Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 24.04.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3722
BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01 (https://dejure.org/2001,3722)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 4 B 18.01 (https://dejure.org/2001,3722)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 (https://dejure.org/2001,3722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts - Anforderungen an die Darlegung der Aufklärungsrüge - Voraussetzungen für die Annahme der Identitätsänderung eines Gebäudes - Verwirkung des Rechts auf Beseitigung eines Bauwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 92
  • ZfBR 2001, 501 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01
    Wie die Beschwerde nicht verkennt, liegen bereits eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hierzu vor (vgl. insbesondere die Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126 und vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362 ).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01
    Dem Wunsch der Beschwerde, die "Kasuistik der Rechtsprechung" in einem Revisionsverfahren fortzusetzen, kann nicht entsprochen werden; denn wann im konkreten Einzelfall ein Gebäude derart verändert worden ist, dass es sich gegenüber dem früheren Zustand als etwas anderes darstellt, bedarf der tatrichterlichen Würdigung und damit der Entscheidung durch die Verwaltungsgerichte der ersten und zweiten Instanz, nicht jedoch der Entscheidung des für die Klärung von Rechtsfragen zuständigen Revisionsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - ZfBR 1994, 297 = BRS 56 Nr. 85).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01
    Wie die Beschwerde nicht verkennt, liegen bereits eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hierzu vor (vgl. insbesondere die Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126 und vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Eine solche Identitätsänderung liegt vor, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126, juris Rn. 18; Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362, juris Rn. 12; Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92, juris Rn. 11; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03

    Rechtswidrige Rückbauverfügung

    dazu BVerwG, Beschluss vom 21.3.2001 - 4 B 18.01 -, BRS 64 Nr. 90; Schulte, in: Reichel/Schulte, a.a.O., S. 60 f.
  • VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03

    Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch

    Für die Abgrenzung der wesentlichen Änderung wird regelmäßig entscheidend sein, ob die Änderungen die Standsicherheit der Anlage berühren, so dass die gesamte Anlage statisch nachgerechnet werden muss, oder wenn der Arbeitsaufwand seiner Quantität nach den eines Neubaues erreicht oder gar übersteigt bzw. wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.03.2001 - 4 B 18/01 - BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - 4 C 75.71 -).

    Hieran fehlt es lediglich, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - 4 C 25.71 - Urteil vom 17.01.1986 - 4 C 80.82 - Beschluss vom 21.03.2001 - 4 B 18/01 -).

    Im Übrigen geht das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21.03.2001 (4 B 18/01) offenbar selbst davon aus, dass die zum aktiven einfachen Bestandsschutz entwickelten Grundsätze in den Urteilen vom 12.03.1998 bzw. 18.10.1974 weiterhin Geltung beanspruchen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 24.04.2002 - 8 SN 239.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15637
OVG Berlin, 24.04.2002 - 8 SN 239.01 (https://dejure.org/2002,15637)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24.04.2002 - 8 SN 239.01 (https://dejure.org/2002,15637)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24. April 2002 - 8 SN 239.01 (https://dejure.org/2002,15637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Zulassungsgrund "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils"; Ermessensausübung bei der Festlegung einer Ausweisung wegen Gefährlichkeit des Auszuweisenden; Pflicht einer psychiatrischen Begutachtung bei Feststellung einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 10; ; AuslG § 48 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.11.2001 - 10 B 00.1873

    Muhlis Ari

    Auszug aus OVG Berlin, 24.04.2002 - 8 SN 239.01
    Aus dem vom Antragsteller angeführten Urteil des Bay. Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2001 - 10 B 00.1873 - (InfAuslR 2001, 494 = NVwZ-Beilage 2002, 1), der in dem auf die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (nicht wie hier die Aufhebung einer Ausweisung) bezogenen Berufungsverfahren ein psychiatrisches Gutachten einholte, ergibt sich für die Notwendigkeit der Einholung solcher Gutachten durch die Behörde zur Vorbereitung einer Ausweisung nichts.
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus OVG Berlin, 24.04.2002 - 8 SN 239.01
    Denn die hier anzuwendenden Vorschriften (§§ 47 f. AuslG) wirken sich nicht als Verschlechterung aus, sondern schreiben nur die frühere Praxis typisierend fest (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 -).
  • OVG Berlin, 29.07.1999 - 8 N 33.99
    Auszug aus OVG Berlin, 24.04.2002 - 8 SN 239.01
    Aus den vorstehenden Erwägungen ist auch der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten), der den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Richtigkeitszweifel) in der Weise ergänzt, dass er bei nicht überwiegenden, doch aber offenen Erfolgsaussichten erfüllt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 1999 - OVG 8 N 33.99 -), nicht gegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht