Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Rechenschaftsbericht
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen an die Rechnungslegung politischer Parteien im Hinblick auf staatliche Parteienfinanzierung - Rechenschaftspflicht gem Art 21 Abs 1 S 4 GG verlangt auch im Rahmen des § 19 Abs 4 S 3 PartG 1994 die Vorlage eines materiell richtigen Rechenschaftsberichts
- Wolters Kluwer
Festsetzung staatlicher Mittel im Rahmen der Parteienfinanzierung; Erfordernis der materiellrechtlichen Richtigkeit des Rechenschaftsberichts vor dem Hintergrund der Durchsetzung des Transparenzgebots; Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung; Verfassungsunmittelbarer ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 21 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der CDU gegen die Herabsetzung des staatlichen Zuschusses zur Parteienfinanzierung wegen unrichtiger Rechenschaftslegung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- 123recht.net (Pressebericht, 16.9.2004)
CDU-Beschwerde wegen Parteispendenaffäre zurückgewiesen // Von Parteien "ordnungsgemäße Buchführung" gefordert
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Papierfundstellen
- BVerfGE 111, 54
- NJW 2005, 126
- NJW 2005, 133
- NVwZ 2005, 437 (Ls.)
- DVBl 2004, 1357
- DVBl 2004, 1365
Wird zitiert von ... (149) Neu Zitiert selbst (85)
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Grundrechte, die den Parteien unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen, sind nicht Bestandteil der durch Art. 21 GG geschützten Rechtsstellung und können deshalb nicht im Organstreitverfahren verfolgt werden (vgl. hierzu BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 82, 322 ; 84, 290 ; 85, 264 ).Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Zugleich soll die innere Ordnung der Parteien durch die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gegen undemokratische Einflüsse gesichert werden (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Um ihr noch näher zu kommen, wurde die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung auf die Verwendung der Mittel und das Vermögen der Parteien erstreckt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Schon der Wortlaut der Vorschrift im Grundgesetz spricht dafür, dass sie auf eine möglichst vollständige Rechenschaftslegung zielt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Solche Einschränkungen müssen indes stets mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift vereinbar sein (BVerfGE 85, 264 ).
Dementsprechend müssen allerdings nur solche Zuwendungen nach ihrer Herkunft verzeichnet werden, vermittels derer ihrem Umfang nach politischer Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 85, 264 ).
Die Bestimmung dieser Grenze obliegt dem Gesetzgeber, der hierfür über einen gewissen Einschätzungsspielraum verfügt, bei dessen Wahrnehmung er nicht zuletzt auch Gesichtspunkte der Praktikabilität berücksichtigen darf (BVerfGE 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Der Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG spricht zwar dafür, dass die Publizitäts- und Transparenzpflicht auf eine möglichst vollständige Rechnungslegung zielt (BVerfGE 85, 264 ).
Die dem Gesetzgeber in Art. 21 Abs. 3 GG eröffnete Regelungsbefugnis gestattet aber gewisse Einschränkungen der Offenlegungspflicht, vor allem aus Gründen der Praktikabilität (BVerfGE 85, 264 ), sofern sie mit dem Sinn und Zweck des Transparenzgebots vereinbar sind (BVerfGE 85, 264 ).
Eine Partei kann den ihr nach dem Grundgesetz zukommenden Aufgaben, vor allem der Transformation des durch sie integrierten und kanalisierten Bürgerwillens zum Staatswillen, nur dann gerecht werden, wenn sowohl die innerparteiliche Demokratie als auch gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Parteien gemäß den verfassungsrechtlichen Prämissen gewährleistet sind und wenn dem Bürger bei seiner Wahlentscheidung klar ist, welche Interessen er mit der Abgabe seiner Stimme für eine bestimmte Partei unterstützt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht dem Gesetzgeber deshalb auf Grund der ihm durch Art. 21 Abs. 3 GG eröffneten Regelungsbefugnis frei, die Rechenschaftslegung mit der staatlichen Parteienfinanzierung zu verknüpfen (vgl. BVerfGE 85, 264 ) und für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen (§ 19 Abs. 4 Satz 3, § 23 Abs. 4 Satz 3 PartG 1994) oder gar Sanktionen (§ 23a PartG 1994) vorzusehen.
Diese Rechtsfolge ist im Gegenteil verhältnismäßig; denn sie trägt dem Verfassungsgebot, die Transparenzpflicht effektiv auszugestalten (BVerfGE 85, 264 ), in besonderer Weise Rechnung.
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).
Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Alle Parteien müssen grundsätzlich formal gleich behandelt werden (BVerfGE 8, 51 ).
Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 44, 125 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Dementsprechend müssen allerdings nur solche Zuwendungen nach ihrer Herkunft verzeichnet werden, vermittels derer ihrem Umfang nach politischer Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Ob eine Partei ihrer Rechenschaftspflicht genügt hat oder ob die hieran zu stellenden Anforderungen ohne ausreichende (einfach-) gesetzliche Grundlage im Einzelfall überspannt wurden, betrifft unmittelbar auch die Anwendung des Art. 21 Abs. 1 GG, eine Verfassungsbestimmung, die die Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes ausdrücklich anerkennt und in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhebt (BVerfGE 1, 208 ; 2, 1 ; 4, 27 ; 5, 85 ; 11, 266 ; 41, 399 ).Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Diese ist allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes von Art. 2 Abs. 1 GG garantiert und steht damit vor allem unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ; 91, 335 ).Zu dieser Ordnung gehören nicht nur die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter und ebenso die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung gewonnenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 74, 129 ).
Der anerkannten Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts (BVerfGE 34, 269 ; 49, 304 ; 65, 196 ; 69, 188 ; 71, 354 ; 74, 129 ; 82, 6 ) sind jedoch Grenzen gezogen, und zwar nicht nur durch den Grundsatz der Gesetzesbindung in Art. 20 Abs. 3 GG.
Legt der Richter offene Gesetzesbegriffe aus oder bildet er Recht fort, stehen die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG nur dann mit der Verfassung in Einklang, wenn sie den Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vornehmlich dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit entsprechen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ).
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 44, 125 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
Parteienfinanzierung/CDU
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung.
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über …
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
- BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Blinkfüer
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
Devisenbewirtschaftung
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74
Strukturförderung
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
- BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am …
- BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
- BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79
Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus …
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74
Sachverständigenhaftung
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
Punitive Damages
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
- BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts anerkannt; aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Vorrang des Gesetzes folgt kein Verbot für die Gerichte, vorhandene Lücken im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BVerfGE 82, 6, 11 f.; 111, 54, 82, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16
Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen
Er ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54 ). - BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17
Städte dürfen Fahrverbote verhängen
Er ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54 ).
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
i) Auf eine vom Gesetz abweichende rechtswidrige Verwaltungspraxis der Beklagten kann sich der von der Klägerin repräsentierte Personenkreis nicht berufen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.6.2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54) . - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Das Rechtsstaatsprinzip enthält keine bis in alle Einzelheiten gehenden, eindeutig bestimmten Ge- oder Verbote, sondern ist entsprechend den jeweiligen sachlichen Gegebenheiten zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 65, 283 ; 111, 54 ).Angesichts dieser Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. auch BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ; 111, 54 ).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Das Bundesverfassungsgericht beschränkt seine Kontrolle, auch soweit es um die Wahrung der Kompetenzgrenzen aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG geht, auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 96, 375 ; 111, 54 ).Auch der unter dem Grundgesetz seit jeher anerkannten Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts (vgl. BVerfGE 111, 54 m.w.N.) sind jedoch ihrerseits Grenzen gezogen.
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Seine Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die rechtsfortbildende Auslegung durch die Fachgerichte die gesetzgeberische Grundentscheidung und dessen Ziele respektiert (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 111, 54 ) und ob sie den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung folgt (vgl. BVerfGE 96, 375 ; 113, 88 ; 122, 248 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Aufgrund seines formalen Charakters (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ; 111, 54 ; 135, 259 ; stRspr) hat aber grundsätzlich jeder Eingriff in die chancengleiche Teilhabe der Parteien am politischen Wettbewerb zu unterbleiben, der nicht durch einen besonderen, in der Vergangenheit als "zwingend" bezeichneten Grund gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 47, 198 ; 111, 54 ; 135, 259 ). - BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem …
1. Politische Parteien sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren antragsberechtigt, wenn sie eine Verletzung von Grundrechten geltend machen, die ihnen unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen (vgl. BVerfGE 84, 290 ; 111, 54 ).Allerdings ist diese nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG garantiert und steht damit vor allem unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ; 91, 335 ; 111, 54 ).
b) Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften einschließlich deren Auslegung durch den Richter und die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung gewonnenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 111, 54 ).
Die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG stehen aber nur dann mit der Verfassung in Einklang, wenn sie den Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vornehmlich dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, entsprechen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 111, 54 ).
Eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips liegt demnach nicht vor, wenn die angegriffenen hoheitlichen Maßnahmen und die sie bestätigenden Gerichtsentscheidungen in der verfassungsmäßigen Ordnung ihre Grundlage finden, der Durchsetzung und dem wirksamen Schutz eines Verfassungsgutes dienen, das im Gesetzesrecht verankert ist und vom Grundgesetz selbst als elementarer Bestandteil seines Wertesystems begriffen wird (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 111, 54 ), sowie den Grundsätzen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen ist.
Liegen diese Voraussetzungen vor, ist zugleich auch eine Verletzung des Willkürverbots ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 111, 54 ).
c) Als zu schützendes und durchzusetzendes Verfassungsgut kommt im vorliegenden Zusammenhang vor allem das Transparenz- und Publizitätsgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 111, 54 ).
Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ; 111, 54 ).
Schon der Wortlaut der Vorschrift im Grundgesetz spricht dafür, dass sie auf eine möglichst vollständige Rechenschaftslegung zielt (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).
d) Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 111, 54 ).
Aufgrund der durch Art. 21 Abs. 5 GG eröffneten Regelungsbefugnis steht es ihm grundsätzlich frei, die Pflicht zur Rechenschaftslegung mit der staatlichen Parteienfinanzierung zu verknüpfen (vgl. BVerfGE 85, 264 ) und unter Beachtung der rechtsstaatlichen Gebote der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen oder gar Sanktionen vorzusehen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Dem ist durch eine gesteigerte Prüfungstiefe seitens des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Erfüllung der Rechenschaftspflicht durch die Parteien sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts als auch hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Fachgerichte Grundrechte der Parteien verletzt oder ob sie ihre Rechtfertigung in der verfassungsmäßigen Ordnung, namentlich im Publizitäts- und Transparenzgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG, und dessen einfachrechtlicher Konkretisierung im Parteiengesetz findet (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen der Fachgerichte lediglich auf Fehler hin zu überprüfen, die geeignet sind, die Beachtung der Grundrechte der Parteien infrage zu stellen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Sie zielt auf die Beachtung des durch Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG verfassungsrechtlich vorgegebenen Transparenz- und Publizitätsgebots, das als zu schützendes und durchzusetzendes Verfassungsgut grundsätzlich geeignet ist, eine Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Parteien aus Art. 2 Abs. 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Danach kann er festlegen, wie die Parteien ihrer Verpflichtung zur Rechenschaftslegung gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG im Einzelnen nachzukommen haben (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).
Es steht ihm dabei frei, für den Fall der Verletzung der Offenlegungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen oder dem Grundsatz der Angemessenheit entsprechende Sanktionen vorzusehen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Auch unter Berücksichtigung der aus Art. 21 Abs. 1 GG sich ergebenden Prüfungstiefe (vgl. BVerfGE 111, 54 ) begegnet die Anwendung von § 31b PartG durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem angegriffenen Urteil vom 12. Dezember 2012 im Ergebnis keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Aufgrund dieser Selbstbindung kann den Verdingungsordnungen als den verwaltungsinternen Regelungen über Verfahren und Kriterien der Vergabe eine mittelbare Außenwirkung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 280 [299 f.]; - 111, 54 [108]; BVerwGE 35, 159 [161]; 104, 220 [223]; BGHZ 139, 259 [267];… Dörr, DÖV 2001, S. 1014 [1017]). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
- BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20
Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln nach Gebrauchtwagenkauf: Einordnung des …
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14
Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde; …
- BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Polizeioberkommissars …
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16
Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
- BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05
Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische …
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BFH, 11.12.2013 - I R 4/13
Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung …
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …
- BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur …
- BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13
Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im …
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23
Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der …
- BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14
Die Auslegung des § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz, wonach der darin …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11
Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln …
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08
Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich …
- BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot; …
- BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 1373/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung im …
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 8/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17
Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11
Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer …
- BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09
Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004 …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22
Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18
Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08
Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen …
- BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 121/14
Aufhebung eines Parteiausschlusses unter Verkennung der insofern eingeschränkten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 3a B 1.11
Unrichtigkeit eines Rechenschaftsberichts einer politischen Partei; …
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
Politische Partei; Rechenschaftsbericht; Feststellung von Unrichtigkeiten; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23
Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung; …
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10
Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG …
- OLG Köln, 11.12.2014 - 7 U 23/14
Amtspflichtverletzungen des Bundeszentralamts für Steuern im Zusammenhang mit der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 1 S 127.12
NPD-Antrag auf Unterlassung eines Internetaufrufes im Rahmen des Bündnisses …
- BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvR 2360/07
Zur Anwendung von § 18 Abs 4 UmwStG 1995 idF vom 20.12.1996 auf den Formwechsel …
- BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10
Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach …
- BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 745/14
Recht auf rechtliches Gehör (Pflicht zur Berücksichtigung einer bei der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger …
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19
Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln, …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der …
- BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer …
- BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12
Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
- BVerwG, 27.04.2016 - 6 C 5.15
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Teilrücknahme; …
- BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10
Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 InvZulG 1999 vom …
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 518/02
Festsetzung des Wertes des Gegenstands einer anwaltlichen Tätigkeit
- SG Berlin, 25.01.2016 - S 10 R 3345/14
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Apotheker - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 3 B 26.17
Rechenschaftsbericht über Einnahmen einer politischen Partei aus Goldhandel
- BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3227/08
Keine Grundrechtsverletzung durch Zugrundelegung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 1 S 401/24
Unterstützung der AfD-kritischen Initiative "Durlach leuchtet für Demokratie" …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 187/16
- VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Implantation eines bioresorbierbaren …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11
Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 1 S 2139/17
Teilnahmerecht einer Splitterpartei an einer Podiumsdiskussion
- KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18
Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von …
- BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 1336/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 3 B 16.13
Partei; Parteienfinanzierung; Spende; Spendenannahmeverbot; Verstoß; rechtswidrig …
- VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09
Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig
- BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Beginn der Rente - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 459/16
Aufwandspauschale; Spezialisierte stationäre palliativmedizinische …
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Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter; …
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Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
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- FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 2427/17
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AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampfveranstaltung nutzen
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Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl
- VG Berlin, 26.01.2017 - 2 K 292.16
Bundestag muss Dokumente zu Parteispenden herausgeben
- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines …
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- VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08
Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels
- LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VU 1/10
Urteil von grundsätzlicher Bedeutung
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 11/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
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Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen …
- VG Düsseldorf, 20.04.2017 - 20 L 1740/17
Partei "Die Linke" bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - L 6 AS 1863/14
Rechtsanwaltsvergütung bei Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens durch …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 12 K 574/11
- AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
Kriterien für die Abgrenzung von kongruenten zu inkongruenten Leistungen des …
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
Handelsregisterverfahren: Aussetzung zur Vorlage an das Landesverfassungsgericht …
- LSG Sachsen, 09.03.2015 - L 8 AS 951/13
Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs - …
- VerfGH Saarland, 09.11.2009 - Lv 3/09
Vereinbarkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Bauprüfvergütung mit dem …
- VG Düsseldorf, 25.04.2016 - 15 K 8718/15
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 AL 1765/22
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Anwendbarkeit der …
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 3 B 28.21
AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 145/10
- VG Stuttgart, 26.10.2020 - 7 K 5192/20
Rechte und Pflichten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Beteiligte …
- VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 3/15
Investitionskostenförderung einer Kindertagesstätte
- VG Berlin, 18.01.2007 - 2 A 24.05
Verwaltungsgericht weist Klagen der SPD gegen Sanktionen wegen nicht …
- VG Berlin, 26.09.2019 - 2 K 40.19
Partei Liberal-Konservative-Reformer: Rückzahlungsforderungen des Bundestages …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 14 U 91/13
- VG Köln, 17.09.2007 - 11 K 4108/06
Aufsichtsbehördliche Anforderung einer (neuen) Konformitätserklärung für ein …
- VG Berlin, 05.11.2009 - 10 A 267.08
Freistellung von der Emissionshandelspflicht (hier: Abgabenpflicht für eine …
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Vermittlungsausschuss
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
- Wolters Kluwer
Wählbarkeit eines Berechnungsverfahrens für die Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss - Berechnungsverfahren als Sicherstellung des Abbildes der die Regierung tragenden Parlamentsmehrheit - Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen - ...
- Wolters Kluwer
Besetzung des Vermittlungsausschusses mit Mitgliedern des Bundestages - Repräsentation nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit - Ausrichtung der Besetzung des Ausschusses am Mehrheitsprinzip - Beschluss des Bundestages über das Zählverfahren, nach dem die Sitzanteile ...
- Wolters Kluwer
Abweichende Meinung zweier Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von der Senatsmehrheit - Grundsätze, nach denen die Mitglieder des Deutschen Bundestages in den Vermittlungsausschuss entsandt werden - Grundsatz der Proportionalität - Reichweite der autonomen ...
- Judicialis
GG Art. 40 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 21 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 77 Abs. 2
- rechtsportal.de
GG Art. 77 Abs. 2 Satz 2
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse und die Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 40 Abs. 1 S. 2, 38 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 1 GG
Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss bei Patt-Situation
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02 (1)
Papierfundstellen
- BVerfGE 112, 118
- NJW 2005, 203
- NJW 2005, 208
- NJW 2005, 209
- NVwZ 2005, 437 (Ls.)
- DVBl 2005, 185
- DVBl 2005, 191
- DVBl 2005, 192
Wird zitiert von ... (90) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Als solcher Differenzierungsgrund ist das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments anerkannt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).
e) § 12 und § 57 Abs. 1 Satz 1 GOBT konkretisieren damit zugleich eine von der Verfassung geforderte Abweichung vom Mehrheitsprinzip, das nach Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG für Beschlüsse des Bundestages gilt, aber nach dem zweiten Satz dieser Vorschrift für andere Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bundestages offen ist (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die parlamentarische Praxis anerkannt, nach der die Zählverfahren bei einem Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT auch gerade im Hinblick darauf ausgewählt werden dürfen, ob das gewählte Verfahren die die Bundesregierung tragende politische Mehrheit im Bundestag abbildet (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Die für die Teilnahme am Prozess der parlamentarischen Willensbildung geltenden Gleichheitsanforderungen werden durch das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ) und durch den demokratischen Grundsatz der Mehrheitsentscheidung (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) begrenzt.
Auch bedürfen Differenzierungen zwischen Abgeordneten stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Dem Bundestag steht ein Gestaltungsspielraum bei der Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Arbeitsfähigkeit etwa eines Untersuchungsausschusses und seiner möglichst repräsentativen Zusammensetzung zu (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Ferner ist anerkannt, dass der Bundestag ebenso wie bei der Besetzung von Ausschüssen auch bei der Wahl seiner Vertreter im Vermittlungsausschuss den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen zu beachten hat, die Entscheidung für das bei Gremienwahlen anzuwendende Zählsystem vorbehaltlich einer missbräuchlichen Handhabung der Geschäftsordnungsautonomie aber in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages fällt (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Sie beziehen sich zudem zu undifferenziert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 96, 264 , wo die erstmals in der 15. Wahlperiode entstandene Konstellation, dass die die Regierung tragende Mehrheit bei der Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss mit keinem der herkömmlichen Zählverfahren abgebildet werden kann, nicht behandelt worden ist.
Unumstrittener Maßstab für die Beurteilung des Falles ist der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen, der auch für die Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss gilt (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).
Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen (vgl. BVerfGE 80, 188 ) sind im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
Wenn der Bundestag seine fachliche Arbeit durch Ausschüsse wahrnimmt, muss demnach der gleiche Anteil jedes Abgeordneten an der Repräsentanz des Volkes auch bei verkleinerten Gremien gewahrt werden, sofern diese wesentliche Teile der dem Bundestag zustehenden Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
Zu den Regelungsgegenständen des Selbstorganisationsrechts des Bundestages zählen die Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens, soweit es nicht in der Verfassung selbst geregelt ist, sowie die Funktion, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse, die Wahrnehmung von Initiativ-, Informations- und Kontrollrechten, die Bildung und die Rechte von Fraktionen und die Ausübung des parlamentarischen Rederechts (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 102, 224 ).
Die verfassungsgerichtliche Prüfung von Bestimmungen der Geschäftsordnung hat davon auszugehen, dass das Parlament bei der Entscheidung darüber, welcher Regeln es zu seiner Selbstorganisation und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs bedarf, einen - allgemein weiten - Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).Der Abgeordnete ist frei, sich in Fraktionen zu organisieren, weswegen die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
d) Ohne eine Gliederung des Bundestages in Fraktionen grundsätzlicher politischer Gleichsinnigkeit wäre nicht nur die praktische und transparente Arbeit des Parlaments unmöglich (BVerfGE 2, 143 ; 70, 324 ; 84, 304 ), ausgeschlossen wäre auch eine spiegelbildliche Abbildung der Stärkeverhältnisse des Plenums in verkleinerten, aber für den Bundestag als Ganzes handelnden Gremien.
Die verfassungsgerichtliche Prüfung von Bestimmungen der Geschäftsordnung hat davon auszugehen, dass das Parlament bei der Entscheidung darüber, welcher Regeln es zu seiner Selbstorganisation und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs bedarf, einen - allgemein weiten - Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
Dabei darf - gerade um der Repräsentationsfähigkeit und der Funktionstüchtigkeit des Parlaments willen - das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestages mitzuwirken, nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Die Vorschrift gewährleistet für jeden der nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewählten Abgeordneten sowohl die Freiheit in der Ausübung seines Mandats als auch die Gleichheit im Status der Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 102, 224 ).Zu den Regelungsgegenständen des Selbstorganisationsrechts des Bundestages zählen die Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens, soweit es nicht in der Verfassung selbst geregelt ist, sowie die Funktion, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse, die Wahrnehmung von Initiativ-, Informations- und Kontrollrechten, die Bildung und die Rechte von Fraktionen und die Ausübung des parlamentarischen Rederechts (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 102, 224 ).
Das moderne Parlament muss daher Strategien des arbeitsteiligen Zusammenwirkens und der Koordination der politischen Willensbildung entwickeln, will es seine Arbeitsfähigkeit nicht einbüßen (BVerfGE 102, 224 ).
Dieser ist allerdings nicht unbeschränkt und findet insbesondere in Art. 38 Abs. 1 GG eine Schranke (vgl. BVerfGE 102, 224 ).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).d) Ohne eine Gliederung des Bundestages in Fraktionen grundsätzlicher politischer Gleichsinnigkeit wäre nicht nur die praktische und transparente Arbeit des Parlaments unmöglich (BVerfGE 2, 143 ; 70, 324 ; 84, 304 ), ausgeschlossen wäre auch eine spiegelbildliche Abbildung der Stärkeverhältnisse des Plenums in verkleinerten, aber für den Bundestag als Ganzes handelnden Gremien.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass es dem Bundestag in sachlich begründeten Fällen verfassungsrechtlich unbenommen ist, für Ausschüsse oder ähnliche Gremien eine Mitgliederzahl vorzusehen, die bei Anwendung der üblichen Regeln für die Sitzverteilung eine Berücksichtigung aller parlamentarischen Gruppierungen nicht ermöglicht (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer früheren Entscheidung die geschäftsordnungsrechtliche Regel, dass die Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu besetzen sind (§ 12 GOBT), nicht nur in ihrer Bedeutung für die jeweilige Opposition gewürdigt, sondern sie zugleich als grundsätzlich notwendige Konsequenz der aus dem demokratischen Prinzip folgenden Rechtsstellung der parlamentarischen Mehrheit aufgefasst (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (BVerfGE 106, 253 ff.).Den in dem Verfahren gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 ab (BVerfGE 106, 253 ff.).
Verfassungsrechtlich anerkannt ist aber das in Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 106, 253 ).
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Als solcher Differenzierungsgrund ist das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments anerkannt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).Die für die Teilnahme am Prozess der parlamentarischen Willensbildung geltenden Gleichheitsanforderungen werden durch das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ) und durch den demokratischen Grundsatz der Mehrheitsentscheidung (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) begrenzt.
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
- BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75
Beschlußfähigkeit
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG knüpft zwar an die historische Entwicklung des Parlamentsrechts an (vgl. BVerfGE 44, 308 ). - BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Diese äußert sich in der Weisungsfreiheit der in den Vermittlungsausschuss entsandten Mitglieder gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 3 GG (vgl. BVerfGE 8, 104 ), in der noch verhältnismäßig überschaubaren Gremiengröße, der grundsätzlich nicht öffentlichen Beratung (§ 6 GOVermA), der Wahl oder Entsendung fester Mitglieder und Stellvertreter, der Zulassung von Vertretern zu Sitzungen nur bei "Notwendigkeit" (§ 3 GOVermA) und dem erschwerten Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter (§ 4 GOVermA). - BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02
Zuwanderungsgesetz
- BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73
Magistratsverfassung Schleswig-Holstein
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Die Fraktionen sind maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung und nehmen im parlamentarischen Raum eine Vielzahl von Aufgaben wahr (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 112, 118 ). - BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Für das Demokratiegebot bedeutet dies, dass jedem Staatsangehörigen, der aufgrund seines Alters und ohne den Verlust seines aktiven Wahlrechts wahlberechtigt ist, ein gleicher Anteil an der Ausübung der Staatsgewalt zusteht (vgl. BVerfGE 112, 118 ).Zum Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 112, 118 ).
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Dem Gericht ist deshalb im Regelfall ein Verpflichtungsausspruch verwehrt (grundlegend BVerfGE 20, 119 ; 124, 161 ; 136, 277 ; zu einer Sonderkonstellation BVerfGE 112, 118 ).
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
In der Sache rügt sie, anders als mit Blick auf das ESM-Finanzierungsgesetz (vgl. BVerfGE 135, 317 ), nicht die Verletzung materieller fraktionsspezifischer Rechte, die - ebenso wie der Status der Abgeordneten - aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleiten sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 112, 118 ; 135, 317 ), sondern die Beeinträchtigung von Befugnissen des Antragsgegners selbst, namentlich seines Gesetzgebungsrechts aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG und seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung, durch seine Untätigkeit gegenüber dem Beschluss vom 6. September 2012. - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Der Abgeordnete ist - vom Vertrauen der Wähler berufen - Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 118, 277 ), Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 118, 277 ).Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Dabei ist das Verhältnis des Abgeordneten zu seiner Partei von Verfassungs wegen nicht jeder Berücksichtigung entzogen, denn der Abgeordnete besitzt zwar im Verhältnis zu Partei und Fraktion einen eigenständigen, originären verfassungsrechtlichen Status (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 4, 144 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ; stRspr).
Dieses Spannungsverhältnis liegt in seiner Doppelstellung als Vertreter des gesamten Volkes und zugleich als Exponent einer konkreten Parteiorganisation und wird in Art. 21 und Art. 38 GG erkennbar (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Dem dienen die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; ferner BVerfGE 105, 252 ) sowie das freie Mandat der Abgeordneten nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, das die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus-, sondern bewusst einschließt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ). - BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
a) Fraktionen im Deutschen Bundestag sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten, deren Rechtsstellung - ebenso wie der Status der Abgeordneten - aus Art. 38 Abs. 1 GG abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 112, 118 ).Dementsprechend haben die Fraktionen ein aus Art. 38 Abs. 1 GG abgeleitetes Recht auf gleiche Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ); es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen (vgl. BVerfGE 93, 195 ).
Nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit muss jede Untergliederung des Bundestages ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in ihrer Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 112, 118 ; 130, 318 ).
aa) Dem Anspruch einer Fraktion auf Gleichbehandlung mit den anderen Fraktionen ist mit Blick auf die funktionale Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Parlaments allerdings Genüge getan, wenn der Ausschuss gemäß § 12 GOBT der Gewichtung der im Plenum vertretenen Fraktionen entsprechend besetzt und dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit Rechnung getragen ist (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Dies dient der Gewährleistung einer stabilen, auf eine parlamentarische Mehrheit gestützten Regierung (vgl. BVerfGE 112, 118 ;… vgl. zu den Beweggründen der Einführung dieses "konstruktiven Misstrauensvotums" Der Parlamentarische Rat 1948-49, Akten und Protokolle, Bd. 2: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, 1981, S. 551 ff.). - BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Die Anforderungen an einen solchen Grund entsprechen denen, die an Differenzierungen innerhalb der Wahlrechtsgleichheit zu stellen sind, weil diese auf der zweiten Stufe der Entfaltung demokratischer Willensbildung, das heißt im Status und der Tätigkeit der Abgeordneten, fortwirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ; 130, 318 ; stRspr).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Der Abgeordnete ist - vom Vertrauen der Wähler berufen - Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 56, 396 [405]), Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 112, 118 [134]).Das freie Mandat ist ein zwar in der Gesellschaft verwurzeltes, aber innerhalb der Staatsorganisation wahrgenommenes Amt (vgl. BVerfGE 112, 118 [134]).
Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann (vgl. BVerfGE 102, 224 [239]; - 112, 118 [135]).
Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung (vgl. BVerfGE 102, 224 [239 f.]; - 112, 118 [135]; - 114, 121 [150]).
Anderes folgt auch nicht aus der mit dem freien Mandat verbundenen Vorstellung einer Rückkoppelung von Parlamentariern und Wahlvolk (vgl. BVerfGE 112, 118 [134]).
Freiheit der Wahl und freies Mandat bilden einen unauflösbaren Zusammenhang, der sich in das parlamentarische Entscheidungsverfahren und die näheren Bestimmungen über den Status des Abgeordneten hinein auswirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 [238 f.]; - 112, 118 [134]; vgl. auch BVerfGE 44, 308 [316]).
Dementsprechend schließt das freie Mandat die Rückkoppelung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus, sondern ganz bewusst ein und schafft durch den Zwang zur Rechtfertigung Verantwortlichkeit (BVerfGE 112, 118 [134]); in der Formulierung der Antragsteller zu 7) und 9): Der Wähler muss wissen, wen er wählt.
Eine Differenzierung zwischen fortgesetzten und neu aufgenommenen Tätigkeiten geriete deshalb auch in Konflikt mit dem Prinzip der formalisierten Gleichbehandlung aller Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 f.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]).
Die Funktionsfähigkeit des Parlaments würde beeinträchtigt und das Prinzip der strikten Gleichbehandlung aller Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 ff.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]) verletzt, wenn Offenlegungspflichten gegenüber Abgeordneten, die deren Erfüllung verweigern, mangels wirksamer Sanktionen nicht durchgesetzt werden könnten.
Sie kann durch andere Rechtsgüter von Verfassungsrang, namentlich die Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 [219, 222]; - 84, 304 [321]; - 99, 19 [32]), zugleich aber auch den Status der formalisierten Gleichheit des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 ff.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]), begrenzt werden (BVerfGE 99, 19 [32]).
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R
Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
- VerfGH Bayern, 26.11.2009 - 32-IVa-09
Mitgliederzahl der Landtagsausschüsse
- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
Eilantrag gegen SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition …
- StGH Hessen, 27.10.2021 - P.St. 2783
Urteil des Staatsgerichtshofes zu den Normenkontrollanträgen zum …
- VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17
Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08
Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …
- VG Oldenburg, 03.07.2007 - 1 A 195/07
Ausschluss; Ausschuss; Besetzung; Funktionsfähigkeit; Mehrheitsprinzip; Plenum; …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17
Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften
- BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- OVG Niedersachsen, 27.06.2008 - 10 LC 194/07
Vorausmandat bei der Ausschussbesetzung und Spiegelbildlichkeit
- VGH Hessen, 06.05.2008 - 8 UE 876/07
Kommunalwahlrecht: gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien oder Fraktionen bei …
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16
Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren
- OVG Niedersachsen, 14.12.2004 - 10 LC 100/03
Begehren der Neubesetzung des Verwaltungsausschusses; Verteilungsverfahren in der …
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08
Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 B 1286/16
Spiegelbildlichkeitsprinzip kann Umbesetzung der Ausschüsse bei Änderung der …
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 12 S 253/22
Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen für unbegleiteten minderjährigen …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21
Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH B 22/13
Kein Anspruch kleiner Ratsfraktionen auf einen Sitz in jedem Ausschuss
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18
Rechtmäßigkeit von Wahlen zum Hauptausschuss der Vertreterversammlung einer …
- BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvE 10/21
Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren …
- VGH Hessen, 06.05.2008 - 8 UE 746/07
Gemeinsamer Wahlvorschlag bei Besetzung von Ausschüssen der Gemeindevertretung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 B 1308/16
Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; Ratsausschüsse; Anpassungspflicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21
Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels …
- VerfGH Bayern, 17.01.2023 - 3-IVa-21
Erfolgloses Organstreitverfahren einer Landtagsfraktion gegen Äußerungen der …
- VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission
- VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20
Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen …
- VerfGH Sachsen, 19.04.2011 - 74-II-10
Sächsisches Versammlungsgesetz ist aus formellen Gründen verfassungswidrig und …
- VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08
1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2020 - VGH O 52/20
Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen an den Ausschluss eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 10 A 10229/13
Ausschussgröße und Spiegelbildlichkeitsprinzip
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095
Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …
- VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der …
- VG Oldenburg, 26.01.2018 - 3 B 8299/17
Beigeordneter; Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss; Kommunalrecht; Kreisausschuss; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22
Parlamentarisches Kontrollgremium
- VerfG Hamburg, 19.07.2016 - HVerfG 9/15
Härtefallkommission in Hamburg: AfD scheitert beim Verfassungsgericht
- VG Regensburg, 17.12.2014 - RN 3 K 14.1351
- VerfG Hamburg, 11.12.2014 - HVerfG 3/14
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe; …
- BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien …
- VG Minden, 18.10.2016 - 2 L 1547/16
Nichtbestehender Anspruch auf Auflösung und anschließende Neubildung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - 15 B 673/05
Ausschussbesetzung und Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
- VG Berlin, 28.09.2015 - 27 L 126.15
Informationsanspruch gegenüber Bundestag über Ausgabe von Hausausweisen an …
- VG Berlin, 22.08.2013 - 27 L 185.13
Bundestag muss Auskunft gegeben
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 134/12
Mangels Bestimmtheit unzulässiger Antrag und unzulässige Erweiterung des Antrags …
- VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Besetzung von Ausschüssen im Benennungsverfahren und Spiegelbildlichkeitsprinzip
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …
- VerfGH Thüringen, 26.04.2021 - VerfGH 11/21
Eilantrag wegen Verletzung der Chancengleichheit
- StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06
Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2011 - LVerfG 19/10
Beschluss Organstreitverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung der Pflicht zur …
- VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 28-I-10
Organstreitverfahren einer Fraktion wegen der Wahl der Vizepräsidenten zum 5. …
- VG Berlin, 30.09.2008 - 72 A 5.08
Wahl eines Personalrats für die Beschäftigten der SPD-Bundestagsfraktion nicht …
- VG Potsdam, 11.04.2007 - 2 K 2139/02
Zuteilung eines Vorausmandats an eine Zählgemeinschaft
- VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09
Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …
- OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
Konkurrentenstreit um Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Ausschreibung; …
- VG Darmstadt, 31.07.2008 - 3 E 178/07
Kommunalrechtliche Wahlprüfungsklage
- VG Düsseldorf, 15.07.2005 - 1 K 446/05
Rechtmäßigkeit der Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen eines Gemeinderats; …
- VG Düsseldorf, 15.07.2005 - 1 K 7600/04
Anforderungen an die Durchführung eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens; …
- VG Neustadt, 11.05.2005 - 1 K 313/05
Besetzung der Ausschüsse im Gemeinderat Rodalben rechtmäßig
Rechtsprechung
EuGH, 11.11.2004 - C-372/02, Adanez-Vega |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten - Nationale Maßnahme, die die Zeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ...
- Europäischer Gerichtshof
Adanez-Vega
- EU-Kommission
Roberto Adanez-Vega gegen Bundesanstalt für Arbeit.
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten - Nationale Maßnahme, die die Zeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ...
- EU-Kommission
Roberto Adanez-Vega gegen Bundesanstalt für Arbeit
Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in einem Rechtsstreit wegen der Weigerung der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich der Gewährung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe an einen spanischen Staatsangehörigen ; Anzuwendende Rechtsvorschriften nach den Regeln der Verordnung 1408/71 ...
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 67; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 71
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten - Nationale Maßnahme, die die Zeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Adanez-Vega
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten - Nationale Maßnahme, die die Zeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts (Deutschland) - Auslegung der Artikel 3, 13 Absatz 2 Buchstaben e und f, 67 Absatz 3 und 71 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 - Wanderarbeitnehmer, der seinen Pflichtwehrdienst leistet und über zwei Monate nach ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 437 (Ls.)
- EuZW 2005, 192 (Ls.)
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 11.06.1998 - C-275/96
Kuusijärvi
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
24 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gilt Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung Nr. 1408/71 sowohl für Personen, die endgültig jede Berufstätigkeit aufgegeben haben, als auch für Personen, die ihre Tätigkeit nur vorübergehend beendet haben (Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-275/96, Kuusijärvi, Slg. 1998, I-3419, Randnrn.46 Zudem umfasst der in der Verordnung Nr. 1408/71 verwendete Begriff "Arbeitnehmer" jeden, der auch nur gegen ein einziges Risiko bei einem der in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses pflichtversichert oder freiwillig versichert ist (Urteile vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 36, und Kuusijärvi, Randnr. 21).
- EuGH, 10.02.2000 - C-202/97
DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN …
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
Somit müssen die Träger der sozialen Sicherheit die Berechtigung der Ausstellung der Bescheinigungen überprüfen und diese gegebenenfalls zurückziehen, wenn Zweifel an der Richtigkeit des ihnen zugrunde liegenden Sachverhalts und demnach der darin gemachten Angaben bestehen (in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97, FTS, Slg. 2000, I-883, Randnr. 56, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-178/97, Banks u. a., Slg. 2000, I-2005, Randnr. 43). - EuGH, 29.06.1988 - 58/87
Rebmann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
In einigen Bereichen unterliegen diese allgemeinen Anknüpfungsregeln jedoch Ausnahmen (in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87, Rebmann, Slg. 1988, 3467, Randnr. 13).
- EuGH, 08.07.1992 - C-102/91
Knoch / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
Aus Randnummer 36 des vorliegenden Urteils geht jedoch hervor, dass eine solche vom zuständigen spanischen Träger ausgestellte Bescheinigung weder für den zuständigen deutschen Träger noch für die deutschen Gerichte einen unwiderlegbaren Beweis darstellt (ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 1992 in der Rechtssache C-102/91, Knoch, Slg. 1992, I-4341, Randnr. 54). - EuGH, 08.04.1992 - C-62/91
Gray / Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
51 Nach der Rechtsprechung hat die Voraussetzung, dass "die betreffende Person unmittelbar zuvor ... Versicherungszeiten ... nach den Rechtsvorschriften zurückgelegt hat, nach denen die Leistungen beantragt werden", zum Ziel, die Arbeitsuche in dem Mitgliedstaat zu fördern, in dem der Betreffende unmittelbar zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, und diesen Staat die Leistungen bei Arbeitslosigkeit tragen zu lassen (in diesem Sinne Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/91, Gray, Slg. 1992, I-2737, Randnr. 12). - EuGH, 17.02.1977 - 76/76
Di Paolo
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
Insoweit sind die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers sowie die Gründe, die ihn zu der Abwanderung bewogen haben, und die Art seiner Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. u. a. Urteil vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76, Di Paolo, Slg. 1977, 315, Randnrn. - EuGH, 12.05.1989 - 388/87
Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging / Warmerdam-Steggerda
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
44 Zunächst ist festzustellen, dass nach dem systematischen Zusammenhang und dem Wortlaut der Artikel 67 und 71 der Verordnung Nr. 1408/71 die Anwendung der Zusammenrechnungsvorschriften des Artikels 67 unabhängig von der Anwendung der in Artikel 71 enthaltenen Vorschriften über die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist (vgl. Urteil vom 12. Mai 1989 in der Rechtssache 388/87, Warmerdam-Steggerda, Slg. 1989, 1203, Randnr. 18). - EuGH, 12.06.1986 - 302/84
Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
18 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71, nach denen sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmen, ein geschlossenes System von Kollisionsnormen bilden, das den nationalen Gesetzgebern die Befugnis nimmt, in diesem Bereich den Geltungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick darauf zu bestimmen, welche Personen ihnen unterliegen und in welchem Gebiet sie ihre Wirkung entfalten sollen (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14). - EuGH, 10.07.1986 - 60/85
Luijten / Raad van Arbeid
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
18 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71, nach denen sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmen, ein geschlossenes System von Kollisionsnormen bilden, das den nationalen Gesetzgebern die Befugnis nimmt, in diesem Bereich den Geltungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick darauf zu bestimmen, welche Personen ihnen unterliegen und in welchem Gebiet sie ihre Wirkung entfalten sollen (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14). - EuGH, 30.03.2000 - C-178/97
Banks u.a.
Auszug aus EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
Somit müssen die Träger der sozialen Sicherheit die Berechtigung der Ausstellung der Bescheinigungen überprüfen und diese gegebenenfalls zurückziehen, wenn Zweifel an der Richtigkeit des ihnen zugrunde liegenden Sachverhalts und demnach der darin gemachten Angaben bestehen (in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97, FTS, Slg. 2000, I-883, Randnr. 56, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-178/97, Banks u. a., Slg. 2000, I-2005, Randnr. 43). - EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
- BSG, 06.04.2006 - B 7a/7 AL 86/04 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht …
Auf die Entscheidung des EuGH (Erste Kammer) vom 11. November 2004 - C-372/02 - (SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4) wird im Einzelnen verwiesen.Wie der EuGH zum vorliegenden Verfahren mit Urteil vom 11. November 2004 (- C-372/02 - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4 RdNr 21, 22) entschieden hat, unterlag der Kläger zwar gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchst e EWGV 1408/71 während der Ableistung seines Wehrdienstes in Spanien den spanischen Rechtsvorschriften.
Nach den allgemeinen Anknüpfungsregeln des Titels II der EWGV 1408/71 sind somit die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden, wenn es um die Feststellung geht, ob der Kläger die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit erfüllt (EuGH, Urteil vom 11. November 2004, aaO, RdNr 22 bis 26).
Eine "Beschäftigung" im Sinne von Art. 71 Abs. 1 EWGV 1408/71 ist daher - wie der EuGH im Urteil vom 11. November 2004, aaO, RdNr 33 deutlich gemacht hat, eine Beschäftigung, die nach den die soziale Sicherheit betreffenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie ausgeübt wird, als solche angesehen wird.
aa) Ebenso wie zur Auslegung des Beschäftigungsbegriffs in Art. 71 EWGV 1408/71 hat der EuGH im Urteil vom 11. November 2004 (aaO, RdNr 44) bei Art. 67 Abs. 1 EWGV 1408/71 darauf abgestellt, dass die Einstufung einer Arbeitsperiode als "Beschäftigungszeit" iS des Art. 1 Buchst s EWGV 1408/71 von den nationalen Rechtsvorschriften abhängt, unter denen sie zurückgelegt worden ist.
Art. 67 Abs. 1 EWGV 1408/71 ist insoweit als "besondere Bestimmung" iS von Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 anzusehen, die den Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit regelt (EuGH Urteil vom 11. November 2004, aaO, RdNr 56 f).
Der EuGH hat im Urteil vom 11. November 2004 (aaO, RdNr 58) vielmehr deutlich gemacht, dass der zuständige Träger im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten die in einen anderen Mitgliedstaat abgeleistete Pflichtwehrdienstzeit unberücksichtigt lassen kann, ohne gegen Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 zu verstoßen.
- EuGH, 02.04.2009 - C-523/07
A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und …
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in anderen Bereichen des Rechts der Europäischen Union (vgl. u. a. Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 22, vom 11. November 2004, Adanez-Vega, C-372/02, Slg. 2004, I-10761, Randnr. 37, und vom 17. Juli 2008, Kozlowski, C-66/08, Slg. 2008, I-0000) kann nicht unmittelbar auf die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von Kindern im Sinne von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung übertragen werden. - BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Beklagte ist zuständiger Träger iS des Art. 61 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) 883/2004, weil für den "echten" Grenzgänger im Wege einer besonderen Anknüpfungsregelung ( EuGH vom 11.11.2004 - C-372/02 - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, RdNr 20 ) von der grundsätzlichen und alleinigen Zuständigkeit des Wohnmitgliedstaats für Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter Einbeziehung der Regelungen zur Sozialrechtskoordinierung ausgegangen wird ( Art. 65 Abs. 2 und 5 Buchst a VO 883/2004; Art. 11 Abs. 3 Buchst c VO 883/2004 ).Insofern bestimmt Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 987/2009, dass die vom Träger eines Mitgliedstaats ausgestellten Dokumente, in denen der Status einer Person für die Zwecke der Anwendung der Grundverordnung und der Durchführungsverordnung bescheinigt wird, sowie Belege, auf deren Grundlage die Dokumente ausgestellt wurden, für die Träger der anderen Mitgliedstaaten so lange verbindlich sind, wie sie nicht von dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgestellt wurden, widerrufen oder für ungültig erklärt werden ( vgl zur Annahme einer Bindungswirkung der Bescheinigungen nach EWGV 1408/71 und EWGV 574/72 : EuGH vom 11.11.2004 - C-372/02 - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4; BSG vom 6.4.2006 - B 7a/7 AL 86/04 R - SGb 2006, 473; zur Bindungswirkung von Dokumenten zum Status einer Person für die Zwecke der Anwendung der VO 883/2004 und der VO 987/2009: EuGH vom 11.7.2018 - C-356/15
, juris RdNr 82;… BSG vom 17.3.2016 - B 11 AL 4/15 R - SozR 4-4300 § 143 Nr. 2, RdNr 19 ). Dies stände jedoch im Widerspruch zu dem in Art. 6 VO (EG) 883/2004 geregelten Grundsatz der Zusammenrechnung von Zeiten, die in jeweils einem Mitgliedstaat zurückgelegt wurden ( EuGH vom 11.11.2004 - C-372/02 - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, RdNr 56 f; Otting in Schlegel/Voelzke, jurisPK - SGB I Art. 5 VO (EG) 883/2004, RdNr 10, Stand 3/2018 ).
- BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung - …
An den Inhalt der Bescheinigung sind die Beklagte und das Gericht gebunden, solange die Bescheinigung nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt worden ist (vgl EuGH SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4) .Nach Abs. 2 gilt das nur, wenn "unmittelbar zuvor" eine Versicherungszeit nach den deutschen Rechtsvorschriften zurückgelegt worden ist; dh, unabhängig von der zwischen der Beendigung der letzten Versicherungszeit und dem Antrag auf Leistungen verstrichenen Zeit darf in der Zwischenzeit keine weitere Versicherungszeit in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegt worden sein (vgl EuGH SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4) .
- BFH, 21.10.2010 - III R 5/09
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …
b) Nach (bislang) ständiger Rechtsprechung des EuGH bilden die Vorschriften der VO Nr. 1408/71 ein geschlossenes System von Kollisionsnormen, das den nationalen Gesetzgebern die Befugnis nimmt, in diesem Bereich den Geltungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick darauf zu bestimmen, welche Personen ihnen unterliegen und in welchem Gebiet sie ihre Wirkung entfalten sollen (z.B. EuGH-Urteile Ten Holder in Slg. 1986, 1821; vom 10. Juli 1986 C-60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365 Rz 14; vom 11. November 2004 C-372/02, Adanez-Vega, Slg. 2004, I-10761 Rz 18; vom 26. Januar 2006 C-2/05, Herbosch Kiere, Slg. 2006, I-1079 Rz 21). - BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 8/10 R
Krankenversicherung - in der Bundesrepublik Deutschland lebender Rentner - kein …
Art. 27 EWGV 1408/71 weicht dabei für die Gewährung von Sachleistungen bei Krankheit an Rentner, die in dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat wohnen, nicht von der allgemeinen - für Personen, die endgültig jede Berufstätigkeit aufgegeben haben (vgl Urteil des EuGH vom 11.6.1998, C-275/96 - Kuusijärvi, EuGHE I-3443, 3456 RdNr 39 f; Urteil vom 11.11.2004, C-372/02 - Adanez-Vega, EuGHE I-10796 = SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, RdNr 24), geltenden - Kollisionsnorm des Art. 13 Abs. 2 Buchst f EWGV 1408/71 ab (vgl zum Verhältnis der allgemeinen Kollisionsnormen in Titel II der EWGV 1408/71 zu den besonderen Kollisionsnormen für die einzelnen Leistungsarten, die Titel III bilden, stellvertretend EuGH Urteil vom 11.11.2004, C-372/02 - Adanez-Vega, EuGHE I-10796 = SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, RdNr 19 f) .(1) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH bilden die Vorschriften der EWGV 1408/71, nach denen sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmen, ein geschlossenes System von Kollisionsnormen, das den nationalen Gesetzgebern die Befugnis nimmt, in diesem Bereich den Geltungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick darauf zu bestimmen, welche Personen ihnen unterliegen und in welchem Gebiet sie ihre Wirkung entfalten sollen (stRspr;… grundlegend EuGH Urteil vom 12.6.1986, 302/84 - Ten Holder, EuGHE I-1827 RdNr 21 = SozR 6050 Art. 13 Nr. 8;… ferner Urteil vom 10.7.1986, 60/85 - Luijten, EuGHE I-2368 RdNr 14 = SozR 6050 Art. 13 Nr. 9; Urteil vom 11.11.2004, C-372/02 - Adanez-Vega, EuGHE I-10796 = SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, RdNr 18; zuletzt Urteil vom 14.10.2010, C-345/09 - van Delft, EuGHE I-9912 RdNr 51) .
- BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 9/17 R
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Unionsrecht
Zudem hat er mit Bezug auf die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit betont, dass eine "Beschäftigung" iS von Art. 71 Abs. 1 VO ( EWG ) 1408/71 eine solche sei, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie ausgeübt werde, als solche angesehen werde ( vgl EuGH Urteil vom 11.11.2004, Adanez-Vega, C-372/02, EU:C:2004:705) . - EuGH, 14.10.2010 - C-345/09
van Delft u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Titel III …
39 und 40, sowie vom 11. November 2004, Adanez-Vega, C-372/02, Slg. 2004, I-10761, Randnr. 24).Erstens ist zur Frage, ob Rentner, die in einem anderen als dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat wohnen, auf die Anwendung der Regelung in den Art. 28 und 28a der Verordnung Nr. 1408/71 verzichten können, festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71, nach denen sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmen, ein geschlossenes System von Kollisionsnormen bilden, das den nationalen Gesetzgebern die Befugnis nimmt, in diesem Bereich den Geltungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick darauf zu bestimmen, welche Personen ihnen unterliegen und in welchem Gebiet sie ihre Wirkung entfalten sollen (vgl. u. a. Urteil Adanez-Vega, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.04.2013 - C-443/11
Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in …
Der Begriff des unverändert gebliebenen Sachverhalts im Sinne von Art. 87 Abs. 8 dieser Verordnung ist folglich unter Heranziehung der vom nationalen Gesetzgeber im Bereich der sozialen Sicherheit vorgesehenen Definition auszulegen (vgl. entsprechend, für den Begriff der Beschäftigung im Sinne von Art. 71 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71, Urteil vom 11. November 2004, Adanez-Vega, C-372/02, Slg. 2004, I-10761, Randnr. 33). - BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt …
In unionsrechtlichen Rechtsquellen ist unter dem gewöhnlichen Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Kern der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person zu verstehen, der aufgrund einer Gesamtabwägung der tatsächlichen Umstände (wie Dauer des Aufenthalts, soziale und familiäre Bindungen, Beweggründe) zu bestimmen ist (…vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 15. September 1994 - C-452/93, Slg. 1994, I-4295 Rn. 22;… vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Slg. 1999, I-1075 Rn. 28 f.; vom 11. November 2004 - C-372/02, Slg. 2004, I-10761 Rn. 37;… vom 17. Juli 2008 - C-66/08, Slg. 2008, I-6041 Rn. 48;… vom 5. Juni 2014 - C-255/13 Rn. 44 f. …und vom 11. September 2014 - C-394/13 Rn. 34). - LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
- BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 4/15 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Urlaubsabgeltung - Grenzgänger - Auszahlung …
- BSG, 28.05.2008 - B 12 P 3/06 R
Soziale Pflegeversicherung - kein Recht auf freiwillige Weiterversicherung nach § …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09
van Delft u.a. - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 563/12
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-713/20
Raad van bestuur van de Sociale verzekeringbank (Intervalles entre des missions …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2008 - L 7 AL 106/07
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.2023 - L 3 AL 2575/21
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 9 AS 347/12
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)
- EuGH, 23.04.2015 - C-382/13
Franzen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2014 - C-114/13
Bouman - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung Nr. 1408/71 - Art. 46a Abs. 3 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 9 AS 47/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Europarechtskonformität des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-72/14
X - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften - …
- BFH, 04.08.2011 - III R 56/08
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4. 8. 2011 III R 55/08 - Kindergeld …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2009 - C-523/07
A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit und Anerkennung und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 171/17
Ruhenszeitraum nach dem SGB III wegen Urlaubsabgeltung; Abgeltung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter …
- EuGH, 12.02.2015 - C-114/13
Bouman - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-611/10
Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák hindert das Unionsrecht einen Mitgliedstaat …
- EuGH, 13.10.2022 - C-713/20
Raad van bestuur van de Sociale verzekeringbank (Intervalles entre des missions …
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - L 2 AL 29/19
Arbeitsförderung - Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - italienischer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2022 - L 18 AL 46/20
Begriff des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zur Bestimmung des für den …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
Tolley - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen …
- FG Nürnberg, 10.02.2011 - 7 K 592/08
Kein Anspruch einer in Deutschland selbständig tätigen und in Polen …
- LSG Hessen, 18.05.2010 - L 6 AL 58/10
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beschäftigungszeiten im anderen …
- FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 5 K 5041/11
Kindergeldanspruch einer in Polen sozialversicherten Arbeitnehmerin bzw. einer …
- SG Osnabrück, 19.10.2011 - S 16 AS 711/11
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für ausländische Arbeitssuchende bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2008 - C-66/08
Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11
Arbeitslosengeld; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Leistungen aus der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 9 AS 1309/12
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-919/19
Generálna prokuratura Slovenskej republiky (Résidence du condamné) - Vorlage zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 18 AL 169/18
Rechtsprechung
BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Sinn und Zweck des Richtervorbehalts bei der Anordnung einer Durchsuchung; Das Verhältnismäßigkeitsprinzip in Betracht einer Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung und der Schwere der Straftat
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; StPO §§ 102 ff.; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2
- rechtsportal.de
GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102 § 103 § 105
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 02.12.2002 - Gs 322/02
- LG München II, 31.10.2003 - 1 JQs 38/03
- BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 275
- NVwZ 2005, 437 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
Wird die Durchsuchung - wie regelmäßig - ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80
Zwangsvollstreckung II
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Sie muss nicht nur in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen, sondern es muss auch gerade diese Zwangsmaßnahme in dem angeordneten Umfang zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat, die Gegenstand des Verdachts ist, erforderlich sein (vgl. BVerfGE 96, 44 ). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ). - BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für …
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
- BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08
Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme …
Wird zur Wahrung von Gemeinwohlbelangen der einzelne Leistungserbringer weitgehenden Einschränkungen unterworfen und kommt es in einem dergestalt durchstrukturierten Markt durch hoheitliche Maßnahmen zu weiter gehenden, an den Gemeinwohlbelangen nicht ausgerichteten Eingriffen in die Marktbedingungen, die zu einer Verwerfung der Konkurrenzverhältnisse führen, so besteht die Möglichkeit, dass die im System eingebundenen Leistungserbringer in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt sind (vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 2005, S. 275). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - 18 E 221/21
Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung nach dem AufenthG
vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. September 2004 - 2 BvR 2105/03 -, juris, Rn. 4., und Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris, Rn. 54. - VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität
Ausnahmsweise kann allerdings dann etwas anderes gelten, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Grundverfügung geradezu aufdrängt; denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (BVerfG, Beschl. v. 28.9.2004 - 2 BvR 2105/03 - NJW 2005, 275;… VG Ansbach, a.a.O.;… Ruder/Schmitt a.a.O., m.w.N.).Mithin hat die richterliche Durchsuchungsanordnung die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (vgl. im Kontext des strafprozessualen Durchsuchungsbeschlusses: BVerfG, Beschl. v. 28.9.2004, a.a.O.;… Beschl. v. 30.4.1997, a.a.O.).
- LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
Krankenversicherung
Wird zur Wahrung von Gemeinwohlbelangen der einzelne Leistungserbringer weitgehenden Einschränkungen unterworfen und kommt es in einem dergestalt durchstrukturierten Markt durch hoheitliche Maßnahmen zu weitergehenden, an den Gemeinwohlbelangen nicht ausgerichteten Eingriffen in die Marktbedingungen, die zu einer Verwerfung der Konkurrenzverhältnisse führen, so besteht die Möglichkeit, dass die im System eingebundenen Leistungserbringer in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt sind (vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 2005, S. 275). - BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 1872/05
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Durchsuchung von Wohnungen; Anforderungen …
Darauf hat das Bundesverfassungsgericht bereits aus Anlass der Verwendung eines inhaltsgleichen Formulars hingewiesen (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2004 - 2 BvR 2105/03 -, NJW 2005, S. 275 ). - OLG Karlsruhe, 20.07.2023 - 19 W 54/23
Rechtsgrundlage für Wohnungsdurchsuchung für Prüfungen nach BWPsychKHG
Das Betreten und insbesondere die Durchsuchung einer Wohnung greifen schwerwiegend in diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre ein (ebd. unter Hinweis auf BVerfG NJW 1976, 1735; 1997, 2163; 2001, 1121; 2005, 275, 276). - VG Düsseldorf, 16.06.2021 - 22 I 36/21
Abschiebung Durchsuchung Krankenhaus Klinik Psychiatrie
vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. September 2004 - 2 BvR 2105/03 -, juris, Rn. 4., und Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris, Rn. 54. - OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 13 ME 276/22
Abschiebung; Beschwerde; Landesaufnahmebehörde Niedersachsen; rechtliches Gehör; …
Ob eine Gefährdung besteht, muss das zuständige Gericht im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände prüfen und nach eigenem Ermessen entscheiden, wobei es nicht gehindert ist, allgemeine Erfahrungssätze zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2004 - 2 BvR 2105/03 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 16.6.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346, 359 f. - juris Rn. 54). - VG Düsseldorf, 08.11.2022 - 22 I 82/22 vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. September 2004 - 2 BvR 2105/03 -, juris, Rn. 4., und vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris, Rn. 54.
- VG Arnsberg, 22.07.2021 - 12 I 58/21 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2021 - 18 E 221/21 -, a.a.O. (…Rn. 34 ff.) unter Verweis auf seinen Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 18 E 809/20 -, juris (…Rn. 22) sowie auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. September 2004 - 2 BvR 2105/03 -, juris (…Rn. 4) und auf Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris (…Rn. 54); OVG Bremen, Beschluss vom 30. September 2019 - 2 S 262/19 -, a.a.O. (…Rn. 23).
- VG Augsburg, 06.10.2023 - Au 8 V 23.1529
Durchsuchungsanordnung, Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen, Widerruf der …
- VG Augsburg, 24.05.2023 - Au 8 V 23.718
Durchsuchungsanordnung, Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen, Widerruf der …