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   BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03 (3)   

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https://dejure.org/2005,1255
BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03 (3) (https://dejure.org/2005,1255)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2005 - 2 BvR 497/03 (3) (https://dejure.org/2005,1255)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 (3) (https://dejure.org/2005,1255)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 94 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 110 StPO
    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung über das Rechtsschutzbegehren); Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Besitz kinderpornographischer Schriften; kriminalistische Erfahrung); Beschlagnahme (keine Freigabe von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz und auf den gesetzlichen Richter

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 29; ; GG Art. ... 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Voraussetzungen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3414 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1304
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    b) Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
    Ein Ablehnungsgesuch sei deshalb nur dann "mit Unrecht verworfen" (§ 338 Nr. 3 StPO), wenn es sachlich gerechtfertigt gewesen sei und ihm hätte stattgegeben werden müssen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 638/01 -, Umdruck S. 24 m.w.N. zum Streitstand im revisionsrechtlichen Zusammenhang; für das Beschwerdeverfahren vgl. Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., § 28 Rn. 2; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 28 Rn. 4).

    Ob die herrschende Auslegung (C.III.3.a)aa) im Hinblick auf die hiermit verbundenen Gefahren auch dann mit der Verfassung in Einklang stünde, wenn die Gerichte tatsächlich zunehmend in Fällen offensichtlicher Unbegründetheit eines Ablehnungsantrags bewusst in das Verfahren nach § 26 a StPO ausweichen sollten (vgl. Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2004 - 2 StR 496/03 -, StraFo 2004, S. 238), weil der begangene Rechtsverstoß im Revisions- oder Beschwerderechtszug regelmäßig folgenlos bleibt, kann indes offen bleiben (zur systematischen Umgehung des gesetzlichen Ablehnungsverfahrens vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 638/01 -, Umdruck S. 26).

    Jedenfalls bei einer willkürlichen Überschreitung des von § 26 a StPO gesteckten Rahmens hat das Beschwerdegericht die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben und an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen, damit dieses in der Zusammensetzung des § 27 StPO über das Ablehnungsgesuch entscheidet (vgl. - für das Revisionsverfahren - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 638/01 -, Umdruck S. 26 f.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. zu den hierauf bezogenen Anforderungen BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Beschwerdeführer wurde hiermit in den Stand versetzt, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Eine Verletzung des gesetzlichen Richters käme insoweit nur dann in Betracht, wenn es bei der Auslegung der in Betracht kommenden Prozessordnungen und damit der Auslegung einfachen Rechts (hier: vor allem von §§ 116 ff GWB, § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGG) geradezu abwegig oder willkürlich wäre, dass SGe insoweit zur Entscheidung berufen sein könnten oder wenn ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, NVwZ 2005, 1304, 1307 f; BSG, Beschluss vom 2.11.2007 - B 1 KR 72/07 B - juris RdNr 4 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, S. 3410 ff.; Beschluss vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304 ff.; jeweils m.w.N. der Senatsrechtsprechung).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Die Zurückweisung des diese Richter betreffenden Ablehnungsgesuchs (LSG-Beschluss vom 11.1.2006) hat Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt (vgl hierzu BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG NVwZ 2005, 1304, 1307 f).

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN), oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG NVwZ 2005, 1304, 1308).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl BVerfGE 29, 45, 49; 82, 159, 197; 87, 282, 286) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, ist nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BVerfG NVwZ 2005, 1304, 1308).

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