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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,840
BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93 (https://dejure.org/1999,840)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93 (https://dejure.org/1999,840)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 1999 - 1 BvR 2126/93 (https://dejure.org/1999,840)
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'Alle reden vom Klima - Wir ruinieren es' I

Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Anprangerung von Konzernverantwortlichen, Art. 5 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die Herstellung von FCKW unter Abbildung und Namensnennung der Unternehmensverantwortlichen - Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer

    Produktion von FCKW - Umweltschutzorganisation Greenpeace - Plakataktion - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Meinungsfreiheit - Tatsachenbehauptungen - Meinungsbildung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plakataktion von Greenpeace gegen die Hoechst AG und deren früheren Vorstandsvorsitzenden - "Alle reden vom Klima" - "Wir ruinieren es"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2358
  • NVwZ 1999, 980 (Ls.)
  • afp 1999, 254
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    Zwar spricht bei der Erörterung von Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren, eine Vermutung für die freie Rede (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).

    Die Personalisierung eines Sachanliegens in anklagender Weise ist aber in solch unterschiedlicher Form und Intensität möglich, daß es nicht gerechtfertigt wäre, die Meinungsfreiheit hier - wie bei Angriffen auf die Menschenwürde, Formalbeleidigungen oder Schmähungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ) - stets zurücktreten zu lassen.

    Um Schmähkritik handelt es sich nur dann, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    Wohl aber schützt es ihn gegenüber entstellenden und verfälschenden Darstellungen sowie gegenüber Darstellungen, die die Persönlichkeitsentfaltung erheblich beeinträchtigen können (vgl. BVerfGE 97, 391 ).

    Dabei kann auf seiten des Persönlichkeitsschutzes auch ins Gewicht fallen, ob von Form oder Inhalt der Meinungsäußerung eine Prangerwirkung ausgeht (vgl. BVerfGE 97, 391 ).

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 -.

    Der Bundesgerichtshof hob auf die Revision des Beklagten des Ausgangsverfahrens hin mit dem angegriffenen Urteil das Urteil des Oberlandesgerichts auf und wies die Berufung des Beschwerdeführers gegen das landgerichtliche Urteil zurück (NJW 1994, S. 124).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    Das Bundesverfassungsgericht hält es seit jeher für einen abwägungsrelevanten Gesichtspunkt, wenn sich jemand aus eigenem Entschluß den Bedingungen des Meinungskampfs unterworfen hat (vgl. BVerfGE 54, 129 ).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    Es umfaßt unter anderem das Recht am eigenen Bild (vgl. BVerfGE 34, 238 ) und die Freiheit zu entscheiden, wie man sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    Es umfaßt unter anderem das Recht am eigenen Bild (vgl. BVerfGE 34, 238 ) und die Freiheit zu entscheiden, wie man sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • OLG Frankfurt, 19.06.1990 - 6 W 101/90

    FCKW-Produktion

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatte er vor dem Landgericht keinen Erfolg, obsiegte jedoch vor dem Oberlandesgericht (GRUR 1991, S. 209).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
    Sie haben dabei jedoch dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    In die Abwägung ist daher einzustellen, ob die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken mit seinen - unter Umständen weitreichenden - gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von einer Äußerung ausgehen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, Rn. 31).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Die Klägerin als einflussreiches und bekanntes Unternehmen herauszugreifen, diente der nicht generell unzulässigen Verdeutlichung eines sachlichen Anliegens durch Personalisierung (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 f.; vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1118; BVerfG, NJW 1999, 2358, 2359; AfP 2006, 550, 552; NJW-RR 2008, 200, 202) und beruhte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts maßgeblich auf der vertretbaren Überlegung, durch eine Verhaltensänderung bei der Klägerin eine Sogwirkung in der Branche auszulösen und die Effektivität der Kampagne dadurch zu erhöhen.
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Vielmehr ist es erforderlich, in die gebotene Abwägung einzustellen, ob der Betreffende als private Person oder sein öffentliches Wirken mit seinen weitreichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358 ).
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358).
  • OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II

    Kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG bzw. ein auf dieser Grundlage in Betracht kommendes Unterlassungsbegehren gemäß §§ 823, 1004 BGB mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    Einzubeziehen in diese Abwägung ist die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, wobei grundsätzlich die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323, BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Werden nicht nur ein berufliches Wirken, sondern auch private Attribute, die im Rahmen dieses beruflichen Wirkens eine Rolle spielen, herangezogen, ist zu berücksichtigen, welche Rückwirkungen eine Äußerung auf die persönliche Integrität des Betroffenen hat und ob vor dem Hintergrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG tatsächlich eine Pflicht zur Duldung der Äußerung besteht (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Wenn das Berufungsgericht damit die Äußerung als unzulässige Schmähung oder Formalbeleidigung bewerten wollte und eine solche vorläge, wäre in der Tat unabhängig von der Einstufung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung keine Abwägung erforderlich gewesen, weil derartige Äußerungen grundsätzlich unzulässig sind und deshalb in solchen Fällen die Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten muss (vgl. z.B. BVerfGE 93, 266, 293 f.; 61, 1, 12; BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; Senatsurteil vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 - VersR 2002, 445, 446).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    In die Abwägung ist daher einzustellen, ob die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken mit seinen - unter Umständen weitreichenden - gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von einer Äußerung ausgehen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, Rn. 31).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvR 2588/20

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung

    In die Abwägung ist daher einzustellen, ob die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von einer Äußerung ausgehen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, Rn. 31; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 1094/19 -, Rn. 23, und vom 16. Oktober 2020 - 1 BvR 1024/19 -, Rn. 18).

    In der Abwägung ist daher zu berücksichtigen, ob die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von einer Äußerung ausgehen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 1094/19 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    Es wäre deshalb nicht gerechtfertigt, die Meinungsfreiheit hier in gleicher Weise - und damit stets - zurück treten zu lassen, wie dies bei Angriffen auf die Menschenwürde oder dem Vorliegen von Schmähkritik angenommen wird (vgl. BVerfGE 61, 1 [12]; - 93, 266 [294]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358 [2359]).
  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

    Gegen die Meinung der Beschwerdeführerin könnte sich der Kläger des Ausgangsverfahrens im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 35 mit Verweis auf BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358).
  • BVerfG, 16.10.2020 - 1 BvR 1024/19

    Lächelte der Familienrichter süffisant oder "grinste er dämlich"? BVerfG hebt

  • OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02

    Unterlassung anprangernder Äußerungen

  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 319/07

    "spickmich.de"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10

    Geeignetheit einer die Vorschriften der GOÄ nicht beachtenden Abrechnung zur

  • LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13

    Unzulässige identifizierende Berichterstattung über eine Firma

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 114/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ansprechen von Patientinnen und Passanten durch

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10
  • LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • AG Oldenburg, 18.12.2008 - 46 Ds 73/08

    Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede im geistigen Meinungskampf ohne

  • OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01

    "Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem

  • OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08

    Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen

  • LAG Hessen, 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12

    1.Für einen u.a. auf anmaßende und beleidigende Äußerungen einer

  • OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16

    Vorwurf, ein Werk sei ein Plagiat, ist eine Meinungsäußerung und keine

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 1498/92

    Zur Frage des besonderen Gewichts einer geltend gemachten Grundrechtsverletzung

  • OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

  • LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 137/10

    Sogenannte Prangeraktion bezüglich eines Unternehmers - kein Grund für

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 5 U 465/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erkennbarkeit einer Person

  • OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00

    Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bei fotografischer Abbildung eines aktiven

  • BayObLG, 10.06.2023 - 203 StRR 204/23

    Zum Begriff des tätlichen Angriffs bei einer Widerstandshandlung; Bezeichnung als

  • LG Berlin, 08.10.2013 - 27 O 417/13

    Kritik eines Rechtsanwaltsanwalts am gegnerischen Verhalten - zulässige

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 15 U 198/99
  • OLG München, 21.06.2005 - 8 U 2648/05
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1004
BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98 (https://dejure.org/1999,1004)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98 (https://dejure.org/1999,1004)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 (https://dejure.org/1999,1004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht entsprechende Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts einer ausländerrechtlichen Ordnungswidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Ausländerrechtliche Ordnungswidrigkeit - Unbestimmtheit - Verhältnismäßigkeit - Lebenssphäre des Betroffenen - Unverletzlichkeit der Wohnung - Rechtsstaatsprinzip

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts einer ausländerrechtlichen Ordnungswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2176
  • NVwZ 1999, 980 (Ls.)
  • NStZ 1999, 414
  • NJ 1999, 416
  • NJ 1999, 417
  • StV 1999, 519
  • StV 1999, 520
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, wird diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212 [219 f.]; 96, 44 [51 f.]).

