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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01   

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https://dejure.org/2002,2802
BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01 (https://dejure.org/2002,2802)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01 (https://dejure.org/2002,2802)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 1 BvR 2222/01 (https://dejure.org/2002,2802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Rechtsschutz - Zwangsgeldandrohung - Umgangskontakt - Nichteheliche Kind - Umgangsverpflichtung - Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Aussetzung einer gerichtlichen Zwangsgeldandrohung zur Erzwingung des Umgangs des nichtehelichen Vaters mit seinem Kind

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1863
  • NVwZ 2002, 984 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 534
  • FamRZ 2002, 877
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • OLG Brandenburg, 15.11.2001 - 15 UF 233/00

    Sachverständigengutachten; Befristete Umgangsregelung ; Auswirkung des Umgangs

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01
    gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. November 2001 - 15 UF 233/00 -.

    Die Wirkung des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. November 2001 - 15 UF 233/00 - wird, soweit er die Androhung von Zwangsgeld ausspricht (Ziffer IV), durch einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (längstens für die Dauer von sechs Monaten) einstweilig ausgesetzt.

  • OLG Nürnberg, 16.11.2006 - 10 UF 638/06

    Umgangspflicht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit gemeinsamem Kind?

    In einer früheren Entscheidung vom 30.1.2002 (FamRZ 2002, 534) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, wenn der umgangsunwillige Vater durch ein Zwangsgeld zum Umgang angehalten werde, könne der durch die Zwangsgeldandrohung hervorgerufene psychische Druck gegen den Vater, der sich einem Treffen mit dem Kind nicht gewachsen fühle und seine Ehe dadurch in Gefahr sehe, auch gesundheitliche Folgen für ihn nach sich ziehen, weshalb die vorläufige Aufhebung der Zwangsgeldandrohung durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich sei.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,747
BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01 (https://dejure.org/2002,747)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 9 A 20.01 (https://dejure.org/2002,747)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 9 A 20.01 (https://dejure.org/2002,747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1; LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 8 Satz 2; VwGO § 44 a, § 113 Abs. 1 Satz; VwVfGBbg § 73 Abs. 6 Satz 6, § 68 Abs. 3
    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der Einwendungen; Anhörungstermin; Zuständigkeit des Landes Brandenburg; Durchführung des Anhörungstermins in Berlin; Störung des Anhörungstermins; Ordnungsverstoß; Ausschluss eines Teilnehmers von der ...

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsverfahren - Flughafenbau - Einwendungen - Zuständigkeit - Durchführung des Anhörungstermins - Störung des Anhörungstermins - Ordnungsverstoß - Ausschluss eines Teilnehmers - Erörterung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Selbständige Anfechtbarkeit - ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 ... Abs. 1; ; LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVG § 10 Abs. 2 Satz 2; ; LuftVG § 10 Abs. 8 Satz 2; ; VwGO § 44 a; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwVfGBbg § 73 Abs. 6 Satz 6; ; VwVfGBbg § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der Einwendungen; Anhörungstermin; Zuständigkeit des Landes Brandenburg; Durchführung des Anhörungstermins in Berlin; Störung des Anhörungstermins; Ordnungsverstoß; Ausschluss eines Teilnehmers von der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss vom Erörterungstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss vom Erörterungstermin zum Flughafen Schönefeld

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss vom Erörterungstermin zum Flughafen Schönefeld

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Flughafen Berlin // Klage gegen Erörterungsverfahren abgelehnt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 44a, 113 VwGO; §§ 68, 73 VwVfGBbg; Art. 19, 20 GG; § 10 LuftVG
    Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen - Verwaltungshoheit der Bundesländer - Territorialitätsprinzip - luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 373
  • NVwZ 2002, 984
  • NJ 2002, 492
  • DVBl 2002, 1118
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 7/910, S. 97 f.) sind auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zu zählen (so die stRspr des BVerwG: Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - ; Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - ; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - ).

    Alle anderen Maßnahmen unterfielen hingegen von vornherein dem Bereich "einfacher" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) Verfahrenshandlungen, die ein schlichtes Verwaltungshandeln darstellen.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Die dazu insbesondere in Fällen der nachträglichen Überprüfung erledigter polizeilicher Maßnahmen entwickelte Rechtsprechung, (vgl. etwa BVerfGE 96, 27/39 f.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, S. 290/291 f.) kann der Kläger für sich nicht mit Erfolg anführen.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Hat ein Verwaltungsakt außer seiner erledigten belastenden Wirkung zusätzlich einen diskriminierenden, ehrenrührigen Inhalt, der dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist, so kann das Interesse an einer Beseitigung der eingetretenen Rufminderung eine Fortsetzungsfeststellungsklage rechtfertigen, wenn es nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen ist (BVerwGE 61, 164/166).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Die dazu insbesondere in Fällen der nachträglichen Überprüfung erledigter polizeilicher Maßnahmen entwickelte Rechtsprechung, (vgl. etwa BVerfGE 96, 27/39 f.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, S. 290/291 f.) kann der Kläger für sich nicht mit Erfolg anführen.
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Unter der Geltung des in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegten Bundesstaatsprinzips ist ein Land in seiner Verwaltungshoheit grundsätzlich auf sein eigenes Gebiet beschränkt (BVerfGE 11, 6/19).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 7/910, S. 97 f.) sind auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zu zählen (so die stRspr des BVerwG: Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - ; Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - ; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - ).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Soweit der Kläger erstmals mit Schriftsatz vom 29. Januar 2002 die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs angekündigt und sein berechtigtes Interesse damit begründet hat, steht dem entgegen, dass die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, kein schutzwürdiges Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage begründet, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (BVerwGE 81, 226 ff.).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Vorausgesetzt ist allerdings stets, dass im Einzelfall ein berechtigtes Schutzbedürfnis gegenüber rufbeeinträchtigenden Nachwirkungen vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94/90 - NVwZ 1991, S. 270).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 7/910, S. 97 f.) sind auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zu zählen (so die stRspr des BVerwG: Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - ; Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - ; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - ).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Ein Land ist bei Ausübung seiner Verwaltungshoheit grundsätzlich auf sein eigenes Staatsgebiet beschränkt (vgl. BVerfGE 11, 6 ; BVerwGE 115, 373 ; Isensee, in: Isensee/P. Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 35).

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei den Normen des Grundgesetzes überhaupt um Bundesgesetze im Sinne der Art. 83 ff. GG handeln kann (vgl. hierzu BVerwGE 37, 344 ; 115, 373 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Bei derartigen Verfahrenshandlungen wäre der Ausschluss einer isolierten Anfechtung mit der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -, Art. 124 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV -) nicht in Einklang zu bringen, da bis zur Sachentscheidung bereits der Eintritt eines irreparablen Zustandes droht (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 9 A 20.01 -, juris Rn. 59; Ziekow, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44a Rn. 61; Hoppe, in: Eyermann [Begr.], VwGO, 15. Aufl. 2019, § 44a Rn. 19; vgl. auch bereits BT-Drucks. 7/910, S. 97).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Ebenso ist davon auszugehen, dass eine Verfahrenshandlung nicht nur eine anfechtbare Handlung, die in Rechte des Beteiligten eingreift, ist, sondern dass auch sogenannte Negativakte, also die behördliche Verweigerung der erstrebten Verfahrenshandlung (hier: Gewährung von Akteneinsicht), von der Norm erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 9 A 20.01 - BVerwGE 115, 373 ; Beschluss vom 6. April 2006 - 2 VR 2.05 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 33 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2720
BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95 (https://dejure.org/2002,2720)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95 (https://dejure.org/2002,2720)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 (https://dejure.org/2002,2720)
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Islamische Metzgerei-GmbH

Art. 4 GG, Aufhebung der BVerwG-Entscheidung «Schächten» entsprechend den Grundsätzen von «Schächten [BVerfG]» ;

Art. 19 Abs. 3 GG, zur Frage, ob eine inländische juristische Person sich auch dann auf ein Deutschen-Grundrecht (hier: Art. 12 GG) berufen kann, wenn sämtliche Gesellschafter Ausländer sind (hier offengelassen)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Tieren für eine inländische GmbH, die gläubige Muslime beliefert und deren Gesellschafter ausländische Staatsangehörige sind

  • Wolters Kluwer

    Religionsfreiheit - Schächten - Tierschlachtung - Tierschutz - Ausnahmegenehmigung - Moslem

  • Judicialis

    TierSchG § 4 a Abs. 1; ; TierSchG § ... 4 a Abs. 2 Nr. 2; ; TierSchG § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, 2
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Schächtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Veterinärrecht - Tiere

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1485
  • NVwZ 2002, 984 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Dies ergibt sich im Wesentlichen aus den Gründen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, in dem sich dieses auch schon mit der hier angegriffenen Entscheidung befasst hat (vgl. Urteilsumdruck, S. 5 f. und 24 f.).

    4 Abs. 1 und 2 GG tritt dabei vorliegend nicht in der Weise verstärkend zu diesem Grundrecht hinzu, wie dies bei natürlichen Personen der Fall ist, die den Beruf des Schächters ausüben (vgl. dazu das Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, Umdruck S. 14 f.).

    Gleichwohl ist dieses Grundrecht auch hier im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung mit zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, Umdruck S. 19 ff.).

    Dazu kommt - wie im Fall des Beschwerdeführers in dem Verfahren 1 BvR 1783/99 -, dass die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, Kunden mit dem Fleisch geschächteter Tiere zu versorgen, denen ihre Glaubensüberzeugung gebietet, auf den Verzehr von Fleisch nicht geschächteter Tiere zu verzichten.

  • BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Mit dem angegriffenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Beschwerdeführerin gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 99, 1):.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 65, 196 ; 95, 173 ).
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Derartige juristische Personen können gemäß Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsfähig sein, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf eine juristische Person anwendbar ist (vgl. auch BVerfGE 21, 207 ).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Sie dient also nicht religiösen oder weltanschaulichen Zwecken und ist deshalb selbst nicht Trägerin des Grundrechts der Religionsfreiheit (vgl. BVerfGE 44, 103 ).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 65, 196 ; 95, 173 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 65, 196 ; 95, 173 ).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1287/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer international tätigen US-amerikanischen

    b) Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische juristische Person handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und nach in der Literatur ganz überwiegend vertretener Ansicht entscheidend, wo die juristische Person ihren Sitz hat (sog. Sitztheorie); auf die Staatsangehörigkeit der hinter ihr stehenden natürlichen Personen kommt es hingegen nicht an (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06 -, juris, Rn. 10; Huber, in: v. Mangoldt/ Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 19 Abs. 3, Rn. 296; Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 3, Rn. 79 f.; Sachs, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 19 Rn. 54 und 56; Remmert, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 3, Rn. 78 f. (Mai 2009) m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin uneingeschränkt vorgegeben, dass für einen Schlachter, dessen berufliche Tätigkeit durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine - durch eine entsprechende Glaubensüberzeugung gebundenen - Kunden mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen, das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 4 GG streitet, was bei der Auslegung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zu beachten ist (vgl. BVerfGE 104, 337 sowie Beschluss vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 - NJW 2002, 1485).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06

    Nichtannahme einer mangels Beschwerdefähigkeit der beschwerdeführenden

    Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische juristische Person handelt, kommt es auf deren Sitz und nicht auf die Staatsangehörigkeit der hinter ihr stehenden Personen an (vgl. BVerfGE 21, 207 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 -, NJW 2002, S. 1485).
  • OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch einer Personenhandelsgesellschaft, die mit

    Bezüglich des Rechts auf Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG hat das Bundesverfassungsgericht für juristische Personen eine Rechtsträgerschaft verneint, soweit deren Zweck nicht die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, sondern das Erwirtschaften von Gewinnen ist (vgl. BVerfGE 44, 103; BVerfG NJW 2002, 1485 ff).

    Auch wenn sie damit nicht selbst Trägerin des Grundrechts des Art. 4 GG ist, hat die Religionsfreiheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und der Abwägung der Interessen Bedeutung und ist dabei angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1485 ff).

  • VG Schleswig, 30.01.2004 - 1 B 7/04

    Anspruch auf Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2

    Wenn Antragsteller sich als juristische Personen des Privatrechts nicht selbst auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen können, ist bei der Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG maßgeblich darauf abzustellen, ob es die Glaubensüberzeugung der belieferten Kunden gebietet, nur das Fleisch geschächteter Tiere zu sich zu nehmen (vgl. dazu BVerfG, NJW 2002, S. 1485).

    Dabei ist dann maßgeblich - wie auch von der Antragstellerin geltend gemacht - darauf abzustellen, ob es die Glaubensüberzeugung der von ihr belieferten Kunden gebietet, nur das Fleisch geschächteter Tiere zu sich zu nehmen (vgl. dazu BVerfG, NJW 2002, S. 1485).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 68/10

    Vertragsärztliche Vergütung - Bewertungsausschuss - EBM 2000plus -

    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (so BVerfG, B. v. 18.01.2002 -1 BvR 2284/95-, juris-Rdnr. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.12.2002 - 3 C 3.02

    Kostenverteilung nach Einstellung des Beschwerdeverfahrens auf Grund der Abgabe

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 18. Januar 2002 (- 1 BvR 2284/95 -) unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 40.99 - BVerwGE 112, 227) der Klägerin insoweit Recht gegeben, als die Zielsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit, Kunden in Übereinstimmung mit deren Glaubensüberzeugung mit dem Fleisch geschächteter Tiere zu versorgen, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative des Tierschutzgesetzes zulässt.
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