Rechtsprechung
   GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98   

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https://dejure.org/2000,4
GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 (https://dejure.org/2000,4)
GemSOGB, Entscheidung vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 (https://dejure.org/2000,4)
GemSOGB, Entscheidung vom 05. April 2000 - GmS-OGB 1/98 (https://dejure.org/2000,4)
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Computerfax

§ 519 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 130 Nr. 6 ZPO, formwirksame Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes mit eingescannter Unterschrift;

(Hinweis: die Entscheidung betrifft § 130 Nr. 6 ZPO i.d.F. vor Änderung durch das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr" vom 13.7.2001)

Volltextveröffentlichungen (21)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Formwirksamkeit eines Telefax mit eingescannter Unterschrift

  • webshoprecht.de

    Schriftsätze als Textdatei mit eingescannter Unterschrift

  • JurPC

    Computerfax

  • Prof. Dr. Lorenz

    Computerfax und Wahrung der Form im Prozeßrecht (gescannte Unterschrift)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungszwang; Anwaltszwang; Schriftsatz; Formfrei; Schriftform; Unterschrift; Scanner; Telefax

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Bestimmender Schriftsatz -; Formwirksamkeit eingescannter Unterschrift

  • archive.org

    Verfahren - Übermittlung von Schriftsätzen durch Computerfax

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formwirksame Berufung durch Computerfax mit eingescannter Unterschrift

  • Anwaltsblatt

    Zum Schriftlichkeitserfordernis bestimmender Schriftsätze

  • Judicialis

    ZPO § 519; ; ZPO § 130 Nr. 6

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 129; ZPO § 130 Nr. 6; ZPO § 519 Abs. 5
    Wahrung der Schriftform durch Computerfax

  • RA Kotz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit eingescannter Unterschrift per Telefax

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Formwirksamkeit der elektronischen Übertragung von Schriftsätzen mit eingescannter Unterschrift in einem Prozess mit Vertretungszwang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmitteleinlegung per Computerfax wirksam?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130 Nr. 6, 519 Abs. 5
    Zulässige Übermittlung bestimmender Schriftsätze per Computer-Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schriftsätze können formwirksam durch ein Fax mit einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift übermittelt werden

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Formwirksame Übermittlung bestimmender Schriftsätze durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift

  • eurojurislawjournal.net (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zur Wirksamkeit von Computerfaxen mit eingescannter Unterschrift

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 160
  • BVerwGE 111, 377
  • NJW 2000, 2340
  • ZIP 2000, 1356
  • MDR 2000, 1089
  • NVwZ 2000, 1039 (Ls.)
  • NZA 2000, 959
  • VersR 2000, 1166
  • WM 2000, 1505
  • BB 2000, 1645
  • DB 2000, 1860
  • K&R 2000, 451
  • AnwBl 2000, 634
 
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Wird zitiert von ... (306)Neu Zitiert selbst (48)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Maßgeblich für die Wirksamkeit eines auf diesem Wege übermittelten Schriftsatzes ist allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (GmS-OGB BGHZ 144, 160, 165).

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen unautorisierten Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. GmS-OGB BGHZ 75, 340 = NJW 1980, 172, 174 und BGHZ 144, 160 = NJW 2000, 2340, 2341).

    bb) Zu den schriftlichen, nicht den elektronischen Dokumenten zählen diejenigen, die im Wege eines Telegramms, mittels Fernschreiben oder per Telefax übermittelt werden (vgl. zu den Ausnahmen vom Unterschriftserfordernis insoweit jeweils die Nachweise bei GmS-OGB BGHZ 144, 160 = NJW 2000, 2340, 2341).

    Für die Übermittlung einer Berufungsbegründung durch Computerfax hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass in Prozessen mit Anwaltszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (GmS-OGB BGHZ 144, 160 = NJW 2000, 2340 f.).

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Das letztgenannte Erfordernis soll sicherstellen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BGHZ 75, 340, 349; 144, 160, 162).

    So hat die Rechtsprechung bereits früh die Übermittlung einer Rechtsmittelschrift und anderer bestimmender Schriftsätze durch ein Telegramm oder mittels Fernschreiben für zulässig erachtet (vgl. die Nachweise bei BGHZ 144, 160, 162 ff.).

    Auch die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (vgl. BGHZ 144, 160, 164 m.w.Nachw.).

    Für eine - wie hier - durch Computer-Fax übermittelte Berufungsbegründung hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am 5. April 2000 entschieden (BGHZ 144, 160), daß in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können.

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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98, 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2074
VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 (https://dejure.org/2000,2074)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 (https://dejure.org/2000,2074)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 (https://dejure.org/2000,2074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 97; LV, Art. 100; LV, Art. 2 Abs. 1; VerfGGBbg, § 51; AmtsO, § 4 Abs. 3; ZwVerbStabG, § 1 Abs. 3; ZwVerbStabG, § 3; ZwVerbStabG, § 2 Abs. 2; ZwVerbStabG, § 2 Abs. 3; ZwVer... bStabG, § 4 Abs. 2; ZwVerbStabG, § 7
    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit; Demokratieprinzip; Rechtsstaatsprinzip; Rechtswegerschöpfung; Bundesverfassungsgericht; Verfahrensaussetzung; Verhältnismäßigkeit; Rückwirkungsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 Abs. 1 u. 5, 97,100 LVBbg; § 51 VerfGGBbg; § 4 Abs. 3 AmtsOBbg; §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 2 u. 3, §§ 3, 4 Abs. 2, § 7 Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für W... asserversorgung u. Abwasserbeseitigung
    Kommunalverfassungsbeschwerde/Wasserzweckverbände/Heilung von Gründungsmängeln/Rückwirkungsverbot/Selbstverwaltung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 Abs. 1 u. 5, 97,100 LVBbg; § 51 VerfGGBbg; § 4 Abs. 3 AmtsOBbg; §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 2 u. 3, §§ 3, 4 Abs. 2, § 7 Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für W... asserversorgung u. Abwasserbeseitigung
    Kommunalverfassungsbeschwerde/Wasserzweckverbände/Heilung von Gründungsmängeln/Rückwirkungsverbot/Selbstverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1039 (Ls.)
  • NJ 2000, 195 (Ls.)
  • DVBl 2000, 981
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (50)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1999 - LVerfG 1/98

    Zweckverbände

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98
    Soweit das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu der dortigen Rechtslage die Auffassung vertritt, die Regelung über die Vertretung amtsangehöriger Gemeinden durch das Amt gelte nicht für Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren (s. Urteil vom 4. Februar 1999 - LVerfG 1/98 -, S. 8 f. des Entscheidungsumdrucks, insoweit nicht abgedruckt in LKV 1999, 319 ff.; kritisch dazu bereits Darsow, LKV 1999, 308 f.), vermag sich das Verfassungsgericht dem für die brandenburgische Rechtslage nicht anzuschließen.

    Jedenfalls unter diesem Aspekt kommt der Vorschrift eine die Gemeinden berührende Rechtswirkung zu, weil sie unbeschadet der damalige Rechtslage jetzt (bei Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 ZwVerbStabG) nicht mehr geltend machen können, schon mangels Fortgeltung des RZwVerbG nicht Mitglied eine wirksam gegründeten Zweckverbandes geworden zu sein (vgl. hierzu LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319).

    Indem das ZwVerbStabG auch solche Kommunen rückwirkend zu Mitgliedern von Abwasserzweckverbänden werden lässt, die dies nicht oder nicht mit Wirkung für die Vergangenheit wollen, greift es insoweit in die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden ein (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319 f.; LVerfG Sachsen-Anhalt, LVerfGE 7, 304, 315 f.).

    Ob diese Ansicht zutrifft, kann auch in diesem Zusammenhang offenbleiben (vgl. zu einem solchen Vorgehen LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 321 f.).

    Dieses Vertrauen hat der Gesetzgeber nicht enttäuscht, sondern nachträglich gerechtfertigt (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 322 f.; LVerfG Sachsen-Anhalt, LVerfGE 7, 304, 327 f.; vgl. auch - zur nachträglichen Heilung von Beurkundungsmängeln - BVerfGE 72, 302 ff.).

    Die Gemeinden mussten in dieser Lage von Anfang an damit rechnen, dass der Gesetzgeber eingreifen würde (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 323).

    In dieser Situation war dem Gesetzgeber eine rückwirkende Regelung deshalb nicht verwehrt (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern LKV 1999, 319, 323; LVerfG Sachsen-Anhalt LVerfGE 7, 304, 327 f.; Darsow, LKV 1999, 308 f.).

  • VerfG Brandenburg, 17.10.1996 - VfGBbg 5/95

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; Selbstverwaltungsaufgabe;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98
    Art. 97 Abs. 1 und 2 LV sichert die Gemeinden in einem grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie in der Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich ab (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 9/93 -, LVerfGE 2, 93, 101; Urteil vom 17. Oktober 1996 - VfGBbg 5/95 -, LVerfGE 5, 79, 85; BVerfGE 79, 127, 143).

    Das Gericht hat sich hierzu auf den Standpunkt gestellt , dass eine Aufgabenverlagerung auf das Amt unbeschadet des den Gemeinden über den Amtsausschuss verbleibende Einflusses auf einen Entzug der Aufgabe hinauslaufe (Urteil vom 17. Oktober 1996 - VfGBbg 5/95 -, LVerfGE 5, 79, 89 f.).

    Das gilt auch unter Berücksichtigung dessen, dass in dieser Hinsicht angesichts der einem Aufgabenentzug nahekommenden Eingriffsqualität (s.o. C.I.1.a.) und wegen der grundsätzlichen Zuständigkeitspriorität der Gemeinden erhöhte Anforderungen gelten (vgl. für den Fall eines "echten" Aufgabenentzugs: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 1996 - VfGBbg 5/95 -, LVerfGE 5, 79, 91; Urteil vom 17. Juli 1997 - VfGBbg 1/97 - LVerfGE 7, 74, 91 ff.; zur Zwangsverbandsbildung: BVerfGE 26, 228, 240 f.; VerfGH NW, DVBl. 1979, 668 f.; Dreier in: ders., Grundgesetz, Band 2, 1998, Art. 28 Rdn. 128; s. auch StGH BW, DÖV 1976, 595 ff.).

  • OLG Brandenburg, 25.09.1996 - 3 U 57/95

    Vorläufige Kommunalverfassung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98
    Zum einen dürfte die zivilrechtliche Lage bei unwirksamer bzw. unwirksam bleibender Verbandsgründung für die Gemeinden günstiger sein als im Falle einer (rückwirkenden) Heilung der Verbandsgründung, weil sich zivilrechtlich gegebenenfalls schwierige Zurechnungsfragen je nach den Umständen des Einzelfalls stellen und darüber hinaus eine Minderung des Schadensersatzanspruchs unter dem Gesichts punkt des Mitverschuldens des Vertragspartners in Betracht kommt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.0. und LKV 1997, 426 f., wo jeweils ein überwiegendes Mitverschulden von 70 % angenommen wurde).

    Diese Betrachtungsweise hat sich aber letztlich nicht durchgesetzt (vgl. etwa BGH, NJW 1998, 3056 und DtZ 1997, 358 f .; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; OLG Dresden, OLG-NL 1996, 267; OLG Rostock, OLG-NL 1995, 145; Reuter, DtZ 1997, 15 ff.; Vietmeier, LKV 1995, 178 ff.).

    Diese Auffassung wurde nicht nur in der Kommentarliteratur vertreten (s. etwa Schlemp, Kommunalverfassung, 1990, Teil II, B 1, § 61; Bretzinger/Büchner-Uhder, Kommunalverfassung, Handbuch für die kommunale Praxis in den neuen Bundesländern, 1990, § 61 DDR-KV, Rdn. 2, 3 und 6; s. auch die Nachweise bei Klügel, LKV 1998, 169 m.w.N.), sondern auch in der kommunalen Praxis (s. etwa die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entstandene Arbeitshilfe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, 1991, S. 4), in der Rechtsprechung (s. zur Fortgeltung des RZwVerbG etwa OVG Sachsen, LKV 1997, 223; LKV 1997, 418 und LKV 1997, 420; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; LG Potsdam, LKV 1997, 430 f.), nicht zuletzt auch von den Landesgesetzgebern in den neuen Bundesländern, wie sich etwa darin zeigt, dass mit der Einführung der Landesgesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit das RZwVerbG jeweils aufgehoben wurde (s. für das Land Brandenburg § 32 Ziffer 1 GKG, für Mecklenburg-Vorpommern § 177 Abs. 3 Nr. 3 Kommunalverfassung MV).

  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Die weitergehende Frage, ob das Rückwirkungsverbot generell auch zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder juristischer Personen des Privatrechts in öffentlicher Hand wirkt, die sich auf Grundrechte nicht berufen können (so für Gemeinden BbgVerfG, Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - LKV 2000, 199 ; offengelassen in BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 16), oder ob es grundsätzlich nur für Grundrechtsträger gilt (so BSG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - B 6 KA 3/14 R - BSGE 117, 149 Rn. 26 ff.), bedarf insoweit keiner Entscheidung.
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

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  • VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11

    Inanspruchnahme von Altanschließern zu Abwasseranschlussbeiträgen für

    Sie sind aus dem in Art. 2 Abs. 1 und 5 LV verankerten Rechtsstaatsprinzip herzuleiten (Beschluss vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98 -, LVerfGE 11, 99, 120).

    So wurde darauf verwiesen, dass im Hinblick auf die Gründungsprobleme der Zweckverbände, die erst durch das Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vom 6. Juli 1998 (GVBl I S. 162) und die daraufhin ergangenen Feststellungsbescheide behoben werden konnten (vgl. zu diesem Gesetz: Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98 und 3/99 -, LVerfGE 11, 99), viele Zweckverbände die Beitragsveranlagung ausgesetzt hätten.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1026
BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00 (https://dejure.org/2000,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2000 - 11 B 26.00 (https://dejure.org/2000,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 11 B 26.00 (https://dejure.org/2000,1026)
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Auskunftsbegehren Luftsicherheitsgebühr

§ 44 Abs. 1 VwVfG, Art. 10 EG, keine Nichtigkeit eines Verwaltungsakts schon aufgrund eines Verstoßes gegen den Anwendungsvorrang von EG-Recht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 2408/92; VwVfG § 44 Abs. 1
    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • Wolters Kluwer

    Flugsicherheitsgebühr - Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • Judicialis

    VwVfG § 44 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2408/92

  • rechtsportal.de

    Verordnung (EWG) Nr. 2408/92; VwVfG § 44 Abs. 1
    Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungsverfahrensrecht - Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1039
  • DÖV 2000, 1004
  • DÖV 2000, 1104
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - die hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken verworfen.
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat u.a. durch Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - (BVerwGE 95, 188 ff.) entschieden, daß diese Gebührenerhebung mit nationalem Recht in Einklang steht.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Dies führt aber nicht dazu, daß jeder Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht als Nichtigkeitsgrund zu behandeln wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 - BVerwGE 104, 289 ).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, daß von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 1.96 - Buchholz 401.0 § 125 AO Nr. 1, S. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Dieser besagt nämlich nur, daß diejenigen Bestimmungen nationalen Rechts, die im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht stehen, einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - BVerwGE 87, 154 ).
  • BVerwG, 15.04.1994 - 3 B 23.94

    Klärungsbedürftigkeit als Voraussetzung für eine Beschwerde - Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht - soweit diesem nicht spezielle Regelungen zu entnehmen sind - die formellen und materiellen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Anwendung kommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1994 - BVerwG 3 B 23.94 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 128, S. 14, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - Rs C-290/91 - NVwZ 1993, 973).
  • EuGH, 27.05.1993 - C-290/91

    Peter / Hauptzollamt Regensburg

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht - soweit diesem nicht spezielle Regelungen zu entnehmen sind - die formellen und materiellen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Anwendung kommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1994 - BVerwG 3 B 23.94 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 128, S. 14, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - Rs C-290/91 - NVwZ 1993, 973).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Das ist anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00 -, Rn. 8, juris).

    Es besteht weitgehend Einigkeit, dass es einen nichtigen Verwaltungsakt nur selten geben kann, weil Akte staatlicher Gewalt die Vermutung ihrer Gültigkeit in sich tragen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00, NVwZ 2000, 1039, 1040).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Nichtig ist ein Verwaltungsakt nach § 40 Abs. 1 SGB X aber nur, wenn er - anders als im vorliegenden Fall - an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist (dazu BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 27 f.; 10. Mai 2012 -  8 AZR 434/11  - Rn. 46 ; 14. September 2011 -  10 AZR 466/10  - Rn. 22 ; BVerwG 11. Mai 2000 - 11 B 26.00  -; 17. Oktober 1997 -  8 C 1.96  - zu 1 der Gründe mwN; BSG 7. September 2006 - B 4 RA 43/05 R  - BSGE 97, 94 ) .
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9822
VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99 (https://dejure.org/2000,9822)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2000 - VfGBbg 3/99 (https://dejure.org/2000,9822)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 3/99 (https://dejure.org/2000,9822)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 97; LV, Art. 100; LV, Art. 2 Abs. 1; VerfGGBbg, § 51; AmtsO, § 4 Abs. 3; ZwVerbStabG, § 1 Abs. 3; ZwVerbStabG, § 3; ZwVerbStabG, § 2 Abs. 2; ZwVerbStabG, § 2 Abs. 3; ZwVer... bStabG, § 4 Abs. 2; ZwVerbStabG, § 7
    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit; Demokratieprinzip; Rechtsstaatsprinzip; Rechtswegerschöpfung; Bundesverfassungsgericht; Verfahrensaussetzung; Verhältnismäßigkeit; Rückwirkungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1039
  • NJ 2000, 195
  • DVBl 2000, 981
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (51)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1999 - LVerfG 1/98

    Zweckverbände

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99
    Soweit das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu der dortigen Rechtslage die Auffassung vertritt, die Regelung über die Vertretung amtsangehöriger Gemeinden durch das Amt gelte nicht für Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren (s. Urteil vom 4. Februar 1999 - LVerfG 1/98 -, S. 8 f. des Entscheidungsumdrucks, insoweit nicht abgedruckt in LKV 1999, 319 ff.; kritisch dazu bereits Darsow, LKV 1999, 308 f.), vermag sich das Verfassungsgericht dem für die brandenburgische Rechtslage nicht anzuschließen.

    Jedenfalls unter diesem Aspekt kommt der Vorschrift eine die Gemeinden berührende Rechtswirkung zu, weil sie unbeschadet der damaligen Rechtslage jetzt (bei Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 ZwVerbStabG) nicht mehr geltend machen können, schon mangels Fortgeltung des RZwVerbG nicht Mitglied eines wirksam gegründeten Zweckverbandes geworden zu sein (vgl. hierzu LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319).

    Indem das ZwVerbStabG auch solche Kommunen rückwirkend zu Mitgliedern von Abwasserzweckverbänden werden läßt, die dies nicht oder nicht mit Wirkung für die Vergangenheit wollen, greift es insoweit in die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden ein (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319 f.; LVerfG Sachsen-Anhalt, LVerfGE 7, 304, 315 f.).

    Ob diese Ansicht zutrifft, kann auch in diesem Zusammenhang offenbleiben (vgl. zu einem solchen Vorgehen LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 321 f.).

    Sie dürfen sich ebenso wie der Einzelbürger jedenfalls grundsätzlich auf die Beständigkeit des Rechts verlassen und brauchen jedenfalls grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß der Gesetzgeber in der Vergangenheit liegende Lebenssachverhalte nachträglich anders regelt (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, LVerfGE 7, 304, 323 ff,; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 322; Klügel, LKV 1998, 168, 171).

    Dieses Vertrauen hat der Gesetzgeber nicht enttäuscht, sondern nachträglich gerechtfertigt (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 322 f.; LVerfG Sachsen-Anhalt, LVerfGE 7, 304, 327 f.; vgl. auch - zur nachträglichen Heilung von Beurkundungsmängeln - BVerfGE 72, 302 ff.).

    Die Gemeinden mußten in dieser Lage von Anfang an damit rechnen, daß der Gesetzgeber eingreifen würde (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 323).

    In dieser Situation war dem Gesetzgeber eine rückwirkende Regelung deshalb nicht verwehrt (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1999, 319, 323; LVerfG Sachsen-Anhalt, LVerfGE 7, 304, 327 f.; Darsow, LKV 1999, 308 f.).

  • VerfG Brandenburg, 17.10.1996 - VfGBbg 5/95

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; Selbstverwaltungsaufgabe;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99
    Art. 97 Abs. 1 und 2 LV sichert die Gemeinden in einem grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie in der Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich ab (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 9/93 -, LVerfGE 2, 93, 101; Urteil vom 17. Oktober 1996 - VfGBbg 5/95 -, LVerfGE 5, 79, 85; BVerfGE 79, 127, 143).

    Das Gericht hat sich hierzu auf den Standpunkt gestellt, daß eine Aufgabenverlagerung auf das Amt unbeschadet des den Gemeinden über den Amtsausschuß verbleibenden Einflusses auf einen Entzug der Aufgabe hinauslaufe (Urteil vom 17. Oktober 1996 - VfGBbg 5/95 -, LVerfGE 5, 79, 89 f.).

    Das gilt auch unter Berücksichtigung dessen, daß in dieser Hinsicht angesichts der einem Aufgabenentzug nahekommenden Eingriffsqualität (s.o. C.I.1.a.) und wegen der grundsätzlichen Zuständigkeitspriorität der Gemeinden erhöhte Anforderungen gelten (vgl. für den Fall eines "echten" Aufgabenentzugs: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 1996 - VfGBbg 5/95 -, LVerfGE 5, 79, 91; Urteil vom 17. Juli 1997 - VfGBbg 1/97 - LVerfGE 7, 74, 91 ff.; zur Zwangsverbandsbildung: BVerfGE 26, 228, 240 f.; VerfGH NW, DVBl. 1979, 668 f.; Dreier in: ders., Grundgesetz, Band 2, 1998, Art. 28 Rdn. 128; s. auch StGH BW, DÖV 1976, 595 ff.).

  • OLG Brandenburg, 25.09.1996 - 3 U 57/95

    Vorläufige Kommunalverfassung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99
    Zum einen dürfte die zivilrechtliche Lage bei unwirksamer bzw. unwirksam bleibender Verbandsgründung für die Gemeinden günstiger sein als im Falle einer (rückwirkenden) Heilung der Verbandsgründung, weil sich zivilrechtlich gegebenenfalls schwierige Zurechnungsfragen je nach den Umständen des Einzelfalls stellen und darüber hinaus eine Minderung des Schadensersatzanspruchs unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens des Vertragspartners in Betracht kommt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.O. und LKV 1997, 426 f., wo jeweils ein überwiegendes Mitverschulden von 70 % angenommen wurde).

    Diese Betrachtungsweise hat sich aber letztlich nicht durchgesetzt (vgl. etwa BGH, NJW 1998, 3056 und DtZ 1997, 358 f.; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; OLG Dresden, OLG-NL 1996, 267; OLG Rostock, OLG-NL 1995, 145; Reuter, DtZ 1997, 15 ff.; Vietmeier, LKV 1995, 178 ff.).

    Diese Auffassung wurde nicht nur in der Kommentarliteratur vertreten (s. etwa Schlemp, Kommunalverfassung, 1990, Teil II, B 1, § 61; Bretzinger/Büchner-Uhder, Kommunalverfassung, Handbuch für die kommunale Praxis in den neuen Bundesländern, 1990, § 61 DDR-KV, Rdn. 2, 3 und 6; s. auch die Nachweise bei Klügel, LKV 1998, 169 m.w.N.), sondern auch in der kommunalen Praxis (s. etwa die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entstandene Arbeitshilfe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, 1991, S. 4), in der Rechtsprechung (s. zur Fortgeltung des RZwVerbG etwa OVG Sachsen, LKV 1997, 223; LKV 1997, 418 und LKV 1997, 420; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; LG Potsdam, LKV 1997, 430 f.), nicht zuletzt auch von den Landesgesetzgebern in den neuen Bundesländern, wie sich etwa darin zeigt, daß mit der Einführung der Landesgesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit das RZwVerbG jeweils aufgehoben wurde (s. für das Land Brandenburg § 32 Ziffer 1 GKG, für Mecklenburg-Vorpommern § 177 Abs. 3 Nr. 3 Kommunalverfassung MV).

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