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   BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90   

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https://dejure.org/2000,2246
BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 (https://dejure.org/2000,2246)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 (https://dejure.org/2000,2246)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 (https://dejure.org/2000,2246)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aus Gründen der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die Verweigerung von Auskunft durch eine Polizei- bzw Verfassungsschutzbehörde über behördlicherseits gespeicherte Daten

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Auskunftsanspruch - Ermessensfehlerfreie Entscheidung - Antrag - Rechtsschutzinteresse - Datenschutz

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; ASOG § 50 Abs. 1 Satz 1; ; ASOG § 50 Abs. 6; ; ASOG § 50 Abs. 1 Satz 2; ; ASOG § 50 Abs. 1 Satz 3; ; ASOG § 50 Abs. 1 Satz 4; ; BDSG § 13 Abs. 1; ; BDSG § 12 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; VwVfG § 3 e; ; BVerfSchG § 15 Abs. 1; ; BVerfSchG § 15 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht über bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden gespeicherte Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 185
  • DVBl 2001, 275
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Denn diese Pflicht reicht nicht so weit, dass die Gründe einer Ablehnung der Kenntnisgewähr in einer Weise dargelegt werden müssten, die eine Offenbarung der geheimzuhaltenden Tatsachen bedeutete (vgl. dazu BVerwGE 74, 115 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Im Falle einer nur eingeschränkten Begründung der Auskunftsablehnung muss aber wiederum dargelegt werden, dass deren Voraussetzungen vorliegen, damit die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht vollständig verschlossen bleibt (vgl. dazu BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Es reicht nicht aus, wenn die Begründung einer Auskunftsverweigerung pauschal auf eine Gefährdung der Effektivität der behördlichen Aufgabenerfüllung oder eine Geheimhaltungsbedürftigkeit wegen der Natur der Sache verweist, den Gesetzestext wiederholt oder pauschal auf eine Gefährdung des Zwecks des Auskunftsverweigerungsrechts hinweist (vgl. BVerwGE 74, 115 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Die Beurteilung der Geheimhaltungsbedürftigkeit erfordert auch im Bereich der Aufgaben des Verfassungsschutzes eine differenzierende Betrachtung und darf sich nicht in abstrakten Überlegungen erschöpfen (vgl. BVerfGE 101, 106 ; BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ).

  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Denn diese Pflicht reicht nicht so weit, dass die Gründe einer Ablehnung der Kenntnisgewähr in einer Weise dargelegt werden müssten, die eine Offenbarung der geheimzuhaltenden Tatsachen bedeutete (vgl. dazu BVerwGE 74, 115 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Im Falle einer nur eingeschränkten Begründung der Auskunftsablehnung muss aber wiederum dargelegt werden, dass deren Voraussetzungen vorliegen, damit die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht vollständig verschlossen bleibt (vgl. dazu BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Es reicht nicht aus, wenn die Begründung einer Auskunftsverweigerung pauschal auf eine Gefährdung der Effektivität der behördlichen Aufgabenerfüllung oder eine Geheimhaltungsbedürftigkeit wegen der Natur der Sache verweist, den Gesetzestext wiederholt oder pauschal auf eine Gefährdung des Zwecks des Auskunftsverweigerungsrechts hinweist (vgl. BVerwGE 74, 115 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

  • OVG Bremen, 24.02.1987 - 1 BA 50/86

    Auskunft; Personenbezogene Daten; Datenschutz; Verfassungsschutz;

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Im Falle einer nur eingeschränkten Begründung der Auskunftsablehnung muss aber wiederum dargelegt werden, dass deren Voraussetzungen vorliegen, damit die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht vollständig verschlossen bleibt (vgl. dazu BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Die Beurteilung der Geheimhaltungsbedürftigkeit erfordert auch im Bereich der Aufgaben des Verfassungsschutzes eine differenzierende Betrachtung und darf sich nicht in abstrakten Überlegungen erschöpfen (vgl. BVerfGE 101, 106 ; BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu noch nicht Stellung genommen, auch nicht im Volkszählungsurteil, dessen Gegenstand nicht Auskunftsansprüche waren (BVerfGE 65, 1).

    Durch die seit dem Volkszählungsurteil erfolgte gesetzliche Ausgestaltung von Auskunftsrechten und -pflichten tragen die Gesetzgeber dem in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG enthaltenen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) Rechnung und ermöglichen es den Bürgern, gegebenenfalls gerichtlichen Rechtsschutz gegen einen unrechtmäßigen Umgang mit Daten in Anspruch zu nehmen.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    In einem solchen Fall bliebe - außer der Einschaltung des Datenschutzbeauftragten - allerdings eine gerichtliche Überprüfung der Gründe nach den vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 27. Oktober 1999 dargelegten Grundsätzen möglich (BVerfGE 101, 106 ).

    Die Beurteilung der Geheimhaltungsbedürftigkeit erfordert auch im Bereich der Aufgaben des Verfassungsschutzes eine differenzierende Betrachtung und darf sich nicht in abstrakten Überlegungen erschöpfen (vgl. BVerfGE 101, 106 ; BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Das Rechtsschutzinteresse für eine Verfassungsbeschwerde muss nicht nur bei Antragseingang, sondern auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Die Verfassungsbeschwerde gibt daher keinen Anlass zu einer grundsätzlichen Klärung, wieweit ein solches der Abwehr von Datengefährdungen dienendes Leistungsrecht auf Auskunft allgemein oder in besonderen Zusammenhängen (vgl. BVerfGE 100, 313 ) verfassungsrechtlich geboten ist.
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Das Rechtsschutzinteresse für eine Verfassungsbeschwerde muss nicht nur bei Antragseingang, sondern auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 -,.
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
    Der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde steht der Zulässigkeit in aller Regel entgegen, wenn für den Beschwerdeführer die Möglichkeit bestand oder besteht, den behaupteten Verfassungsverstoß anderweitig zu beseitigen oder außerhalb des eingeleiteten verfassungsgerichtlichen Verfahrens im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 78, 58 ; 93, 165 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

  • OVG Berlin, 31.07.1985 - 1 B 45.83
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Aus der allgemeinen Umschreibung des Schutzbereichs dieses Grundrechts im - insoweit grundlegenden - Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1 ) lässt sich eine Antwort auf diese Frage nicht ohne weiteres ableiten (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586, 673/90 -, DVBl 2001, S. 275).
  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

    Gesetzliche Ausschlusstatbestände müssen sicherstellen, dass die betroffenen Interessen einander umfassend und auch mit Blick auf den Einzelfall zugeordnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 -, NVwZ 2001, S. 185 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1009/14

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und

    Hinsichtlich einer Ausforschungsgefahr führte das Bundesamt aus, es orientiere sich bei seiner Ermessensausübung an dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 -, juris, Rn. 12; s. auch Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 -, juris, Rn. 284.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 -, juris, Rn. 6 und BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 A 8.16 -, juris, Rn. 13, 29.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 -, juris, Rn. 12.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 -, juris, Rn. 12.

    Danach stellt im Rahmen der Ermessensentscheidung des Bundesamtes die Begegnung von Ausforschungsgefahren einen legitimen Belang dar, "sofern die gestellten Anforderungen mit Rücksicht auf die konkrete Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich und im Hinblick auf das jeweilige Informationsinteresse verhältnismäßig sind." Weiter heißt es: "Die Möglichkeit, jeden Antrag, mit dem Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten begehrt wird, pauschal abzulehnen, ergibt § 15 Abs. 1 BVerfSchG nicht." vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 -, juris, Rn. 12 (Hervorhebungen nicht im Original).

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

    Gesetzliche Ausschlusstatbestände müssen sicherstellen, dass die betroffenen Interessen einander umfassend und auch mit Blick auf den Einzelfall zugeordnet werden (vgl BVerfG Beschluss vom 10.10.2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 -, NVwZ 2001, 185, 186).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 6 A 7.14

    Auskunft; Auskunftsbegehren; Auskunftspflicht; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

    Ebenso wie die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 BVerfSchG soll die Norm damit vor allem Ausforschungsgefahren begegnen (vgl. zu § 15 Abs. 1 BVerfSchG: BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90 und 1 BvR 673/90 - NVwZ 2001, 185 ).

    Der Regelungsgehalt der gesetzlichen Vorschriften erschöpft sich in der Normierung einer Auskunftspflicht und lässt das verbleibende Ermessen, Auskunft zu erteilen, unberührt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90 und 1 BvR 673/90 - NVwZ 2001, 185 ; BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 2 Rn. 45).

    bb) Dieses Ermessen ist nach Maßgabe des Zwecks der gesetzlichen Regelungen auszuüben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90 und 1 BvR 673/90 - NVwZ 2001, 185 ).

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    Aus der allgemeinen Umschreibung des Schutzbereichs dieses Grundrechts im - insoweit grundlegenden - Volkszählungsurteil (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 43) lässt sich eine Antwort auf diese Frage nicht ohne Weiteres ableiten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586, 673/90 - DVBl 2001, 275).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 6 A 2.09

    Bundesnachrichtendienst; Auskunftsanspruch; Geheimhaltungsbedürfnis; Daten;

    Die Auskunftserteilung unterbleibt, wenn Geheimhaltungsgründe nach § 15 Abs. 2 BVerfSchG vorliegen und eine im Einzelfall erfolgende Abwägung solcher konkret bestehenden Belange mit den geschützten Interessen der betroffenen Person ergibt, dass diese Interessen zurückstehen müssen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90 - NVwZ 2001, 185 ).

    Wird zugunsten des Klägers unterstellt, dass sich der subsidiäre, auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) beruhende Anspruch des Betroffenen auf eine Ermessensentscheidung über die Erteilung der begehrten Auskunft (s. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 a.a.O. S. 186) unbeschadet des § 15 Abs. 3 BVerfSchG auch auf die Herkunft der Daten erstreckt, ist aber zu berücksichtigen, dass dem Auskunftsbegehren des Klägers zu einem Teil bereits entsprochen wurde, indem die Beklagte - negativ - klargestellt hat, dass seine Telekommunikation nicht überwacht worden sei, und - positiv -, dass die Informationen auf frei zugänglichen Veröffentlichungen sowie Gesprächen mit Informanten beruhten.

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Zweck dieser Regelung ist es u.a., der Gefahr der Ausforschung zu begegnen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2000 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 DVBl 2001, 275).

    Dabei darf sie Belange der Geheimhaltung berücksichtigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2000 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 BVerwG 7 C 71.83 BVerwGE 74, 115 ).

  • BFH, 30.07.2003 - VII R 45/02

    Auskunftsanspruch gegenüber dem BfF über gespeicherte Daten

    Ein Auskunftsanspruch des Klägers kann sich nicht unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG oder aus Art. 19 Abs. 4 GG ergeben, weil die in § 19 BDSG getroffene Regelung zur Auskunftserteilung über personenbezogene Daten nicht hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurückbleibt (vgl. BVerwG, Urteil in BVerwGE 89, 14, 21 f.; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 1 BvR 586/90 und 1 BvR 673/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2001, 185).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 20 F 11.08

    Anspruch auf vollständige Auskunft über eigene beim Bundesamt für

    Zweck dieser Regelung ist es u.a., der Gefahr der Ausforschung zu begegnen (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 1 BvR 673/90 - DVBl 2001, 275).

    Dabei darf sie Belange der Geheimhaltung berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 71.83 - BVerwGE 74, 115 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2022 - 16 A 4851/19

    Auskunftanspruch eines Betroffenen über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16

    Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch

  • VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03

    Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten

  • BVerwG, 28.07.2020 - 6 B 61.19

    Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten gegen das Bundesamt für

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 4.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Betroffenen auf Auskunft über sämtliche zu

  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

  • VerfGH Bayern, 09.05.1995 - 22-VII-94

    Anträge auf Ablehnung wegen Befangenheit, auf Aussetzung des Verfahrens und auf

  • VG Köln, 23.06.2016 - 13 K 1300/14
  • BVerwG, 28.07.2020 - 6 B 62.19

    Streit um Auskunft über personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte im

  • OVG Sachsen, 11.04.2017 - 5 B 262/16

    Auskunftsanspruch, Akteneinsicht, Verfassungsschutz, informationelle

  • VG Berlin, 30.01.2008 - 1 A 10.07

    Verfassungsschutz muss über Antrag auf Datenauskunft neu entscheiden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - 16 A 517/19

    Keine weitere Auskunft aus Verfassungsschutzakten zu der Partei Die Linke

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur

  • BVerwG, 24.02.2021 - 6 A 4.20

    Antrag eines in der Schweiz wohnenenden deutschen Staatsbürgers tunesischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - 16 A 518/19

    Keine weitere Auskunft aus Verfassungsschutzakten zu der Partei Die Linke

  • BVerwG, 27.07.2018 - 6 PKH 3.18

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie der Beiordnung eines

  • VG Köln, 26.01.2006 - 20 K 8716/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunft über verfassungsschutzrechtlich

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