Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98   

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https://dejure.org/2000,1579
VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98 (https://dejure.org/2000,1579)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2000 - 40-VIII-98 (https://dejure.org/2000,1579)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 40-VIII-98 (https://dejure.org/2000,1579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrigkeit des Heuersdorfgesetz (HeudG); Rechtliche Auflösung einer Gemeinde als Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht; Freigabe des Gemeindegebiets für Zwecke des Braunkohleabbaus als eigenständiger Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht; ...

  • VerfGH Sachsen

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen die Inanspruchnahme des Gebietes der Gemeinde Heuersdorf zum Zwecke der Rohstoff- und Energieversorgung (Braunkohleabbau) und deren Eingliederung in die Stadt Regis-Breitingen

  • unibe.ch PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Umweltschutz durch Gemeindebestandsschutz - Das Heuersdorf-Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Prof. Dr. Axel Tschentscher; ZUR 3/2001, S. 192 - 198)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 88 Abs. 1 u. 2 SächsVerf.; HeuersdorfG v. 8.4.1998
    Kommunale Selbstverwaltung/Auflösung von Gemeinden/Braunkohleabbau/Anhörungsrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 88 Abs. 1 u. 2 SächsVerf.; HeuersdorfG v. 8.4.1998
    Kommunale Selbstverwaltung/Auflösung von Gemeinden/Braunkohleabbau/Anhörungsrecht

  • unibe.ch PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Umweltschutz durch Gemeindebestandsschutz - Das Heuersdorf-Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Prof. Dr. Axel Tschentscher; ZUR 3/2001, S. 192 - 198)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 193 (Ls.)
  • NJ 2000, 592 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1445
 
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Wird zitiert von ... (42)

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99   

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https://dejure.org/2000,4247
BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache aufgrund Abhilfe durch die öffentliche Gewalt - Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung - Auslagen - Erstattungsanspruch - Verfassungsbeschwerde - Erledigung - Erfolgsaussichten - Rechtswegerschöpfung

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 20 b; ; EStG § ... 52 Abs. 20 Satz 1; ; EStG § 52 Abs. 20 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 18; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 216
  • NVwZ 2001, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EGMR, 29.04.2004 - 75529/01

    SÜRMELI contre l'ALLEMAGNE

    En conséquence, l'intéressé a retiré son recours et a obtenu le remboursement de ses frais de procédure pour l'introduction de son recours dans la mesure où celui-ci se rapportait à la durée (no 2 BvR 2189/99 du 26 mai 2000).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 990/00

    Zur Auslagenerstattung nach BVerfGG § 34 a Abs 3 - keine Prozesskostenhilfe ohne

    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, die das Gericht womöglich nötigen würde, zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung zu nehmen, findet dagegen im Rahmen der Entscheidung über die Erstattung von Auslagen regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99 -, NJW 2001, S. 216).
  • EGMR, 05.10.2006 - 75204/01

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

    Die Regierung verwies insoweit auf eine Rechtssache, in der das Finanzgericht - bei dem das Verfahren acht Jahre anhängig gewesen war - eine mündliche Verhandlung durchführte, nachdem der Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt hatte (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2189/99).
  • BFH, 08.10.2001 - VIII B 22/01

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse - Gewerblich

    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- rügt, das Finanzgericht (FG) sei von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Mai 2000 2 BvR 2189/99 (nicht veröffentlicht --NV--) abgewichen, genügt die Beschwerdeschrift nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; sie lässt insbesondere nicht erkennen, dass das erstinstanzliche Urteil auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von einem --gleichfalls abstrakten-- Rechtssatz in der genannten Entscheidung des BVerfG abweicht (vgl. hierzu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 63).
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 21/02

    Zurückweisung eines Antrags auf Anlagenerstattung für ein durch

    Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216): Für die hier zugrundeliegende Konstellation greift das erkennende Gericht auf die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 - (BVerfGE 85, 117, 122 ff.) entwickelten Grundsätze zurück.
  • VerfGH Thüringen, 02.05.2012 - VerfGH 17/09

