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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01   

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https://dejure.org/2002,1045
BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01 (https://dejure.org/2002,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2002 - 3 C 46.01 (https://dejure.org/2002,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2002 - 3 C 46.01 (https://dejure.org/2002,1045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1; StUG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 5, 6 Abs. 3 und 7, § 32 Abs. 1 Nr. 3, § 34; BDSG § 3 Abs. 1
    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen; Betroffener; Persönlichkeitsrecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen - Opferschutz - Personenbezogene Information - Betroffener - Persönlichkeitsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Helmut Kohl

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Fall Helmut Kohl

    Art. 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; StUG § 1 Abs. 1; ; StUG § 4 Abs. 1; ; StUG § 5; ; StUG § 6 Abs. 3; ; StUG § 6 Abs. 7; ; StUG § 32 Abs. 1 Nr. 3; ; StUG § 34; ; BDSG § 3 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Freigabe von Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Helmut Kohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen; Betroffener; Persönlichkeitsrecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Stasi ausgespähte Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger haben Schutz gegen die Herausgabe von Unterlagen an Forschung und Medien

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fall Kohl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 104
  • NJW 2002, 1815
  • NVwZ 2002, 990 (Ls.)
  • NJ 2002, 382
  • DVBl 2002, 782
  • DÖV 2002, 739
  • afp 2001, 263
  • afp 2002, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01
    Der Senat beschränkt sich daher - auch im Hinblick auf die von der Bundesbeauftragten öffentlich erhobene Forderung, im Falle ihres Unterliegens das Stasi-Unterlagen-Gesetz entsprechend ihren Vorstellungen zu ändern - auf folgende Hinweise: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1988 - 1 BvL 49.86 - BVerfGE 78, 77, 84).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Die Revision der Klägerin wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. März 2002 zurück (BVerwGE 116, 104).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass amts- oder funktionsbezogene Informationen - richtige und erst recht manipulierte - für einen Politiker in einem demokratischen Staat existenzvernichtende Folgen mit schwerwiegenden Auswirkungen auch auf die Privatsphäre haben können (Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104 ).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Auch wenn das Stasi-Unterlagen-Gesetz von Informationen statt von Daten spricht, drängt sich das Verständnis auf, dass wegen des identischen Merkmals der Personenbezogenheit im Wesentlichen eine inhaltliche Übereinstimmung vorliegt (vgl. BVerwGE 116, 104, 108, juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02

    Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr.

    Die gegen das Urteil eingelegte Revision der Klägerin wies das Bundesverwaltungsgericht mit am 8. März 2002 verkündeten Urteil zurück (BVerwG 3 C 46.01, BVerwGE 116, S. 104 ff.).

    Insoweit hat bereits das BVerwG ausgeführt, dass ein Amtsträger in Ausübung seines Amtes nicht ausschließlich als Teil der von ihm vertretenen Institution ohne eigene persönliche Betroffenheit angesehen werden kann (BVerwGE 116, S. 104, 112).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet; der Einzelne muss vielmehr als gemeinschaftsbezogenes, soziales Wesen Einschränkungen dieses Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerwGE 116, S. 104, 113; di Fabio, a.a.O., Rn. 179, 181).

  • VG Berlin, 22.12.2016 - 27 L 369.16

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Hintergrundgespräche im Weg des

    Dieser grundrechtliche Schutz steht Amtsträgern nur dann zu, wenn sie im Bereich ihrer Privatsphäre betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 46.01 - juris Rn. 35 und vom 23. Juni 2004 - 3 C 41.03 - juris Rn. 30 ff.).
  • VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 A 1303/11

    Abi-Panne

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass amts- oder funktionsbezogene Informationen - richtige und erst recht manipulierte - für einen Politiker in einem demokratischen Staat existenzvernichtende Folgen mit schwerwiegenden Auswirkungen auch auf die Privatsphäre haben können (Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104 ).".
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 K 3892/00

    Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern auf

    Als möglicherweise verletztes Recht kommt hier das Recht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung in Betracht, das Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001 - 2 BvR 152/01 - NJW 2002 S. 2164; BVerwG, Urt. v. 8.3.2002 - 3 C 46/01 - DVBl. 2002 S. 782).

    Das setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass hinreichende Gründe des Gemeinwohls die Einschränkung des Rechts rechtfertigen, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und die Grenze des Zumutbaren bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe noch gewahrt ist (so BVerfG, Beschl. v. 9.3.1988 - 1 BvR 49.86 - BVerfGE 78, 85; BVerwG, Urt. v. 8.3.2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

    Die Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erfordert somit, dass die Grundrechtseinschränkung von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BVerfG vom 8.3.2002 NJW 2002, 1815 = DVBl. 2002, 782).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2020 - 6 S 32.20

    Eilverfahren; Beschwerde; verfassungsunmittelbarer presserechtlicher

    Sie ergibt sich insbesondere nicht aus dem vom der Antragstellerin in diesem Kontext zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum 8. März 2002 - 3 C 46.01 - (BVerwGE 116, 104 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21

    Journalistischer Medienzugang; politische und historische Aufarbeitung der

    Die Klägerin hält die einen Anspruch auf Einsicht nach § 3b BArchivG i.V.m. §§ 34, 32 Abs. 1 StUG ausschließende Annahme des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104, juris Rn. 23 und vom 23. Juni 2004 - 3 C 41.03 - BVerwGE 121, 115, juris Rn. 52) für fehlerhaft, sie verfolge mit ihrem Einsichtsbegehren nicht den Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1560
BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01 (https://dejure.org/2001,1560)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2001 - 9 B 90.01 (https://dejure.org/2001,1560)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 9 B 90.01 (https://dejure.org/2001,1560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kindergartengebühren - Geschwisterrabatt - Gleichheitssatz - Belastungsgleichheit - Beschwerde

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; SGB VIII § 90 Abs. 1 Satz 2; ; GTK NRW § 17 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Kindergartengebühren; Geschwisterrabatt; Gleichheitssatz; Belastungsgleichheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit von Geschwisterrabatt bei Kindergartengebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1062
  • NVwZ 2002, 990 (Ls.)
  • DVBl 2002, 492 (Ls.)
  • DÖV 2002, 393
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01
    Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht unter eingehender Auseinandersetzung mit der angesprochenen Rechtsprechung (z.B. BVerfGE 88, 87, ; 99, 367 ) zutreffend dahingehend beantwortet, dass die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) entgegen der Ansicht der Beschwerde mit § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII und mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01
    Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht unter eingehender Auseinandersetzung mit der angesprochenen Rechtsprechung (z.B. BVerfGE 88, 87, ; 99, 367 ) zutreffend dahingehend beantwortet, dass die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) entgegen der Ansicht der Beschwerde mit § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII und mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht.
  • OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13

    Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO; Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO besteht nicht (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 9 B 90/01).
  • OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren;

    Weiterhin sei angefügt, dass - einen den rechtlichen Anforderungen genügenden Einkommensbegriff vorausgesetzt - der Senat keine Bedenken hat, wenn dem zweiten Kriterium, an dem die Beitragserhebung auszurichten ist, nämlich dem der Kinderzahl, (lediglich) dadurch Rechnung getragen wird, dass ein sog. Geschwisterrabatt (Minderung oder Wegfall der Beitragspflicht ab dem zweiten Kind) nur dann gewährt wird, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 15. September 1998, a. a. O., und Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 9 B 90/01 -, Juris).

    Da die Streitigkeit nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zuzurechnen ist und daher die Regelung des § 188 VwGO a. F. keine Anwendung findet (vgl. dazu den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2001 - 9 B 90/01 -, unter 2. der Gründe [insoweit nicht veröffentlicht in Juris]), ist gemäß § 72 Nr. 1 GKG (i. d. F. des Art. 1 KostRModG, BGBl. I S. 718) i. V. m. § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG a. F. ein Streitwert festzusetzen, dessen Höhe sich nach den §§ 13 ff. GKG a. F. bemisst.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 12 A 2184/03

    Zum Elternbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung in Kindertageseinrichtungen

    BVerwG, Beschluss vom 19.12.2001 - 9 B 90.01 - OVG NRW, Urteil vom 13.06.1994, - 16 A 2645/93 -, NVwZ 1995, 191, Beschlüsse vom 2.08.2002 - 16 B 1212/02 -, und vom 17.09.1993 - 16 B 2069/93 -, NWVBl. 1994, 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02
    Der Senat folgt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 11.9.2001 - 16 A 1260/99 -) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19.12.2001 - 9 B 90.01 -), wonach Streitigkeiten betreffend Elternbeiträge nach § 17 GTK dem Abgabenrecht zuzurechnen sind und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe, für das § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskostenfreiheit gewährt.

    Er folgt der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Beschluss vom 19.12.2001 - 9 B 90.01 -), das diese Streitigkeiten dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zurechnet.

  • OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11

    Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach

    Sofern die in Rede stehende Abgabe - wie vorliegend die Übernachtungssteuer - wiederkehrender Natur ist, ist - unter Berücksichtigung der Empfehlungen in Nr. 3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i. d. F. vom 7./8. Juli 2004 (abgedr. u. a. in Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, Anh. § 164 Rn. 14) - grundsätzlich der dreifache Jahresbetrag zugrunde zu legen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 9 B 90.01 - zur Streitwertbemessung bei Kindergartengebühren).
  • OVG Thüringen, 17.08.2011 - 3 EN 1514/10

    Kommunale Steuern; Überprüfung einer "Kulturförderabgabe" im Rahmen vorläufigen

    Sofern die in Rede stehende Abgabe - wie vorliegend die Kulturförderabgabe - wiederkehrender Natur ist, ist - unter Berücksichtigung der Empfehlungen in Nr. 3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i. d. F. vom 7./8. Juli 2004 (abgedr. u. a. in Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, Anh. § 164 Rn. 14) - grundsätzlich der dreifache Jahresbetrag zugrunde zu legen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 9 B 90.01 - zur Streitwertbemessung bei Kindergartengebühren).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 K 32.14

    Kindertagesstätte; Klage gegen Elternbeitrag; Gerichtskostenfreiheit;

    Dem widerspricht entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts im Erinnerungsverfahren auch nicht der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2001 (- 9 B 90.01 -, juris), mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG Münster vom 11. September 2001 (- 16 A 1260/99 -, juris) zurückgewiesen worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2006 - 9 L 5.06

    Elternbeiträge, Kindertagesstätten, Gerichtskostenfreiheit

    Der Senat vermag deshalb die im Hinblick auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 9 B 90.01 - NJW 2002, 1062, allerdings ohne Veröffentlichung der Begründung für die Streitwertfestsetzung) erfolgte Änderung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem zitierten Beschluss (zur früheren Rspr. dieses Gerichts: Urteil vom 28. März 2001 - 16 A 4212/00 - zit. nach juris) nicht nachzuvollziehen.
  • VG Freiburg, 25.02.2014 - 5 K 840/13

    Kindergartenbeitrag; Geschwisterrabatt nur bei gleichzeitigem Wohnsitz aller

    Denn dies ist keine bindende Vorgabe an den Landesgesetzgeber, sondern nur ein Regelbeispiel für eine zulässige Differenzierung ("insbesondere"; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.09.1998 - 8 C 25.97 - BVerwGE 107, 188 = NVwZ 1999, 993 zu einer Gebührenordnung, bei der nur die Kinder einer Familie berücksichtigt wurden, die zur gleichen Zeit einen Kindergarten besuchen; ebenso BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.01 - NJW 2002, 1062).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04

    Erhebung von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

    Der Senat rechnet die Streitigkeit dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zu, für welches § 188 Satz 2 VwGO Kostenfreiheit gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.01 - Seite 4 des Beschlussabdrucks).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 12 E 157/15

    Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03

    Elternbeitrag für Kindertageseinrichtung

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2007 - 19 L 1732/06

    Kostenbeteiligung, Tagespflege, Elternbeitrag, Geschwisterkinderermäßigung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2002 - 16 B 1212/02

    Zugehörigkeit eines Verfahrens zum Sachgebiet der Jugendhilfe

  • VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 6 K 1602/04

    Bemessung der Elternbeiträge für die Tagespflege

  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2007 - 6 K 2333/01

    Einbeziehung von Eigenheimzulage und Baukindergeld des bei der Festsetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2005 - 12 A 4590/04

    Rechtmäßigkeit der Entrichtung eines zusätzlichen Beitrags für die regelmäßige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2005 - 12 A 4631/04

    Rechtmäßigkeit einer Beitragszahlung für eine Über-Mittag-Betreuung eines Kindes

  • VG Frankfurt/Oder, 23.07.2008 - 6 K 1503/07

    Kindergartenrecht: Heranziehung zu Elternbeiträgen - keine Gerichtskostenfreiheit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02, 4 PKH 2.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2001
BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02, 4 PKH 2.02 (https://dejure.org/2002,2001)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2002 - 4 BN 12.02, 4 PKH 2.02 (https://dejure.org/2002,2001)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2002 - 4 BN 12.02, 4 PKH 2.02 (https://dejure.org/2002,2001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 92 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 133 Abs. 6
    Rücknahme; Bedingung; Prozessbeendigung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 92 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1
    Bedingung; Nichtzulassungsbeschwerde; Prozessbeendigung; Rücknahme; Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme - Bedingung - Prozessbeendigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3564 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 990
  • DVBl 2002, 1048
  • DÖV 2003, 130
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Als ein solcher prozessualer Vorgang, der zur Voraussetzung für die Beendigung eines Prozesses gemacht werden darf, kommt nicht zuletzt der Erfolg oder der Misserfolg einer eigenen oder vom Prozessgegner unbedingt vollzogenen anderweitigen Prozesshandlung in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - NJW 1984, 1240 und vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - NJW 1996, 3147).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Als ein solcher prozessualer Vorgang, der zur Voraussetzung für die Beendigung eines Prozesses gemacht werden darf, kommt nicht zuletzt der Erfolg oder der Misserfolg einer eigenen oder vom Prozessgegner unbedingt vollzogenen anderweitigen Prozesshandlung in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - NJW 1984, 1240 und vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - NJW 1996, 3147).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Um das mit § 133 Abs. 6 VwGO verfolgte Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu erreichen, kann es mit der Aufhebung der Entscheidung sein Bewenden haben, die diesen rechtlichen Zusammenhängen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 22, vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 6 und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 23.10.2000 - 1 B 51.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    § 154 Abs. 1 VwGO stellt allein auf das Ergebnis der jeweiligen Instanz, nicht auf die Gründe des Misserfolgs ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 51.00 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Unwirksamkeit einer bedingten Widerspruchsrücknahme -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Wegen der Bedeutung für den Gegner, aber auch für das Gericht verträgt die Rücknahme aus Gründen der Rechtssicherheit keinen Schwebezustand (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1995 - BVerwG 11 C 2.95 - Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 4; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - IVb ZB 135/88 - NJW-RR 1990, 67).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Wegen der Bedeutung für den Gegner, aber auch für das Gericht verträgt die Rücknahme aus Gründen der Rechtssicherheit keinen Schwebezustand (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1995 - BVerwG 11 C 2.95 - Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 4; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - IVb ZB 135/88 - NJW-RR 1990, 67).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Um das mit § 133 Abs. 6 VwGO verfolgte Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu erreichen, kann es mit der Aufhebung der Entscheidung sein Bewenden haben, die diesen rechtlichen Zusammenhängen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 22, vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 6 und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 02.06.1999 - 4 B 30.99

    Urteilsergänzung; Kostenentscheidung; Antragserfordernis; unzulässiges

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Um das mit § 133 Abs. 6 VwGO verfolgte Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu erreichen, kann es mit der Aufhebung der Entscheidung sein Bewenden haben, die diesen rechtlichen Zusammenhängen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 22, vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 6 und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
    Unschädlich ist, dass die nach § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO erforderliche Erklärung erst nach Ablauf der Beschwerdefrist vorgelegt worden ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38).
  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision in einem Rechtsstreit um die

    Um den Rechtsschein, der durch das wirkungslose Urteil erzeugt wird, zu beseitigen, steht den Beteiligten das Rechtsmittel zu, das auch ansonsten gegen die gerichtliche Entscheidung statthaft wäre (vgl BVerwG vom 10.4.2002 - 4 BN 12/02 ua - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 15 - juris RdNr 3 ff; Wolff in Posser/ Wolff, BeckOK VwGO, 54. Edition, April 2020, § 92 RdNr 27) .
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Wegen der Bedeutung für den Gegner, aber auch für das Gericht verträgt die Erledigungserklärung aus Gründen der Rechtssicherheit keinen von außerprozessualen Bedingungen abhängigen Schwebezustand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.04.2002 - 4 BN 12.02 u.a. - NVwZ 2002, 990, m.w.N. zur Rücknahme).

    Wird die Wirksamkeit einer Prozesserklärung mit Vorgängen verknüpft, die das Gericht in Ausübung seiner prozessualen Befugnisse selbst herbeigeführt hat oder herbeizuführen in der Lage ist, so wird die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.04.2002, a.a.O., zur Rücknahme; OVG Saarl., Beschl. v. 18.11.2013 - 3 A 106/12 u.a. -, juris, und BayVGH, Beschl. v. 13.03.2003 - 4 C03.640 - BayVBl. 2004, 247, jeweils zur Erledigungserklärung).

    Ein von außerprozessualen Bedingungen abhängiger Schwebezustand wird durch die Erklärung des Gerichts gerade vermieden (vgl. hierzu erneut BVerwG, Beschl. v. 10.04.2002, a.a.O.; OVG Saarl., Beschl. v. 18.11.2013, a.a.O., und BayVGH, Beschl. v. 13.03.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

    17 3.1 Hinsichtlich der Rüge, das Berufungsgericht habe verfahrensfehlerhaft durch Sachurteil statt durch (klagabweisendes) Prozessurteil entschieden (Abschnitt 1 lit. a) der Beschwerdeschrift), bedarf nicht der Klärung, ob die Rechtsprechung zur Verfahrensfehlerhaftigkeit einer Entscheidung statt durch Sachdurch Prozessurteil auf die umgekehrte Konstellation übertragbar wäre, in der ein Gericht wie hier von dem Beklagten geltend gemacht bei weggefallenem Rechtsschutzbedürfnis statt durch Prozessurteil zur Sache entscheidet (der insoweit von dem Beklagten herangezogene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2002 BVerwG 4 BN 12.02 Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 15 betrifft den nicht unmittelbar vergleichbaren Fall der Sachentscheidung trotz wirksamer Rücknahme der Klage).
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2532/07

    Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme einzelner Grundrechtsrügen - Unzulässigkeit

    Die Rücknahme eines Rechtsbehelfs ist jedoch - nicht anders als seine Einlegung - nach allgemeinen Grundsätzen bedingungsfeindlich, weil sie als gestaltende Prozesshandlung aus Gründen der Rechtssicherheit keinen Schwebezustand verträgt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; für die Zivilprozessordnung: BGH, NJW-RR 1990, S. 67 ; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 516 Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, Grdz. § 128 Rn. 54; § 269 Rn. 24; § 516 Rn. 7; für die Verwaltungsgerichtsordnung: BVerwG, NVwZ 2002, S. 990 ; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Vorb § 40 Rn. 15; Vorb § 124 Rn. 25 f.; für die Strafprozessordnung: Löwe-Rosenberg/ Rieß, StPO, 25. Aufl. 1999, Einl. Abschn. J Rn. 27; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, Einl. Rn. 118; für die Arbeitsgerichtsbarkeit: BAG, NJW 1996, S. 2533 ; für die Finanzgerichtsordnung: Gräber/Ruban, FGO, 6. Aufl. 2006, § 125 Rn. 6).

    Voraussetzung hierfür wäre nämlich zumindest die Bezugnahme auf eine eigene oder von einem anderen Verfahrensbeteiligten unbedingt vollzogene anderweitige Prozesshandlung, auf eine Prozesshandlung also, die nicht an Bedingungen geknüpft ist und die eine sichere Grundlage für die Entscheidung bildet, falls die bedingte Handlung mangels Eintritts der Bedingung nicht Entscheidungsgrundlage sein kann (vgl. BGH, NJW 1996, S. 3147 ; BVerwG, NVwZ 2002, S. 990 ).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 1 MN 34/08

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen einen bereits beschlossenen

    Bleibt die unter eine Bedingung gestellte Prozesshandlung im Rahmen eines anhängigen Verfahrens, besteht möglicherweise Unsicherheit darüber, wie über den Antrag entschieden wird, keine Unsicherheit besteht jedoch hinsichtlich der Frage, ob überhaupt ein Verfahren anhängig ist (BVerwG, Urt. v. 16.8.1995, aaO, und Beschl. v. 10.4.2002 - 4 BN 12.02 -, 4 PKH 2.02 -, DVBl. 2002, 1048 = NVwZ 2002, 990; BGH, Urt. v. 14.11.1994, 11.7.1996, jeweils aaO).

    Auch hier ist Grundlage, dass es sich um Prozesshandlungen innerhalb eines laufenden Verfahrens handelt und nicht die Bedingung zur Beendigung des Verfahrens und die bedingte Prozesshandlung zur Eröffnung eines neuen Verfahrens führt (BVerwG, Beschl. v. 10.4.2002 - 4 BN 12.02 -, NVwZ 2002, 990).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 3d A 583/14

    Einlegung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen

    vgl. allgemein dazu BVerwG, Beschluss vom 10. April 2002 - 4 BN 12.02 u.a. -, NVwZ 2002, 990, 991 m.w.N.
  • FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08

    Finanzamt muss eigenen Vorschlag umsetzen

    Nach richtiger Auffassung sind jedoch "unechte" - d.h. "innerprozessuale" - Bedingungen zulässig (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 11. Januar 1929 I AB 760/28, Mrozek-Kartei RAO § 237 Rn. 9; Tipke, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 362 AO Rn. 6; Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 362 AO Rn. 98; zu Rechtsbehelfen allgemein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. April 2002 4 BN 12/02, HFR 2003, 190,).
  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung eines Abenteuerspielplatzes mit

    Soweit es für zulässig gehalten wird, auf Ereignisse abzuheben, die in einem innerprozessualen Abhängigkeitsverhältnis stehen (so für die Rücknahme BVerwG, B.v. 10.4.2002 - 4 BN 12.02, 4 PKH 2.02 - juris) liegen solche hier nicht vor.
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 102/03

    Klageerhebung und Erbfall

    Ist das "Urteil" jedoch gegen eine nicht am Verfahren beteiligte Person ergangen, dient seine Aufhebung lediglich der Klarstellung (im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile in BFHE 121, 302, BStBl II 1977, 481; vom 9. April 1986 II R 190/78, juris; in BFHE 140, 22, BStBl II 1984, 318; vgl. auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2002 4 BN 12/02, 4 PKH 2/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 190 zu § 133 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung).
  • OVG Saarland, 18.11.2013 - 3 A 106/12

    Klageänderung durch Einbeziehung einer neuen Rechtslage in Feststellungsklage;

    BVerwG, Beschluss vom 10.4.2002 - 4 BN 12/02, 4 PKH 2/02; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.8.2007 - 2 M 170/06 - jeweils bei juris.
  • VG Düsseldorf, 30.06.2016 - 12 K 2554/14

    Bedingte Klagerücknahme, Ausbaubeitrag, Straßenbeleuchtung, Verbesserung,

  • VGH Bayern, 13.03.2003 - 4 C 03.640

    Beginn der Vollziehungsfrist für die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung

  • LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 861/14

    Sozialgerichtliches Verfahren; Urteil trotz Erledigterklärung

  • VGH Bayern, 27.06.2017 - 13 A 16.2275

    Entscheidungsbefugnis des Flurbereinigungsgerichts

  • OVG Bremen, 28.04.2021 - 2 B 176/21

    Anfechtung oder Widerruf der Rechtsmittelrücknahme (hier: Beschwerde); Vorläufige

  • VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 7 K 17.59

    Antrag auf Fortsetzung eines eingestellten Klageverfahrens, Wirksamkeit von

  • SG Osnabrück, 29.01.2018 - S 24 AS 359/17
  • OVG Saarland, 18.11.2013 - 3 A 460/13

    Durch das Gericht herbeigeführte Vorgänge als Bedingung für eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 2/13
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2007 - 2 M 170/06

    Wirksamkeit einer Prozesshandlung

  • VG Aachen, 28.06.2007 - 6 K 2596/05
  • VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 3 K 08.1287

    KULAP; Flächenabweichung; Sanktion; Rückforderung; Verhältnismäßigkeit

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