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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99   

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https://dejure.org/2000,609
BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99 (https://dejure.org/2000,609)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 5 C 42.99 (https://dejure.org/2000,609)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 5 C 42.99 (https://dejure.org/2000,609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eheähnliche Gemeinschaft - Unterhaltsleistungen für Kinder - Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien - Unterhaltsvorschussgesetz - Verfassungswidrigkeit - Wiederverheiratung

  • Judicialis

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Sozialrecht (Sozialleistungen); Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in eheähnliche Gemeinschaft; Unterhaltsleistungen, Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien von Unterhaltsleistungen nach dem UVG; Unterhaltsvorschussgesetz , Ausschluss von Kindern in ...

  • rechtsportal.de

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -; Unterhaltsleistungen, Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien von - nach dem UVG ; Unterhaltsvorschussgesetz , Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien von Unterhaltsleistungen; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 259
  • NJW 2001, 3205
  • NVwZ 2001, 1288 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1452
  • DVBl 2001, 1697
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 1491/99

    Rechtmäßigkeit der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen; Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99
    BVerwG 5 C 42.99 OVG 16 A 1491/99.

    Das Verwaltungsgericht hat die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. September 1999 - OVG 16 A 1491/99 - ) die auf den Leistungszeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 30. September 1996 beschränkte Berufung der Kläger zurückgewiesen und dies im Wesentlichen wie folgt begründet: .

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Gerichtskostenfreiheit folgt aus § 188 Satz 2 VwGO (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 10.91 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22, S. 28 f.).
  • OVG Saarland, 06.01.2011 - 3 D 137/10

    Begriff des Zusammenlebens im Sinne des § 1 Abs. 3 UHVG (juris: UhVorschG)

    BVerwG, Urteil vom 7.12.2000 - 5 C 42/99 -, BVerwGE 112, 259 f., zitiert nach juris.
  • BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04

    Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein

    Dass Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt, keinen Leistungsanspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben, folgt zudem aus dem Gesetzeszweck, eine Sozialleistung nur für die Kinder derjenigen Elternteile bereitzustellen, die Alltag und Erziehung auf sich gestellt bewältigen müssen, wie dies schon in der vollständigen Bezeichnung des Gesetzes in seiner Ursprungsfassung vom 23. Juli 1979 (BGBl I S. 1184) - Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen - zum Ausdruck gelangt ist (Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 5 C 42.99 - BVerwGE 112, 259 = Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 1 S. 2 zu Kindern in Stiefelternfamilien).
  • OVG Sachsen, 03.09.2018 - 5 A 305/16

    Unterhaltsvorschuss, Stiefkind, Doppelbelastung; Existenzminimum, Erlass,

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 4 7. Dezember 2000, BVerwGE 112, 259), auf die das Verwaltungsgericht seine Entscheidung zutreffend stützt, sind für Kinder in Stiefelternfamilien die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG für die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen nicht erfüllt, weil der sie erziehende Elternteil, wenn er (wieder-)verheiratet ist, nicht (mehr) "ledig, verwitwet oder geschieden" ist.

    Die Milderung dieser besonderen, prekären Erziehungssituation ist Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes, nicht hingegen der bloße Ausgleich einer allein unterhaltsrechtlichen Doppelbelastung (BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000, BVerwGE 112, 259 [260 f.]; BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 -, juris Rn. 21 ff.; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306 [301]; SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 D 50/14).

    Dass die Nichtgewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Kinder in Stiefelternfamilien dem Willen des Gesetzgebers entspricht, belegen im Übrigen eindeutig die auch vom Verwaltungsgericht zitierten Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drs. 8/1952, S. 6 f.; BT- Drs. 8/2774, S. 12; 151. Sitzung des Deutschen Bundestages - 8. Wahlperiode -, Stenografische Berichte S. 12067 f.; BT-Drs. 12/1523, S. 6; s. auch dazu BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000, BVerwGE 112, 259 [260 f.]; BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 -, juris Rn. 21).

    Das Verwaltungsgericht ist darüber hinaus davon ausgegangen, dass die rechtlich unterschiedliche Behandlung von Kindern in Stiefelternfamilien und Kindern in eheähnlichen Lebensgemeinschaften gerechtfertigt sei, weil den betroffenen Kindern mit der neuen Eheschließung ihres erziehenden Elternteils regelmäßig auch wirtschaftliche Vorteile zugute kämen, da sie mittelbar an der rechtlichen Absicherung der wirtschaftlichen Situation des erziehenden Elternteils partizipierten, die in dessen Unterhaltsberechtigung gegenüber dem Ehepartner zum Ausdruck komme (s. auch BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000, BVerwGE 112, 259 [261 f.]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00   

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https://dejure.org/2001,7974
BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00 (https://dejure.org/2001,7974)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 2 C 10.00 (https://dejure.org/2001,7974)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 2 C 10.00 (https://dejure.org/2001,7974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst - Erledigung eines Streits um Zulassung zur Prüfung vor Klageerhebung - Widerspruchsentscheidung in der Sache trotz Erledigung

  • Judicialis

    VwGO § 79; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; LBG NW § 187

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1288
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00
    Denn mit dem Bestehen der Aufstiegsprüfung hat der Bewerber nachgewiesen, dass er den Lehrgangs- und Prüfungsanforderungen gewachsen war (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - DVBl 1996, 1367 ).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00
    Er ist gehalten, den Widerspruchsbescheid anzufechten, weil durch die Zurückweisung seines Widerspruchs der Eindruck entstanden ist, das erledigte Begehren sei bestandskräftig abgelehnt worden (vgl. Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00
    Die hierdurch vermittelte vorläufige Rechtsposition ist "ungesichert" und entfällt in der Regel rückwirkend, falls der Bewerber im Hauptsacheverfahren unterliegt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Ein Vorverfahren i. S. v. § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Ein Vorverfahren i. S. von § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288; Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).
  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    Ein Vorverfahren nach § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses nach der Erledigung der Verwaltungsakte seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - I C 49.64 -, juris Rn. 17) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.2001 - 2 C 10.00 -, juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,440
BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00 (https://dejure.org/2001,440)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2001 - 1 B 125.00 (https://dejure.org/2001,440)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 1 B 125.00 (https://dejure.org/2001,440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerfreizügigkeit - Aufenthaltserlaubnis-EG - Ausweisung - Deklaratorische Bedeutung - Freizügigkeit

  • Judicialis

    Richtlinie 68/360/EWG, Art. 4; ; AufenthG/EWG § 1 Abs. 4; ; AufenthG/EWG § 3 Abs. 3; ; AufenthG/EWG § 3 Abs. 4; ; AufenthG/EWG § 12

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische Bedeutung; Freizügigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 841 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1288
  • DVBl 2001, 1530
  • DÖV 2001, 912
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    In der Rechtsprechung des Senats ist vielmehr geklärt, dass die Tatsachengerichte berechtigt und verpflichtet sind zu prüfen, ob sich die von der Ausländerbehörde - bezogen auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung - getroffene Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere bezüglich einer für die Ausweisung maßgebenden Gefahr neuer Verfehlungen, als richtig erweist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4, 5 m.w.N.).
  • EuGH, 26.05.1993 - C-171/91

    Tsiotras / Landeshauptstadt Stuttgart

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    Durch Erteilung der Aufenthaltserlaubnis-EG wird festgestellt, dass der betroffene Unionsbürger die zur Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllt (vgl. EuGH, Slg. I-1993, 2925, 2956 = NVwZ 1993, 765 - Tsiotras - Fischer, ZAR, 1991, 3, 4).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    Im Übrigen berücksichtigt die Beschwerde nicht, dass das Berufungsgericht (vgl. UA S. 10) ausdrücklich eine Bindung der Ausländerbehörde an die tatsächlichen Feststellungen und an die Beurteilung des Strafrichters - hier des Urteils des LG Kempten vom 18. August 1988 - verneint hat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - BVerwG 1 B 132.97 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1991 - 18 B 3239/90

    Aufenthaltsgenehmigung; Besuchsvisum; Familiennachwuchs; Kinderbetreuung;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    Aus der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Fall Roux (Slg. I-1991, 273 = InfAuslR 1991, 350) folgt nichts anderes.
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    Diese Erlaubnis hat insofern keine rechtsbegründende Wirkung, als das Aufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Gemeinschaftsangehörige bereits aufgrund des primären, dem nationalen Recht vorgehenden Gemeinschaftsrechts besteht und deshalb nicht von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abhängt (vgl. EuGH, Slg. 1976, 497, 512 - Royer - und 1980, 2171, 2185 f.- Pieck - Hailbronner, Ausländerrecht § 1 AufenthG/EWG Rn. 57).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    Die Beschwerde legt dar, das Berufungsgericht sei insbesondere von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1996 (InfAuslR 1996, 137 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 5) und vom 7. Dezember 1999 (InfAuslR 2000, 176) abgewichen.
  • VGH Bayern, 01.08.2000 - 10 B 00.695
    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    BVerwG 1 B 125.00 VGH 10 B 00.695.
  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    Die auf Grund von Art. 4 der Richtlinie 68/360/EWG gemäß § 1 Abs. 4 AufenthG/EWG erteilte Aufenthaltserlaubnis-EG soll den Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats in die Lage versetzen, seine Rechtsstellung im Hinblick auf die Anwendung des EG-Vertrags und der zu seiner Durchführung ergangenen Bestimmungen nachzuweisen (vgl. EuGH, Slg. 1977, 1495, 1503 - Sagulo - vgl. ferner amtl. Begr. zu § 1 Abs. 4 AufenthaltsG/EWG, BT-Drucks 11/6321, S. 86).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 1 B 3.96

    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt für eine angefochtene Ausweisungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
    Die Beschwerde legt dar, das Berufungsgericht sei insbesondere von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1996 (InfAuslR 1996, 137 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 5) und vom 7. Dezember 1999 (InfAuslR 2000, 176) abgewichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288 und vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339; Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie Urteile des Senats vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 - und vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).

    Die Aufenthaltserlaubnis-EG ist jedoch ein feststellender Verwaltungsakt, der zwar das Aufenthaltsrecht nicht konstitutiv begründet, solange er wirksam ist, jedoch zu Gunsten seines Inhaber feststellt, dass dieser gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit genießt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 - NVwZ 2001, 1289f.; Harms, Ausländerrecht, in: Bergmann/Kenntner, Deutsches Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluss, S. 222 RdNr. 85 m. Fn. 409), selbst wenn die gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht (mehr) vorliegen.

    Allerdings ist nicht immer dann, wenn ein Unionsbürger eine gültige Aufenthaltserlaubnis-EG besitzt, davon auszugehen, er erfülle die Voraussetzungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (insofern missverständlich BVerwG, Beschluss vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1289f.) bzw. der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit.

    Träfe dies zu, würde die Kommission in ihrem Vorschlag 23.5.2001 (a.a.O.) nun für die Zukunft einen geringeren Rechtsschutzstandard fordern als den, den nach ihrer Auslegung bereits die Richtlinie 64/221/EWG garantiert.

    Denn in Art. 29 Absatz 1 ihres Vorschlags vom 23.5.2001 (a.a.O.) plädiert die Kommission dafür, dass der erforderliche Rechtsbehelf bei den Behörden oder den Gerichten einlegt werden kann, und fordert in Absatz 2 dieser Bestimmung nur für den Fall eines behördlichen Rechtsbehelfsverfahrens, dass eine zuständige Stelle eingeschaltet werden muss.

    Bestätigt wird die hier vertretene Auslegung auch insoweit wiederum von dem Vorschlag der Kommission vom 23.5.2001 (a.a.O.) für die künftige Ausgestaltung der Verfahrensgarantien.

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Die Tatsachengerichte sind danach künftig nicht nur befugt, sondern im Rahmen der ihnen nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht auch verpflichtet zu prüfen, ob die behördliche Gefährdungsprognose und die Ermessensentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Ergebnis auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. zur entsprechenden Verpflichtung bezogen auf den nach der bisherigen Rechtsprechung maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - BVerwGE 78, 285 , Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4 und vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 B 125.00 - Buchholz 402.26 § 1 AufenthG/EWG Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten

    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).

    Seine Rechtsstellung zur Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat der Kläger bereits durch den Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis-EG nachgewiesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288 = InfAuslR 2001, 312).

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