    Normen des Thüringer Beamtenrechts

    Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den angegriffenen Akt, so kann es angemessen sein, sie an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Antragsteller seine Auslagen in gleicher Weise wie im Fall des Obsiegens zu erstatten (vgl. zu Kostenentscheidungen nach § 34 a Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99, juris Rn. 5; 6. Oktober 1994 - 2 BvR 856/81, juris Rn. 2 = BVerfGE 91, 146 f.; 19. November 1991 - 1 BvR 1521/89, juris Rn. 19 f. = BVerfGE 85, 109 ff.; zur ausnahmsweisen Orientierung an den Erfolgaussichten bei bereits geklärter Verfassungsrechtslage: Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a., juris Rn. 9 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 35/01

    Auslagenerstattung; Pilotverfahren

    Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216).
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Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH A 11/00   

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https://dejure.org/2000,7671
VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH A 11/00 (https://dejure.org/2000,7671)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.11.2000 - VGH A 11/00 (https://dejure.org/2000,7671)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 (https://dejure.org/2000,7671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 19a Abs 1 VGHG RP, § 44 Abs 3 S 2 VGHG RP, § 1 Abs 2 GefHuV RP, § 4 Abs 1 GefHuV RP, § 5 Abs 4 GefHuV RP
    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA wegen Außervollzugsetzung der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 747 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 193
  • DÖV 2001, 210
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Die Beschwerdeführer sind entsprechend § 44 Abs. 3 Satz 2 VerfGHG nicht auf die Anfechtung von Vollzugsakten bzw. die vorbeugende Feststellungsklage hinsichtlich der unmittelbar eintretenden Rechtswirkungen zu verweisen, weil die Klärung der mit den Verfassungsbeschwerden aufgeworfenen Fragen wegen der großen Zahl Betroffener und der ansonsten in jedem Einzelfall auftretenden Anwendungsprobleme von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. bereits: VerfGH Rh-Pf, NVwZ 2001, 193 [194]).

    Sie ermöglicht generell eine bessere Kontrolle und kann dadurch eine verhaltenssteuernde Wirkung entfalten, indem sie die Hundehalter zur Erfüllung ihrer Pflichten anhält (vgl. bereits VerfGH Rh-Pf, NVwZ 2001, 193 [194]).

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Es handelt sich daher nicht um eine bloße, die Rechtssphäre der Beschwerdeführer noch nicht berührende Obliegenheit (vgl. zur landesrechtlichen Regelung in Rheinland-Pfalz: RhPfVerfGH, Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 - NVwZ 2001, 193 ), sondern um eine bußgeldbewehrte Rechtspflicht, die unmittelbar auf die Rechtsstellung der Beschwerdeführer einwirkt.

    Eine Vorabentscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist mithin geeignet, über den Einzelfall hinaus in einer großen Zahl gleichgelagerter Fälle Klarheit über die Rechtslage zu schaffen und eine Klärung der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in überschaubarem Zeitraum zu ermöglichen, ohne dass es der Ausschöpfung des unter Umständen langwierigen fachgerichtlichen Instanzenzuges bedarf (vgl. RhPfVerfGH, NVwZ 2001, 193 ).

    Sie ermöglicht in Anbetracht der besseren Identifizierungsmöglichkeiten der Hunde und damit auch ihrer Halter aber eine wirksamere Kontrolle und kann somit eine verhaltenssteuernde Wirkung entfalten, die in der Verordnung normierten Halteranforderungen - insbesondere die Leinen- und Maulkorbpflicht - zu beachten (vgl. RhPfVerfGH, NVwZ 2001, 193 ; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - 4 B 155/00.NE - NVwZ 2001, 223 ).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Normenkontrolle der Gefahrtier-Verordnung - Kampfhunde

    Wenn der sicherheitstechnische Vorteil dieser Kennzeichnung in Frage gestellt wird (so durch: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2000, a.a.O., 1440; Ziekow, a.a.O., S. 85), ist dem entgegenzuhalten, dass die Kennzeichnung Kontrollzwecken dient und im Übrigen auch eine verhaltenssteuernde Wirkung entfaltet, indem sie die Hundehalter zur Erfüllung ihrer Pflichten anhält (RhPfVerfGH, Beschl. v. 20.11.2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193, 194).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 19a Abs. 1 VerfGHG gegeben sind, ist wegen der meist weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen (VerfGH RP, Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193 f.; Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [367]; Beschluss vom 23. April 2021 - VGH A 33/21 -, juris Rn. 2; vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 2 BvR 701/80 -, BVerfGE 55, 1 [3]; Beschluss vom 10. Juli 1990 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 82, 310 [312]; zuletzt Kammerbeschluss vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, juris Rn. 4, zu § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG -).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - VGH B 6/06

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Zwar war er gemäß dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken (VerfGH RP, NVwZ 2001, 193 [194]; vgl. BVerfGE 70, 180 [186]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 18/17

    Anhörung, Anhörungsrüge, Berufung, Berufungszulassung, effektiver Rechtsschutz,

    Dies ist Ausdruck des verfassungsprozessualen Gebots der materiellen Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache verfügbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. April 2010 - VGH B 76/09 - Beschluss vom 12. März 2012 - VGH B 26/11 - Beschluss vom 21. Januar 2016 - VGH B 29/15 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 700/83 -, BVerfGE 68, 384 [388 f.]; Beschluss vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, BVerfGE 77, 381 [401]; Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [414]; Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 [60], stRspr.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.04.2021 - VGH A 33/21

    Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 19a Abs. 1 VerfGHG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (VerfGH RP, Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193 f.; Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [367]; vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 2 BvR 701/80 -, BVerfGE 55, 1 [3]; Beschluss vom 10. Juli 1990 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 82, 310 [312]; zuletzt Kammerbeschluss vom 9. April 2021 - 1 BvQ 39/21 -, juris Rn. 2, zu § 32 BVerfGG).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - VGH B 14/16

    Verfassungsrecht, Glücksspielrecht

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus (vgl. § 44 Abs. 3 VerfGHG) - vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193 [194]; Urteil vom 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 -, AS 31, 348 [351]; Beschluss vom 17. Dezember 2013 - VGH B 23/13 -, AS 42, 101 [105 f.]).
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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12707
LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00 (https://dejure.org/2000,12707)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.08.2000 - LVG 1/00 (https://dejure.org/2000,12707)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. August 2000 - LVG 1/00 (https://dejure.org/2000,12707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer

    "Annahme-Entscheidungen" als Gegenstand von "Beschwerdeverfahren" nach dem Volksabstimmungsgesetz (LSA-VAbstG); Erfassung des § 52 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (LSA-VerfGG) alle nach Art. 75 Nr. 2 der Landesverfassung (LSA-Verf) statthaften Verfahren; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

    Diese Lücke lässt sich nicht im Weg verfassungskonformer Auslegung schließen; denn sie kommt nur in Betracht, wenn eine Gesetzesauslegung nach den üblichen Methoden (Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte) zu widerstreitenden Ergebnissen führt; dann kann nur diejenige Auslegung gelten, welche der Verfassung entspricht, wie das Landesverfassungsgericht in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (LVerfG LSA, Urt. v. 29.08.2000 - LVG 1/00 -, LVerfGE 11, 462 [475], unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 15.06.1983 - 1 BvR 1012/79 -, BVerfGE 64, 229 [242], m. w. Nachw.; Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2-4/83, 2/84 -, BVerfGE 69, 1 [55]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    Diese Lücke lässt sich nicht im Weg verfassungskonformer Auslegung schließen; denn sie kommt nur in Betracht, wenn eine Gesetzesauslegung nach den üblichen Methoden (Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte) zu widerstreitenden Ergebnissen führt; dann kann nur diejenige Auslegung gelten, welche der Verfassung entspricht, wie das Landesverfassungsgericht in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (LVerfG LSA, Urt. v. 29.08.2000 - LVG 1/00 -, LVerfGE 11, 462 [475], unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 15.06.1983 - 1 BvR 1012/79 -, BVerfGE 64, 229 [242], m. w. Nachw.; Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2-4/83, 2/84 -, BVerfGE 69, 1 [55]).
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