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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99   

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BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99 (https://dejure.org/2000,13)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 (https://dejure.org/2000,13)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 (https://dejure.org/2000,13)
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Kampfhundesteuer

Art. 3 Abs. 1 GG, Zulässigkeit von typisierenden und pauschalisierenden Steuertatbeständen;

Art. 28 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 3 GG, kein vom Bundesrecht abweichender Rechtsbegriff des 'Rechtsstaats' im Landesverfassungsrecht (Anm: zweifelhaft, vgl. etwa die in Bezug auf Art. 142 GG entwickelten Grundsätze und die abweichende Meinung des BVerfG in «schleswig-holsteinisches Naturschutzgesetz»)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a; KAG-LSA § 3 Abs. 1; Landesverfassung LSA Art. 2 Abs. 1
    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; abstrakte Beschreibung des Kampfhundbegriffs; ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hundesteuersatzung; Steuersatz bei Kampfhunden

  • Wolters Kluwer

    Hundesteuer - Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde - Achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde - Fehlen einer Übergangsregelung - Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung - Vertrauensschutz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abstrakte Beschreibung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; Landesverfassung LSA Art. 2 Abs. 1; ; KAG-LSA § 3 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenrecht; kommunales Steuerrecht; HundesteuerHundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erhöhte Steuer für "Kampfhunde" rechtmäßig

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Erhöhte Steuer für Kampfhunde

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Steuer für Kampfhunde

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 2 Abs. 1 LV LSA; Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3, 28 Abs. 1, 105 Abs. 2a GG; § 3 Abs. 1 KAG LSA
    Steuer/Kampfhunde/unechte Rückwirkung/Steuergerechtigkeit

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1, 28 Abs. 1, 105 Abs. 2 a GG
    Verfassungsrecht, Steuerrecht, Kampfhundesteuer verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 265
  • NJW 2000, 3224 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 929
  • NJ 2000, 384
  • DVBl 2000, 918
  • DÖV 2000, 554
 
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Wird zitiert von ... (243)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.1998 - A 2 S 317/96

    Rückwirkungsverbot; Kampfhundesteuer; Geltung zum Jahresbeginn; Hunderassen;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
    BVerwG 11 C 8.99 OVG A 2 S 317/96.

    Mit Urteil vom 18. März 1998 (NVwZ 1999, S. 321 ff.) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
    b) Die demnach entscheidende Frage, ob es einen sachlichen Grund dafür gibt, die in § 4 Abs. 3 Satz 2 HStS aufgeführten Hunde ausnahmslos als Kampfhunde einzustufen, ist im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Mannheim, NVwZ 1992, S. 1105 ff. und NVwZ 1999, S. 1016 ff.; OVG Bremen, DÖV 1993, S. 576 ff., OVG Saarlouis, OVGE 24, S. 412 ff.) zu bejahen (im Ergebnis ebenso: BayVerfGH, BayVBl 1995, S. 76 ff.; VGH München, NVwZ 1997, S. 819 f.; OVG Lüneburg, NVwZ 1997, S. 816 ff.).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
    Eine Untersuchung, ob Kampfhunde im Einzelfall so gehalten werden, daß sich ihre potentielle Gefährlichkeit nicht auswirkt, stößt wegen der teilweisen Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens (vgl. BGHZ 67, 129 ) schon objektiv auf Schwierigkeiten.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Dem die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - (BVerwGE 110, 265) liegt keine andere Beurteilung der Gefährdungslage zugrunde.
  • VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1546/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur für so genannte Kampfhunde erhöhten

    Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt E als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.

    Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Die abstrakte Beschreibung mit den Begriffsmerkmalen besondere Veranlagung, Erziehung, Charaktereigenschaft" entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.

    Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..

    Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.

    Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.

    Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potentials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem Hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Dies folgt hinsichtlich der Hunde der Anlage 1 daraus, dass sie in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.

    Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1610/02

    Heranziehung eines Hundes der Rasse American Staffordshire Terrier zur

    Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt X als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.

    Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Die abstrakte Beschreibung insbesondere in § 2 Abs. 4 Buchst. a) HStS entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.

    Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..

    Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.

    Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.

    Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potenzials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotenzials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem Hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Dies folgt daraus, dass die aufgeführten Hunde in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.

    Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

    Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1
    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft; Gleichheitssatz; Hinterbliebenenversorgung; Lebensgemeinschaft; Unterhaltspflicht

  • Wolters Kluwer

    Beitragsminderung - Ehe - Familie - Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft - Gleichheitssatz - Hinterbliebenenversorgung - Lebensgemeinschaft - Unterhaltspflicht

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine Hinterbliebenenrente für Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Hinterbliebenenrente für Partner aus gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft; keine Beitragsermäßigung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1
    Berufsständisches Versorgungsrecht - Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft; Gleichheitssatz; Hinterbliebenenversorgung; Lebensgemeinschaft; Unterhaltspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2038
  • NVwZ 2000, 929 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1771
  • DÖV 2001, 36
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt nur die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft (BVerfG, Kammerbeschluß vom 4. Oktober 1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1993 (a.a.O.) führt ebenfalls nicht auf eine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage.

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwGE 100, 287 ; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22).

    Dem Begehren des Klägers auf eine Begünstigung seines Lebenspartners kann daher auch unter Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwGE 100, 287 ) nicht aufgrund des Art. 3 Abs. 1 GG entsprochen werden, ohne daß dies der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf.

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Das könnte nur der Fall sein, wenn der Satzungsgeber verpflichtet ist, den in Rede stehenden, von der Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossenen Personenkreis in diese Versorgung einzubeziehen, nicht aber dann, wenn ihm nach Art. 3 Abs. 1 GG ein normatives Ermessen verbleibt (BVerwGE 102, 113 ).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Mit Ausführungen gegen die Auslegung des maßgeblichen Landesrechts durch das Berufungsgericht läßt sich die grundsätzliche Bedeutung selbst dann nicht darlegen, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwGE 100, 287 ; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Aus der Sicht des Bundesrechts ist der Landesgesetzgeber nicht gehindert, das berufsständische Versorgungsrecht als Sozialversicherungsrecht im materiellen Sinne zu regeln (vgl. dazu BVerwGE 87, 324 ; Beschluß vom 22. November 1994 - BVerwG 1 NB 1.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 28).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 NB 1.93

    Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 47 Abs. 5 Nr. 1 VwGO - Rüge fehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Aus der Sicht des Bundesrechts ist der Landesgesetzgeber nicht gehindert, das berufsständische Versorgungsrecht als Sozialversicherungsrecht im materiellen Sinne zu regeln (vgl. dazu BVerwGE 87, 324 ; Beschluß vom 22. November 1994 - BVerwG 1 NB 1.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 28).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Mit Ausführungen gegen die Auslegung des maßgeblichen Landesrechts durch das Berufungsgericht läßt sich die grundsätzliche Bedeutung selbst dann nicht darlegen, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Deshalb kann auch die Rüge, das maßgebliche Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, die Zulassung der Grundsatzrevision nicht rechtfertigen, wenn sie nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwGE 100, 287 ; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
  • BVerwG, 26.02.1996 - 1 B 28.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Der Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "eingetragene Lebenspartnerschaft" rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen (BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und

    Die Verwendung der Begriffe Witwe und Witwer bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass anspruchsberechtigt die Frau oder der Mann sein soll, deren Ehepartner gestorben ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland - VGH der UEK -, Urteil vom 7. September 2007 - VGH 11/06 - BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 B 82/99 -, NJW 2000, 2038).

    Die Ungleichbehandlung knüpft unmittelbar am Merkmal des Familienstandes an, indem zwischen verheirateten Menschen und solchen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, unterschieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 B 82/99 -, NJW 2000, 2038; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 -, NZA 1999, 878).

    Nach wie vor ist für Verheiratete jedoch typisch, dass sie Kinder haben, ihren Lebensunterhalt und ihre Unterhaltspflichten im Wesentlichen aus ihrem Einkommen bestreiten und mit Vorsorgekosten für den Ehegatten und die Kinder belastet sind, die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Nichteltern gerade nicht anfallen (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 9; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 18; BFH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - II R 56.05 -, BFHE 217, 183, Rn. 9; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, NJW-RR 2007, 1441, Rn. 14; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -, juris, Rn. 18; BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 51.05 -, BFHE 212, 236, Rn. 28; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1999, a.a.O.).

    Das Differenzierungskriterium des Familienstandes berücksichtigt zudem, dass überlebende Partner einer Ehe namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Lücken in der Erwerbsbiografie häufig einen höheren Versorgungsbedarf haben als überlebende Lebenspartner, die typischerweise ohne weiteres in der Lage sind, jeweils eine eigene Versorgung aufzubauen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 26; Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.).

    Aus den aufgezeigten Gründen liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Lebenspartner (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG), der mit der Anordnung der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk einhergehenden Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Pflichtmitglieds (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie einer entsprechenden Beschränkung des Gestaltungsspielraums des Versorgungsträgers nicht vor (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 26; Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 - (Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41) ausgesprochen, dass Normen, mit denen der Staat dem verfassungsrechtlichen Förderungsauftrag in Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung trägt, regelmäßig schon deswegen nicht im Widerspruch zu dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG stehen, weil die Zugehörigkeit zu dem durch die Begriffe "Ehe und Familie" gekennzeichneten Personenkreis eine Förderung und damit eine Ungleichbehandlung gegenüber dem nicht hierzu gehörigen Personenkreis grundsätzlich rechtfertigt (ebenso Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 14 = NJW 2006, 1828).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99, 2 C 12.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1709
BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99, 2 C 12.99 (https://dejure.org/2000,1709)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 C 6.99, 2 C 12.99 (https://dejure.org/2000,1709)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 C 6.99, 2 C 12.99 (https://dejure.org/2000,1709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    2. BesÜV §§ 1, 2, 4 Fassung 1993/1997; BBesG § 73; BRRG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, §§ 13, 14; GG Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 33 Abs. 5
    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur abgesenkten -; Befähigungsvoraussetzungen, Begriff der - nach § 4 2. BesÜV; örtlicher Bezug der -; Schulabschluß, allgemeinbildender - als Befähigungsvoraussetzung; Vorbildung, allgemeinbildender ...

  • Wolters Kluwer

    Besoldung - Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet - Ruhegehaltfähiger Zuschuß - Befähigungsvoraussetzungen - Begriff - Allgemeinbildender Schulabschluß als Befähigungsvoraussetzung - Vorbildung

  • Judicialis

    BBesG § 73; ; 2. BesÜV § 1; ; 2. BesÜV § 2; ; 2. BesÜV § 4 Fassung 1993/1997; ; BRRG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BRRG § 13; ; BRRG § 14; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur abgesenkten -; Befähigungsvoraussetzungen, Begriff der - nach § 4 2. BesÜV; örtlicher Bezug der -; Schulabschluß, allgemeinbildender - als Befähigungsvoraussetzung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abgesenkte Besoldung für Landesbeamte im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Geringere Besoldung für Landesbeamte im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz und Auszüge)

    § 73 BBesG; §§ 1, 2, 4 2. BesÜV; §§ 4, 13, 14 BRRG; Art. 3 GG
    Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet/Zuschussregelung/ Befähigungsvoraussetzungen/Steuerberater/Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2438 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 929 (Ls.)
  • NJ 2000, 267 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99
    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfaßt auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie BVerwGE 101, 116).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV F. 1993 ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie BVerwGE 101, 116).

    Der Begriff der Befähigungsvoraussetzungen umfaßt die für die jeweilige Laufbahn geforderten Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, d.h. den Vorbildungsabschluß, den Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ); Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

    Die fortbestehenden erheblichen Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im bisherigen Bundesgebiet und in den neuen Ländern sind ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die besoldungsrechtliche Differenzierung (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99
    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ); Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Das hat der erkennende Senat in den allen Beteiligten bekannten Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ) ebenfalls bereits dargelegt.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99
    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ); Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Das hat der erkennende Senat in den allen Beteiligten bekannten Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ) ebenfalls bereits dargelegt.

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet;

    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 2 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 f. und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).

    Das hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - a.a.O. S. 4, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - a.a.O. S. 8 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - a.a.O. ebenfalls bereits dargelegt.

    Dass für diesen Zeitpunkt (9. Dezember 1999) etwas anderes gilt als für den Beginn des Jahres 1999, der dem Urteil des Senats vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - a.a.O. zugrunde gelegen hat, ist nicht ersichtlich und wird auch vom Oberbundesanwalt nicht geltend gemacht.

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

    Ob der in der APOmPVD geregelte Vorbereitungsdienst und die ebenfalls dort geregelte Laufbahnprüfung als Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erlangt worden sind, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich ortsbezogen zu beurteilen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f., so auch das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 -, Juris = NJ 2000, 43 f.; Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 6/99 -, Juris = NJ 2000, 267; Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 5/00 -, Juris = ZTR 2001, 334 f.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 -, Juris = DVBl. 2004, 1414 ff.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 17/05 - Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 20/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 24/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 25/05 -, Juris).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur

    Es müssen der nach dem Laufbahnrecht für die jeweilige Laufbahn erforderliche Vorbildungsabschluss, der Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert sein (vgl. Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 4, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 25. April 1996 sowie vom 11. März und 22. Juli 1999 (- 2 C 27.95 -;- 2 C 24.98 -;- 2 C 37.98 - aaO) sowie zuletzt in zwei Entscheidungen vom 20. Januar 2000 (- 2 C 6.99 - ZTR 2000, 238 und - 2 C 12.99 - nv.) angenommen.
  • VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11

    Wörtliche Übernahme von Regelungen eines Normgebers durch einen örtlichen

    Selbst wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 6.99 -, NVwZ 2000, 929) davon ausgeht, dass mit dem erhöhten Steuersatz rückwirkend in einen noch nicht abgeschlossenen Lebenssachverhalt eingegriffen wird, weil die Anschaffung eines Hundes typischerweise eine auf Dauer angelegte Entscheidung des Hundehalters ist, handelt es sich um eine unechte Rückwirkung, weil nicht nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird.
  • OVG Thüringen, 08.07.2008 - 2 ZKO 458/06

    Besoldung und Versorgung; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen iSd § 4 Abs. 1 S.

    Dementsprechend ist es in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Anspruchsvoraussetzung des § 4 Abs. 1 2. BesÜV ausschließlich ortsbezogen auszulegen ist (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2007 - 2 KO 112/06 - Juris m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f.; BVerwG, Urteile vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 - Juris = NJ 2000, 43 f.; vom 20. Januar 2000 - 2 C 6/99 - Juris = NJ 2000, 267; vom 27. Februar 2001 - 2 C 5/00 - Juris = ZTR 2001, 334 f.; vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 - Juris = DVBl. 2004, 1414 ff. und vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 - Juris, - 2 C 17/05 - Juris; - 2 C 20/05 - Juris; - 2 C 24/05 - Juris; - 2 C 25/05 - Juris).
  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.12.2003 - VGH 4/99

    Versorgung, Abschöpfung des Steuervorteils

    Dabei hat er u. a. in Anlehnung an das zum staatlichen Besoldungsrecht ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.1.2000 ­ BVerwG 2 C 6.99 ­ (LKV 2000, 308 = Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6) die Ungleichbehandlung wegen der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse (also der Lebenshaltungskosten) und finanziellen Verhältnisse (also des Kirchensteueraufkommens) in Ost und West als sachlich vertretbare Differenzierung gerechtfertigt.
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