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   BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02   

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BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02 (https://dejure.org/2004,1116)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 BvR 550/02 (https://dejure.org/2004,1116)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 BvR 550/02 (https://dejure.org/2004,1116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Gefahrenabwehrverordnung für gefährliche Hunde des Landes Rheinland-Pfalz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Kastration eines einer gefährlichen Rasse angehörenden Hundes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland - Pfalz ohne Erfolg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland - Pfalz ohne Erfolg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.3.2004)

    Kampfhundeverordnung von Rheinland-Pfalz // Gefährliche Hunde dürfen unfruchtbar gemacht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3174 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 975
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Im Rahmen der Bemühungen von Bund und Ländern, die Regelungen zur Bewältigung von Gefahren, die auf das Vorhandensein gefährlicher Hunde und den Umgang mit ihnen zurückgeführt werden, in den Jahren seit 2000 zu vervollkommnen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, Umdruck S. 5 ff.), ist in Rheinland-Pfalz die genannte Gefahrenabwehrverordnung vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) erlassen worden.

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht in dem heutigen Urteil 1 BvR 1778/01 zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und dem darin enthaltenen Hundever-bringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) entschieden.

    Diese Annahme ist, wie das Bundesverfassungsgericht in dem heutigen Urteil 1 BvR 1778/01 zu dem Bundesgesetz vom 12. April 2001 im Einzelnen ausgeführt hat, vertretbar und nicht offensichtlich unrichtig.

    Wie der Bundesgesetzgeber (vgl. dazu das heutige Urteil im Verfahren 1 BvR 1778/01, Umdruck S. 47) konnte auch der Verordnungsgeber des Landes Rheinland-Pfalz davon ausgehen, hinreichend sichere Anhaltspunkte dafür zu haben, dass Hunde der in § 1 Abs. 2 GefAbwV genannten Rassen für Leib und Leben von Menschen in besonderer Weise gefährlich sind.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Allerdings kann es, wenn der Normgeber sich von den tatsächlichen Voraussetzungen oder den Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Bild noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dabei handelt es sich, weil Eigentum nicht entzogen wird, nicht um eine Enteignung, sondern um eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dieser Grundsatz belässt dem Normgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele wie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 88, 203 ), der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dieser Grundsatz belässt dem Normgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele wie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 88, 203 ), der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Allerdings kann es, wenn der Normgeber sich von den tatsächlichen Voraussetzungen oder den Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Bild noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Die Zulässigkeit derartiger Regelungen setzt voraus, dass sie kompetenzgemäß erlassen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 58, 137 ) und materiell den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entsprechen (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 98, 17 ; 100, 226 ).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Dabei handelt es sich, weil Eigentum nicht entzogen wird, nicht um eine Enteignung, sondern um eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Die Zulässigkeit derartiger Regelungen setzt voraus, dass sie kompetenzgemäß erlassen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 58, 137 ) und materiell den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entsprechen (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 98, 17 ; 100, 226 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
    Wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (NVwZ 2001, S. 1273) bindend festgestellt habe, verstoße die Regelung nicht gegen die landesverfassungsrechtlichen Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Eigentumsgarantie, des Gleichheitssatzes und der Berufsfreiheit.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 103, 293, 307; 105, 17, 34; 110, 141, 157; 115, 276, 308; BVerfG, NVwZ 2004, 975).

    bb) Die darin liegende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Verordnungsgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 975 mwN) genügt jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    Allerdings obliegt den Landesregierungen insoweit die Verpflichtung, laufend zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einbeziehung der ausgewählten Gemeinden oder Gemeindeteile in die gefährdeten Gebiete noch gegeben sind (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 73 [zu § 577a Abs. 2 BGB]; BVerfGE 49, 89, 130; 95, 267, 314; BVerfG, NVwZ 2004, 975 mwN; BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133).

    Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt - im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung - auch der Verordnungsgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit steht dem Verordnungsgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit des Regelungsvorhabens ein (weiter) Beurteilungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24; jeweils zu den Spielräumen des Verordnungsgebers; vgl. BVerfGE 102, 197, 218; 110, 141, 157; 115, 276, 309; BVerfGK 14, 328, 334; jeweils zu den Spielräumen des Gesetzgebers).

  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung der Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, hat der Gesetzgeber einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.03.2004 - 1 BvR 550/02, NVwZ 2004, 975, nach juris Rn. 28).
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 3 RBs 12/10

    Alkoholverbot, Rauchverbot, öffentliche Grünanlage, Ermächtigungsgrundlage

    Das durch die hier fragliche Satzung der Stadt C ausgesprochene generelle Alkoholverbot im Bereich der Grünfläche "C Stadthalle" ist nicht als Benutzungsordnung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 8 GO NW kompetenzgemäß erlassen (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 975).

