Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.03.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3705
BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00 (https://dejure.org/2004,3705)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00 (https://dejure.org/2004,3705)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 (https://dejure.org/2004,3705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken bereits vor Fachgerichten - Anwendbarkeit von Völkerrecht und Existenz einer völkerrechtlichen Regel bzgl Rückabwicklung einer völkerrechtswidrigen Enteignung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer allgemeinen völkerrechtlichen Regelung zur Rückübereignung eines Grundstücks im Zentrum Berlins; Geltung des Subsidiaritätsgrundsatzes; Vortragen der verfassungsrechtlichen Einwände im Ausgangsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsgrundsatz; Rechtswegerschöpfung; Anwendung des Völkerrechts

  • Judicialis

    GG Art. 100 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 138 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 25, Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 90
  • NJW 2004, 1650
  • NVwZ 2004, 980 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).

    Daneben fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus - die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ).

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 8 B 104.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 - BVerwG 8 B 104.00 -,.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00
    Daneben fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus - die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00
    Daneben fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus - die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris, Abs.-Nr. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris, Abs.-Nr. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris, Abs.-Nr. 6).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6327
BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01 (https://dejure.org/2004,6327)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2004 - 2 BvR 596/01 (https://dejure.org/2004,6327)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 (https://dejure.org/2004,6327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Auflösung und die Eingliederung eines Gemeindegebiets in eine andere Gemeinde; Rüge des Gebots des rechtlichen Gehörs; Antragsbefugnis juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei Verfassungsbeschwerden gegen ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Ziffer a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Ziffer b; ; BVerfGG § 90 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerdefähigkeit einer Gemeinde in Thüringen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 980
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Das gilt auch für die mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachte Rüge der Verletzung von grundrechtsgleichen Gewährleistungen durch ein Landesverfassungsgericht, wenn sie sich auf ein Verfahren des Landesverfassungsgerichts bezieht, in dem dieses eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit in der Sache abschließend entscheidet (BVerfGE 96, 231 ).

    In diesem Fall kann mit der Verfassungsbeschwerde nicht geltend gemacht werden, das Landesverfassungsgericht habe Justizgrundrechte verletzt (vgl. BVerfGE 96, 231 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte sind mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 85, 148 ).

    Für die grundrechtsgleichen Rechte des rechtlichen Gehörs und des gesetzlichen Richters ist zwar anerkannt, dass sich juristischen Personen des öffentlichen Rechts in ihrer Eigenschaft als Prozesspartei auf Art. 103 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berufen können (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 13, 132 ; 61, 82 ; 69, 112 ).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte sind mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 85, 148 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Das Grundgesetz hat sich innerhalb der Länder für einen auf Selbstverwaltungskörperschaften ruhenden Staatsaufbau entschieden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 79, 127 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht berufen, Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte zu überprüfen, die in landesverfassungsgerichtlichen Streitigkeiten zwischen Beteiligten ergangen sind, die gesetzlich bestimmte Funktionen im Verfassungsleben des Landes wahrnehmen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 30, 112 ).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Für die grundrechtsgleichen Rechte des rechtlichen Gehörs und des gesetzlichen Richters ist zwar anerkannt, dass sich juristischen Personen des öffentlichen Rechts in ihrer Eigenschaft als Prozesspartei auf Art. 103 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berufen können (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 13, 132 ; 61, 82 ; 69, 112 ).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Das Grundgesetz hat sich innerhalb der Länder für einen auf Selbstverwaltungskörperschaften ruhenden Staatsaufbau entschieden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 79, 127 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Das Grundgesetz hat sich innerhalb der Länder für einen auf Selbstverwaltungskörperschaften ruhenden Staatsaufbau entschieden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 79, 127 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Für die grundrechtsgleichen Rechte des rechtlichen Gehörs und des gesetzlichen Richters ist zwar anerkannt, dass sich juristischen Personen des öffentlichen Rechts in ihrer Eigenschaft als Prozesspartei auf Art. 103 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berufen können (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 13, 132 ; 61, 82 ; 69, 112 ).
  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht berufen, Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte zu überprüfen, die in landesverfassungsgerichtlichen Streitigkeiten zwischen Beteiligten ergangen sind, die gesetzlich bestimmte Funktionen im Verfassungsleben des Landes wahrnehmen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 30, 112 ).
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind daher Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte Akte "öffentlicher Gewalt", die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 132 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ; BVerfGK 8, 169 ; 17, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 1; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 2604/95 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97 u.a. -, NJW 1999, S. 1020 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, NVwZ 2004, S. 980; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 3).

    Denn das Grundgesetz erkennt ausweislich von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG a.E. an, dass ein Land bestimmte Streitigkeiten ohne jede bundesverfassungsgerichtliche Einwirkung in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 1998 - 2 BvR 2306/96 -, NVwZ 1998, S. 387 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, NVwZ 2004, S. 980; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 02.12.2020 - 2 BvR 865/15

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichts

    Sie kann hier die Verletzung der grundrechtsgleichen Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht geltend machen, weil sich die Rüge auf ein Verfahren des Landesverfassungsgerichts bezieht, in dem eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit in der Sache abschließend entschieden wurde (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, Rn. 2 ff.).
  • VG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 4093/11

    Bindungswirkung; Verfassungsgerichtshof NRW; Landesverfassungsgericht;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, juris, Rn. 44 (zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG); Nichtannahmebeschluss vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, juris, Rn. 5 f.
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