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   BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00   

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BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00 (https://dejure.org/2002,6681)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00 (https://dejure.org/2002,6681)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 1 BvR 1321/00 (https://dejure.org/2002,6681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bundesberggesetz - Bergbauberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - Verstoß gegen Art. 14 GG - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BBergG § 149 Abs. 1; ; BBergG § 149 Abs. 5; ; BBergG § 149 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung des BBergG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00
    Durch das bloße Bedürfnis nach Rechtseinheit im Zuge einer Neuregelung wird sie nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 83, 201 ).

    Dem Erlass des Bundesberggesetzes lag das Bestreben des Bundesgesetzgebers zu einer Vereinheitlichung und Neuordnung des gesamten Bergrechts zu Grunde, mit der die Rechtszersplitterung durch eine Vielzahl von teilweise aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Gesetzen und Verordnungen der Länder überwunden werden sollte (vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs, BTDrucks 8/1315, S. 1, 67 ff. und BVerfGE 83, 201 ).

  • VGH Hessen, 09.02.2000 - 2 UE 3713/95
    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00
    b) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Februar 2000 - 2 UE 3713/95 -,.
  • BVerfG, 27.07.1987 - 1 BvR 995/86
    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00
    Diesem Zweck wäre es zuwider gelaufen, hätte der gesamte Bestand der vorhandenen Bergbauberechtigungen nur auf Grund ihrer formalen Existenz und ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Substanz und deren Bedeutung für den Inhaber in das neue Recht überführt werden müssen (vgl. BTDrucks 8/1315, S. 159 f. und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 1987 - 1 BvR 995/86 - ZfB 1988, S. 80).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00

    Vereinbarkeit des Erlöschens von Bergwerkseigentum mit dem Grundgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 34.00 -,.
  • VG Wiesbaden, 26.09.1995 - 3 E 754/95

    Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage; Voraussetzungen für die Umdeutung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00
    c) den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 26. September 1995 - 5/3 E 754/95 -,.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung des als verletzt gerügten Grundrechts der Beschwerdeführerinnen angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

    Durch die mit der Veröffentlichung von Gesetzen verbundene Publizitätswirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2002 - 1 BvR 1321/00 -, juris Rn. 12) ist überdies davon auszugehen, dass (auch potentiellen) Versammlungsteilnehmern die restriktiven Voraussetzungen einer Anfertigung von Übersichtsaufnahmen im Land Berlin bekannt sind oder jedenfalls bekannt sein können.
  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 271/02

    Erlöschen nicht eingetragener Rechte an Grundstücken

    b) Für solche gesetzlichen Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 9. Januar 1991 (NJW 1991, 1807, 1808) und vom 7. März 2002 (NVwZ 2002, 1365) folgende Voraussetzungen aufgestellt:.

    Dies war ausreichend (vgl. BVerfG, NVwZ 2002, 1365: 3 Jahre reichen bei Bergwerkseigentum).

  • OVG Hamburg, 18.08.2010 - 5 Bf 337/09

    Zum Vorkaufsrecht nach dem Hamburger Hafenentwicklungsgesetz

    Vielmehr muss eine Regelung, die ihn ermöglicht, stets durch ein öffentliches Interesse legitimiert sein (z.B. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2002, NVwZ 2002, 1365; Beschl. v. 30.11.1988, BVerfGE 79, 174, 198; weitere Nachweise bei Wendt in: Sachs, Grundgesetz, 4. Aufl. 2007, Art. 14 Rn. 70).
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