Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 08.01.2002 | BVerfG, 25.10.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10
BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Wohnungsdurchsuchung bei Gefahr im Verzug

§§ 102, 103, 105 StPO, Art. 13 Abs. 2 GG, enge Auslegung von "Gefahr im Verzug", voll justitiabler unbestimmter Rechtsbegriff, Pflicht zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehalts, Dokumentations- und Begründungspflichten der Strafverfolgungsbehörden vor Vornahme der Durchsuchung

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen aufgrund von Gefahr im Verzug nach GG Art 13 Abs 2: Richtervorbehalt - enge Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gefahr im Verzug - Enge Auslegung - Richterliche Durchsuchungsanordnung - Begründung mit Tatsachen - Regelzuständigkeit des Richters - Auslegung - Unbeschränkte richterliche Kontrolle - Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang

  • Judicialis

    StPO § 103; ; StPO § ... 105; ; StPO § 105 Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO §§ 102 ff.; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 21 e Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 113; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • RA Kotz

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung aufgrund "Gefahr im Verzug":

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Richtervorbehalt bei "Gefahr im Verzug"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 13 Abs. 2; stopp § 105 Abs. 1 S. 1
    Durchsuchung einer Wohnung wegen Gefahr im Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Anforderungen an Wohnungsdurchsuchung wegen »Gefahr im Verzug«

  • nomos.de PDF, S. 32 (Leitsatz)

    Art. 13 Abs. 1 u. 2, 19 Abs. 4 GG; § 105 Abs. 1 StPO
    Durchsuchung einer Wohnung/Gefahr im Verzug/Richtervorbehalt

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Durchsuchungen bei "Gefahr im Verzug" // enge Begriffsauslegung

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Blutalkoholuntersuchung nur (?) mit Gerichtsbeschluss

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Gefahr im Verzug

  • nomos.de PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)

    »Gefahr im Verzug« für den Richtervorbehalt bei Wohnungsdurchsuchungen? (Dr. Bernd Asbrock; NJ 2001, 293)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 105 Abs. 1 StPO; Art. 13 Abs. 2 GG
    Strafprozessrecht, Durchsuchung einer Wohnung wegen "Gefahr im Verzug"

  • richterbund.info PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Richtervorbehalt und mündliche Entscheidungen (Till Halfmann; FORUM 2010, 8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 142
  • NJW 2001, 1121
  • NVwZ 2002, 852 (Ls.)
  • NStZ 2001, 382
  • NJ 2001, 307 (Ls.)
  • StV 2001, 207
  • StV 2001, 322
  • DVBl 2001, 637
  • DB 2001, 951
  • Rpfleger 2001, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (544)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (BVerfGE 84, 34 ).

    Gerichtliche Kontrolle endet also dort, wo das materielle Recht der Exekutive in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben (BVerfGE 88, 40 ).

    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ).

    Sie sind nichts weiter als Elemente der Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen (Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Januar 1985, Art. 19 Abs. 4, Rn. 198; Schenke in: Bonner Kommentar, Dezember 1982, Art. 19 Abs. 4, Rn. 353) und rechtfertigen nicht schon von sich aus eine Kontrollbeschränkung der Gerichte (Schmidt-Aßmann in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, Januar 2000, Einleitung, Rn. 188; vgl. auch BVerfGE 88, 40 ).

    Den Materialien zu Art. 13 GG ist aber nicht zu entnehmen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese reichsgerichtliche Rechtsprechung übernehmen wollten oder dass sie die richterliche Überprüfbarkeit von "Gefahr im Verzug" überhaupt als Problem gesehen und erörtert hätten (vgl. Doemming/Füsslein/Matz, Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, in: JöR N. F., Bd. 1, 1951, S. 138 ff.; s. auch BVerfGE 88, 40 zu Art. 7 Abs. 5 GG).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    "Gefahr im Verzug" sei nach dem Maßstab aus BVerfGE 51, 97 (111) auszulegen.

    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 51, 97 ).

    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 51, 97 ; 96, 27 ).

    Zu demselben Ergebnis führt der Grundsatz, dass derjenigen Auslegung einer Grundrechtsnorm der Vorzug zu geben ist, die ihre Wirkungskraft am stärksten entfaltet (BVerfGE 51, 97 ).

    Gefahr im Verzug ist also immer dann anzunehmen, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (BVerfGE 51, 97 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    a) Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ab (BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ).

    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ).

    Insgesamt dient der Richtervorbehalt der verstärkten Sicherung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG (BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ).

    Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergeben sich daher für die Strafverfolgungsbehörden Dokumentations- und Begründungspflichten, die den wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz erst möglich machen (vgl. schon BVerfGE 61, 82 ; 69, 1 ).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    b) Auf der Grundlage dieser Dokumentation haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Durchsuchungsanordnung in einem späteren gerichtlichen Verfahren zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 49, 24 ).

    Nur eine vollständige Begründung ermöglicht dem von der Durchsuchung Betroffenen eine sachgerechte Verteidigung seines Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG und dem Gericht die von Verfassungs wegen gebotene effektive Kontrolle der Anordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 50, 287 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (BVerfGE 84, 34 ).

    Vielmehr ist auch die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe von Verfassungs wegen grundsätzlich Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Behörden insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen haben (BVerfGE 64, 261 ; 84, 34 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (BVerfGE 42, 212 ).

    Dies versetzt den Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Bei Maßnahmen wie der Durchsuchung oder auch dem Haftbefehl, die in der Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ergehen, soll seine Einschaltung insbesondere auch für eine gebührende Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sorgen (BVerfGE 9, 89 ).

    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ).

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    b) Auf der Grundlage dieser Dokumentation haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Durchsuchungsanordnung in einem späteren gerichtlichen Verfahren zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 49, 24 ).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Vielmehr ist auch die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe von Verfassungs wegen grundsätzlich Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Behörden insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen haben (BVerfGE 64, 261 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • RG, 01.12.1892 - 3441/92

    Steht dem Richter eine Nachprüfung zu, ob für die Vornahme einer Beschlagnahme

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 103, 142 ).

    Richter können aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz die Rechte des Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ).

    Vorausgesetzt ist allerdings, dass sie die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Maßnahme eingehend prüfen und die Gründe schriftlich festhalten (zu den Anforderungen an die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung vgl. BVerfGE 109, 279 ; zur Kritik an der Praxis der Ausübung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen vgl. BVerfGE 103, 142 , m.w.N.).

    Für die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Annahme eines Eilfalls bestehen dabei indes wiederum verfassungsrechtliche Vorgaben (vgl. BVerfGE 103, 142 zu Art. 13 Abs. 2 GG).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Insbesondere bedarf es der vollständigen Information seitens der antragstellenden Behörde über den zu beurteilenden Sachstand (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Richter können aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz die Rechte des Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 103, 142 ; 120, 274 ).

    Hieraus folgt zugleich das Erfordernis einer hinreichend substantiierten Begründung und Begrenzung der Abfrage der begehrten Daten, die es dem Gericht erst erlaubt, eine effektive Kontrolle auszuüben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Überdies sind die zu übermittelnden Daten nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinreichend selektiv und in klarer Weise zu bezeichnen (vgl. BVerfGE 103, 142 ), so dass die Diensteanbieter eine eigene Sachprüfung nicht vornehmen müssen.

    Der Gesetzgeber sollte bei einer Neuregelung erwägen, ob es sachdienlich wäre, den strengen Anforderungen an eine substantiierte Begründung richterlicher Anordnungen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ; 109, 279 ) durch eine spezielle und differenzierte Vorschrift Nachdruck zu verleihen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,463
BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01 (https://dejure.org/2002,463)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01 (https://dejure.org/2002,463)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 1 BvR 1147/01 (https://dejure.org/2002,463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Werbung einer Klinik mit namentlicher Nennung zweier Ärzte unter Beifügung der Bezeichnungen Kniespezialist und Wirbelsäulenspezialist

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb - Unzulässige Werbung - Ärztewerbung - Werbeverbot - Ärztliche Werberecht

  • Judicialis

    BO § 27; ; BO § 27 Abs. 2; ; UWG § 1; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Werbung einer Spezialklinik mit der Bezeichnung ihrer Ärzte als Knie-Wirbelsäulenspezialisten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    "Kniespezialist" ist zulässig: Werbung im Faltblatt war sachgerecht

  • vertragsarztrecht.net (Kurzinformation)

    Namentliche Bezeichnung als "Spezialist" in Klinikwerbung ist zulässig!

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung und Berufsfreiheit (RA Berit Jaeger, RA Dr. Thomas Ratajczak)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1331
  • NVwZ 2002, 852 (Ls.)
  • DVBl 2002, 691
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    cc) Überdies haben die Gerichte nicht berücksichtigt, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ; vgl. auch BGH, GRUR 1988, S. 841).

    Insofern ist es angemessen, dass sie wahrheitsgemäß und in sachlicher Form auf ihre Hauptindikationsgebiete sowie ihre spezifische Behandlungsmethode - hier die Knie- und die Wirbelsäulenchirurgie - hinweist (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BGH, GRUR 1988, S. 841 ).

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Berufswidrig ist Werbung, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734).

    cc) Überdies haben die Gerichte nicht berücksichtigt, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ; vgl. auch BGH, GRUR 1988, S. 841).

    Nennt eine Klinik die Namen ihrer Knie- und Wirbelsäulenspezialisten und benennt sie nicht nur ihre Fachabteilung, hält sie sich nicht mehr im Rahmen der bloßen Klinikwerbung, wenn damit zugleich den Benannten als niedergelassenen Ärzten Patienten zugeführt werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Das angegriffene Werbeverbot ist allerdings nur dann verfassungskonform, wenn es dahingehend ausgelegt wird, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig ist; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden (vgl. BVerfGE 71, 162 ) und 1992 wiederholt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Berufswidrig ist Werbung, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734).

    Nicht berufswidrig sind interessengerechte und sachangemessene Informationen (vgl. BVerfGE 82, 18 ).

    Sofern die Hinweise in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie erlaubt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ; ebenso BVerwG, NJW 2001, S. 3425).

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    cc) Überdies haben die Gerichte nicht berücksichtigt, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ; vgl. auch BGH, GRUR 1988, S. 841).

    Insofern ist es angemessen, dass sie wahrheitsgemäß und in sachlicher Form auf ihre Hauptindikationsgebiete sowie ihre spezifische Behandlungsmethode - hier die Knie- und die Wirbelsäulenchirurgie - hinweist (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BGH, GRUR 1988, S. 841 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Aus dem Werbeträger allein kann nicht auf eine Gefährdung eines Gemeinwohlbelangs wie der Gesundheit der Bevölkerung oder mittelbar auf einen Schwund des Vertrauens der Öffentlichkeit in die berufliche Integrität der Ärzte geschlossen werden, solange sich die Werbemittel im Rahmen des Üblichen bewegen (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

    bb) Die streitgegenständliche sachliche Information wird auch nicht allein durch den Werbeträger zu einer berufswidrigen Werbung (vgl. BVerfGE 94, 372 ; vgl. dazu Rieger, MedR 2000, S. 525 f.).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Das angegriffene Werbeverbot ist allerdings nur dann verfassungskonform, wenn es dahingehend ausgelegt wird, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig ist; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden (vgl. BVerfGE 71, 162 ) und 1992 wiederholt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Als berufswidrig gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen können und auf diese Weise einen Werbeeffekt hervorrufen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591 ).

    Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, Angaben über Besonderheiten der Berufsausübung ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, Angaben über Besonderheiten der Berufsausübung ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

    Sofern die Hinweise in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie erlaubt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ; ebenso BVerwG, NJW 2001, S. 3425).

  • OLG München, 30.06.2000 - 29 U 6146/99
    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 30. Juni 2000 - 29 U 6146/99 -,.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 30. Juni 2000 - 29 U 6146/99 - und das Urteil des Landgerichts München I vom 11. November 1999 - 17 HKO 11298/99 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • OLG München, 12.11.1998 - 29 U 3251/98

    Veröffentlichung einer Medizin-Serie mit Empfehlungen von Ärzten durch ein

  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Angaben über die Erfahrungen eines Arztes auf einem bestimmten Behandlungsgebiet entsprechen einem legitimen Informationsinteresse und -bedürfnis von Patienten (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1331 ff. zur Bedeutung der Bezeichnung "Spezialist" für das Informationsbedürfnis des Patienten).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Werberecht der freiberuflichen Ärzte ausgeführt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1331).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass ein zur Selbstdarstellung gewähltes Medium für sich betrachtet nicht die Unzulässigkeit der Werbung begründen kann (vgl. BVerfGE 94, 372 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1331; NJW 2003, S. 3470).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09

    Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung

    Anders als die Revision mit der wörtlichen Wiedergabe von Formulierungen aus BVerfG-Entscheidungen (Beschlüsse vom 21. April 1993  1 BvR 166/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2988; vom 8. Januar 2002  1 BvR 1147/01, NJW 2002, 1331) möglicherweise meint, sind im beruflichen Verkehr des Steuerberaters Hinweise auf bestimmte zusätzlich erworbene Qualifikationen nicht ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck sowie ihren Informationswert generell verboten.

    So hat das BVerfG wiederholt ausgeführt, dass sachliche Werbung Freiberuflern grundsätzlich erlaubt sei, berufswidrige Werbung aber untersagt werden dürfe, zu der u.a. das Führen von Zusätzen gehöre, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen könnten (BVerfG-Beschlüsse in NJW 1993, 2988; vom 23. Juli 2001  1 BvR 873/00, 1 BvR 874/00, NJW 2001, 2788; in NJW 2002, 1331; vom 26. Oktober 2004  1 BvR 981/00, BVerfGE 111, 366; vom 19. Februar 2008  1 BvR 1886/06, NJW 2008, 1298).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1281
BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96 (https://dejure.org/2001,1281)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96 (https://dejure.org/2001,1281)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 1 BvR 1079/96 (https://dejure.org/2001,1281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verbot der Überraschungsentscheidung: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber einem Dritteigentümer in einem Verfahren nach der HausratVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1334
  • NVwZ 2002, 852 (Ls.)
  • ZMR 2002, 107
  • FamRZ 2002, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

    Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Dies gilt für jeden, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 101, 397 [404]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

    Der Umfang des Äußerungsanspruchs entspricht in diesem Fall dem eines vom Gericht noch nicht angehörten Beteiligten in erster Instanz (BVerfGE 65, 227 [234]).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Dies gilt für jeden, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 101, 397 [404]).

    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, Kenntnis erhält (BVerfGE 101, 397 [405]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Durch den zwischenzeitlichen Verkauf des Hausgrundstücks sind weder die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin noch ihr Rechtsschutzinteresse entfallen, da andernfalls das unbillige Ergebnis einträte, dass das Urteil überhaupt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte (vgl. BVerfGE 25, 256 [262 f.]; 56, 296 [297]).
  • BVerfG, 04.11.1980 - 1 BvR 92/71

    Forstbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Durch den zwischenzeitlichen Verkauf des Hausgrundstücks sind weder die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin noch ihr Rechtsschutzinteresse entfallen, da andernfalls das unbillige Ergebnis einträte, dass das Urteil überhaupt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte (vgl. BVerfGE 25, 256 [262 f.]; 56, 296 [297]).
  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Das Gericht muss ausdrücklich darauf hinweisen, wenn es seine rechtliche Beurteilung gegenüber einem früher gegebenen Hinweis oder erst recht gegenüber einer früher getroffenen Entscheidung geändert hat (BVerfG NJW 1996, 3202, NJW 2002, 1334, 1335).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Hier ist ein entsprechender Hinweis des Gerichts notwendig, um einen Vortrag zur Rechtslage überhaupt zu ermöglichen (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW 2002, 1334, 1335).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

    aa) Zwar hat der Richter die Beteiligten auf die Notwendigkeit der Ergänzung ihres Sachvortrages hinzuweisen, wenn sie - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen - eine weitergehende Darstellung nicht als erforderlich anzusehen brauchten (BVerfG NJW 1991, 2823, 2824; 2002, 1334, 1335).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht