen Verfahren entgegen (Beschluß vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 ).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    bbb) Das Nachschiebers von Gründen war auch vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO in weitem Umfang bis zur Grenze der "Wesensveränderung" des Verwaltungsaktes zulässig (vgl, z.B. Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Das schließt, wie der Senat bereits für die Anwendung des § 46 Nr. 1 AuslG betont hat (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 ), den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt oder Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatliches Funktionen ein.
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Vielmehr muß ein einschränkendes Gesetz der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte Rechnung tragen und unbedingt erforderlich sein, wobei der Eingriff den einzelnen nicht übermäßig belasten darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. August 1978 - 2 BvR 1013, 1019, 1034/77 - BVerfGE 49, 24 ).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Eine solche Rechtsfolge kann unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Asylgrundrecht gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG nicht unter einem Gesetzesvorbehalt steht, nur als "ultima ratio" gerechtfertigt sein, wenn anderenfalls die "Opfergrenze" des asylgewährenden Staates überschritten wäre (vgl, Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 ).
  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
    Jedenfalls bei Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde durfte auch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens eine Ermessensbegründung ergänzt werden, wenn die nachträglich von der Behörde angegebenen Gründe schon bei Erlaß des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wurde (Urteil vom 19, August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - Buchholz 418.02 Tierärzte Nr. 2).
  • BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94

    Ausweisungsschutz eines nicht asylberechtigten Ausländers wegen der Gefahr

  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die

  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

  • BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 96.92

    Türkisches Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Danach lässt § 114 Satz 2 VwGO nur die Ergänzung von Ermessenserwägungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu, nicht aber die vollständige Nachholung oder die Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe (vgl. BVerwGE 106, 351 ; 107, 164 sowie Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 23/03 -, RiA 2004, S. 35 für ein beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Zum einen handelt es sich insoweit nicht um ein nach § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren zulässiges Ergänzen der Ermessenserwägungen, sondern angesichts dessen, dass der im vorliegenden Fall allein relevante Billigkeitsaspekt des behördlichen Verschuldens an der Überzahlung zuvor keine Rolle in der Billigkeitsentscheidung der Beklagten gespielt hat, um eine von § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckte Auswechselung der die Billigkeitsentscheidung tragenden Gründe (grundlegend zu § 114 Satz 2 VwGO Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 13; Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 29).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Zum einen handelt es sich insoweit nicht um ein nach § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren zulässiges Ergänzen der Ermessenserwägungen, sondern angesichts dessen, dass der im vorliegenden Fall allein relevante Billigkeitsaspekt des behördlichen Verschuldens an der Überzahlung zuvor keine Rolle in der Billigkeitsentscheidung der Beklagten gespielt hat, um eine von § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckte Auswechselung der die Billigkeitsentscheidung tragenden Gründe (grundlegend zu § 114 Satz 2 VwGO Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 13; Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97   

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https://dejure.org/1998,1153
BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97 (https://dejure.org/1998,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1998 - 6 P 9.97 (https://dejure.org/1998,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 (https://dejure.org/1998,1153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Personalratswahl - Anfechtungsfrist - Anfechtungsgrund - Schriftliche Stimmabgabe - Besondere Diensteinteilung - Persönliche Stimmabgabe statt Briefwahl

  • Judicialis

    LPVG NW § 22; ; WO-LPVG § 18

  • rechtsportal.de

    Personalvertretungsrecht - Anfechtung einer Personalratswahl, Nachschieben von Anfechtungsgründen, Briefwahlanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 378
  • NVwZ 1999, 425 (Ls.)
  • DVBl 1999, 339 (Ls.)
  • NZA-RR 1999, 108
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Der Senatsbeschluß vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89.

    - (PersR 1991, 337) besagt nichts Abweichendes.

  • BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91

    Personalvertretung - Gruppenwahl - Wahlanfechtung - Personalratswahl

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Mit Beschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 - (Buchholz 251.5 § 22 HePersVG Nr. 1, S. 1 ff.) hat der Senat zwar betont, daß jeder Antragsteller innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist darlegen muß, aus welchen Gründen nach seiner Meinung gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sei (a.a.O. S. 3).

    f) Ergänzend hierzu wird nochmals darauf hingewiesen (vgl. schon Beschluß vom 8. Mai 1992 a.a.O.), daß es der auch das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren kennzeichnenden, durch Dispositionsmaxime und Mitwirkungspflicht der Beteiligten geprägten Tendenz widerspricht, wenn die Verwaltungsgerichte ohne erkennbaren und aktenkundigen Anlaß die Wahlunterlagen beiziehen, um nach Gründen zu forschen, aus denen sich die Ungültigkeit der Wahlergebnisse ergeben könnte.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Vielmehr heißt es dort, ein Antrag im Beschlußverfahren müsse ebenso bestimmt sein wie eine Klageschrift im Urteilsverfahren, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sei auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (Beschluß vom 8. November 1983 - 1 ABR 57/81 - BAGE 44, 226, 233; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 38/83 - BAGE 50, 29, 31; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - BAGE 52, 160, 164 f.).

    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).

  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Vielmehr heißt es dort, ein Antrag im Beschlußverfahren müsse ebenso bestimmt sein wie eine Klageschrift im Urteilsverfahren, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sei auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (Beschluß vom 8. November 1983 - 1 ABR 57/81 - BAGE 44, 226, 233; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 38/83 - BAGE 50, 29, 31; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - BAGE 52, 160, 164 f.).

    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Das dort anerkannte Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen (Beschluß vom 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11, 30; Beschluß vom 24. November 1981 - 2 BvC 1/81 - BVerfGE 59, 119, 123; Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 BVerfGE 79, 50), findet seine Grundlage in den gesetzlichen Bestimmungen über die Gültigkeit von Bundestagswahlen.
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Ist das der Fall, so steht nicht nur einem Nachschieben von Anfechtungsgründen nichts im Wege, sondern das Gericht ist dann sogar gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (Beschluß vom 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165, 168 f.; Beschluß vom 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - BAGE 22, 38, 40 f.; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP § 76 BetrVG Nr. 26; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - AP § 19 BetrVG 1972 Nr. 13; ebenso Hess/Schlochauer/Glaubitz, Betriebsverfassungsgesetz, 5. Aufl. 1997, § 19 Rn. 33; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 18. Aufl. 1996, § 19 Rn. 38).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Da jenes Gebot seine prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments findet, ergeben sich gegen gleichlautende landesrechtliche Bestimmungen keine Bedenken (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148, 159).
  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Dementsprechend war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 22 BPersVG a.F. geklärt, daß die Ungültigkeit der Wahl auch auf Gründe gestützt werden kann, die erst nach Ablauf der 14tägigen Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden (Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG 7 P 4.57 - BVerwGE 5, 324; Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 - ZBR 1962, 21; Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 10.60 - ZBR 1962, 88).
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60
  • BVerwG, 07.07.1961 - VII P 9.60
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - 62 PV 2.21

    Anfechtung einer Personalratswahl; Aufbewahrung von Wahlbriefen

    Die Antragsteller genügen mit der von ihnen innerhalb der Frist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 26 bis 28), rechtzeitig darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich (so schon die Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2016 - OVG 62 PV 1.16 - juris Rn. 17 und vom 10. Februar 2022 - OVG 62 PV 1/21 - juris Rn. 25) in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 28).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, ungenannte Fehler zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 27), verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt.

    Zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 31).

    Die Gefahr einer doppelten Stimmabgabe ergibt sich aus dem Umstand, dass die Wahlberechtigten generell befugt sind, trotz Erhalts von Briefwahlunterlagen ihre Stimme im Wahlraum abzugeben (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 50 und vom 3. März 2003 - 6 P 14.02 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Ist dies geschehen, so erfasst die Prüfungsbefugnis des Gerichts sowohl nachgeschobene als auch solche Gründe, denen nachzugehen das Gericht von sich aus Anlass sieht (vgl. zur Anfechtung der Personalratswahl: Beschluss vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 = Buchholz 251.7 § 22 NWPersVG Nr. 4 S. 2 ff.; ferner zur Anfechtung der Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 6 C 21.01 - Buchholz 451.45 § 93 HwO Nr. 1 S. 3 ff.).
  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Dass sich Frau S. darauf nicht berufen hat, ist unerheblich (vgl. Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 = Buchholz 251.7 § 22 NWPersVG Nr. 4 S. 3 und vom 28. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 11.09 - Buchholz 251.91 § 25 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 6).

