Weitere Entscheidung unten: VerfGH Thüringen, 11.01.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,635
BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 1; Hess. Verfassung Art. 78 Abs. 2; (Hess) KWG § 50 Nr. 2
    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; Unregelmäßigkeiten; Einfluss; Wahlfehler; Wahlfehlertatbestand, allgemeiner; Neutralitätspflicht; Organe, kommunale; Wahlgrundsatz; Wahlgrundsätze, bundesrechtliche; Wahlbeeinflussung, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 1
    Bestandsschutz; Chancengleichheit; Einfluss; Entscheidungsfreiheit; Erheblichkeitsgrundsatz; Freiheit der Wahl; Gemeindevertretung; Gemeindeverwaltung; Gewicht; Homogenitätsgebot; Information; Integrität; Kommunalwahl; Neutralitätspflicht; OB-Wahl; Oberbürgermeister; ...

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Direktwahl zum Oberbürgermeister; Auslegung des Begriffs "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren"; Verstoß gegen bundesrechtlichen Wahlgrundsatz; Unerträglichkeit des Fortbestands des/der Gewählten ; Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG); ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1; ; Hess. Verfassung Art. 78 Abs. 2; ; (Hess) KWG § 50 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; Unregelmäßigkeiten; Einfluss; Wahlfehler; Wahlfehlertatbestand, allgemeiner; Neutralitätspflicht; Organe, kommunale; Wahlgrundsatz; Wahlgrundsätze, bundesrechtliche; Wahlbeeinflussung, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen fachgerichtliche

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Reinhard Wolters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 101
  • NJW 2003, 3647 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 983
  • DVBl 2003, 943
  • DÖV 2003, 813
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Gültigkeit der Wahlprüfungsvorschriften der Hessischen Verfassung für die Landtagswahl (vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111 = NJW 2001, 1048 ) den Begriff der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" in Art. 78 Abs. 2 HV auf die Verletzung von Wahlvorschriften, die die Wahlvorbereitung, den Wahlakt und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen, beschränkt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 (a.a.O.) die Hessische Verfassung ausgelegt, aber keinen allgemeinen bundesrechtlichen Wahlgrundsatz aufgestellt, dass die Ungültigerklärung einer Wahl generell nur in Betracht kommt, wenn ein Fortbestand der/des in dieser Weise Gewählten unerträglich erscheint.

    Der Eingriff in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung durch eine wahlprüfungsrechtliche Entscheidung müsse vor diesem Bestandserhaltungsinteresse gerechtfertigt werden (BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001, a.a.O., S. 135 bzw. 1051).

    Nach der wahlprüfungsrechtlichen Praxis (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O. S. 127 bzw. 1049) wird zwischen privater Parteinahme und amtsseitiger Beeinflussung unterschieden.

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 329 f. m.w.N.), in der es offen gelassen wurde, ob der vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Parlamentswahlen entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 29, 154 ) dem kommunalen Wahlprüfungsverfahren bundesverfassungsrechtlich zwingend vorgegeben ist.

    Der Erheblichkeitsgrundsatz findet seine sachliche Rechtfertigung letztlich in dem zu den fundamentalen Prinzipien der Demokratie gehörenden Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

    Ein Wahlfehler kann den in einer Wahl zum Ausdruck gebrachten Volkswillen nur verletzen, wenn sich ohne ihn eine andere, über das maßgebliche Wahlergebnis entscheidende Mehrheit ergeben würde (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).

    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 329 f. m.w.N.), in der es offen gelassen wurde, ob der vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Parlamentswahlen entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 29, 154 ) dem kommunalen Wahlprüfungsverfahren bundesverfassungsrechtlich zwingend vorgegeben ist.

    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 18. April 1997 (BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 327) ausgeführt, dass das Gebot der freien Wahl es gemeindlichen Organen untersagt, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen.

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).

    Nur solche Wahlen verleihen demokratische Legitimation im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, die ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes bzw. der Wahlbürger erfolgt sind (vgl. Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 -).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02

    Reinhard Wolters

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung des Beschlusses BVerwG 8 B 49.02 vom 31. Juli 2002 für das Beschwerde- und das Revisionsverfahren auf je 4 000 ? festgesetzt.
  • BVerwG, 17.08.1998 - 8 B 81.98

    Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör - Möglichkeit der Heilung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Innerhalb dieses Regelungsrahmens sind die Länder bei der Gestaltung ihres Wahlrechts grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 4, 31 ); die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, dass die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Dementsprechend stand auch die frühere Wahl der Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen durch die kommunalen Vertretungen im Einklang mit dem Demokratieprinzip und vermittelte eine hinreichende Legitimation (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 u. a. -, BVerfGE 47, 253 = juris, Rn. 46, Urteil vom 31. Oktober 1990- 2 BvF 3/89 -, BVerfGE 83, 60 = juris, Rn. 38, Beschluss vom 24. Mai 1995- 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37 = juris, Rn. 136 f.; BVerwG, Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = juris, Rn. 18).

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 78 Abs. 1 Satz 2 LV bzw. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = juris, Rn. 19, und vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 -, BVerwGE 118, 345 = juris, Rn. 23; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, BVerfGK 13, 189 = juris, Rn. 30).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09

    Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß

    Dementsprechend stand auch die frühere Wahl der Hauptverwaltungsbeamten durch die kommunalen Vertretungen im Einklang mit dem Demokratieprinzip und vermittelte eine hinreichende Legitimation (vgl. BVerfGE 93, 37, 67; BVerfGE 83, 60, 72/73; BVerfGE 47, 253, 275; BVerwGE 118, 101, 104).

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwGE 118, 345, 347; BVerwGE 118, 101, 104/105; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.1.2008 - 2 BvR 1975/07 -, DVBl. 2008, 236, Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Aus welchen Gründen der Unterstützer öffentlich zu Gunsten des Bewerbers Partei ergreift, ist grundsätzlich irrelevant (siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 08.07.1966 - VII 192.64 -, BVerwGE 24, 315 , Urteil vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 ); die Grenze einer noch zulässigen Motivation dürfte allerdings dann überschritten sein, wenn - wie hier nicht gegeben - der Unterstützer sich vom Bewerber bezahlen ließe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7419
VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99 (https://dejure.org/2001,7419)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 11.01.2001 - VerfGH 3/99 (https://dejure.org/2001,7419)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - VerfGH 3/99 (https://dejure.org/2001,7419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 103 Abs 1; ThürVerf Art 44 Abs 1 Satz 2; ThürVerf Art 80 Abs 1 Nr 1; ThürVerf Art 88 Abs 1 Satz 1; ThürVerfGHG § 37 Abs 3; ZPO § 166; ZPO § 182; ZPO § 187; ZPO § 339 Abs 1; ZPO § 700
    Individualverfassungsbeschwerde; Gerichtsentscheidung; Prüfungskompetenz; bundesrechtliches Verfahren; Landesgrundrechte; Deckungsgleichheit; rechtliches Gehör; Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln; Zustellvorschriften; Vollstreckungsbescheid; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 31 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 80, 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf.; §§ 182, 187, 339 Abs. 1, 700 Abs. 1 ZPO
    Landesverfassungsgerichte/Prüfungskompetenz bzgl. Bundesrecht/rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urteilsverfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht Thüringen; Berufung auf einen Verstoß gegen die ordnungsgemäße Zustellung eines Vollstreckungsbescheides und den Anspruch auf rechtliches Gehör ; Prüfungskompetenz des Thüringer Verfassungsgerichtshofs; ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 31 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 80, 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf.; §§ 182, 187, 339 Abs. 1, 700 Abs. 1 ZPO
    Landesverfassungsgerichte/Prüfungskompetenz bzgl. Bundesrecht/rechtliches Gehör

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 983 (Ls.)
  • NJ 2001, 250
  • DVBl 2001, 560
  • DÖV 2001, 335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    Ein Hauptelement dieses dem materiell verstandenen Rechtsstaatsprinzip verpflichteten Verfahrensrechts ist die Gewährleistung rechtlichen Gehörs, so daß Art. 103 Abs. 1 GG bzw. Art. 88 Abs. 1 S. 1 ThürVerf den Richter nicht nur verpflichtet, von den Beteiligten vorgetragenen Prozeßstoff zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch, den Verfahrensbeteiligten diesen Vortrag zu ermöglichen, soweit sie sich nicht vorwerfbar der Möglichkeit begeben haben, im Verfahren zu Wort zu kommen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfGE 42, 364, 369 f. [Säumnis durch Nichtverhandeln]; BVerfGE 60, 7, 14 [Übergehen eines materiell Beteiligten]; BVerfGE 69, 126, 136 ff. [Präklusion mit Sachvortrag]).

    Derartige Präklusionsvorschriften sind, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, verfassungsrechtlich nicht ohne weiteres bedenklich (z.B. BVerfGE 55, 72, 95; 69, 126, 135 ff.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    Auch diese Art der Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch das Zurückweisen von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln kann der Prüfungskompetenz des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unterfallen; denn das Verfahrensrecht dient der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, aber darüber hinaus im Rahmen dieser Gesetzmäßigkeit auch gerechter Entscheidungen (BVerfGE 42, 64, 73; 55, 72, 93 f.).

    Derartige Präklusionsvorschriften sind, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, verfassungsrechtlich nicht ohne weiteres bedenklich (z.B. BVerfGE 55, 72, 95; 69, 126, 135 ff.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - VerfGH 11/98

    Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium verletzt Rechte des Landtags

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    Eine mit dem Bundesrecht nicht in Einklang zu bringende Anwendung der ZPO-Bestimmungen über die eine Notfrist auslösende Zustellung eines Schriftstücks kann als Verweigerung des rechtlichen Gehörs Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf verletzen (Weiterentwicklung von ThürVerfGH, Beschluss v. 24. Juni 1999 - VerfGH 11/98).

    Diese Deckungsgleichheit besteht für die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof als Prüfungsmaßstab heranzuziehende Thüringer Verfassung, soweit dort Art. 88 Abs. 1 Satz 1 den Anspruch auf rechtliches Gehör vor den Gerichten des Freistaats Thüringen gewährleistet (ThürVerfGH, Beschluß vom 24. Juni 1999, - VerfGH 11/98 -, S. 7 Beschlußabdruck).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    verfassungsrechtlichen Notwendigkeit, angesichts schwerwiegender Folgen des Versäumens einer solchen Ausschlußfrist die Voraussetzungen des Fristbeginns eindeutig zu regeln (BVerfGE 59, 330, 334 f.; 60, 1, 6), ergeben sich verfassungsrechtliche Folgen auch für die Anwendung derjenigen Rechtsvorschriften, welche - wie das Zustellungsrecht der §§ 166 ff. ZPO - wichtige Aussagen für den Beginn einer Ausschlußfrist treffen.
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    Die bloße Absicht der Wohnungsaufgabe genügt dabei nicht, solange sie nicht in die Tat umgesetzt und für Dritte erkennbar gemacht ist (BGH NJW-RR 1994, 564, 565).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    So hat das Bundesverfassungsgericht einerseits die Bestimmungen der §§ 181, 182 ZPO betreffend die sog. Ersatzzustellung als verfassungsgemäß erachtet, dieses Urteil aber auch darauf gestützt, daß die mit der nur unterstellten Kenntnisnahme verbundenen Folgen durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beseitigt werden können, und daß der Richter bei dieser Entscheidung die vorgebrachten Wiedereinsetzungsgründe im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG ohne überspannte Anforderungen situationsangemessen würdigen muß (BVerfGE 25, 158, 165 f.).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    verfassungsrechtlichen Notwendigkeit, angesichts schwerwiegender Folgen des Versäumens einer solchen Ausschlußfrist die Voraussetzungen des Fristbeginns eindeutig zu regeln (BVerfGE 59, 330, 334 f.; 60, 1, 6), ergeben sich verfassungsrechtliche Folgen auch für die Anwendung derjenigen Rechtsvorschriften, welche - wie das Zustellungsrecht der §§ 166 ff. ZPO - wichtige Aussagen für den Beginn einer Ausschlußfrist treffen.
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    Den Zusammenhang der Zustellung mit der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs gegenüber einem durch Vollstreckungbescheid titulierten Anspruch hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluß vom 11. Juli 1984 (BVerfGE 67, 208, 211) betont.
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    Auch diese Art der Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch das Zurückweisen von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln kann der Prüfungskompetenz des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unterfallen; denn das Verfahrensrecht dient der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, aber darüber hinaus im Rahmen dieser Gesetzmäßigkeit auch gerechter Entscheidungen (BVerfGE 42, 64, 73; 55, 72, 93 f.).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 15. Oktober 1997 (BVerfGE 96, 345, 364 ff.) entschieden hat, können die Verfassungsgerichte der Bundesländer, falls bei ihnen die Individualverfassungsbeschwerde statthaft ist, das von den Gerichten des jeweiligen Bundeslandes im Einzelfall durchgeführte Verfahren daraufhin überprüfen, ob die konkrete Verfahrensgestaltung die in der Landesverfassung gewährleisteten sogenannten Verfahrensgrundrechte verletzt haben, sofern das Landesverfassungsrecht inhaltlich mit dem Grundgesetz deckungsgleich ist.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • VerfGH Thüringen, 13.04.2016 - VerfGH 11/15

    Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen gemäß § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Anerkannt ist, dass dann, wenn Bundesrecht Spielräume für seine Ausführung durch die Landesstaatsgewalt lässt, die Landesstaatsgewalt die Landesgrundrechte und die grundrechtsgleichen Gewährleistungen der Landesverfassung zu beachten hat, soweit diese den gleichen Inhalt haben wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes ("Spielraumtheorie"; stRspr des BVerfG und des ThürVerfGH, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345 [372 ff.] und ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2001 - VerfGH 3/99 -, DVBl. 2001, 560 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 16.08.2007 - VerfGH 25/05

    Besetzung des Verfassungsgerichtshofs

    (ThürVerfGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2001 - VerfGH 3/99 - und vom 15. März 2001 - VerfGH 19/00).
  • VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts Erfurt und des

    Landesverfassungsgerichte können das von Gerichten des betreffenden Bundeslandes durchgeführte Verfahren daraufhin überprüfen, ob durch die konkrete Verfahrensgestaltung die in der Landesverfassung gewährleisteten sogenannten Verfahrensgrundrechte verletzt wurden, sofern das Landesverfassungsrecht inhaltlich mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland deckungsgleich ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VerfGH 3/99 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Landesverfassungsgerichte können das von Gerichten des betreffenden Bundeslandes durchgeführte Verfahren daraufhin überprüfen, ob durch die konkrete Verfahrensgestaltung die in der Landesverfassung gewährleisteten sogenannten Verfahrensgrundrechte verletzt wurden, sofern das Landesverfassungsrecht inhaltlich mit dem Grundgesetz deckungsgleich ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VerfGH 3/99 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17

    Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer

    Landesverfassungsgerichte können das von Gerichten des betreffenden Bundeslandes durchgeführte Verfahren daraufhin überprüfen, ob durch die konkrete Verfahrensgestaltung die in der Landesverfassung gewährleisteten sogenannten Verfahrensgrundrechte verletzt wurden, sofern das Landesverfassungsrecht inhaltlich mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland deckungsgleich ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VerfGH 3/99 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

    Daneben hält sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für befugt, eine auf bundesrechtlicher Grundlage in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangene Entscheidung eines Thüringer Gerichts dann aufzuheben, wenn diese das ihr zugrunde liegende Recht in einer völlig unvertretbaren, gesetzesfremden Weise anwendet und damit willkürlich ist (ThürVerfGH Beschluß vom 11. Januar 2001, VerfGH 3/99; Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 19/00; Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 12/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht