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   OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99   

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OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99 (https://dejure.org/2004,2314)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 Bf 286/99 (https://dejure.org/2004,2314)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 Bf 286/99 (https://dejure.org/2004,2314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren; Händlerprivileg für Autoradios in Vorführwagen

  • Judicialis

    RGebStV § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGebStV § 5 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 379
  • NVwZ 2005, 605 (Ls.)
  • NZV 2005, 167 (Ls.)
  • afp 2004, 581
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 2 S 261/82

    Gebührenpflicht für in Vorführwagen eingebaute Autoradios

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
    Zur Begründung hat er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und ergänzend ausgeführt, dass inzwischen andere Oberverwaltungsgerichte in vergleichbaren Fällen von dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1980 abweichende Auffassungen zur Auslegung des Art. 6 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 5. Dezember 1974 (jetzt § 5 Abs. 3 des RgebSTV) verträten (u.a. VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982 - 2 S 261/82; bestätigt durch Beschl. des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.3.84, Buchholz 401.84 Nr. 50).

    Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 1 RgebStV verkauft, wenn es zusammen mit einem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehörteil verkauft wird (vgl. Urt. des 3. Senats v. 3.6.1980, S. 6 UA; Grupp, Grundlagen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200; VG München, Urt. v. 25.2.1982 - M 436 VX 81 - S. 14 UA; VG Berlin, Urt. v. 1.9.1982 - VG 1 A 210/81 - S. 5 UA; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.1981 - 5 K 449/80 - S. 5 UA; VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982, ESVGH 33, S. 17/18; a.A. nur BayVGH, Urt. v. 28.9.1982, S. 11/12 UA: Kein Verkauf, weil dem Verkauf der Autoradios im Verhältnis zum Wert des Verkaufs der Kraftfahrzeuge nur ganz untergeordnete Bedeutung zukommt).

    Er schließt sich damit im Ergebnis der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. OVG Münster, Urt. v. 7.12.1984 - 4 A 3162/83 - VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17; VGH München, Urt. v. 28.9.1982 - 8 B 82 A.968; VG München, Urt. v. 17.3.1994 - M 15 K 93.795 -).

    § 5 Abs. 3 Satz 1 RgebStV dient erkennbar dem Zweck, den herkömmlichen Rundfunkfachhandel, der typischerweise eine große Zahl von Rundfunkgeräten ausschließlich für Vorführzwecke zum Empfang bereit hält, von einer ansonsten unverhältnismäßig hohen Rundfunkgebührenpflicht zu befreien (in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.12.1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der sog. teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, DVBl. 1995, S. 1308, 1309; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl., 1979, S. 377 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 4 A 3162/83
    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
    Er schließt sich damit im Ergebnis der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. OVG Münster, Urt. v. 7.12.1984 - 4 A 3162/83 - VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17; VGH München, Urt. v. 28.9.1982 - 8 B 82 A.968; VG München, Urt. v. 17.3.1994 - M 15 K 93.795 -).
  • VG Berlin, 01.09.1982 - 1 A 210.81

    Zahlung von Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Empfangsgeräte;

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
    Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 1 RgebStV verkauft, wenn es zusammen mit einem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehörteil verkauft wird (vgl. Urt. des 3. Senats v. 3.6.1980, S. 6 UA; Grupp, Grundlagen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200; VG München, Urt. v. 25.2.1982 - M 436 VX 81 - S. 14 UA; VG Berlin, Urt. v. 1.9.1982 - VG 1 A 210/81 - S. 5 UA; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.1981 - 5 K 449/80 - S. 5 UA; VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982, ESVGH 33, S. 17/18; a.A. nur BayVGH, Urt. v. 28.9.1982, S. 11/12 UA: Kein Verkauf, weil dem Verkauf der Autoradios im Verhältnis zum Wert des Verkaufs der Kraftfahrzeuge nur ganz untergeordnete Bedeutung zukommt).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08

    Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen

    Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne des § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV verkauft, wenn der eigentliche Kaufgegenstand ein Auto ist und das Rundfunkempfangsgerät nur zusammen mit dem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehör verkauft wird (Urt. des Senats v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004 - 4 Bf 286/99 - NJW 2005, 379; Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 5 RGebStV, Rn. 56; Grupp, Grundfragen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200).

    Entgegen einer verschiedentlich vertretenen Auffassung lässt sich § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV auch nicht einschränkend in der Weise auslegen, dass er nur auf solche Unternehmen Anwendung findet, die sich typischerweise mit dem Verkauf von Rundfunkgeräten befassen (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.5.2004 - 12 B 10630/04 - NVwZ-RR 2005, 42; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004, aaO).

    Auf Autoradios in Vorführwagen von Kraftfahrzeughändlern treffe dies nicht oder jedenfalls nicht im vergleichbaren Maße zu (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 4 LC 277/12

    Erhebung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in den Vorführwagen eines

    Insoweit kann sie sich auf das Händlerprivileg des § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV berufen (so auch VGH BW, U. v. 30.10.2008, 2 S 984/08, juris Rn. 26 ff.; aA: Nds. OVG, U. v. 19.12.2006, 10 LC 73/05, juris Rn. 23 ff.; OVG Rh-Pf, B. v. 14.05.2004, 12 B 10630/04, juris Rn. 2-3; OVG Hamburg, B. v. 14.04.2004, 4 Bf 286/99, juris Rn. 29 ff.; VGH BW, U. v. 16.12.1982, 2 S 262/82; ohne inhaltliche Äußerung mangels Revisibilität des damaligen Landesrechtes: BVerwG, B. v. 05.04.2007, 6 B 15/07, juris; BVerwG, B. v. 09.03.1984, 7 B 23/83, juris).

    Diese Auslegung des Händlerprivilegs hat letztlich eine teleologische Reduktion der Vorschrift zur Folge (ausdrücklich als einschränkende Auslegung im Wege der Rechtsfortbildung bezeichnend: OVG Hamburg, B. v. 14.04.2004, 4 Bf 286/99, juris Rn. 29), ohne dass das durch den Sinn und Zweck des Befreiungstatbestandes oder die Intention des Gesetzgebers veranlasst wäre.

    Unter diesen Voraussetzungen ist die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, dass für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "für Vorführzwecke zum Empfang bereithalten" zu verlangen ist, dass die entsprechenden Autoradios in Vorführwagen typischerweise ausschließlich zu dem Zweck eingebaut und betriebsbereit gehalten werden, um sie den am Kauf solcher Geräte interessierten Kunden vorführen zu können, wobei sich dieser Zweck bereits im Stadium des Bereithaltens eindeutig und nach objektiven Merkmalen manifestieren muss (so auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16. Dezember 1982 - 2 S 261/82 -, ESVGH 33, 17, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 9. März 1984, aaO; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004, aaO; OVG Hamburg, Beschl. v. 14. April 2004 - 4 Bf 286/99 -, NJW 2005, 379 = NordÖR 2004, 493; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Dezember 1984 - 4 A 3162/83 -, juris (nur Leitsatz)).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05

    Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung

    Unter diesen Voraussetzungen ist die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, dass für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "für Vorführzwecke zum Empfang bereithalten" zu verlangen ist, dass die entsprechenden Autoradios in Vorführwagen typischerweise ausschließlich zu dem Zweck eingebaut und betriebsbereit gehalten werden, um sie den am Kauf solcher Geräte interessierten Kunden vorführen zu können, wobei sich dieser Zweck bereits im Stadium des Bereithaltens eindeutig und nach objektiven Merkmalen manifestieren muss (so auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16. Dezember 1982 - 2 S 261/82 -, ESVGH 33, 17, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 9. März 1984, aaO; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004, aaO; OVG Hamburg, Beschl. v. 14. April 2004 - 4 Bf 286/99 -, NJW 2005, 379 = NordÖR 2004, 493; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Dezember 1984 - 4 A 3162/83 -, juris (nur Leitsatz)).
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 30.06.2004 - 2 A 247/04.AZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6376
OVG Brandenburg, 30.06.2004 - 2 A 247/04.AZ (https://dejure.org/2004,6376)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2004 - 2 A 247/04.AZ (https://dejure.org/2004,6376)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 2 A 247/04.AZ (https://dejure.org/2004,6376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fristberechnung bei nur lokal geltenden gesetzlichen Feiertagen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Berufung; Berücksichtigung eines Feiertags bei der Fristberechung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 1; VwGO § 57 Abs. 2; ZPO § 222 Abs. 2; Gesetz über die Sonn- und Feiertage Brandenburg § 2 Abs. 1
    D (A), Verfahrensrecht, Fristen, Rechtsmittelfristen, Berufungszulassungsantrag, Feiertag, Fristablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3795
  • NVwZ 2005, 605 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 729 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.08.1996 - 23 AA 95.30922

    Bestimmung der gesetzlichen Feiertage nach § 222 Zivilprozessordnung (ZPO) zur

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.06.2004 - 2 A 247/04
    Es kommt also auf die Rechtslage in dem Land an, an dem das Gericht seinen Sitz hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. August 1996 - 23 AA 95.30922 -, NJW 1997, 2130; BAG, Beschluss vom 16. Januar 1989 - 5 AZR 579/88 -, NJW 1989, 1181).
  • OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02

    Zu den Darlegungsanforderung bei der Begründung einer Verletzung des Anspruches

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.06.2004 - 2 A 247/04
    In ihm sind gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG die Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, unter Bezeichnung des jeweils geltend gemachten Zulassungsgrundes und näherer Erläuterung seiner tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen darzulegen; eine Prüfung von Amts wegen findet nicht statt (vgl. näher u.a. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2003 - 2 A 919/03.AZ - und vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.AZ - veröffentlicht in Juris).
  • BAG, 16.01.1989 - 5 AZR 579/88

    Fristen: Ende der Rechtsmittelfrist an Feiertagen - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.06.2004 - 2 A 247/04
    Es kommt also auf die Rechtslage in dem Land an, an dem das Gericht seinen Sitz hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. August 1996 - 23 AA 95.30922 -, NJW 1997, 2130; BAG, Beschluss vom 16. Januar 1989 - 5 AZR 579/88 -, NJW 1989, 1181).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist,

    Für den Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag sind nach unbestrittener Ansicht die Verhältnisse an dem Ort maßgebend, an dem die Frist zu wahren ist (vgl. zuletzt OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 30. Juni 2004 2 A 247/04.AZ NJW 2004, 3795 m.w.N. und etwa BAG, Urteil vom 24. September 1996 9 AZR 364/95 BAGE 84, 140 und Beschluss vom 16. Januar 1989 5 AZR 579/88 NJW 1989, 1181; BSG, Beschluss vom 8. November 1994 2 BU 184/94 MDR 1995, 955; BayVGH, Beschluss vom 9. August 1996 23 AA 95.30922 NJW 1997, 2130; Meissner, in Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 57 Rn. 28; Stöber, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 222 Rn. 1).
  • BGH, 10.01.2012 - VI ZA 27/11

    Prozesskostenhilfeantrag für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Ende der

    Für den Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen Feiertag sind mithin die Verhältnisse am Ort des Sitzes des Gerichts maßgeblich (vgl. BAG, BAGE 84, 140; NJW 1989, 1181; DB 1959, 1347; BSG, MDR 1995, 955; Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, NJW 2004, 3795; BayVGH München, NJW 1997, 2130; OVG Münster, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 13 C 112/10, juris Rn. 1; MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 222 Rn. 5; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 222 Rn. 8; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 222 Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 13 C 112/10

    Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen gesetzlichen

    vgl. etwa BAG, Beschluss vom 16. Januar 1989 - 5 AZR 579/88, NJW 1989, 1181; Bay VGH, Beschluss vom 9. August 1996 23 AA 95.30922 -, NJW 1997, 2130; OVG Bbg., Beschluss vom 30. Juni 2004 2 A 247/04.AZ -, NJW 2004, 3795; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Juli 2009, § 57 Rn. 28; vgl. auch Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: Mai 2009, § 93 Rn. 37.

    vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 30. Juni 2004 2 A 247/04.AZ -, a.a.O.

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3675
OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04 (https://dejure.org/2004,3675)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 (https://dejure.org/2004,3675)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. November 2004 - 6 D 11327/04 (https://dejure.org/2004,3675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung der Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichen Mitarbeitern; Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes; Bedürfnis einer Kapazitätserfassung auf Grund des Grundsatzes des Kapazitätsrechts; Grundsatz der erleichterten befristeten Arbeitsverträge zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 457
  • NVwZ 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Angesichts der Bedeutung, die dem Stellenprinzip als tragendem Grundsatz des Kapazitätsrechts beizumessen ist, bedarf es einer Kapazitätserfassung, die das vorhandene Ausbildungspotential nach generellen Merkmalen typisierend erfasst und nicht zur konkreten Ermittlung der tatsächlichen Lehrbelastung der einzelnen die Lehreinheit bildenden Stellen nötigt (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360).

    Obwohl aus dem Kapazitätserschöpfungsgebot dem Studienbewerber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360) kein Anspruch auf möglichst kapazitätsintensive Stellendispositionen erwächst, sollen bei Änderungen der Haushalts- und Stellenlage Kapazitätseinbußen nach Möglichkeit vermieden werden.

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle dieser Ermessensausübung beschränkt sich auf die Prüfung, ob eine solche Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob sie auf einer vollständigen tatsächlichen Grundlage erfolgt ist und die Belange der Studienplatzbewerber nicht in einer Weise gewichtet hat, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienplatzbewerbern zum Nachteil der letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

    Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Ermessensbetätigung im Zusammenhang mit der Befristung der Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters durch die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs im Sinne intendierten Ermessens regelmäßig dahin gehend vorgeprägt ist, dass nach Möglichkeit befristete Verträge geschlossen werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360).

    Daneben fehlt jungen Wissenschaftlern häufig Lehrerfahrung, so dass bei pauschalierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, eine höhere Lehrverpflichtung als 4 SWS komme schon mangels Erfahrung des Einzustellenden nicht sinnvoll in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Die Regellehrverpflichtung der übrigen, insbesondere der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter, ergibt sich aus § 4 Abs. 1 HLehrVO, richtet sich nach der Ausgestaltung des Dienstverhältnisses und ist typischerweise höher (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle dieser Ermessensausübung beschränkt sich auf die Prüfung, ob eine solche Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob sie auf einer vollständigen tatsächlichen Grundlage erfolgt ist und die Belange der Studienplatzbewerber nicht in einer Weise gewichtet hat, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienplatzbewerbern zum Nachteil der letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

    Daneben fehlt jungen Wissenschaftlern häufig Lehrerfahrung, so dass bei pauschalierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, eine höhere Lehrverpflichtung als 4 SWS komme schon mangels Erfahrung des Einzustellenden nicht sinnvoll in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. Februar 1984, BVerfGE 66, 155 = NVwZ 1984, 571) hat zu einer vergleichbaren Unterscheidung ausgeführt, der Haushaltsplan hindere nicht daran, die ausgewiesenen Stellen bei der Kapazitätsermittlung auf der Grundlage der besonderen hochschulgesetzlichen Regelungen in zwei verschiedene Gruppen aufzuteilen und das Stellenprinzip in der gebotenen verfassungskonformen Weise anzuwenden.

    Ähnlich wie bei Stellenumwandlungen oder Stellenstreichungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1984, BVerfGE 66, 155 = NVwZ 1984, 571) müssen auch beim kapazitätssenkenden Abschluss eines befristeten Beschäftigungsvertrages grundsätzlich die Folgen für Studienplatzbewerber mit den übrigen haushaltsspezifischen und wissenschaftsbezogenen Belangen abgewogen und nachprüfbar begründet werden (vgl. auch Bahro/A-Stadt, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Rdnr. 7 f. zu § 8 KapVO).

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. April 1996, BVerfGE 94, 268 = NJW 1997, 513) bestehen gegen den Grundsatz der erleichterten befristeten Arbeitsverträge zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschulen und Förderungseinrichtungen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Der Senat folgt der Beschwerde auch nicht in der Auffassung, das Lehrdeputat der auf der Grundlage befristeter Verträge beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten sei deshalb mit 8 SWS anzusetzen, weil die Befristungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004, 2803), mit welcher das 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - 5. HRGÄndG - für nichtig erklärt wurde, unwirksam seien, so dass unbefristete Arbeitsverhältnisse vorlägen.
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Vertragsauslegung bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. November 2002, BAGE 103, 364) nicht nur Ermittlung des Sinngehalts der im Vertragstext selbst niedergelegten Parteierklärungen, sondern bezweckt vielmehr die Feststellung des Vertragsinhalts auch in solchen Punkten, zu denen die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben, deren Regelung aber gleichwohl zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, es sei denn, die Unvollständigkeit der vertraglichen Regelung war gewollt und der Parteiwille kam gerade in der Unvollständigkeit zum Ausdruck.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Der Ansatz der Lehrverpflichtung bestimmt sich nach dem sog. abstrakten Stellenprinzip des § 9 Abs. 1 Kapazitätsverordnung - KapVO -, das grundsätzlich unabhängig von vertraglichen Individualabreden und der tatsächlichen Besetzung der Stellen das Lehrdeputat als die im Rahmen des Dienstrechts festgesetzte Regellehrverpflichtung einer Lehrperson einer bestimmten, zuvor gebildeten Stellengruppe definiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1980, BVerwGE 60, 25).
  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Der Umfang der Überprüfung in Beschwerdeverfahren ist auch in Verfahren der vorliegenden Art auf die rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgebrachten Beschwerdegründe beschränkt (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO), vgl. zum Beispiel Bader u.a., VwGO, 3. Auflage 2005, § 146 Rdnr. 34; OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 -, zitiert nach Juris; VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, wobei insoweit auch neue Tatsachen oder Änderungen der Rechtslage zu berücksichtigen sind, die fristgerecht vorgebracht werden VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, zitiert nach Juris.

    Diese Bestimmung normiert das so genannte abstrakte Stellenprinzip, das grundsätzlich unabhängig von vertraglichen Individualabreden und der tatsächlichen Besetzung der Stelle die dienstrechtlich festgelegte Lehrverpflichtung einer Lehrperson bestimmt, die einer konkreten, zuvor gebildeten Stellengruppe angehört vgl. zum Beispiel OVG Koblenz, Urteil vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 - zitiert nach Juris.

    auch OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, zitiert nach Juris, Juris Rdnr. 5, wo generell von der Möglichkeit einer Weiterqualifikation (insbesondere Promotion oder Habilitation) die Rede ist.

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Die Ermessensbetätigung im Zusammenhang mit der Befristung der Beschäftigung eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters ist dabei durch die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs und das Bedürfnis nach einer hohen Fluktuation im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchspersonals im Sinne eines gewissermaßen intendierten Ermessens dahin gehend vorgeprägt, dass nach Möglichkeit befriste Verträge geschlossen werden sollen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457; BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, a.a.O.), wodurch das Gewicht der Interessen der Studienbewerber und die Anforderungen an deren Berücksichtigung sinken.

    Bezüglich der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin K. folgt dies bereits daraus, dass in ihrem am 12.08.2004 - und damit in der Schwebezeit nach Nichtigerklärung der Befristungsregelungen des 5. HRG-ÄndG durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, 2803, und vor Inkrafttreten des HdaVÄndG vom 27.12.2004 (BGBl. S. 3835) - abgeschlossenen Arbeitsvertrag als Sachbefristungsgrund § 57b Abs. 2 Nr. 5 HRG a.F. zitiert und auf die erstmalige Einstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin verwiesen wird, worin der Routinemangel eines Lehranfängers zum Ausdruck kommt (zur Kapazitätserheblichkeit dieses Befristungsgrundes vgl. zuletzt OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457).

    Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürften im Übrigen jedenfalls dann nicht begründet worden sein, wenn bei Vertragsschluss objektiv ein Befristungsgrund vorlag (vgl. zur Problematik OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457; Preis, NJW 2004, 2782; Löwisch, NZA 2004, 1065, 1067 f.).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2005, 457; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat, ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 220).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08

    Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers

    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2005, 457; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat VersR 2007, 982 = OLGR 2007, 370; ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 220).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d.

    Das entspricht der Intention des Gesetzes und den Entwicklungslinien an anderen Hochschulen (vgl. schon OVG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im

    Das entspricht der Intention des Gesetzes und den Entwicklungslinien an anderen Hochschulen (vgl. schon OVG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20

    Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Zuordnung einzelner Stellen zu

    Aufgrund der Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass jungen Wissenschaftler (zunächst) nur befristet mit der Möglichkeit der Weiterqualifikation beschäftigt werden, selbst wenn sich dadurch die Aufnahmekapazität vermindert (so wohl auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2006 - 6 D 10151/06

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin; Kapazitätserschöpfung und -ermittlung

    Denn der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 17. November 2004 (NVwZ 2005, 605) ausgeführt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004, 2803), mit welcher das 5. HRGÄndG ex tunc für nichtig erklärt wurde, nicht zur Folge hatte, dass durch sämtliche nach dem 23. Februar 2002 unter (vermeintlicher) Geltung der erleichterten Befristungsmöglichkeiten des 5. HRGÄndG mit wissenschaftlichen Mitarbeitern für einen festgelegten Zeitraum geschlossenen Verträge unbefristete Beschäftigungsverhältnisse begründet wurden.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 2 NB 423/10

    Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste zum Nachweis der

    Abgesehen davon, dass sich diese Antragstellerin in ihrer Beschwerdebegründung nicht in hinreichendem Umfang mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, auch nach der Nichtigkeitserklärung des genannten Gesetzes könne von einer unbefristeten Geltung der befristet abgeschlossenen Arbeitsverträge der bei der Antragsgegnerin eingesetzten wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht ausgegangen werden (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457 = NVwZ 2005, 605 ), auseinandersetzt, kommt es für die Ermittlung des Lehrangebots auf die Nichtigkeitserklärung des 5. HRGÄndG nicht an.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Die Ermessensbetätigung im Zusammenhang mit der Befristung der Beschäftigung eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters ist dabei durch die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs und das Bedürfnis nach einer hohen Fluktuation im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchspersonals im Sinne eines gewissermaßen intendierten Ermessens dahin gehend vorgeprägt, dass nach Möglichkeit befriste Verträge geschlossen werden sollen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457; BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -), wodurch das Gewicht der Interessen der Studienbewerber und die Anforderungen an deren Berücksichtigung sinken.
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 24/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Ausschöpfung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 6 D 10132/05

    Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung,

  • OVG Saarland, 07.07.2016 - 1 B 75/16

    Kapazitätsberechnung; allgemeines Stellenprinzip; tatsächliche Besetzung einer

  • VG Karlsruhe, 25.05.2022 - NC 7 K 3371/21

    Zuweisung eines Studienplatzes im ersten Fachsemester des Studiengangs Medizin;

  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3721/20

    Kapazitätsermittlung im Studiengang Medizin

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 656/08

    Vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zum Studium der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und

  • VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin

  • VG Göttingen, 18.05.2006 - 8 C 31/06

    Aufnahmekapazität; Auswahlverfahren; außerkapazitäre Hochschulzulassung;

  • VG Göttingen, 23.12.2005 - 8 C 793/05

    Antrag; Aufnahme; Frist; Haushalt; Hochschulausbildung; Hochschule;

  • VG Gießen, 19.06.2007 - 3 GM 610/07

    Kapazitätsprüfung im Studiengang Humanmedizin der Universität Gießen zum

  • VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04

    Aufnahmekapazität; Ausschlussfrist; Hochschulzugangsberechtigung;

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8172
OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04 (https://dejure.org/2004,8172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 (https://dejure.org/2004,8172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 8 LA 146/04 (https://dejure.org/2004,8172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG; § 138 Nr. 3 VwGO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Asylverfahren; Zulässigkeit der Einführung von Erkenntnismitteln in den gerichtlichen Verfahren durch Veröffentlichung der vom Gericht geführten Erkennntnisliste auf einer allgemein zugänglichen Internetseite; ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 III Nr. 3; ; GG Art. 103 I; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 87b III

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Asylverfahren; Zulässigkeit der Einführung von Erkenntnismitteln in den gerichtlichen Verfahren durch Veröffentlichung der vom Gericht geführten Erkennntnisliste auf einer allgemein zugänglichen Internetseite; ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einführung von Erkenntnismitteln - Erkenntnismittel; Erkenntnismittelliste; Gehörsrüge; Präklusion; Rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 605
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04
    Jedenfalls sind vorliegend die auch im asylrechtlichen Verfahren anwendbaren (BVerwG, Beschl. v. 27.3.2000 - 9 B 518/99 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60) Voraussetzungen des § 87 b Abs. 3 VwGO für die Zurückweisung verspäteten Vorbringens gegeben gewesen.
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04
    Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet, dass das Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2001 - 2 BvR 982/00 -, InfAuslR 2001, 463 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 2.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer Verletzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04
    Außerdem kann eine Gehörsrüge keinen Erfolg haben, wenn der Kläger es versäumt hat, sich im Rahmen der gegebenen prozessualen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2000 - 9 B 2/00 -, Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 53, m. w. N.).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04
    Daraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, dass für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit besteht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.1984 - 9 C 208/83 -, NVwZ 1985, 411).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückhalten von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04
    Insoweit kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen eine fehlerhafte Anwendung des § 87 b Abs. 3 VwGO zur Zurückweisung verspäteten Vorbringens zugleich auch einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. zu den Präklusionsbestimmungen im Zivilprozess BVerfG, Beschl. v. 6.4.1999 - 2 BvR 325/99 -, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17

    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21

    Ecoi.net; Einführung; Einführung von Erkenntnismitteln; Erkenntnismittel;

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. NdsOVG, Beschlüsse vom 9.3.2022 - 11 LA 142/21 - n. v., vom 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4 und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - juris Rn. 2 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 8 LA 60/14

    Abgrenzung eines Verfahrensmangels i.R.e. Abschiebungsverbots nach Montenegro

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2001 - 2 BvR 982/00 -, AuAS 2001, 201 f.; Senatsbeschl. v. 26.10.2004 - 8 LA 146/04 -, NVwZ 2005, 605).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2012 - 13 LA 184/12 - v. 18. Mai 2011 - 13 LA 212/12 - Beschl. des 8. Senats des Nds. OVG v. 26. Oktober 2004 - 8 LA 146/04 -, NVwZ 2005, 605).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 3 N 197.06

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Asylprozess nach Einführung weiterer

    Dies ist aber regelmäßig für eine schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005, Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 81; Beschluss vom 28. Januar 2003, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53; OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juni 2005 - OVG 3 N 280.02 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2004, NVwZ 2005, 605).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2012 - 8 LA 91/11

    Herleitung eines Anspruchs auf eine unbeschränkte Zulassung als

    Dieser gebietet, dass ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. Senatsbeschl. v. 26.10.2004 - 8 LA 146/04 -, NVwZ 2005, 605; BVerfG, Beschl. v. 18.7.2001 - 2 BvR 982/00 -, AuAS 2001, 201 f.).
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