Rechtsprechung
VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 43 EGVtr, Art 48 EGVtr, Art 49 EGVtr, Art 55 EGVtr, Art 12 Abs 1 GG
Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit der Berufsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit von im EU-Ausland konzessionierten privaten Veranstaltern ; Zulässigkeit des Verbots von Wetten durch private Wettunternehmen und die ...
- Wolters Kluwer
- Glücksspiel & Recht
Vermittlung von Sportwetten
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 49; ; EG-Vertrag Art. 55; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; HSOG § 11; ; SpW/LottoG § 1 Abs. 1 S. 1; ; SpW/LottoG § 1 Abs. 5; ; StGB § 248 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsrecht: Untersagung der privaten Vermittlung von Sportwetten - Berufsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Sportwettmonopol, Vermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Leitsatz)
Private Sportwetten in Deutschland sind verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Private Sportwetten in Deutschland sind verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Untersagung der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist rechtmäßig
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.7.2006)
Gericht billigt Schließung von Wettbüros in Hessen // Land setzt Verfassungsurteil ausreichend um
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
- VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Papierfundstellen
- NVwZ 2006, 1435
- DVBl 2006, 1468 (Ls.)
- SpuRt 2006, 212
Wird zitiert von ... (98) Neu Zitiert selbst (18)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06
Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Da das Spw/LottoG zu den Staatslotteriegesetzen in Bayern und Baden-Württemberg hinsichtlich der Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols keine substantiellen Unterschiede aufweist, sind die von dem Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 28. März und 4. Juli 2006 aufgestellten Grundsätze auch bezüglich des staatlichen Wettmonopols in Hessen anzuwenden (für Nordrhein-Westfalen ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 -).Das verbleibende und spätestens bis zum 31. Dezember 2007 zu beseitigende Regelungsdefizit wirkt sich folglich dahingehend aus, dass es bis zur vollständigen normativen und tatsächlichen Anpassung an die in gleicher Weise von nationalem Verfassungsrecht wie von dem Gemeinschaftsrecht gestellten Anforderungen bei der Unzulässigkeit des Eingriffs in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des ausländischen Wettveranstalters verbleibt, dessen Sportwetten durch einen privaten Vermittler in Hessen angeboten werden (vgl. zur Sach- und Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 - anderer Ansicht: Bay.VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457 -, Seite 20, 21 des Urteilsabdrucks; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 1 M 476/05 -, Seite 10 des Abdrucks; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 7 L 701/06 -, wonach bereits die eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung des staatlichen Wettangebots den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an eine kohärente und systematische Einschränkung der Wetttätigkeit genügen).
Allerdings sind die Gerichte der Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, dem Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht einzuräumen, indem sie jede Bestimmung des nationalen Rechts, die selbst gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt oder deren Vollzug dem Gemeinschaftsrecht zuwiderläuft, unangewendet lassen, ohne eine Beseitigung der Bestimmung durch den Gesetzgeber oder in einem verfassungsrechtlichen Verfahren abwarten zu müssen (vgl. grundlegend: EuGH, Urteil vom 9. März 1978 - Rs. 106-77 -, NJW 1978, 1741 , Randnummern 21-24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 -).
Einer vorübergehenden Suspendierung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts, wie sie das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 - unter den genannten Voraussetzungen angenommen hat, bedarf es nach Ansicht des Senats aus den dargelegten Gründen nicht.
Insbesondere die im allgemeinen Gewerberecht vorgesehenen Begrenzungen gewerblicher Tätigkeit genügen den spezifischen Gefährdungen durch das Glücksspiels nicht, weil es keine ausreichenden Instrumente zur Eindämmung der Spielsucht, zur Gewährleistung hinreichenden Verbraucherschutzes im Glücksspielbereich und zur präventiven Bekämpfung der dort drohenden Begleit- und Folgekriminalität bereit hält (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 -).
Zu Lasten dieser Anbieter ist zu berücksichtigen, dass die von ihnen getroffenen Investitionsentscheidungen vor dem Hindergrund einer für alle erkennbar unklaren Rechtslage erfolgt sind und deshalb von vornherein mit dem Risiko behaftet waren, sich nur vorübergehend oder gar nicht amortisieren zu können (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 -).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Das in Hessen durch § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Spw/LottoG normierte staatliche Sportwettenmonopol ist in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG und mit der durch Art. 43 und 49 des EG-Vertrages verbürgten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von im EU-Ausland konzessionierten privaten Veranstaltern von Sportwetten vereinbar (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 1261 ff. bezüglich des bayerischen Staatslotteriegesetzes).Zwar ist das in § 1 Abs. 1, Abs. 5 Spw/LottoG normierte staatliche Sportwettenmonopol - wie sich aus den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 1261 ff. zum bayerischen Staatslotteriegesetz vom 29. April 1999 aufgestellten Grundsätzen ergibt - in seiner jetzigen Ausgestaltung mit der Grundrechtsgewährleistung gemäß Artikel 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar.
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 (a.a.O, S. 1264 [Randnummer 120]) mit Blick auf die Rechtslage und die Verhältnisse in Bayern festgestellt hat, handelt es sich bei der im Widerspruch zur propagierten Zielsetzung des staatlichen Sportwettenmonopols stehenden tatsächlichen Ausrichtung des staatlichen Wettangebots auf eine möglichst breite und effektive Vermarktung der Produkte unter Vernachlässigung eines effektiven und konsequenten Spielerschutzes nicht lediglich um eine unzureichende Umsetzung ausreichender landes- oder bundesrechtlicher Regelungen.
Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Urteil vom 28. März 2006 a.a.O, S. 1266, 1267 [Randnummer 144]) von der Parallelität der Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts zu den vom EuGH zum Gemeinschaftsrecht formulierten Vorgaben aus.
- BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
Sportwettenvermittlung
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
In seinem nachfolgenden, die Rechtslage unter Geltung des Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg betreffenden Beschluss vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - (URL: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060704_1bvr013805.html) hat das Bundesverfassungsgericht die an das Verbot privater Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten während der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2007 zu stellenden Anforderungen dahingehend präzisiert, dass die Rechtmäßigkeit dieser auf § 284 StGB gestützten Verfügungen von dem unverzüglichen Beginn einer konsequenten Ausrichtung des Sportwettenmonopols an der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht abhängig ist.Aus dem Umstand, dass die unerlaubte Vermittlung von Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden darf, ergibt sich unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, Randnummern 17 und 18).
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
An hinreichenden Gründen für die sofortige Durchsetzung der Untersagungsverfügung fehlt es entgegen der Ansicht der Vorinstanz nicht deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, GewArch 2005, 246 ff., die Anordnung der sofortigen Vollziehung des auf die Strafbarkeit der unerlaubten Vermittlung von Sportwetten nach § 284 StGB gestützten Verbots dieser Tätigkeit von dem Nachweis konkreter Gefahren für die Allgemeinheit durch die Fortsetzung der Vermittlung abhängig gemacht hatte. - EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Allerdings sind die Gerichte der Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, dem Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht einzuräumen, indem sie jede Bestimmung des nationalen Rechts, die selbst gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt oder deren Vollzug dem Gemeinschaftsrecht zuwiderläuft, unangewendet lassen, ohne eine Beseitigung der Bestimmung durch den Gesetzgeber oder in einem verfassungsrechtlichen Verfahren abwarten zu müssen (vgl. grundlegend: EuGH, Urteil vom 9. März 1978 - Rs. 106-77 -, NJW 1978, 1741 , Randnummern 21-24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 -). - VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 701/06
Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter bleibt verboten
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Das verbleibende und spätestens bis zum 31. Dezember 2007 zu beseitigende Regelungsdefizit wirkt sich folglich dahingehend aus, dass es bis zur vollständigen normativen und tatsächlichen Anpassung an die in gleicher Weise von nationalem Verfassungsrecht wie von dem Gemeinschaftsrecht gestellten Anforderungen bei der Unzulässigkeit des Eingriffs in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des ausländischen Wettveranstalters verbleibt, dessen Sportwetten durch einen privaten Vermittler in Hessen angeboten werden (vgl. zur Sach- und Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 - anderer Ansicht: Bay.VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457 -, Seite 20, 21 des Urteilsabdrucks; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 1 M 476/05 -, Seite 10 des Abdrucks; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 7 L 701/06 -, wonach bereits die eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung des staatlichen Wettangebots den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an eine kohärente und systematische Einschränkung der Wetttätigkeit genügen). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05
Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Das verbleibende und spätestens bis zum 31. Dezember 2007 zu beseitigende Regelungsdefizit wirkt sich folglich dahingehend aus, dass es bis zur vollständigen normativen und tatsächlichen Anpassung an die in gleicher Weise von nationalem Verfassungsrecht wie von dem Gemeinschaftsrecht gestellten Anforderungen bei der Unzulässigkeit des Eingriffs in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des ausländischen Wettveranstalters verbleibt, dessen Sportwetten durch einen privaten Vermittler in Hessen angeboten werden (vgl. zur Sach- und Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 - anderer Ansicht: Bay.VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457 -, Seite 20, 21 des Urteilsabdrucks; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 1 M 476/05 -, Seite 10 des Abdrucks; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 7 L 701/06 -, wonach bereits die eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung des staatlichen Wettangebots den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an eine kohärente und systematische Einschränkung der Wetttätigkeit genügen). - BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04
Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Zwar hat sich der EuGH noch nicht ausdrücklich dazu geäußert, ob eine Bestimmung des nationalen Rechts, die selbst oder in ihrem Vollzug mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist, vorübergehend angewendet werden darf, um eine schrittweise Anpassung an die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts zu ermöglichen (vgl. BFH, Beschluss vom 14.2. 2006 - VIII B 107/04 -, IStR 2006, 345 [349], zur Vereinbarkeit des § 17 EStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit bei Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften). - BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
Milchpulver
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Zwar ist er durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht einer eigenständigen Prüfung enthoben, ob die Anwendung des § 284 StGB bei (vorübergehend) fortbestehendem staatlichen Sportwettenmonopol gemeinschaftsrechtskonform ist, da zur Entscheidung der Frage, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und ob ihr deshalb die Geltung versagt werden muss, nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern allein die Fachgerichte zuständig sind (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145 [170]). - VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Das verbleibende und spätestens bis zum 31. Dezember 2007 zu beseitigende Regelungsdefizit wirkt sich folglich dahingehend aus, dass es bis zur vollständigen normativen und tatsächlichen Anpassung an die in gleicher Weise von nationalem Verfassungsrecht wie von dem Gemeinschaftsrecht gestellten Anforderungen bei der Unzulässigkeit des Eingriffs in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des ausländischen Wettveranstalters verbleibt, dessen Sportwetten durch einen privaten Vermittler in Hessen angeboten werden (vgl. zur Sach- und Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 - anderer Ansicht: Bay.VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457 -, Seite 20, 21 des Urteilsabdrucks; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 1 M 476/05 -, Seite 10 des Abdrucks; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 7 L 701/06 -, wonach bereits die eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung des staatlichen Wettangebots den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an eine kohärente und systematische Einschränkung der Wetttätigkeit genügen). - EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
'IN.CO.GE. ''90'
- VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04
Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen
- VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06
Sofortige Schließung eines Wettbüros in Wiesbaden vorläufig gestoppt
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman
- VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03
Untersagung von Sportwetten
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
- VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 TM 1626/03
- BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06
Lotto im Internet
Die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts sind auf die Rechtslage in den anderen Bundesländern übertragbar (so bereits ausdrücklich für landesrechtliche Regelungen über Sportwetten und Lotterien in Baden-Württemberg BVerfG, Beschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 f.; in Hessen VGH Kassel NVwZ 2006, 1435, 1436; in Nordrhein-Westfalen OVG Münster EuZW 2006, 603). - BGH, 18.10.2012 - III ZR 197/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
Es kann deshalb auf sich beruhen, ob insoweit die Rechtsauffassung vertretbar war, während der vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007 sei ein an sich materiell europarechtswidriger Regelungszustand aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit (vgl. hierzu EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-409/06 - Winner Wetten, NVwZ 2010, 1419 , Rn. 66 mwN) gemeinschaftsrechtlich hinnehmbar, wie dies in dem Verfahren "Winner Wetten" vor dem Gerichtshof offenbar alle Regierungen, die Erklärungen abgegeben haben, geltend gemacht haben (…vgl. EuGH aaO Rn. 63;… Schlussanträge des Generalanwalts Bot, juris, Rn. 79 ff; siehe ferner VGH Kassel NVwZ 2006, 1435, 1439; OVG Münster NVwZ 2006, 1078, 1080). - BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
Es kann deshalb auf sich beruhen, ob insoweit die Rechtsauffassung vertretbar war, während der vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007 sei ein an sich materiell europarechtswidriger Regelungszustand aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit (vgl. hierzu EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-409/06 - Winner Wetten, NVwZ 2010, 1419 Rn. 66 mwN) gemeinschaftsrechtlich hinnehmbar, wie dies in dem Verfahren "Winner Wetten" vor dem Gerichtshof offenbar alle Regierungen, die Erklärungen abgegeben haben, geltend gemacht haben (…vgl. EuGH aaO Rn. 63;… Schlussanträge des Generalanwalts Bot, juris, Rn. 79 ff; siehe ferner VGH Kassel NVwZ 2006, 1435, 1439; OVG Münster NVwZ 2006, 1078, 1080).
- VGH Bayern, 03.08.2006 - 24 CS 06.1365
Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig
Die vom Antragsteller auf Seite 43 seines Schriftsatzes vom 15. Juni 2006 geäußerten grundsätzlichen Zweifel am Vorliegen einer (objektiv) strafbaren Handlung sind nicht geeignet, hier zu einer anderen Beurteilung zu gelangen, zumal diese Auffassung des Senats mit der Einschätzung anderer Obergerichte übereinstimmt (siehe insbesondere HessVGH vom 25.7.2006 Az. 11 TG 1465/06 oder OVG NRW vom 28.6.2006 Az. 4 B 961/06).(6) Damit bedarf es keiner abschließenden Klärung, ob die jetzige Rechtslage in Bayern selbst bei einem Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben dem sofort vollziehbaren Verbot nicht entgegenstehen würde, weil diese Rechtslage für eine Übergangsfrist hinzunehmen sei (so HessVGH vom 25.7.2006 Az. 11 TG 1465/06 auf Seite 12 ff. oder OVG NRW vom 28.6.2006 Az. 4 B 961/06 bzw. mit einer etwas abweichenden Begründung im Ergebnis ebenso OVG Sachsen-Anhalt vom 4.5.2006 Az. 1 M 476/05).
Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (z.B. BayVGH vom 23.12.2005 Az. 24 C 05.2523 m.w.N.) grundsätzlich davon aus, dass sich das Interesse an der Aufhebung der Untersagung des ausgeübten Gewerbes gemäß Nr. 11. 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (DVBl. 2004, 1525) durch den Jahresbetrag des erzielten und erwarteten Gewinns des untersagten Gewerbes bestimmt, mindestens jedoch mit 15.000 Euro zu bewerten ist (so im Ergebnis auch HessVGH vom 25.7.2006 Az. 11 TG 1465/06).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit …
Zwar besteht weiterhin das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte gesetzliche Regelungsdefizit (…vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.), doch führt dieses allein nicht dazu, dass nach wie vor von einer grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auszugehen wäre (…ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; anders HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, a.a.O.;… OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, a.a.O.).Danach kann dahinstehen, ob, was der Antragsteller bezweifelt, dem Verwaltungsgericht darin zu folgen wäre, dass der Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht in der Übergangszeit ohnehin suspendiert wäre (BA, S. 5 ff.); insbesondere braucht nicht entschieden zu werden, unter welchen Voraussetzungen es das im deutschen wie im europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. Art. 231 Abs. 2 EG) geltende allgemeine Prinzip der Rechtssicherheit geböte, die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem (Gemeinschaftsrechts-) Recht zu beschränken, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 - OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 -).
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
Eine solche Erlaubnis kann nicht kraft Gemeinschaftsrechts auch im Bundesgebiet Geltung beanspruchen (…vgl. bereits Beschl. des Senats vom 17.03.2008, a.a.O.; ebenso BayVGH…, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., Rdnr. 31;… Beschl. vom 10.07.2006, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. vom 17.03.2005, GewArch 2005, 282; HessVGH, Beschl. vom 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 - VG Berlin…, Urt. vom 07.07.2008, a.a.O., Rdnr. 52; anders wohl OLG München, Urt v. 26.09.2006 - 5 St RR 115/05 -). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der …
Zwar besteht weiterhin das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte gesetzliche Regelungsdefizit (…vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.), doch führt dieses allein nicht dazu, dass nach wie vor von einer grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bzw. des freien Dienstleistungsverkehrs auszugehen wäre (…ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; anders HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, - 11 TG 1465/06 - OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, - 4 B 961/06 -).Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen es das im deutschen wie im europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. Art. 231 Abs. 2 EG) geltende allgemeine Prinzip der Rechtssicherheit geböte, die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem (Gemeinschafts)Recht zu beschränken, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, a.a.O.;… OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, a.a.O.).
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 7 G 3182/06
Verfassungs- und Europarechtskonformität des Sportwettenvermittlungsverbots
5 In einem gleich gelagerten Fall, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25.7.2006 (11 TG 1465/06; vgl. ferner Hess. VGH, Beschluss vom 14.09.2006 - 11 TG 1653/06) grundsätzlich ausgeführt:"Die in Nummern 1. und 2. der Verfügung getroffenen Anordnungen finden ihre Rechtsgrundlage in § 11 HSOG.Der Europäische Gerichtshof ( EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Antragsteller in Kenntnis der ungeklärten Rechtslage ohne behördliche Erlaubnis mit seiner Vermittlungstätigkeit begonnen hat und folglich damit rechnen musste, diese Tätigkeit rasch wieder beenden zu müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06, S. 22 f.)Darüber hinaus begegnet nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand weder die unter Nr. 4 enthaltene Zwangsgeldandrohung ernsthaften rechtlichen Bedenken.
Dieser Wert ist mit Rücksicht auf den vorläufigen Charakter des Eilverfahrens auf die Hälfte zu vermindern (HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06).
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2008 - 6 O 605/06
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch einer hessischen …
Die Klägerin behauptet, das ... habe unmittelbar nach Kenntnisnahme des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2006, Az. 11 TG 1465/06 die dort gestellten Auflagen für die Übergangszeit des bestehenden Sportwettenmonopols getroffen.Zwar ist diese Vorschrift wegen Verstoßes gegen Art. 12 I GG verfassungswidrig und wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auch gemeinschaftsrechtswidrig (VGH Kassel, NVwZ 2006, 1435).
Das HessSpw/LottoG weist hinsichtlich der Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols keine substanziellen Unterscheide zu dem Staatslotteriegesetz in Bayern auf (VGH Kassel, NVwZ 2006, 1435, 1436).
Die Klägerin hat hinreichend substantiiert dargelegt, dass sie nach Kenntnisnahme des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2006, Az. 11 TG 1465/06 ausreichende Maßnahmen zur Erfüllung der dort gestellten Auflagen getroffen hat.
- VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06
Untersagung privater Sportwetten in Hessen
Die private Vermittlung von Sportwetten durch nicht vom Lande Hessen zugelassene Annahmestellen kann weiterhin ordnungsrechtlich unterbunden werden (Fortführung der Rechtsprechung des 11. Senats, der Beschlüsse vom 25. Juli 2006 - 11 TG 1465/06 - und vom 14. September 2006 - 11 TG 1653/06 -).Dazu hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 25. Juli 2006 - 11 TG 1465/06 - und vom 14. September 2006 - 11 TG 1653/06 -, die vergleichbare Fälle der Untersagung von privaten Vermittlungen von Sportwetten betrafen, nachfolgende Feststellungen getroffen, die unter Einbeziehung der unten dargelegten Ergänzungen auch hier zu Grunde zu legen sind.
Nach den Darlegungen der Beteiligten auch unter Bezug auf allgemein zugängliche Medienberichte und den von dem Verwaltungsgericht und den Beteiligten in Bezug genommenen Entscheidungen des Senats, insbesondere den Beschlüssen vom 25. Juli 2006 ( - 11 TG 1465/06 - ) und vom 14. September 2006 ( - 11 TG 1653/06 - ), geht der Senat davon aus, dass nach Ergehen der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 von der Lotterie - Treuhandgesellschaft mbH Hessen umgehend Maßnahmen geplant und umgesetzt worden sind, um das vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Defizit bei dem Vollzug des geltenden staatlichen Sportwettenmonopols zu beseitigen.
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07
Untersagung von Sportwetten
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
- OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06
Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR; …
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06
Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …
- OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 6 S 2020/06
Werbeverbot für private Sportwetten
- OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06
Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor …
- VG Frankfurt/Main, 20.06.2007 - 7 G 1100/07
Eilrechtsschutz gegen die Untersagung von EU-Sportwetten
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - 1 S 115.06
Vermittlung von Sportwetten
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2006 - 6 S 1765/06
Rechtmäßige Untersagung der Vermittlung von Oddsetwetten an Anbieter, die nicht …
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
Untersagung von Sportwetten
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2657/09
Untersagung von Sportwetten
- VG Frankfurt/Main, 14.03.2008 - 7 G 4407/07
- VG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 7 L 2815/08
Untersagung von Sportwetten
- VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegene Zweifel am …
- VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
Rechtsschutz gegen staatliches Glücksspielmonopol
- VGH Bayern, 29.03.2007 - 24 CS 07.384
Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch Private im Freistaat Bayern - …
- VG Frankfurt/Main, 19.02.2008 - 7 G 4290/07
Erhebliche Zweifel an der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen zum …
- VG Stuttgart, 06.11.2006 - 18 K 3417/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten
- OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06
Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich
- OVG Sachsen, 12.07.2007 - 3 BS 223/06
Vermittlung von Sportwetten ohne Genehmigung kann untersagt werden
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2007 - 6 S 2964/06
Darlegungsanforderungen bei der Beschwerdebegründung
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06
Untersagung des Betriebs von Annahmestellen für Sportwetten ohne Erlaubnis …
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06
Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten …
- VGH Bayern, 02.10.2007 - 24 CS 07.1986
Sportwetten; Sofortvollzug; "Placanica"-Entscheidung des EuGH; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - 1 S 107.06
Sofortige Entfernung eines in einer Gaststätte ohne Erlaubnis deutscher Behörden …
- KG, 04.06.2019 - 9 U 60/17
Staatshaftungsanspruch: Erforderlichkeit eines qualifizierten Verstoßes gegen …
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - 1 S 89.06
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten; Notwendigkeit …
- OVG Hamburg, 09.10.2006 - 1 Bs 204/06
Vermittlungen von privaten Sportwetten können vorläufig verboten werden
- OVG Hamburg, 25.09.2006 - 1 Bs 206/06
Private Sportwetten sind verboten
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06
Lotterierecht; Vermittlung von Sportwetten; Berufsfreiheit; …
- VGH Bayern, 22.11.2006 - 24 CS 06.2501
keine Aufhebung und Zurückverweisung im Eilverfahren, Werbung für unerlaubte …
- VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 4 K 06.02529
Beihilfe zur Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels nach § 284 Strafgesetzbuch …
- VG Freiburg, 10.01.2007 - 1 K 2123/06
Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung bezüglich Sportwettenvermittlung bzw. …
- VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06
Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig
- VG Düsseldorf, 06.11.2007 - 3 K 162/07
Grenzüberschreitende Vermittlung von Oddset-Sportwetten für einen im EU-Ausland …
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 3 K 2865/07
- OLG Frankfurt, 30.09.2008 - 1 Ws 152/07
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche …
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 2885/07
Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen
- LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08
Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …
- OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche …
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 3148/07
Untersagung der Annahme und Vermittlung von privaten Sportwetten
- VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 G 1896/06
Einstufung eines Angebots von Sportwetten durch die bwin International Ltd. als …
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4669/06
Aussetzung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts bei der Untersagung …
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4832/06
- OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Rechtmäßigkeit einer sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung; …
- VG Aachen, 13.11.2019 - 6 L 836/19
Tötung von 500 Rindern wegen Rinderherpes rechtmäßig
- VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 513.07
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Untersagung …
- LG Mönchengladbach, 04.12.2007 - 3 O 211/07
Schadensersatz wegen Schließung eine Wettannahmestelle
- VGH Bayern, 13.09.2007 - 24 CS 07.82
Gewerbe- und Berufsrecht: Sportwetten // Veranstaltung und Vermittlung von …
- VG Aachen, 09.05.2007 - 3 L 160/07
Besondere vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Voraussetzungen für die …
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 1745/05
Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen
- VG Düsseldorf, 25.06.2008 - 3 L 354/08
- VGH Bayern, 13.06.2007 - 24 CS 07.802
Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten - Sofortvollzug - Vereinbarkeit mit …
- OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
- VG Köln, 14.08.2006 - 6 L 957/06
Ersetzung einer Individualverfügung durch eine Allgemeinverfügung; Einordnung …
- VG Aachen, 13.11.2019 - 6 L 957/19
Tötung von 500 Rindern wegen Rinderherpes rechtmäßig
- VG Düsseldorf, 03.07.2008 - 3 L 2207/07
- LG Wiesbaden, 28.03.2007 - 11 O 56/06
- VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
- VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
- VG Mainz, 11.12.2006 - 6 L 897/06
Kein Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung gegen private …
- VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
Verbot privater Sportwetten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt
- VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 213/06
Zum Verbot, Sportwetten für in Niedersachsen nicht konzessionierte Veranstalter …
- VG Karlsruhe, 17.12.2007 - 3 K 2901/06
Sportwetten; rechtswidrige Untersagungsverfügung
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4545/05
Ordnungsbehördliches Einschreiten gegen die Vermittlung von nicht genehmigten …
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4766/06
Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bei Vermittlung von Sportwetten ohne die dafür …
- VG Wiesbaden, 28.08.2007 - 5 E 953/06
Vermittlung von Sportwetten in Hessen an einen in Österreich lizensierten …
- VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05
Sportwetten; Spielsucht; Übergangsrecht
- VG Wiesbaden, 20.03.2007 - 5 E 1329/06
Derzeit keine Genehmigung für ausländische Wettanbieter mit Lizenz eines anderen …
- VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
Staatliche Sportwetten; Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an …
- VG Aachen, 21.09.2006 - 3 L 482/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine durch Ordnungsverfügung angeordnete …
- VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Vereinbarkeit des Verbots privater Vermittlung von Sportwetten mit der …
- VG Darmstadt, 17.08.2007 - 3 G 846/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 1 S 109.06
- VG Gießen, 13.10.2006 - 10 G 2168/06
Vermittlung von privaten Sportwetten erlaubt
- VG Gießen, 13.10.2006 - 10 G 2211/06
Eilanträge gegen die Schließung von Wettbüros teilweise erfolgreich
- VG Gießen, 13.10.2006 - 10 G 2181/06
Eilanträge gegen die Schließung von Wettbüros teilweise erfolgreich
- VG Aachen, 09.10.2006 - 3 L 551/06
Rechtmäßigkeit einer durch Ordnungsverfügung angeordneten Untersagung der …
- VG Weimar, 07.08.2006 - 8 E 806/06
- VG Weimar, 31.07.2006 - 8 E 718/06
Gewerbeordnung; Erfolgloses Eilverfahren gegen Untersagung der Veranstaltung, …