    Frau S. hatte von Anfang an einen Zahlungsanspruch geltend gemacht (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Mai 1998 a.a.O. Bl. 1474 R).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 1.21

    Fehlerhafte Personalratswahl; Heilung von Wahlverfahrensmängeln; Bezeichnung der

    Die Antragsteller genügen mit der von ihnen innerhalb der Frist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 26 bis 28), rechtzeitig darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich (so schon der Senatsbeschluss vom 8. Juli 2016 - OVG 62 PV 1.16 - juris Rn. 17) in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 28).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, ungenannte Fehler zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 27), verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt.

    Zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 8 A 2398/02

    Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer hat als juristische Person auf der

    BVerwG, Urteil vom 26.6.2002 - 6 C 21.01 -, GewArch 2002, 432 (433 f.) zu § 101 Abs. 3 Satz 1 HwO, und Beschluss vom 13.5.1998 - 6 P 9.97 -, BVerwGE 106, 378 (380 ff.) zu § 22 LPVG NRW; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.2.1999 - 7 K 8643/97 -, UA S. 9 ff. (zur Wahlordnung der Ärztekammer Nordrhein), Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt durch OVG NRW, Beschluss des Senats vom 14.3.2000 - 8 A 2193/99 -.

    BVerwG, Beschluss vom 13.5.1998, a.a.O., S. 383 f.

    BVerwG, Beschluss vom 13.5.1998, a.a.O., S. 384.

  • BVerwG, 26.06.2002 - 6 C 21.01

    Handwerkskammer, Vollversammlung, Wahl zur Vollversammlung, Materielle

    Im Übrigen gebieten es die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, das die Verengung der Kontrolldichte in einem gesetzlich vorgesehenen Wahlprüfungsverfahren eindeutig geregelt ist (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378, 384).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16

    Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach

    Die Antragstellerin genügt mit der von ihr innerhalb der Frist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ), rechtzeitig darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, ungenannte Fehler zu beanstanden, verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt; zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2016 - 62 PV 9.15

    Wahlanfechtung; Gewerkschaft; Bundeswehr; militärische Einheit;

    Der Antragsteller genügt mit der von ihm innerhalb der Anfechtungsfrist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwGE 106, 378 ff.) darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwGE 106, 378 [382]).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, weitere Fehler zu beanstanden, verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt; zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (vgl. BVerwGE 106, 378 [384]).

  • BVerwG, 03.03.2003 - 6 P 14.02

    Anordnung schriftlicher Stimmabgabe; Recht zur persönlichen Stimmabgabe;

    Deswegen muss ein Wahlberechtigter, der schriftliche Stimmabgabe beantragt hat, seine Stimme persönlich abgeben dürfen, wenn er entgegen seiner ursprünglichen Annahme am Wahltag doch in der Dienststelle anwesend ist (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1998 BVerwG 6 P 9.97 BVerwGE 106, 378, 390; Schlatmann, a.a.O., § 17 WO Rn. 4; Altvater u.a., a.a.O., § 17 WO Rn. 3 und 19; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Aufl. 1999, § 17 WO Rn. 9; Fischer/Goeres, in: GKÖD Band V H § 17 Rn. 6).

    § 19 Satz 1 Nr. 2 BPersVWO lässt sich als typisierende Regelung potenzieller Verhinderungsfälle auffassen, welche die jeweilige Äußerung eines Briefwahlverlangens durch den einzelnen Beschäftigten erübrigen (so zur Anordnung schriftlicher Stimmabgabe für Beschäftigte "mit besonderer Diensteinteilung": Beschluss vom 13. Mai 1998, a.a.O., S. 385 ff., 390 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09

    Anfechtung der Personalratswahl bei einem Amtsgericht; Nachreichung der

    Für die Auffassung des Beteiligten zu 1 gibt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Substantiierungspflicht des Antragstellers im Wahlanfechtungsverfahren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16 ff. und vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27 ff.) ebenfalls nichts her.

    Die Erklärung der Ungültigkeit der Wahl kann auch auf Gründe gestützt werden, die erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27, m.w.N.).

    Allerdings widerspricht es der auch das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren kennzeichnenden, durch Dispositionsmaxime und Mitwirkungspflicht der Beteiligten geprägten Tendenz, wenn die Verwaltungsgerichte ohne erkennbaren und aktenkundigen Anlass die Wahlunterlagen beiziehen, um nach Gründen zu forschen, aus denen sich die Ungültigkeit der Wahlergebnisse ergeben könnte (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998, a.a.O., Rn. 31 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15

    Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 15.14

    Wahlanfechtung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Wahlvorstand;

  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10

    Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 62 PV 16.13

    Wahlanfechtung; Wahlvorschlag; Gewerkschaftsvorschlag; Vorschlag von

  • BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung des Auflösungsbegehrens

  • VG Düsseldorf, 10.07.2017 - 39 K 5778/16

    Briefwahl; Freiumschlag; Absender; schriftliche Stimmabgabe; Übermittlungsrisiko

  • BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 11.09

    Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - PL 15 S 147/11

    Umdeutung eines Wahlanfechtungsantrages auf Berichtigung in Antrag auf

  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei

  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10

    Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 22 A 2145/16

    Anfechtung einer Personalratswahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

  • VG Köln, 15.02.2018 - 33 K 4924/16

    Gültigkeit der Wahlen zum Hauptpersonalrat eines Kommandos der Bundeswehr;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • VG Karlsruhe, 01.03.2021 - PL 15 K 6844/19

    Erklärung der Ungültigkeit einer Personalratswahl

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

  • OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17

    Personalratswahl; Anfechtung; Berichtigungsbegehren; wesentliche Wahlvorschrift;

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 18 P 17.1905

    Wahlanfechtung - örtliche Wahl des Personalrats

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 4 B 7.20

    Wahlen zu den Vorschlagslisten für die Wahlen der (richterlichen) ständigen

  • VG Berlin, 19.12.2007 - 14 A 27.07

    Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 ungültig

  • VG Mainz, 11.01.2022 - 5 K 526/21

    Personalrat nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist rechtmäßig im Amt

  • OVG Sachsen, 08.05.2009 - PL 9 B 608/07

    Wahlanfechtung; Personalratswahl; Gruppen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2003 - 8 L 279/02

    Zur Wahlanfechtung nach § 18 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

  • VG Aachen, 30.08.2012 - 16 K 1612/12

    Anfechtung der Personalratswahl einer Feuerwehr aufgrund mehrerer behaupteter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl aufgrund fehlerhafter Stimmzettel für

  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 23.1359

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Wahlanfechtung (begründet), Materiell.

  • VG Berlin, 24.07.2012 - 71 K 7.12

    Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften bei der Personalratswahl

  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

  • VG Berlin, 19.06.2013 - 61 K 17.12

    Recht der Personalratswahl; nicht vorübergehende und geringfügige Tätigkeit

  • VG Berlin, 05.11.2013 - 62 K 10.13

    Personalvertretungsrecht: Wahlanfechtung; Verstoß gegen gesetzlich Vorgabe im

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1517
BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96 (https://dejure.org/1998,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 1 C 20.96 (https://dejure.org/1998,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 1 C 20.96 (https://dejure.org/1998,1517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung - Dauernder Aufenthalt - Doppelte Staatsangehörigkeit - Gegenseitigkeit - Italienische Staatsangehörigkeit - Mehrfache Staatsangehörigkeit - Mehrstaatigkeit - Verlust - Völkerrechtliche Verpflichtung - Vorbehalt

  • Judicialis

    Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (... BGBl 1969 II S. 1953); ; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (BGBl 1985 II S. 926); ; RuStAG § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Staatsangehörigkeitsrecht - Rechtsfolgen des Erwerbs der italienischen Staatsbürgerschaft durch einen Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 223
  • NJW 1999, 963
  • NVwZ 1999, 425 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 780
  • DVBl 1999, 535
  • DÖV 1999, 473
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80

    Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Geltungsbereich des Ausländergesetzes

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96
    Dieses ist durch Gesetz vom 29. September 1969 (BGBl II S. 1953) mit Wirkung vom 1. Januar 1975 und nach Rücknahme des Vorbehalts Nr. 1 der Anlage zum Übereinkommen (Bekanntmachungen vom 5. Dezember 1969, BGBl II S. 2232, und vom 20. Dezember 1974, BGBl II S. 1588) uneingeschränkt in innerstaatliches Recht transformiert worden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2).

    Nur soweit eine völkervertragliche Pflicht dazu besteht, kann § 25 Abs. 1 RuStAG durch das Mehrstaaterübereinkommen modifiziert werden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96
    Die Befreiungsklausel kann allerdings ohne weitere normative Ausfüllung nicht wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtiche Wirkung entfalten, da ihr die dafür erforderliche hinreichende Bestimmtheit nach Wortlaut, Zweck und Inhalt fehlt (vgl. auch Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.1995 - 13 L 3429/94

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Verlust; Antragserwerb der italienischen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96
    BVerwG 1 C 20.96 OVG 13 L 3429/94.
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Gegenseitigkeit im Sinne von § 87 Abs. 2 AuslG besteht, wenn und soweit nach dem Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bei der Einbürgerung eines deutschen Staatsangehörigen Mehrstaatigkeit generell oder in Bezug auf bestimmte Personengruppen hingenommen wird (vgl. auch zur Bedeutung der Staatenpraxis hinsichtlich des völkerrechtlichen Grundsatzes der Gegenseitigkeit Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., S. 48 ff.; vgl. ferner Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 20.96 - BVerwGE 107, 223 ).
  • BFH, 24.08.2011 - I R 87/10

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

    Nachdem die Klägerin nach ihren Angaben im Mai 2001 von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 29. September 1998  1 C 20/96 (BVerwGE 107, 223) erfahren hatte, wonach diese Rechtsauffassung unzutreffend ist, gab sie eine Verzichtserklärung ab und verlor die deutsche Staatsbürgerschaft durch Aushändigung der Verzichtsurkunde am 13. November 2001.

    Zwar hatte sie im Jahr 1991 die italienische Staatsangehörigkeit durch Antrag erworben; da sie aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beibehalten hatte, hat sie dadurch nach der seinerzeitigen Rechtslage nicht "automatisch", d.h. ohne ausdrücklichen Verzicht, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren (vgl. BVerwG-Urteil in BVerwGE 107, 223).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

    Das Verbot, wesensverändernde Gründe nachzuschieben, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juli 1999 - 4 C 23.97 -, NVwZ 2000, 195, vom 29. September 1998 - 1 C 20.96 -, NVwZ 1999, 425, und vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -,DVBl. 1998, 1023; Brischke, DVBL.
  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 3734/00

    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit

    Damit behält sich Italien das Recht vor, den in Art. 1 Abs. 1 MstÜbk vorgesehenen Verlust der italienischen Staatsangehörigkeit von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass die betreffende Person sich gewöhnlich außerhalb des italienischen Hoheitsgebiets aufhält oder dort zu irgend einem Zeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthalt nimmt, es sei denn, dass beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit kraft ausdrücklicher Willenserklärung die betreffende Person durch die zuständige Behörde von der Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland befreit wird (vgl. dazu und zu den Folgen für den Fall des § 25 StAG BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96 -, BVerwGE 107, 223 = EZAR 272 Nr. 8; vgl. auch Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 25 RuStAG Rdnr. 23).
  • FG München, 04.03.2010 - 5 K 3273/08

    Keine sachliche Unbilligkeit nach § 227 AO aufgrund von Falschauskünften fremder

    Diese Rechtsauffassung sei erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1998 1 C 20/96, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1999, 963 revidiert worden.
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