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   BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04   

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https://dejure.org/2005,1488
BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04 (https://dejure.org/2005,1488)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04 (https://dejure.org/2005,1488)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 (https://dejure.org/2005,1488)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem auf einem vom Angeklagten nicht genehmigten und unterzeichneten richterlichen Protokoll beruhte - Kein generelles Beweisverwertungsverbot bei rechtsfehlerhafter Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsverletzung durch unterbliebene Hinzuziehung eines Dolmetschers; Einführung der Vernehmungsniederschrift in die Hauptverhandlung durch Verlesung; Anforderungen an die Wahrung des Rechtes auf ein faires Verfahren; Verfahrensverletzung bei fehlender Unterschrift ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3205 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1175
  • NStZ 2006, 46
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Aus dem Prozessgrundrecht auf eine faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), dessen Wurzeln in der freiheitssichernden Funktion der Grundrechte liegen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), ergeben sich Mindesterfordernisse für eine Verfahrensregelung, die eine zuverlässige Wahrheitsforschung im prozessualen Hauptverfahren sicherstellen.

    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 27.02.1997 - 2 BvR 191/97

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nicht überprüfen, ob der Beschwerdeführer die behauptete Rechtsverletzung in einer den Förmlichkeiten des § 344 Abs. 2 StPO entsprechenden Weise im Revisionsverfahren gerügt hatte (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, in Juris veröffentlicht).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
  • BGH, 19.03.2004 - 2 StR 6/04

    Beweiswürdigung nach dem Inbegriff der Hauptverhandlung (Geständnis des

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2004 - 2 StR 6/04 -,.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Danach sind über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Dabei besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig sei (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557).
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