    Ein solcher Eingriff muß in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat stehen (BVerfGE 42, 212 [220]; 59, 95 [97]).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Ein solcher Eingriff muß in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat stehen (BVerfGE 42, 212 [220]; 59, 95 [97]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Daß der Beschwerdeführer diesen fachgerichtlichen Rechtsweg ausschöpft, gebietet der Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 BVerfGG; BVerfGE 96, 27 [43]).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, wird diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212 [219 f.]; 96, 44 [51 f.]).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Das Landgericht kann hier, ohne daß es weiterer Sachaufklärung durch das Amtsgericht bedarf, durch eine erneute Entscheidung der Beschwer des Beschwerdeführers abhelfen und die Grundrechtsverletzung beseiti- gen (vgl. BVerfGE 78, 374 [390]).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42.212, 219 f.; 96, 44, 51 f.; BVerfG wistra 1999, 257; vgl. auch Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Zwar war der Tatverdacht nicht unerheblich und nicht lediglich auf Vermutungen gegründet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2008 - 2 BvR 103/04 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Dieses Verhältnis ist nicht mehr gewahrt, wenn allenfalls die Verhängung einer geringfügigen Geldbuße zu erwarten ist (vgl. Beschluss der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, Internet, NJW 1999, S. 2176).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über strafrechtliches

    So belegt etwa der Umstand, dass die Geschäftsräume der A.   GmbH durchsucht worden sind, hinreichend, dass gegen die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der Treuhandgesellschaft ein über bloße Vermutungen hinausreichender, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Verdacht einer Straftat bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142, 143 und vom 13. Oktober 1999 - StB 7, 8/99, NJW 2000, 84, 85; siehe auch BVerfG, NJW 1999, 2176).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Diesen Anforderungen wird ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371 f.; BVerfG wistra 1999, 257; NStZ 2000, 601; 2002, 372 f.; StV 2002, 406, 407; BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2002 - 2 BvR 1028/02; vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Sie entspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen, trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1994, 3281; NStZ 1999, 414) Rechnung und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen

    Dieses Verhältnis ist nicht mehr gewahrt, wenn allenfalls die Verhängung einer geringfügigen Geldbuße zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, NJW 1999, S. 2176).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

    Die angegriffenen Beschlüsse des Ermittlungsrichters vom 17. April 2018 erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171), tragen einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NStZ 1999, 414) Rechnung und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

  • VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

  • BGH, 30.01.2001 - StB 1/01

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung -

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

  • LG Erfurt, 23.04.2012 - 7 Qs 101/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren von Amts wegen

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 201/04

    Teils wegen fehlender Substantiierung unzulässige, im Übrigen wegen mit Grundsatz

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 87/03
  • OVG Hamburg, 12.04.2013 - 2 So 24/13

    Durchsuchung, Durchsuchung der Person, Ausländerbehörde, Mitwirkungspflicht,

  • VG Ansbach, 13.12.2012 - AN 14 S 12.02110

    Ausländerrecht Integration

  • AG Hameln, 07.12.2004 - 38 UR II 3/04

    Antragsablehnung; Antragstellung; Antragszurückweisung; Ausländerbehörde;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1827
BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99 (https://dejure.org/1999,1827)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99 (https://dejure.org/1999,1827)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 (https://dejure.org/1999,1827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Untersagung der Vollstreckung im Fall gegenläufiger Kindesentführung - vorbeugender Rechtsschutz gegen noch nicht ergangene fachgerichtliche Entscheidung wegen Besonderheit des Rückführungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Haager Übereinkommen - Internationale Kindesentführung - Rückführung - Gegenläufige Rückführungsanträge - Prüfung des Kindeswohls

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 2 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32; HKÜ Art. 13 I b

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2174
  • NVwZ 1999, 980 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 642
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1998 (2 BvR 1206/98, EuGRZ 1998, S. 612) die Rückführung der beiden Kinder T... nach Frankreich auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl II 1990, S. 206) davon abhängig gemacht, daß bei gegenläufigen Rückführungsanträgen das Kindeswohl besonders geprüft wird.

    Soweit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle die Übergabe der Kinder T... an die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens und damit die Verbringung der Kinder aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes ermöglicht, wird zur Durchsetzung der Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 insoweit die Vollstreckung bis zur Entscheidung über die vom Antragsteller nach Ergehen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle unverzüglich zu erhebende Verfassungsbeschwerde untersagt.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt im Rahmen der Folgenabwägung nach § 32 BVerfGG (vgl. BVerfGE 94, 334 ), daß Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen - HKiEntÜ - in Deutschland in der Regel nicht von der Verwaltung vollzogen, sondern unmittelbar von den Familiengerichten angeordnet werden.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
  • OLG Celle, 12.03.1999 - 21 UF 88/98
    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Soweit eine abschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle im Verfahren 21 UF 88/98 die Übergabe der Kinder T... an die Mutter aussprechen sollte, wird deren Vollstreckung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren in dieser Sache, längstens bis zwei Wochen nach Zugang der vollständig abgefaßten Gründe der abschließenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, insoweit ausgesetzt, als sie eine Rückführung der Kinder nach Frankreich ermöglicht.
  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass zur Vermeidung nicht mehr korrigierbarer Folgen vorbeugender Rechtsschutz auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geboten sein kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 74, 297 ; 97, 157 ; 108, 370 ; 112, 363 ; 123, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    In Ausnahmefällen kann indes ein qualifiziertes Bedürfnis nach einem vorgehenden Rechtsschutz bestehen, wenn nur durch diesen - unter Berücksichtigung der für den nachträglichen Rechtsschutz streitenden verfassungsrechtlichen Belange - die Wirksamkeit und Effektivität des Rechtsschutzes gewahrt werden kann oder der nachgängige Rechtsschutz mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist (BVerfG, Beschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 - juris Rn. 14; Beschluss vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 - juris Rn. 7, 11).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen hoheitlicher Maßnahmen zu bieten (BVerfGE 94, 166 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174, 2175).Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn dem Antragsteller ohne eine vorläufige vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte, weil ansonsten nicht mehr korrigierbare Folgen einträten (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, Rn. 3; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03

    Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen

    Dieser Umstand unterscheidet den vorliegenden Fall von der Konstellation, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen zu entscheiden hatte (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NVwZ 1999, S. 980).
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen allenfalls in Betracht, wenn dem Antragsteller ohne eine (vorläufige) vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 11 und vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte

    Lässt sich die aus einer bevorstehenden hoheitlichen Maßnahme befürchtete Rechtsverletzung im Falle der Versagung von Eilrechtsschutz wegen der Ausgestaltung des einfachrechtlichen Verfahrens nicht mehr rückgängig machen, so kann dies es auch rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht vorgreiflichen Eilrechtschutz gegen eine noch nicht ergangene hoheitliche Maßnahme gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn der Antragstellerin ohne eine vorläufige vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte, weil ansonsten nicht mehr korrigierbare Folgen einträten (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Unterzeichnung des "Migrationspaktes" und des

    Zwar kann im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise auch vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden, wenn dem Antragsteller ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NVwZ 1999, 980; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).
  • BVerfG, 12.10.2017 - 2 BvQ 66/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich eines

  • BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer

  • BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvQ 38/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

  • BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 17 UF 234/08

    Internationale Kindesentführung: Vollstreckungshindernis für eine

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen

  • VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 193 A/01
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 17 A/05

    Antrag auf Eilrechtsschutz einer Berliner Wohnungsbaugesellschaft gegen Wegfall

  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 17/05

    Voraussetzungen eines Verfahrens vor dem Vefassungsgerichtshof des Landes Berlin

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