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BVerfG, 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer eA, das Verbot einer Versammlung auf dem Waldfriedhof in Halbe am Volkstrauertag aufzuheben
- Wolters Kluwer
Verhältnis der verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsruhe und Feiertagsruhe (Volkstrauertag) zur Versammlungsfreiheit
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; FTG § 5; ; FTG § 5 Abs. 2; ; GG Art. 8; ; GG Art. 140
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 8; FTG Brandenburg § 5 Abs. 2
Zulässigkeit einer Versammlung am Volkstrauertag - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 15.11.2002 - 1 L 967/02
- OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02
- BVerfG, 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 601
- NJ 2003, 195
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02
Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung …
Auszug aus BVerfG, 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02
unter Aufhebung der Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 15. November 2002 - 4 B 326/02 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Oder vom 11. November 2002 mit den Maßgaben des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder vom 15. November 2002 wieder herzustellen,.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 7 A 11277/12
Trauermarsch der NPD am Volkstrauertag des Jahres 2011
Vor diesem Hintergrund konnte nicht angenommen werden, beschränkende Auflagen wären als milderes Mittel zur Beseitigung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeschieden, weil durch sie der Charakter der Versammlung erheblich verändert worden wäre (vgl. hierzu auch BVerfG, NVwZ 2003, 601 [602]). - VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig
Dabei zählt der Volkstrauertag mit dem Karfreitag und dem Totensonntag zu den "stillen" bzw. "ernsten" Feiertagen, dessen Charakter als Tag des stillen Gedenkens an die Opfer der beiden Weltkriege und des Nationalsozialismus (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2002, NVwZ 03, 601) durch den Normgeber besonders geschützt werden soll. - VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210
Streckenänderungen für G7-Sternmarsch insgesamt rechtmäßig
Zwar durfte das Verwaltungsgericht auf der Grundlage gerade auch der Einlassungen der Antragstellerin im Eilverfahren davon ausgehen, dass eine Beschränkung der Versammlung bezüglich der angezeigten Route 4 nach Maßgabe des im Eilverfahren gestellten Antrags Nr. 11.e auf eine zeitlich begrenzte stationäre Protestkundgebung vor Ort den Charakter der Versammlung nicht so verändert, dass dies auf die Durchführung einer ganz anderen, von der Antragstellerin bislang nicht beantragten Versammlung hinauslaufen würde, weil dadurch der vom Zeitpunkt, dem Motto, dem Erscheinungsbild und dem Veranstaltungsort geprägte Charakter der Versammlung wesentlich verändert würde (vgl. dazu BVerfG, B.v. 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02 - juris Rn. 4;… B.v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 33). - VG Minden, 21.12.2006 - 11 L 904/06
Kein Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend
Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - NJW 2001, 2075 = DVBl 2001, 1056 und vom 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02 -, NVwZ 2003, 601.