Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01   

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https://dejure.org/2001,170
BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 (https://dejure.org/2001,170)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 (https://dejure.org/2001,170)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 (https://dejure.org/2001,170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Sofortvollzug einer Auflage - Zeitverschiebung einer Demonstration - Kundgebung für Meinungsfreiheit - Sondernutzungserlaubnis - Büchertisch - Rechtsextremistischer Aufzug - Öffentliche Ordnung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § ... 32 Abs. 5; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; VersG § 15; ; VersG § 15 Abs. 1; ; GG Art. 5; ; GG Art. 8; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Begrenzung der Versammlungsfreiheit durch das Schutzgut der öffentlichen Ordnung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 8

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8 GG; § 15 Abs. 1 VersG
    Grundrechte, Versammlungsrecht, Beschränkung einer Versammlung zum Schutz der öffentlichen Ordnung

  • forum-recht-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Streit um das Verbot von Aufmärschen der rechten Szene (Thilo Scholle; Forum Recht Online - 1/2003)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1409
  • NVwZ 2001, 670 (Ls.)
  • DVBl 2001, 558
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, das heißt von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im Allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    bb) Die Versammlungsbehörde war auch auf Grund des aus Art. 8 Abs. 1 GG abzuleitenden Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (vgl. BVerfGE 69, 315 ) an der Anordnung der Auflage nicht gehindert.

    Insoweit bleibt ihm nur die Möglichkeit, seine Vorstellungen im Zuge einer Kooperation mit der Verwaltungsbehörde (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -) einzubringen.

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2001 - 10 VG 291/2001 - und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2001 - 4 Bs 27/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 23. Januar 2001 gegen die Auflage Nr. 1 (Verlegung des für den 27. Januar 2001 angemeldeten Aufzugs auf den 28. Januar 2001 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) aus dem Bescheid der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Januar 2001 - Tgb-Nr. 011/2001 - wieder herzustellen,.
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    Insoweit bleibt ihm nur die Möglichkeit, seine Vorstellungen im Zuge einer Kooperation mit der Verwaltungsbehörde (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -) einzubringen.
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20

    Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

    Gerade angesichts des dort ebenfalls erwähnten Umstands, dass nicht jede staatliche Reaktion auf jede denkbare Gefahrenlage durch typisierte Standardbefugnisse abzubilden ist, sind Generalklauseln notwendig und im Grundsatz auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, soweit die ihnen begriffsnotwendig eigene tatbestandliche Weite durch Anwendung bestimmter Rechtsgrundsätze eingehegt wird (zur polizeirechtlichen Generalklausel: BVerwGE 115, 189 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 143 ; vgl. auch BVerfG DVBl 2001, 558 .).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Sie sei aber in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt (BVerfGE 54, 143; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - DVBl 2001, 558).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Die öffentliche Ordnung kann auch verletzt sein, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Feiertag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, DVBl 2001, S. 558).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,813
BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 (https://dejure.org/2001,813)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 (https://dejure.org/2001,813)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 (https://dejure.org/2001,813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für eine Versammlung der NPD begrenzt wiederherzustellen - Fehlen konkreter Indizien für eine Täuschung über den Versammlungsgegenstand

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Sofort vollziehbares Versammlungsverbot - Durchführung eines Aufzugs - Schlusskundgebung - Verbot einer Veranstaltung - Jahrestag der Reichsgründung - Nationalsozialistischer Zusammenhang - Verherrlichung des Nationalsozialismus

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 5; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; VersG § 15; ; GG Art. 8

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32; GG Art. 8

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1407
  • NJW 2001, 2051
  • NVwZ 2001, 670 (Ls.)
  • DVBl 2001, 721
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Bei der Beurteilung des Inhalts und Gegenstandes einer Versammlung ist zunächst vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Art und Inhalt der Versammlung auszugehen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Die Kooperation kann dazu führen, dass die Schwelle für behördliches Eingreifen wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung höherrückt (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Anderes gilt nur dann, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die angestellte Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung des Schutzgehalts der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ff.).

    Gibt es neben solchen Anhaltspunkten auch Gegenindizien, hat sich die Behörde auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ff.).

  • VG Arnsberg, 24.01.2001 - 3 L 78/01
    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22. Januar 2001 gegen den Verbotsbescheid des Landrats des Märkischen Kreises als Kreispolizeibehörde Lüdenscheid vom 15. Januar 2001 - VL 1.2 - 231-001/01 - wieder herzustellen,.
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat seiner Abwägung in aller Regel die in den angegriffenen Entscheidungen enthaltenen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - 5 B 115/01

    Fackelaufzug der NPD verboten

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22. Januar 2001 gegen den Verbotsbescheid des Landrats des Märkischen Kreises als Kreispolizeibehörde Lüdenscheid vom 15. Januar 2001 - VL 1.2 - 231-001/01 - wieder herzustellen,.
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat seiner Abwägung in aller Regel die in den angegriffenen Entscheidungen enthaltenen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung, auf die sich auch die Versammlungsbehörde beruft, davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen beziehungsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht ist (vgl. OVG NRW, NJW 2001, S. 2111; NJW 2001, S. 2113; NJW 2001, S. 2114; NJW 2001, S. 2986 ; DVBl 2001, S. 584; grundsätzlich übereinstimmend Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121; dies., NJW 2001, S. 2051).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Im Rahmen der Folgenabwägung berücksichtigt das Gericht, ob die für die Beurteilung der Gefahrenlage herangezogenen Tatsachen unter Berücksichtigung des Schutzgehalts des Art. 8 GG in nachvollziehbarer Weise auf eine unmittelbare Gefahr hindeuten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, S. 1407 ).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Insoweit bleibt ihm nur die Möglichkeit, seine Vorstellungen im Zuge einer Kooperation mit der Verwaltungsbehörde (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 -) einzubringen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,920
BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01 (https://dejure.org/2001,920)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01 (https://dejure.org/2001,920)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 (https://dejure.org/2001,920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Castor-Transport - Gorleben - Versammlungsrecht - Beschränkung - Einstweilige Anordnung - Atommülltransport

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 8; ; GG Art. 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem für sofort vollziehbar erklärten Versammlungsverbot aus Anlass eines Castor-Transportes nach Gorleben

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1411
  • NVwZ 2001, 670 (Ls.)
  • DVBl 2001, 797
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -).

    Die anschließende Abwägung, ob und wieweit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -).

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
    Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Anderes gilt nur, wenn es offensichtlich ist, dass die getroffenen Tatsachenfeststellungen fehlsam sind oder die vorgenommene rechtliche Bewertung der Tatsachen unter Berücksichtigung des Schutzgehalts der betroffenen Grundrechtsnorm nicht tragfähig ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1411 ).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).

    Zur Versammlungsfreiheit gehört das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters bei der Entscheidung über die von ihm angestrebten Modalitäten der Versammlung (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).

    Das Gebot, vor der Inanspruchnahme von Nichtstörern eigene Kräfte gegen die Störer einzusetzen, steht zwar unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit solcher Kräfte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 ; speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines

    Verfehlt ist die im Vorbringen der Klägerin zum Ausdruck kommende Auffassung, Sitzblockaden müssten als gewaltfreie Protestform von der zuständigen Behörde bzw. der Polizei stets hingenommen werden, weil die Blockade polizeilich jedenfalls durch Entfernung der Demonstranten beseitigt werden könne (vgl. zu einer Sandsackaktion in diesem Sinne: BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, DVBl. 2001, 797 ff.).

    Maßgebend ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass Einsatzkräfte nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und die Abwicklung des Transports deshalb bei erheblichen zeitlichen Verzögerungen, die zudem Protestaktionen weiteren Zulauf hätten verschaffen können, wesentlich erschwert bzw. gefährdet worden wäre (vgl. zum Vorbehalt der Verfügbarkeit von Einsatzkräften: BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).

    Wird eine versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung nicht nur auf Situationen bezogen, in denen Rechtsgütergefährdungen von der Versammlung selbst ausgehen, sondern auch auf solche, in denen Dritte aus Anlass der Versammlung und gegebenenfalls parallel zu deren Zielsetzung, wenn auch hinsichtlich der konkreten Umstände möglicherweise ohne Billigung durch den Veranstalter oder Leiter der Versammlung, zu Störern werden, können versammlungsbeschränkende Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des polizeilichen Notstands gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).

    Durch die Verlagerung von Versammlungen in einen in Hör- und Sichtweite gelegenen Bereich werden der kommunikative Zweck der Versammlung und das anzuerkennende Interesse des Veranstalters an einem Beachtungserfolg aber nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).

    Bei zu erwartenden unmittelbaren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit hat es vielmehr gegebenenfalls im Zuge einer Güterabwägung zurückzustehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.; Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.; Beschl. v. 24.10.2001, a. a. O.).

    Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der räumlichen Reichweite des angeordneten Versammlungsverbots ist weiterhin zu berücksichtigen, dass sich die Allgemeinverfügung neben den begrenzten Bereichen im Umfeld der Verladestation in Dannenberg und des Zwischenlagers in Gorleben entlang der Transportstrecke mit einer Breite von 100 m auf einen relativ schmalen Korridor beschränkte (so ausdrücklich zur Allgemeinverfügung für den Castor-Transport im März 2001: BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).

  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 141/06

    Allgemeinverfügung 2004

    Verfehlt ist die im Vorbringen der Klägerin zum Ausdruck kommende Auffassung, Sitzblockaden müssten als friedliche Protestform von der zuständigen Behörde bzw. der Polizei stets hingenommen werden, weil die Blockade polizeilich jedenfalls durch Entfernung der Demonstranten beseitigt werden könne (vgl. zu einer Sandsackaktion in diesem Sinne: BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, DVBl. 2001, 797 ff. ).

    Maßgebend ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass Einsatzkräfte nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und die Abwicklung des Transports deshalb bei erheblichen zeitlichen Verzögerungen, die zudem Protestaktionen weiteren Zulauf hätten verschaffen können, wesentlich erschwert bzw. gefährdet worden wäre (vgl. zum Vorbehalt der Verfügbarkeit von Einsatzkräften: BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).

    Wird eine versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung nicht nur auf Situationen bezogen, in denen Rechtsgütergefährdungen von der Versammlung selbst ausgehen, sondern auch auf solche, in denen Dritte aus Anlass der Versammlung und gegebenenfalls parallel zu deren Zielsetzung, wenn auch hinsichtlich der konkreten Umstände möglicherweise ohne Billigung durch den Veranstalter oder Leiter der Versammlung, zu Störern werden, können versammlungsbeschränkende Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des polizeilichen Notstands gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).

    Durch die Verlagerung von Versammlungen in einen in Hör- und Sichtweite gelegenen Bereich werden der kommunikative Zweck der Versammlung und das anzuerkennende Interesse des Veranstalters an einem Beachtungserfolg aber nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).

    Bei zu erwartenden unmittelbaren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit hat es vielmehr gegebenenfalls im Zuge einer Güterabwägung zurückzustehen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 6.6.2007, a.a.O.; Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.; Beschl.v. 24.10.2001, a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der räumlichen Reichweite des angeordneten Versammlungsverbots ist weiterhin zu berücksichtigen, dass sich die Allgemeinverfügung neben den begrenzten Bereichen im Umfeld der Verladestation in Dannenberg und des Zwischenlagers in Gorleben entlang der Transportstrecke mit einer Breite von 100 m auf einen relativ schmalen Korridor beschränkte (so ausdrücklich zur Allgemeinverfügung für den Castor-Transport im März 2001: BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen

    Sind sie nach diesem Maßstab nicht offensichtlich fehlerhaft (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, 1 BvQ 15/01, juris Rn. 14) , sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zumindest offen.
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 558 und Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Gegen die Versammlung selbst darf in solchen Fällen nur ausnahmsweise, und zwar nur unter den besonderen Voraussetzungen des so genannten polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (dazu vgl. BVerfGE 69, 315 sowie die Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 , vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, S. 3051 , vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 , vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 und vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ).

    Vorausgesetzt ist, dass die Gefahr auf andere Weise nicht abgewehrt und die Störung auf andere Weise nicht beseitigt werden kann und die Verwaltungsbehörde nicht über ausreichende eigene, eventuell durch Amts- und Vollzugshilfe ergänzte, Mittel und Kräfte verfügt, um die gefährdeten Rechtsgüter wirksam zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ).

    Das Gebot, vor der Inanspruchnahme von Nichtstörern eigene sowie gegebenenfalls externe Polizeikräfte gegen die Störer einer Versammlung einzusetzen, steht vielmehr unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit solcher Kräfte (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 , vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 und vom 2. Dezember 2005 - 1 BvQ 35/05 - ).

  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04

    Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem

    Es liegt somit in der Entscheidung der Polizeibehörde, wie sie die konkrete Aufgabe konkret bewältigt (BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, 1411).

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).

    Die Verlagerung von unangemeldeten Demonstrationen in einen in Sicht- und Hörweite des Korridors gelegenen Bereich führt nicht dazu, dass der kommunikative Zweck von Versammlungen notwendig verfehlt oder auch nur erheblich beeinträchtigt wird (BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a.a.O.).

    Damit besteht keine Pflicht, den Testlauf mit der Gefahr der Blockade von Schiene und Straße hinzunehmen, und es der Polizei zuzumuten, die den Transportweg versperrenden Blockaden später aufzulösen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).

    Zudem ist die unter Beweis gestellte Rechtsfrage, ob außerhalb des Geltungsbereiches der Allgemeinverfügung medienwirksame Orte in Sichtweite des Geschehens verbleiben, geklärt: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden (Beschl. v. 26.3.2001, a.a.O.), dass die Symbolkraft der Versammlungen und die durch sie erregte öffentliche Aufmerksamkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, wenn die Demonstranten ihr Anliegen gegen die Atomkraft außerhalb des Transportkorridors zum Ausdruck bringen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 1640/12

    Präventives Versammlungsverbot in Gestalt einer Allgemeinverfügung

  • BVerfG, 02.12.2005 - 1 BvQ 35/05

    Eilantrag gegen Verhängung von Auflagen für geplante Demonstration ohne Erfolg

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07

    Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 16/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07

    Wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 142/17

    Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen: Kundgebung im Gängeviertel bleibt

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2004 - 11 ME 322/04

    Rechtmäßigkeit eines generellen präventiven Versammlungsverbots innerhalb eines

  • VG Hamburg, 27.06.2017 - 16 E 6288/17

    Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Solidarische Oase

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 58/07

    Grundrechtskonforme Auslegung einer versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung

  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05

    Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen

  • BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

  • BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01

    Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben

  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01

    Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger;

  • VG Hamburg, 03.07.2017 - 5 E 6475/17

    Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlung "Neoliberalismus ins Museum"

  • VG Hamburg, 30.06.2017 - 3 E 6460/17

    Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlungen "Freihandel macht Flucht"

  • VG Karlsruhe, 13.02.2015 - 4 K 395/13

    Schutz vor Störungen und Ausschreitungen Dritter

  • VG Hamburg, 30.06.2017 - 7 E 6480/17

    Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Gutes Leben für alle statt

  • BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 53.08

    Vorbeugendes Versammlungsverbot über eine Fläche von ca. 80 Quadratkilometer über

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05

    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports;

  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

  • BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02

    Unter Berücksichtigung des Schutzgehalts von GG Art 8 für Versammlungsverbot

  • VG Hamburg, 20.06.2017 - 19 E 6258/17

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur

  • VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02

    Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung

  • BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13

    Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null;

  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

  • VG Köln, 14.10.2015 - 20 L 2453/15

    Nur Teilerfolg für Demonstration am 25.10.2015

  • VGH Bayern, 22.11.2019 - 10 ZB 19.1918

    Polizeiliche Beschränkungen einer Versammlung

  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch

  • VG Köln, 29.12.2016 - 20 L 3216/16

    Anforderungen an das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung unter dem Aspekt

  • VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08

    Versammlung; Aufzug; 1. Mai

  • VG Minden, 21.12.2006 - 11 L 904/06

    Kein Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend

  • VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04

    Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen

  • VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber

  • VG Neustadt, 21.09.2018 - 5 L 1291/18

    Untersagung einer Versammlung wegen Gegendemonstrationen

  • VG Bayreuth, 31.07.2012 - B 1 K 12.138

    Versammlungsauflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09

    Verbot einer Versammlung nach § 15 Versammlungsgesetz (VersG) bei unmittelbarer

  • VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die

  • VG Lüneburg, 26.10.2006 - 3 B 38/06

    Anforderungen an die Gefahrprognose hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit oder

  • VG Leipzig, 22.04.2015 - 1 K 988/11
  • VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09

    Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in

  • VG München, 22.01.2003 - M 7 K 02.996

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines angeordneten Versammlungsverbots im

  • VG Minden, 31.01.2002 - 11 L 94/02
  • VG Bayreuth, 16.08.2011 - B 1 K 09.124

    Versammlungsrechtliche Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes

  • VG Lüneburg, 17.06.2008 - 3 B 41/08

    Rechtmäßigkeit von Auflagen in einer versammlungsrechtlichen Verfügung;

  • VG Schwerin, 06.06.2007 - 1 B 307/07

    Anforderungen an der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei

  • VG Lüneburg, 10.11.2006 - 3 B 44/06

    Durchführung der "Stuhlprobe" am Verladekran

  • VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06

    Teilweise abweichende Gestaltung des Streckenverlaufes als einem Verbot

  • VG Lüneburg, 04.11.2010 - 3 B 95/10

    Durchführung eines sog. "Castor-Camps" als Veranstaltung i.S.d.

  • VG Greifswald, 11.07.2006 - 4 B 1000/06
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4048
StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.09.2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. September 2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20a GG, Art 105 Abs 2a GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche Vorschriften für den Umweltschutz; Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung einer Jagdsteuer; Verletzung des Gleichheitssatzes durch Erhebung einer Jagdsteuer

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2163 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 670
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Grundsatz der Subsidiarität von Grundrechtsklagen als zusätzliche, von der Rechtswegerschöpfung unabhängige Zulässigkeitsvoraussetzung verlangt vom Antragsteller, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken und eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430, [431]).

    Die Entscheidung, eine Steuerquelle zu erschließen, eine andere hingegen nicht auszuschöpfen, berührt nämlich in der Regel weder die besonderen Freiheitsgrundrechte noch stellt sie eine Differenzierung anhand personengebundener Merkmale dar (vgl. zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 1 HV StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [432]).

    Eine willkürliche Ungleichbehandlung durch den Normgeber kann der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht aufgrund des dem Gesetzgeber im gewaltenteilenden Staat zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums allerdings nur dann feststellen, wenn für die Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Demgemäß legitimieren finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische und steuertechnische Erwägungen eine unterschiedliche Inanspruchnahme möglicher Steuerquellen durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 65, 325 [354]; 81, 108 [117]).

    Nach Art. 105 Abs. 2 a GG haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Aufwandsteuern, d. h. die Steuer muss an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen (vgl. BVerfGE 16, 306 [327]; 65, 325 [349]).

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere Konsumfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 1152).

    Die Ausübung des Jagdrechts wird seit jeher besteuert, weil sie in der Regel die Verwendung finanzieller Mittel über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus erfordert (vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 1152 f.).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Für einen Verstoß des hessischen Gesetzgebers gegen das aus dem Prinzip der Bundestreue folgende Verbot der missbräuchlichen Inanspruchnahme einer an sich gegebenen Gesetzgebungskompetenz (vgl. hierzu BVerfGE 4, 115 [140]; 32, 199 [280]; 34, 9 [44 f.]; 81, 310 [337]) fehlt jeder Anhaltspunkt.

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bundesrechtlich das Rechtsstaatsprinzip unter dem Blickwinkel der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung einen Verfassungssatz darstellt, der der Ausübung einer an sich gegebenen Rechtssetzungsbefugnis durch den Normgeber Schranken setzt (bejahend BVerfGE 98, 106 [118 ff.], verneinend BVerfGE 81, 310 [338]), kann dahinstehen.

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dies folgt daraus, dass § 44 Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen zum Prüfungsgegenstand des Staatsgerichtshofs bei der Grundrechtsklage bestimmt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482 f.), hier also den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen.

    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Nach Art. 105 Abs. 2 a GG haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Aufwandsteuern, d. h. die Steuer muss an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen (vgl. BVerfGE 16, 306 [327]; 65, 325 [349]).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Gleichheitssatz bindet nämlich jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 [68]; 76, 1 [73]; 79, 127 [158]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dieser Grundsatz verbietet dem Normgeber allerdings nicht die Verwendung unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243]; 21, 73 [79]; 79, 106 [120]).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dieser Grundsatz verbietet dem Normgeber allerdings nicht die Verwendung unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243]; 21, 73 [79]; 79, 106 [120]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Gleichheitssatz bindet nämlich jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 [68]; 76, 1 [73]; 79, 127 [158]).
  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1106

    Wasserrechtliche Gebührenregelung war im Zeitpunkt der Anfechtung noch

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13

    Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich

    Insofern stehen die landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit der Kommunen, zur Erzielung von Einkünften örtliche Aufwandsteuern zu erheben, und die bundesrechtliche Inpflichtnahme zum Tierschutz nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. März 2011 - 14 A 2394/10 -, ZKF 2011, 164 = KStZ 2011, 178, zur Hundesteuer; HessStGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270; Beschluss des Senats vom 10. August 2006 - 5 UZ 3280/05 -, NVwZ-RR 2007, 199 = ZKF 2006, 261; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 - NdsVBl.
  • StGH Hessen, 16.01.2019 - P.St. 2606

    1. Die Kommunen sind in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3

    - StGH, Beschluss vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, juris, Rn. 32 m. w. N.; ferner etwa BVerfG, Urteil vom 12.12.2000 - 1 BvR 1762 u.a. -, BVerfGE 102, 347 [361] = juris, Rn. 47 -.
  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    - StGH, Beschluss vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …

    Der von ihr zum Beleg für ihre Ansicht herangezogene Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 14. September 2000 - P.St. 1314 - ist durch die nachfolgenden Entscheidungen überholt.

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 14/02

    Normenkontrolle hinsichtlich einer jagdsteuerlichen Satzung eines Landkreises;

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  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 A 10971/16

    Jagdsteuer; Bemessung; Durchschnittspachtpreis

    In der kommunalen Steuergesetzgebung wird nämlich typischerweise durch die Verwendung des Ausdrucks "Wert" der Jagd zum Ausdruck gebracht, dass nicht der aus dem Pachtvertrag ersichtliche Nenn- bzw. Nominalbetrag der Jagdpacht Besteuerungsgrundlage sein soll, sondern ihr objektiver Wert (vgl. zum Jagdwert als Besteuerungsgrundlage bereits BVerwG, Beschluss vom 30. September 1986 - 8 B 53/86 -, juris; ferner HessStGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, juris Rn. 2; HessVGH, Urteil vom 3. März 2016 - 5 A 1345/15 -, juris Rn. 22 und Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 C 716/14.N -, juris Rn. 27; OVG Nds., Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 -, juris Rn. 54; VG Arnsberg, Urteil vom 27. Februar 2004 - 3 K 3657/03 -, juris Rn. 3 ff.; VG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2003 - 5 A 187/02 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2002 - 4 A 278/01 -, juris; zum Jagdwert als Maßstab für Beiträge zur Berufsgenossenschaft BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 63/85 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche

    Der Hessische Staatsgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 14. September 2000 ( - P.St. 1314 - NVwZ 2001, 270) ausgeführt:.
  • StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05

    Aufwandsteuer, Hegeverpflichtung, Jagdsteuer, Schutz der natürlichen

    Zu der als klärungsbedürftig aufgeworfenen Frage hat der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. September 2000 (- P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270) ausgeführt, die Ermächtigung von Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erhebung einer Jagdsteuer verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Hessische Verfassung.
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14

    Jagdsteuersatzung

  • VG Gießen, 26.04.2012 - 8 K 1937/10

    Zuweisungen des Landes zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe

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