    Bei derartigen Einrichtungen dürfte es bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 975 f) unbedenklich möglich sein, ein generelles Alkoholverbot wirksam bußgeldbewehrt anzuordnen.

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    32 Aus dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 im Verfahren 1 BvR 550/02 (EuGRZ 2004, 226) folgt nichts Gegenteiliges.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 7 A 11079/13

    Zum Zucht- und Handelsverbot von gefährlichen Hunden

    Zwar sei der rheinland-pfälzische Gesetzgeber auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, und Beschluss vom 16. März 2004 - 1 BvR 550/02 -, juris) gehalten, die Gefährdungslage, die durch das Halten von erfassten Rassehunden entstehen könne, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der als gefährlich eingestuften Hunderassen zu überprüfen, zu bewerten und ggf. die Regelungen neuen Erkenntnissen anzupassen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 16. März 2004 (- 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 79) sowie in einem Nichtannahmebeschluss zur rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom gleichen Tag (- 1 BvR 550/02 -, juris, Rn. 31) festgestellt, dass der Bundesgesetzgeber und der damalige rheinland-pfälzische Verordnungsgeber von hinreichend sicheren Anhaltspunkten für die Gefährlichkeit von Hunden der vorbeschriebenen Arten ausgehen konnten.

    In seinem Urteil zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 16. März 2004 (- 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 88) hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber - gleiches gilt nach dem Urteil vom selben Tag für den rheinland-pfälzischen Landesgesetzgeber ( - 1 BvR 550/02 - , juris, Rn. 35) - aufgeben, die weitere Entwicklung zu beobachten.

    Es ist nicht erkennbar und auch von der Klägerin nicht dargelegt, dass seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01 und 1 BvR 550/02) und dem Inkrafttreten des Landeshundegesetzes am 1. Januar 2005 sich eine geänderte Lage in der Wissenschaft ergeben hat und nunmehr verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten vorliegen, dass genetische Faktoren bestimmter Hunderassen ohne Einfluss auf ihre Gefährlichkeit sind.

  • OVG Thüringen, 26.04.2007 - 3 N 699/05

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; ordnungsbehördliche Verordnung; Leinenzwang;

    Die diesbezügliche Einschätzung des Normgebers ist erst dann zu beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles "objektiv untauglich oder ungeeignet" bzw. "schlechthin ungeeignet" ist (zum Beurteilungsspielraum des Normgebers hinsichtlich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Regelung vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BverfGE 73, 301 = NVwZ 1987, 401 = DVBl. 1987, 355 m. w. N.; Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u. a. -BverfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577 m. w. N.; Beschluss vom 16. März 2004 - 1 BvR 550/02 - NVwZ 2004, 975 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 7 A 10723/09

    Sicherstellung und Verwahrung von Hunden

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01, BVerfGE 110, 141) sowie in einem Nichtannahmebeschluss zur rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom gleichen Tag (1 BvR 550/02, NVwZ 2004, 975) festgestellt, dass der Bundesgesetzgeber und der damalige rheinland-pfälzische Verordnungsgeber von hinreichend sicheren Anhaltspunkten für die Gefährlichkeit von Hunden der vorbeschriebenen Arten ausgehen konnten.
  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 1682/01

    Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften der rheinland-pfälzischen

    Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der ebenfalls zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz ergangen ist.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01

    Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin" bzgl des

    Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) ergangen ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 4 K 29/00

    Gefährliche Hunde; Wesenstest; Gefahrermittlungsmaßnahme;

    Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Handeln des Gesetzgebers verfassungsrechtlich zu beurteilen; für die rechtliche Beurteilung des Handelns des Verordnungsgebers, das an strengere Vorgaben geknüpft ist als das des parlamentarischen Gesetzgebers, gibt die Entscheidung ebenso wenig etwas her wie der Beschluss der 2. Kammer des I. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 (1 BvR 550/02), der die Verfassungsmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz betrifft.
  • BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 1770/02

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Maulkorbzwang für gefährliche

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 22.03

    Untersagung der Haltung eines Staffordshire Bullterriers als "gefährlichen" Hund

  • BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 1498/00

    Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin" und der

  • OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03

    Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der Polizeiverordnung betreffend

  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 2292/02

    Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte in sog. "Rasseliste" aufgeführte

  • AG Berlin-Schöneberg, 20.09.2017 - 7 C 118/17
  • VG Mainz, 21.08.2012 - 1 L 959/12

    Zur Überprüfung der Rassezugehörigkeit/Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund des

  • VG Berlin, 21.04.2005 - 11 A 925.04

    Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig

  • VG Weimar, 31.03.2015 - 1 K 1119/14

    Verpflichtung zur Unfruchtbarmachung eines als gefährlich eingestuften Hundes

  • VG Mainz, 23.11.2006 - 1 K 905/05

    Anordnung der Unfruchtbarmachung eines Hundes

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