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   BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99   

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BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99 (https://dejure.org/2000,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 3 C 7.99 (https://dejure.org/2000,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 3 C 7.99 (https://dejure.org/2000,1081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbot staatlicher Beihilfen wegen möglicher Beeinträchtigungen des Handels zwischen den Mitgliedstaaten; Aussetzung des Verfahrens zur Erlangung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung zweifelhafter gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr - Öffentliche Zuschüsse - Begriff der staatlichen Beihilfe - Ausgleichszahlung als Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 320
  • NZBau 2001, 225
  • DVBl 2000, 1617
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99
    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Parallelsache BVerwG 3 C 6.99 dargelegt hat, ergibt sich das Klagerecht des übergangenen Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung aber unmittelbar aus § 13 Abs. 2 PBefG, der auch staatlichen und kommunalen Einrichtungen wie der Klägerin Schutz gewährt.

    Dabei legt der Senat zugunsten der Beigeladenen zugrunde, dass bei der Beurteilung der Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung auszugehen ist (vgl. dazu Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 -).

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG stellt es einen Versagungsgrund dar, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer bereits wahrnehmen (vgl. hierzu Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 m.w.N.).

    In den Fällen, in denen früher erfolgreiche Bewerber sich erneut um eine Genehmigung bemühen, kommt wegen § 13 Abs. 3 PBefG für einen neuen Bewerber hinzu, dass er - schlagwortartig ausgedrückt - das "bessere Angebot" machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können (vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - a.a.O. S. 3).

  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Da der zumindest zu großen Teilen defizitäre Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr jedoch nicht ohne öffentliche Zuschüsse auskommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.2000 - 3 C 7/99, NZBau 2001, 225, 226), erfolgt die Bereitstellung der Verkehrsleistungen durch die Verkehrsunternehmen bei gemein- wie bei eigenwirtschaftlichen Leistungen prinzipiell gleichermaßen gegen Entgelt.

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 13a PBefG (BT-Drs. 12/6269, S. 144) war ein Wahlrecht des Unternehmers gewollt (BVerwG, NZBau 2001, 225, 226).

  • VG Gießen, 12.06.2007 - 6 E 49/06

    Umfang der in § 8 Abs 4 PBefG normierten Teilbereichsausnahme

    Während es bei ersterem darum geht, ob die Behörde durch einen Genehmigungsanspruch der Klägerin gehindert war, der Beigeladenen zu 1. die streitige Genehmigung zu erteilen, geht es bei letzterer allein darum, ob der Klägerin ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zusteht (siehe zu Vorgenanntem BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, a.a.O.).

    Dies verkennt jedoch, dass der zugrunde liegende Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.04.2000 (NVwZ 2001, 320) zu entsprechenden Ausführungen keinen Anlass bot.

    Der in dem angefochtenen Bescheid vom 09.12.2005 erfolgten Erteilung der Genehmigung nach § 42 i.V.m. § 13a PBefG an die Beigeladene zu 1. zur Einrichtung und zum Betrieb der streitigen Linien als gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen stand auch kein Genehmigungsanspruch der Klägerin aus § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "besseren Angebotes" (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 02.07.2003, NJW 2003, 2696 und 06.04.2000, a.a.O.) entgegen.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn davon auszugehen ist, dass eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linien nur durch einen Unternehmer erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen muss (BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, a.a.O.).

    Kann damit eine rechtmäßig erteilte Genehmigung nicht deshalb wieder entzogen werden, weil während des anschließenden Rechtsstreits ein anderer Bewerber die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, a.a.O.), kann vorliegend dahinstehen, ob es sich bei der Klägerin aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrages am 01.02.2007 und der zwischenzeitlich vorgenommenen organisatorischen Änderungen nunmehr um ein Unternehmen handelt, das ausschließlich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist.

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (vgl. Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. Rn. 20 ff. m.w.N.).

    Zu den sonstigen Unternehmenserträgen im handelsrechtlichen Sinne gemäß dieser Vorschrift zählen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch Zuschüsse der öffentlichen Hand zu den Kosten einer Verkehrsleistung (Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - BVerwGE 127, 42 Rn. 28); für die Zuordnung kommt es darauf an, ob es sich um Erträge des Unternehmens handelt, die in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 38 unter Verweis auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 = juris Rn. 38).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Verkehr nicht zu berücksichtigen sind (Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. Rn. 33 ff.).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    In seinem Vorlagebeschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - (Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1) hat der Senat die Frage, ob die Notwendigkeit öffentlicher Zuschüsse die Eigenwirtschaftlichkeit nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG ausschließt, nach nationalem Recht verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Zuschüsse gehen - zunächst einmal - gegebenenfalls unter bilanzieller Bildung einer Rückstellung - als Einnahme in die Gewinn- und Verlustrechnung ein (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 19.10.2006 - 3 C 33/05 -, BVerwGE 127, 42 = NVwZ 2007, 330 = DVBl 2007, 307; Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 -, DVBl 2000, 1617 = EuR 2000, 792 = NVwZ 2001, 320).

    Nach der gesetzlichen Systematik ist § 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG schließlich eine gestufte Konstruktion dergestalt zu entnehmen, dass ein Vorrang der Verkehrsbedienung durch eigenwirtschaftliche Verkehrsleistung vor gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen normiert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 C 7.99 -, DVBl 2000, 1617 = EuR 2000, 792 = NVwZ 2001, 320; Urteil vom 19.10.2006 - 3 C 33/05 -, BVerwGE 127, 42 = NVwZ 2007, 330 = DVBl 2007, 307; Hess. VGH, Urteil vom 18.11.2008 - 2 UA 1476/07 -, DVBl 2009, 196; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008 - 13 B 929/08 -, DVBl 2008, 1454).

    Der Europäische Gerichthof hat (auf den Vorlagebeschluss des BVerwG vom 06.04.2000 - 3 C 7.99 -, DVBl 2000, 1617 = EuR 2000, 792 = NVwZ 2001, 320) in seinem Urteil vom 24.07.2003 (C-280/00 -, DVBl 2003, 1206 "Altmark-Trans") entschieden, dass ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der in Art. 1 Absatz 1 Unterabs. 2 VO (EWG) Nr. 1191/69 vorgesehenen Ausnahmebefugnis die Liniendienste im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr nicht nur gänzlich - als Gruppe insgesamt - ausnehmen, sondern diese Ausnahme auch eingeschränkt anwenden darf.

    Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde - als Folge des nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 a PBefG bestehenden Verbots der Doppelbedienung - nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 19.10.2006 - 3 C 33/05 -, BVerwGE 127, 42 = NVwZ 2007, 330 = DVBl 2007, 307; Beschluss vom 06.04.2000 - 3 C 7.99 -, DVBl 2000, 1617 = EuR 2000, 792 = NVwZ 2001, 320; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.05.1995 - 3 S 886/94 -, TranspR 1997, 121 und Urteil vom 18.05.2000 - 3 S 812/99 -).

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (vgl. Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. S. 3 f. m.w.N.).

    Zwar heißt es dort, dass ein Neubewerber wegen § 13 Abs. 3 PBefG "- schlagwortartig ausgedrückt - das bessere Angebot machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können" (Urteil vom 2. Juli 2003 a.a.O. S. 273; unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    In der Rechtsprechung des Senates ist geklärt, dass nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG dem Verkehrsunternehmer gewährte Zuschüsse, soweit sie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind, die Annahme von Eigenwirtschaftlichkeit nicht hindern (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 28 ff.; ebenso bereits Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 S. 4 f.).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (vgl. Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. S. 3 f. m.w.N.).

    Zwar heißt es dort, dass ein Neubewerber wegen § 13 Abs. 3 PBefG "- schlagwortartig ausgedrückt - das bessere Angebot machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können" (Urteil vom 2. April 2003 a.a.O. S. 273; unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Zuschüsse zu defizitären Verkehrsleistungen stellen jedenfalls unter Zugrundelegung allein des nationalen Rechts die Eigenwirtschaftlichkeit nicht infrage (BVerwG, Urt. v. 6.4. 2000 - 3 C 7.99 -, DVBl. 2000, 1617 = NVwZ 2001, 320).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2012 - 3 L 2/11

    Linienverkehrsgenehmigung für Anrufbusse; maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung

  • VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05

    Erteilung von einstweiligen Erlaubnissen für Linienverkehrsgenehmigungen;

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449

    Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - Kart 19/04

    Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß § 36 Abs. 1 GWB wegen der

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

  • VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303

    Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens (verneint);

  • VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1476/07

    Verkehrsunternehmen; Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928

    Auslegung eines Berufungsantrags

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03

    Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 1 B 1.08

    Konkurrierende Anträge auf Genehmigung des Linienverkehrs im Personennahverkehr

  • VG Ansbach, 28.06.2004 - AN 10 K 02.1011

    Ausgestaltungsrecht; Ausgestaltungsrecht in entsprechender Anwendung;

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01

    Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen

  • VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02

    Zuständigkeit der Vergabekammer

  • VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02

    Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2007 - 1 M 148/07

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

  • VG Gießen, 04.04.2006 - 6 G 51/06

    Linienverkehrsgenehmigung für die Buslinien 410 419 und 420

  • VG Minden, 02.11.2005 - 3 K 6443/03

    Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung für einen Linienverkehr ;

  • VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04

    Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 25.07.2019 - 8 B 53.19

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für zehn Buslinien für den

  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607

    Konkurrentenstreit um die MVV-Linie 216

  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1357

    Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer;

  • VGH Hessen, 18.08.2009 - 2 A 1515/08

    Quersubventionierung kommunaler Verkehrsbetriebe

  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1358

    Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer;

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereiches der

  • VK Brandenburg, 14.03.2003 - VK 14/03

    Direktvergabe eines Gleisbauauftrages

  • VG Trier, 03.06.2014 - 1 K 388/14

    Konkurrent klagt gegen Vergabe einer Buslinie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2007 - 1 M 267/06

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05

    Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für den Omnibusverkehr der Linie 660

  • VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99

    Kein Schutz des Altunternehmers bei Genehmigung für neues Stadtbuskonzept

  • VG Koblenz, 22.08.2014 - 5 K 31/14

    Genehmigung für den Betrieb einer Buslinie zwischen Koblenz und Linz/Rhein

  • VG Karlsruhe, 03.08.2004 - 5 K 1417/04
  • VG Cottbus, 15.11.2007 - 3 K 600/03

    Konkurrentenklage wegen Linienvergabe im Personennahverkehr

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

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