Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.11.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,270
BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98 (https://dejure.org/1999,270)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1999 - 7 C 42.98 (https://dejure.org/1999,270)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 (https://dejure.org/1999,270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Als rechtswidrig erkannte Restitution

§ 48 Abs. 5 VwVfG regelt nur die örtliche Zuständigkeit, für die sachliche Zuständigkeit gelten aber auch die allgemeinen Bestimmungen;

§ 48 Abs. 4 VwVfG, maßgeblich ist die Kenntnis der zuständigen Stellen;

unabhängig von § 48 Abs. 2 Satz 3 und § 48 Abs. 4 VwVfG kommt auch eine Verwirkung des Rücknahmerechts in Betracht, wenn ein schützenswertes Vertrauen des Begünstigten in die Nichtrücknahme entstanden ist

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, §§ 6, 25; VwVfG § 48
    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; Unternehmensrestitution

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Sachliche Zuständigkeit - Jahresfrist - Verwirkung - Unternehmensrestitution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behördenzuständigkeit; Rücknahmebefugnis; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts; Jahresfrist; Behördenkenntnis; Verwirkung

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VermG § 6; ; VermG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48; VermG § 1 Abs. 8 lit. a, §§ 6, 25
    Verwaltungsverfahrensrecht; Offene Vermögensfragen - Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; Unternehmensrestitution.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 51 (Entscheidungsbesprechung)

    § 48 VwVfG; § 1 Abs. 8 Buchst. a, §§ 6, 25 VermG
    Verwaltungsakt/Rücknahme/sachliche Zuständigkeit/Jahresfrist/Verwirkung/Unternehmensrestitution

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht AT, Zuständigkeit zur Rücknahme; Verfristung der Rücknahme; Verwirkung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücknahme eines begünstigenden VAs: Verwirkung der Rücknahmebefugnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 226
  • NJW 2000, 1512
  • NVwZ 2000, 676 (Ls.)
  • NJ 2000, 382
  • DÖV 2000, 968
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    Die Frist beginnt zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ).

    Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtssicherheit gewährleisten, daß die zuständige Behörde die durch die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts eingetretene Ungewißheit binnen Jahresfrist beendet, indem sie den Verwaltungsakt entweder zurücknimmt oder durch Nichtrücknahme endgültig aufrechterhält (BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1984 a.a.O. S. 358, 362).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    Eine durch Albrecht S. mit Schreiben vom 1. Juni 1990 an das Landratsamt gerichtete Anfrage, wie das Landratsamt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90) zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage bewerte, blieb ohne Reaktion.

    Die sog. demokratische Bodenreform ist als Maßnahme auf besatzungshoheitlicher Grundlage einzuordnen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 54 S. 152).

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    Davon zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, daß zusätzlich Umstände eintreten, aus denen der die Rechtswidrigkeit kennende Begünstigte berechtigterweise den Schluß ziehen durfte, der Verwaltungsakt werde nicht mehr zurückgenommen, obwohl die Behörde dessen Rücknehmbarkeit erkannt hat, der Begünstigte ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß die Rücknahmebefugnis nicht mehr ausgeübt werde und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt hat, daß ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (sogenannte Verwirkung; vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 3.93 - NVwZ 1995, 703 ).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    Die sog. demokratische Bodenreform ist als Maßnahme auf besatzungshoheitlicher Grundlage einzuordnen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 54 S. 152).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 7 B 28.92

    C. "Für die Rückgabe von Grundstücken nach dem Vermögensgesetz sind die unteren

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    Vielmehr ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der einschlägigen Vorschriften, daß sachlich zuständige Behörde für die nach dem Vermögensgesetz zu treffenden Entscheidungen grundsätzlich die jeweilige untere Landesbehörde (Amt zur Regelung offener Vermögensfragen) ist, während eine erstinstanzliche Zuständigkeit der oberen Landesbehörde (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) nur gegeben ist, wenn das Vermögensgesetz, wie etwa in § 25 Abs. 1 VermG für die Unternehmensrestitution, eine entsprechende Aufgabenzuweisung enthält (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 7 B 28.92 - Buchholz 428 § 24 VermG Nr. 1 = VIZ 1992, 359).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 20.89

    Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Widerruf der Anerkennung - Ausschuß

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    Maßgebend für die sachliche Zuständigkeit zur Rücknahme eines Verwaltungsakts sind vielmehr in erster Linie die Zuständigkeitsregeln des jeweils anzuwendenden Fachrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 20.89 - BVerwGE 88, 130 zum Widerruf der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
  • BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95

