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   BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96   

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https://dejure.org/2002,2348
BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96 (https://dejure.org/2002,2348)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96 (https://dejure.org/2002,2348)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2002 - 1 BvR 1974/96 (https://dejure.org/2002,2348)
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Anschlußsatzung

Art. 2 Abs. 1 GG, Zwangsmitgliedschaft in einer Kammer (öffentlich-rechtlichen Körperschaft), hier: Verfassungswidrigkeit einer "Anschlußsatzung" (Unterwerfung unter die Satzungsgewalt einer anderen Kammer) (Anm.: Ausführungen des BVerfG nicht entscheidungstragend iSv § 31 BVerfGG);

§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (hier: unterlassener hilfsweiser Feststellungsantrag vor den Verwaltungsgerichten)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Satzungsautonomie ermächtigt nicht zum Erlass einer Anschlusssatzung unter Verzicht auf Partizipationsrecht - "Satzung über den Anschluss der Angehörigen der brandenburgischen Landeszahnärztekammer an das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin" mit Art 2 Abs 1 GG ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zahnarzt - Landeszahnärztekammer - Pflichtmitgliedschaft - Versorgungswerk - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsmitgliedschaft in einem Versorgungswerk aufgrund zwangsweisen Anschlusses einer Gruppe Berufsangehöriger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1 GG
    Grundrechte, Grenzen der Satzungsgewalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3695 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 851
  • DVBl 2002, 835
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Die grundgesetzliche Ordnung setzt der Verleihung und Ausübung von Satzungsgewalt bestimmte Grenzen (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Der Gedanke der Selbstverwaltung und die Verleihung von Satzungsautonomie haben ihren guten Sinn darin, gesellschaftliche Kräfte zu aktivieren und den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen die Regelung solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen und dadurch den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat zu verringern (BVerfGE 33, 125 ).

    Ein solcher Verzicht auf Partizipation für gegenwärtige und künftige Mitglieder liegt nicht in der autonomen Kompetenz einer Satzungsversammlung und wird auch der Verbindung des Prinzips der Selbstverwaltung zum demokratischen Prinzip (vgl. BVerfGE 33, 125 ) nicht gerecht.

  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Denn dieser berechtigt zwar zur Regelung eigener Verbandsangelegenheiten, nicht aber zugleich zu Eingriffen in Grundrechte der Mitglieder (vgl. BVerfGE 36, 212 ).
  • VGH Hessen, 15.06.1993 - 11 TH 219/92

    Fehlende ausreichende gesetzliche Grundlage für den Anschluß der Hessischen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Eine solche Anschlusssatzung überschreitet die verliehene Rechtsetzungsbefugnis (in diesem Sinne auch Hess. VGH, ESVGH 43, 283 ).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Dynamische Verweisungen seien zulässig, wenn der Inhalt der Regelung, auf die verwiesen werde, im Wesentlichen feststehe (unter Hinweis auf BVerfGE 26, 338 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus muss ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 77, 275 ; 91, 1 ; stRspr).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 1.97

    Verfassungswidrige Organisation von Wasserverbänden in NRW?

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Schließlich ist die Selbstverwaltung darauf angelegt, eine gesetzlich angeordnete Zwangsmitgliedschaft durch Beteiligungsrechte zu kompensieren (vgl. BVerwGE 106, 64 ; BVerwG, NVwZ 1999, S. 870 ).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus muss ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 77, 275 ; 91, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Diese öffentlichrechtlichen Körperschaften müssen in ihrer Organisation auch im Übrigen in formeller und materieller Hinsicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sein (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 2.97

    Demokratieprinzip; Legitimation, organisatorisch-personell demokratische und

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    Schließlich ist die Selbstverwaltung darauf angelegt, eine gesetzlich angeordnete Zwangsmitgliedschaft durch Beteiligungsrechte zu kompensieren (vgl. BVerwGE 106, 64 ; BVerwG, NVwZ 1999, S. 870 ).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 B 198.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Befreiung von der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 B 198.95 -,.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Dadurch wird sichergestellt, dass in diesem Sonderfall die aufgenommenen Angehörigen anderer Kammern nicht ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Satzungsgewalt einer für sie fremden Kammer unterworfen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.3.2002 - 1 BvR 1974/96 -, NVwZ 2002, 85).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 125/20

    Ärztekammer; Befangenheit; Befangenheit; Befangenheitsantrag;

    Die Vorschrift folgt dem - auch verfassungsrechtlich gebotenen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.3.2002 - 1 BvR 1974/96 -, juris Rn. 12f. m.w.N.) - Prinzip der Selbstverwaltung "Pflichtmitgliedschaft bedingt Partizipationsrecht", indem sie (grundsätzlich) allen Kammermitgliedern das aktive (§ 17 Abs. 1 Satz 1 HKG) und passive (§ 21 Abs. 1 Satz 1 HKG) Wahlrecht verleiht.

    Das Wahlrecht der Kammermitglieder stellt ein verfassungsrechtlich geschütztes Teilhaberecht dar, das zugleich der Kompensation der mit der Pflichtmitgliedschaft verbundenen Beschränkung der Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1 GG) dient (BVerfG, Beschl. v. 8.3.2002 - 1 BvR 1974/96 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 C 2/97 -, juris Rn. 60).

    Die Befugnis von Berufsverbänden, berufsregelndes Satzungsrecht zu erlassen, berechtigt aber nicht zugleich zu Eingriffen in Grundrechte der Mitglieder, dazu ist vielmehr eine entsprechende Ermächtigung durch den Gesetzgeber erforderlich (BVerfG, Beschl. v. 8.3.2002 - 1 BvR 1974/96 -, juris Rn. 11 u. v. 28.11.1973 - 1 BvR 13/67 -, juris Rn. 12; grundlegend Beschl. v. 9.5.1972 - 1 BvR 518/62 -, juris Rn. 104ff.; s. auch BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 981/00 -, juris Rn. 39).

  • VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 221.23

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder

    Der dem zugrundeliegende Gedanke der Selbstverwaltung und die Verleihung von Satzungsautonomie haben ihren Sinn darin, der Rechtsanwaltschaft die Regelung solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen und dadurch den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat zu verringern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2002 - 1 BvR 1974/96 - NVwZ 2002, 851).
  • BVerwG, 20.08.2007 - 6 B 40.07

    Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtversorgung für Angehörige freier Berufe

    13 aa) Der Kläger meint, das angefochtene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2002 1 BvR 1974/96 (NVwZ 2002, 851) ab.
  • VG Regensburg, 21.11.2013 - RO 5 K 12.1287

    Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und

    Dementsprechend habe das Bundesverfassungsgericht die Satzung über den Anschluss der Kammerangehörigen der Landeszahnärztekammer Brandenburg an das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin als mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt (BVerfG vom 8.3.2002, NVwZ 2002, 851).

    Somit wird deutlich, dass gerade kein Anschluss der Steuerberater an das Versorgungswerk der Anwälte stattgefunden hat, im Rahmen dessen die Mitglieder der bayerischen Steuerberaterkammern auf ihre Partizipationsrechte verzichtet haben, was vom Bundesverfassungsgericht in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 8.3.2002 (NVwZ 2002, 851) beanstandet worden ist.

  • VG Regensburg, 21.11.2013 - RO 5 K 12.1283

    Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und

    Dementsprechend habe das Bundesverfassungsgericht die Satzung über den Anschluss der Kammerangehörigen der Landeszahnärztekammer Brandenburg an das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin als mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt (BVerfG vom 8.3.2002, NVwZ 2002, 851).

    Somit wird deutlich, dass gerade kein Anschluss der Steuerberater an das Versorgungswerk der Anwälte stattgefunden hat, im Rahmen dessen die Mitglieder der bayerischen Steuerberaterkammern auf ihre Partizipationsrechte verzichtet haben, was vom Bundesverfassungsgericht in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 8.3.2002 (NVwZ 2002, 851) beanstandet worden ist.

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 96/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Neuregelung der Inkompatibilität der

    Zudem sei zu berücksichtigen, dass mit dem Neunten Änderungsgesetz Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 2002 - 1 BvR 1974/96 - gezogen worden seien, indem die Beteiligung der Kammermitglieder anderer Länder über § 4 b Abs. 4 BerlKaG n. F. sichergestellt werde.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Dadurch wird sichergestellt, dass in diesem Sonderfall die aufgenommenen Angehörigen anderer Kammern nicht ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Satzungsgewalt einer für sie fremden Kammer unterworfen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.3.2002 - 1 BvR 1974/96 -, NVwZ 2002, 85).
  • OVG Hamburg, 15.04.2014 - 3 Bf 50/11

    Satzungsänderung des Versorgungswerks der Hamburger Ärztekammer - Zeitpunkt des

    Diese würde etwa verfehlt, wenn keine maßgebliche Mitwirkung in dem die Satzungsgewalt ausübenden Organ möglich wäre (BVerfG, Beschl. v. 8.3.2002, NVwZ 2002, 851, 852), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08

    Verfassungsgericht soll Einrichtung eines Versorgungswerks der Psychotherapeuten

    Hervorzuheben ist insoweit die Gewährleistung der Einflussnahme der Kammermitglieder auf die Aktivitäten des jeweiligen Versorgungswerkes, die - nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2002 -1 BvR 1974/96 (s. juris, Rndr. 14) - in § 4 b Abs. 4 Satz 2 des Berliner Kammergesetzes auch nach dem Anschluss an ein bestehendes Versorgungswerk sichergestellt ist, bei Privatversicherungen hingegen fehlt.
  • VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09

    Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2003 - 2 LA 44/03
  • VG Arnsberg, 09.08.2002 - 13 K 1505/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Beitragsbescheids einer

  • VG Arnsberg, 21.08.2009 - 13 K 98/09

    Zusätzlicher Mitgliedsbeitrag für Zweig- oder Zweitpraxen ist unzulässig

  • VG Arnsberg, 21.08.2009 - 13 K 96/09

    Approbation und Berufsausübung als Zahnarzt im Wohnort als Indiz der

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