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   OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02   

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https://dejure.org/2002,5256
OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02 (https://dejure.org/2002,5256)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2002 - 4 Bs 257/02 (https://dejure.org/2002,5256)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 4 Bs 257/02 (https://dejure.org/2002,5256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO; Antragsänderungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • Judicialis

    VwGO § 44 a; ; VwGO § 91; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwVfG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § 29 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1529
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529/1530) Vorbehalte gegen die Zulässigkeit einer Antragsänderung in Beschwerdeverfahren geäußert wurden, die der Vorschrift des § 146 Abs. 4 VwGO unterfallen, rechtfertigen es die insoweit inmitten stehenden Bedenken nicht, eine derartige Möglichkeit schlechthin auszuschließen.
  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von

    den Streitgegenstand, über den das Verwaltungsgericht entschieden hat, keinen Erfolg hat bzw. nicht zu einer umfassenden eigenen Sachprüfung durch das Beschwerdegericht führt (im Anschluss an Beschl. d. Senats vom 2.10.2002, NordÖR 2003 S. 241).

    Denn eine derartige Erweiterung oder Auswechselung des Prozessstoffs stünde nicht im Einklang mit den Vorschriften über das Beschwerdeverfahren in Eilsachen, wie sie durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3987) in Kraft getreten sind (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 25.7.2002, AuAS 2002 S. 257; vgl. auch bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.2002, NordÖR 2003 S. 241; ebenso für das Verfahren auf Zulassung der Berufung OVG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2001 - 1 Bf 64/01 - v. 20.3.2003 - 3 Bf 9/03, m.w.N., und für das frühere Beschwerdezulassungsverfahren OVG Hamburg, Beschl. v. 10.8.1999 - 4 Bs 26/99).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 B 676/17

    Genehmigung der für die Erbringung des Mindestzugangspakets geltenden Entgelte

    Dabei bedarf keiner Vertiefung, ob und ggf. unter welchen Umständen die Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO in Anbetracht der durch den Gesetzgeber mit ihr beabsichtigten Zielsetzung, den Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts auf eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung zu beschränken, einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren entgegensteht; vgl. hierzu Nds.OVG, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 8 ME 110/13 - Juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 7 B 1506/10 - Juris Rn. 6 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 11 S 1455/05 - Juris Rn. 6 f.; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - 11 CS 05.478 - Juris Rn. 41; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 4 Bs 257/02 - NVwZ 2003, 1529 = Juris Rn. 10 jeweils m.w.N.
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