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   BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00   

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https://dejure.org/2000,1022
BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00 (https://dejure.org/2000,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00 (https://dejure.org/2000,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 11 VR 12.00 (https://dejure.org/2000,1022)
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Funkmast in Dorfmitte

§ 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB, kein gemeindliches Einvernehmen zum Bau von Betriebsanlagen der Bahn erforderlich, überörtliche Bedeutung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 20 Abs. 7 Satz 1; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2, § 38 Satz 1
    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der Rechte anderer; Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes; Vorhaben von überörtlicher Bedeutung; erheblicher Abwägungsmangel

  • Wolters Kluwer

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation - Beeinträchtigung der Rechte anderer - Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes - Vorhaben von überörtlicher Bedeutung - Erheblicher Abwägungsmangel

  • Judicialis

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 18 Abs. 2; ; AEG § 20 Abs. 7 Satz 1; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 38 Satz 1

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 18 AEG, § 20 AEG, § 36 BauGB, § 38 BauGB
    Adressat der Genehmigung; Benehmensherstellung; Neufassung des § 38 BauGB; Beeinträchtigung der Rechte anderer; Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes; Vorhaben von überörtlicher Bedeutung; Funksystem-Basisstation; Abwägungsmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindeinteressen bei überörtlicher Fachplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1295 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 90
  • DVBl 2001, 405 (Ls.)
  • BauR 2001, 928
  • ZfBR 2001, 206
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Das in § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG vorgeschriebene Benehmen mit der Antragstellerin, das im Gegensatz zum Einvernehmen keine Willensübereinstimmung erfordert (vgl. BVerwGE 92, 258 zu § 9 BNatSchG), wurde hergestellt.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Hiervon abweichend stellte das Gericht später darauf ab, ob die in Rede stehende Planung die städtebauliche Steuerungsfunktion der Gemeinde angesichts 'überörtlicher' und damit raumbedeutsamer Bezüge voraussichtlich überfordere; das sei jedenfalls regelmäßig dann anzunehmen, wenn das Vorhaben das Gebiet von zumindest zwei Gemeinden tatsächlich berühre (vgl. BVerwGE 79, 318 ).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134 ; 97, 203 ), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74 ), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134 ; 97, 203 ), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74 ), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79

    Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Zu dem - hier nicht einschlägigen - damaligen Satz 2 des § 38 BauGB, wonach u.a. bei Planfeststellungsverfahren 'für überörtliche Planungen' auf den Gebieten des Verkehrs-, Wege- und Wasserrechts nach landesrechtlichen Vorschriften die §§ 29 ff. BauGB keine Anwendung fanden, hatte das Bundesverwaltungsgericht zunächst darauf abgestellt, ob der überörtliche Träger der Planungshoheit nach den für ihn maßgeblichen Planungsgesetzen die Aufgabe und die Befugnis habe, Planungen von überörtlicher Bedeutung mit Verbindlichkeit auch für die Ortsplanung zu erlassen; sei dies zu bejahen, dann handele es sich bei seinen Planfeststellungsbeschlüssen um eine überörtliche Planung auch dann, wenn sie im konkreten Fall über das Gebiet einer Gemeinde nicht hinausreiche (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - Buchholz 406.11 § 38 BauGB Nr. 1 S. 4 f.).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134 ; 97, 203 ), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74 ), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 29.12.1994 - 7 VR 12.94

    Inhalt einer Entscheidung im "Benehmen" - Anhörung einer anderen Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Mit einer Rechtsbeeinträchtigung, die nur im Einverständnis des Betroffenen das Absehen von einem Planfeststellungsverfahren zulässt, ist nämlich der direkte Zugriff auf fremde Rechte gemeint, nicht aber die bei jeder raumbeanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1994 - BVerwG 7 VR 12.94 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3).
  • BVerwG, 31.07.2000 - 11 VR 5.00

    Anforderungen an die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau einer

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Hierzu hat der Senat in seinem eine vergleichbare Plangenehmigung betreffenden Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
    Dass die Antragsgegnerin sich in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen Belanges entschieden hat, stellt als solches keinen Abwägungsmangel dar (vgl. BVerwGE 48, 56 ; stRspr).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03

    Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der

    Das Oberverwaltungsgericht hat offen gelassen, ob statt anhand der konkreten Wirkungen des Vorhabens die örtliche von der überörtlichen Fachplanung aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise abzugrenzen ist, bei der schon die nicht-gemeindliche, überörtliche Planungszuständigkeit, die durch ein Fachplanungsgesetz begründet ist, die überörtliche Bedeutung des Vorhabens indiziert (vgl. Gaentzsch, Rechtliche Fragen des Abbaus von Kies und Sand, NVwZ 1998, S. 889 ; in diesem Sinne auch Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33; Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 11 VR 12.00 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Solche sind bei dem Bau von Straßenbahnen - anders als etwa bei Vorhaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.2000 - 11 VR 12.00 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51) und dem Bundesfernstraßengesetz allerdings nicht schon durch die durch das Fachplanungsgesetz - hier das Personenbeförderungsgesetz - begründete nicht-gemeindliche, überörtliche Planungszuständigkeit indiziert, mögen sie auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung;

    Mit einer Rechtsbeeinträchtigung, die nur im Einverständnis des Betroffenen das Absehen von einem Planfeststellungsverfahren zulässt, ist der direkte Zugriff auf fremde Rechte gemeint, nicht aber die bei jeder Raum beanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1994 - BVerwG 7 VR 12.94 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3 und vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 11 VR 12.00 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51 S. 23).

    Ein - von den Klägern gerügter - Verstoß gegen § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB scheidet schon deshalb aus, weil diese Vorschrift gemäß § 38 BauGB auf Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben der vorliegenden Art nicht anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 2000 a.a.O. S. 24 f.).

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