    Zuständige Behörde für die Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    Aus dieser Sicht gibt es keinen einleuchtenden Grund dafür, den Verstoß gegen die Zuständigkeitsordnung über das abgeschlossene Ausgangsverfahren hinaus auf das Verfahren über die Rücknahme fortwirken zu lassen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 25. August 1995 - BVerwG 5 B 141.95 - NVwZ-RR 1996, 538 zur Rücknahme eines von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassenen Verwaltungsakts nach § 45 Abs. 5 i.V.m. § 44 Abs. 3 SGB X).
  • VG Dresden, 26.02.1998 - 1 K 1267/95
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
    BVerwG 7 C 42.98 VG 1 K 1267/95.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Zumindest im Fall der gebundenen Aufhebung einer Statusentscheidung im Schwerbehindertenrecht wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse muss die Annahme einer Verwirkung daher auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen eine wortgetreue Anwendung der gesetzlichen Vorschriften dazu führen würde, insbesondere grundrechtlich geschützte Positionen zu verletzen (allg vgl Blanke, Vertrauensschutz im deutschen und europäischen Verwaltungsrecht, 2000, S 23 ff; vgl BVerwG Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 42/98 - BVerwGE 110, 226 ff).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Dies folgt daraus, dass die Verwirkung als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens auch im Öffentlichen Recht gilt und insbesondere auch die Rücknahmebefugnis der Behörden einschränkt (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 und Beschluss vom 3. April 2012 - 5 B 59.11 - juris Rn. 4 m.w.N.; BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/15R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 31 Rn. 22).

    Mit Blick auf die Befugnis zur Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts ist dies anzunehmen, wenn Umstände eingetreten sind, aus denen der die Rechtswidrigkeit kennende Begünstigte berechtigterweise den Schluss ziehen durfte, der Verwaltungsakt werde nicht mehr zurückgenommen, obwohl die Behörde dessen Rücknehmbarkeit erkannt hat, der Begünstigte ferner darauf vertraut hat, dass die Rücknahmebefugnis nicht ausgeübt wird, und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt hat, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 und Beschluss vom 3. April 2012 - 5 B 59.11 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Würde die Jahresfrist dadurch verkürzt oder beseitigt, dass der zuständigen Behörde die Kenntnisse anderer Behörden zugerechnet werden, würde das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verfolgte Ziel, der zuständigen Behörde eine hinreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, verfehlt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,266
BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98 (https://dejure.org/1999,266)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1999 - 4 CN 12.98 (https://dejure.org/1999,266)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1999 - 4 CN 12.98 (https://dejure.org/1999,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 4, § 215 a; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 4
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; Abwägungsfehler; Verfahrensfehler nach Landesrecht; Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren; Feststellung der Nichtwirksamkeit des Plans

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer Satzung - Mangel einer Satzung - Bebauungsplan - Verfahrensfehler nach Landesrecht - Ergänzendes Verfahren - Behebung des Mangels

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 4; ; BauGB § 215 a; ; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 4

  • rechtsportal.de

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; Abwägungsfehler; Verfahrensfehler nach Landesrecht; Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren; Feststellung der Nichtwirksamkeit des Plans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle: Behebung eines Satzungsmangels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Gemeinderates im Bebauungsplanverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Baurecht, Anwendung auf B-Plan-Satzungsfehler nach GO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 118
  • NVwZ 2000, 676
  • DVBl 2000, 798
  • DÖV 2000, 469
  • BauR 2000, 845
  • ZfBR 2000, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98
    Nach Bundesrecht sind zwischen dem Auslegungsbeschluß (§ 2 Abs. 1 BauGB) und dem Satzungsbeschluß (§ 10 Abs. 1 BauGB) für das Zustandekommen eines Bebauungsplans keine weiteren Beschlüsse der Gemeinde erforderlich (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98
    Damit hält sich § 215 a Abs. 1 BauGB in den durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG gezogenen Grenzen; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt die Materie des Bodenrechts auch Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen (vgl. BVerfGE 3, 407 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1999 - 4 CN 12.98 -, BVerwGE 100, 118; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2007 - 10 D 31/04.NE -, juris, Rn. 29; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 10a B 2515/02.NE -, BRS 66 Nr. 27.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Das landesrechtliche Kommunalverfassungsrecht kann und muss diese bundesrechtlichen Vorgaben indes konkretisieren und dabei die Zuständigkeit des jeweiligen Entscheidungsorgans bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - BVerwGE 110, 118 ); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - Buchholz 406.11 § 215 a BauGB Nr. 7 = NVwZ 2001, 203).

    Nach Lage des Einzelfalles können dazu auch die Beurteilung der Art und Weise von tatsächlichen Ermittlungen, aber auch die fallbezogene Bewertung der entsprechenden Ergebnisse gerechnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - BVerwGE 110, 118 ).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 4 B 2.11

    Zur rückwirkenden Anordnung des Inkrafttretens eines Bebauungsplans und

    Der Verwaltungsgerichtshof sei mit dem Rechtssatz, maßgebend für die ausreichende Information des Gemeinderats sei § 34 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GemO, vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - (BVerwGE 110, 118 = NVwZ 2000, 676) abgewichen.

    Die Divergenzrüge scheitert überdies daran, dass sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. November 1999 (a.a.O.) nicht dazu geäußert hat, ob die vorgebrachten Anregungen dem Gemeinderat in vollem Wortlaut zur Kenntnis gebracht werden müssen oder ob eine zusammengefasste Darstellung unter Beschränkung auf die relevanten Punkte ausreicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht