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   VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05   

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VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05 (https://dejure.org/2005,670)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.06.2005 - 12 A 8/05 (https://dejure.org/2005,670)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 (https://dejure.org/2005,670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 Abs 3 EWGRL 43/92, Art 6 Abs 4 EWGRL 43/92, § 9 Abs 1 S 1 LuftVG
    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von Bannwald

  • nomos.de PDF, S. 46 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    A-380-Wartungshalle Flughafen Frankfurt/M.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der A 380-Werft am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main unter dem Aspekt der Einwirkung auf das Vogelschutzgebiet "Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf"; Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ...

  • Judicialis

    HForstG vom 10.09.2002 § 22; ; HENatG vom 16.04.1996 § 20d; ; HLPG vom 06.09.2002 § 12; ; LuftVG vom 27.03.1999 § 9; ; Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 - FFH-RL - Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht;Planfeststellung für die A 380-Wartungshalle am Flughafen Frankfurt/M. - Bannwald, Ffh-Gebiet, Gebietsabgrenzung, Gemeldetes Ffh-Gebiet, Potenzielles Ffh-Gebiet, Regionalplan, Vogelschutzgebiet, Zielabweichungszulassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Eingriffen in potenzielle FFH-Gebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • 123recht.net (Pressebericht, 28.6.2005)

    Grünes Licht für A380-Wartungshalle in Frankfurt // Gericht stellt öffentliche Interessen über Naturschutz

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    A-380-Wartungshalle Flughafen Frankfurt/M.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 58 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 230
  • NVwZ 2006, 856 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1395 (Ls.)
  • BauR 2006, 151 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (57)

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der bedarfsgerechte Bau und Ausbau von Verkehrsflughäfen im öffentlichen Interesse liegt, weil diese dem Bedarf des allgemeinen Verkehrs i. S. d. § 6 Abs. 3 LuftVG und des § 38 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dienen (BVerwG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris Rz. 26; Urteil vom 11.07.2001, a.a.O., S. 375; Urteil vom 07.07.1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110, 119 f.).

    Wenn der Betreiber eine private Gesellschaft ist, so kann sich das öffentliche Interesse an dem Bau oder der Erweiterung weitgehend mit den unternehmerischen Belangen des Betreibers decken (BVerwG, Urteil vom 20.04.2005, a.a.O., Rz. 27).

    Denn innerhalb des luftverkehrsrechtlichen Systems, das die Erfüllung einer im Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgabe und Funktion an im Wettbewerb stehende Privatrechtssubjekte überantwortet, versteht es sich, dass den Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Verkehrsbedarf nach unternehmerischen Gesichtspunkten und in Anpassung an die Bedingungen des jeweiligen Marktgeschehens zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 C 18.03 -, juris Rz. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2004 - 20 D 134/00 AK, S. 60 des amtlichen Umdrucks).

    Dabei nimmt der Senat Bedacht darauf, dass es die Aufgabe der Planfeststellungsbehörde ist, den erforderlichen Bedarf prognostisch zu bestimmen und das Gericht nur zu prüfen hat, ob die Prognose mit den zu ihrer Zeit verfügbaren Erkenntnismitteln unter Beachtung der für sie erheblichen Umständen sachgerecht erarbeitet worden ist (BVerwG, Urteile vom 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris Rz. 33; und vom 05.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214).

    Solange weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine verbindliche verkehrspolitische Gesamtkonzeption für den Ausbau von Flughäfen einschließlich der Wartungseinrichtungen existiert und deshalb die Anbieter von Flughafenleistungen in einem globalen Wettbewerb stehen, kann es ihnen nicht verwehrt werden, sich für einen prognostizierten allgemeinen Anstieg der Nachfrage zu rüsten (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005 - 4 C 18.03 -, juris Rz. 27).

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss v. 24.02.2004 - 4 B 101.03 -, juris S. 3; BVerwG, Urteil v. 14.11.2002 - 4 A 15.02 -, NuR 2003, 360), der sich der Senat anschließt, unterliegt die Identifizierung eines Vogelschutzgebiets nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts hat das IBA-Verzeichnis keinen Rechtsnormcharakter, kann aber für die Gebietsauswahl ein bedeutsames Erkenntnismittel darstellen, das bei der nach Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 3 VS-RL gebotenen Eignungsbeurteilung als gewichtiges Indiz eine maßgebliche Rolle spielt (EuGH, Urteil v. 07.12.2000, - C - 374/98, Rz. 25; BVerwG, Beschluss v. 24.02.2004, - 4 B 101.03 -, juris S. 4).

    Auch § 9 Abs. 2 LuftVG und § 6a HENatG sehen die Anordnung von Schutzauflagen und Ausgleichsmaßnahmen für die zugelassenen, aber nicht für solche Eingriffe vor, die möglicherweise später aufgrund einer noch zu treffenden weiteren Zulassungsentscheidung hinzu treten (vgl. BVerwG, Beschluss v. 24.02.2004 - 4 B 101.03 -, juris, S. 2 f.; sowie - zum Eingriffsbegriff in Bezug auf künftige Entwicklungen: BVerwG, Urteil v. 16.12.2004, - 4 A 11.04 -, UPR 2005, 196, 197).

    Eine weitergehende Berücksichtigung der Auswirkungen künftiger Planungen würde bei Berührung eines FFH-Gebietes eine abgestufte Planung (z.B. auch bei der Ausweisung von Baugebieten) vollständig vereiteln (vgl. BVerwG, Beschluss v. 24.02.2004, a.a.O. S. 3); das aber wäre mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 27.01.2000, - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302, 310 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Eine weitergehende Berücksichtigung der Auswirkungen künftiger Planungen würde bei Berührung eines FFH-Gebietes eine abgestufte Planung (z.B. auch bei der Ausweisung von Baugebieten) vollständig vereiteln (vgl. BVerwG, Beschluss v. 24.02.2004, a.a.O. S. 3); das aber wäre mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 27.01.2000, - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302, 310 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH).

    Eine unausweichliche Notwendigkeit setzt auch der Begriff des zwingenden Grundes nicht voraus (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302, 314 f.).

    Maßstab ist dabei letztlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei sich die Unverhältnismäßigkeit einer Variante auch aus einer wirtschaftlichen Belastung ergeben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302, 309 f.).

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Dieser Plan ist zwar durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (4 N 406/04) für nichtig erklärt worden.

    Vielmehr wird durch die Genehmigung lediglich die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde zu einem bereits aufgestellten Raumordnungsplan erteilt und ein Raumordnungsplan kann in Hessen gegebenenfalls auch ohne Genehmigung der Landesregierung in Kraft treten (§ 11 Abs. 2 HLPG, siehe auch Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 -).

    Dieses Verständnis ergibt sich auch daraus, dass nach dem Hessischen Landesrecht die Landesregierung den Regionalplan inhaltlich nicht verändern darf, sondern darauf beschränkt ist, ihn zu genehmigen oder den Plan an die Regionalversammlung zurückzugeben (siehe § 11 Abs. 1, 2 und 4 HLPG; Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 - S. 22 Beschlussabdruck).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteile v. 19.05.1998 - 4 C 11.96 -, Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 138 - B 15 Regensburg - und 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1, 18 f. - A 20, Südumfahrung Lübeck - Urteil v. 31.01.2002 - 4 A 15.01 -, NVwZ 2002, 1103, 1105 - A 20, Wakenitzquerung; Urteil v. 14.11.2002 - 4 A 15.02 -, BVerwGE 117, 149, 153 f. - B 173; Urteil v. 15.01.2004 - 4 A 11.02 -, A 73, Lichtenfels -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss v. 24.02.2004 - 4 B 101.03 -, juris S. 3; BVerwG, Urteil v. 14.11.2002 - 4 A 15.02 -, NuR 2003, 360), der sich der Senat anschließt, unterliegt die Identifizierung eines Vogelschutzgebiets nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte.

    Dabei legt der Senat zugrunde, dass sich die richterliche Kontrolldichte, die auch die Netzbildung umfasst, in dem Maße verringert, in dem sich die Gebietsvorschläge eines Landes zu einem kohärenten Netz verdichten (BVerwG, Urteil v. 14.11.2002 - 4 A 15.02 -, BVerwGE 117, 149 ff.).

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Für Gebiete, die von den nationalen Stellen an die Kommission gemeldet, die aber noch nicht in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie aufgenommen worden sind, gilt auch nach dem Urteil des EuGH vom 13.01.2005 (C-117/03 - Timavo-Mündung bei Monfalcone -) kein striktes Verschlechterungsverbot in dem Sinne, dass Projekte, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele führen können, generell unzulässig sind und auch nicht im Wege einer Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie zugelassen werden können.

    Der Planfeststellungsbeschluss vom 26. November 2004 ist unter Berücksichtigung der bereits erörterten Auflagen sowie der Kohärenz- und sonstigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen geeignet, die ökologische Bedeutung des Gebiets auf nationaler Ebene (im Sinne des Urteils des EuGH vom 13.01.2005, a.a.O., juris Rz. 30) zu wahren.

    Jedenfalls gewährleistet der Planfeststellungsbeschluss unter Berücksichtigung der Regelung des Kohärenzausgleichs einen "angemessenen Schutz" des gemeldeten FFH-Gebiets (im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, Urteil v. 13.01.2005 - C-117/03 - juris Rz. 27), indem er das Projekt nur aus den genannten gewichtigen Gründen und nur mit den beschriebenen Auflagen zugelassen hat.

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 9/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Mit weiterem, beim Verwaltungsgerichtshof am 3. Januar 2005 eingegangenem Schriftsatz hat er vorläufigen Rechtsschutz begehrt (Az.: 12 Q 9/05).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die von ihnen in diesem Verfahren und im Eilverfahren 12 Q 9/05 eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen und den Inhalt der zum Verfahren beigezogenen Behördenakten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (93 Ordner) und des Regierungspräsidiums Darmstadt (7 Hefter) Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    So hat auch der Kläger mit seinem Schriftsatz vom 31. Dezember 2004 in dem Eilverfahren 12 Q 9/05 als Anlage 9 (Bl. 317 der Akte 12 Q 9/05) einen Plan der Beigeladenen vom 23. September 2004 vorgelegt, in dem das geplante Terminal 3 in Einzelheiten dargestellt ist.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Kläger die angesprochenen Unterlagen eingesehen und hierzu ausführlich Stellung genommen mit der Folge, dass ein eventueller Anhörungsmangel nach § 10 Abs. 8 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3355), - LuftVG - i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 4. März 1999 (GVBl. I S. 222) - HVwVfG - geheilt worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2004 - 9 A 11.03 - juris Rz. 53, das allerdings eine Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 5 HVwVfG favorisiert).

    Auch wenn dem Kläger die oben zitierten Unterlagen im Planfeststellungsverfahren zur Einsicht und Stellungnahme hätten überlassen werden müssen, läge hierin kein weitgehender Ausfall der Beteiligung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 09.06.2004, a.a.O., Rz. 54).

    Es ist auszuschließen, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 26. November 2004 im Falle einer rechtzeitigen Anhörung des Klägers zu diesen Unterlagen in wesentlicher Hinsicht anders ausgefallen wäre, wie später im Einzelnen ausgeführt werden wird (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 09.06.2004, a.a.O., Rz. 48 ff.).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Diese Bestimmung setzt auch der luftverkehrsrechtlichen Fachplanung strikte rechtliche Schranken, die im Wege der fachplanerischen Abwägung nicht überwunden werden können (vgl. zur straßenrechtlichen Fachplanung: BVerwG, Urteil v. 01.04.2004 - 4 C 2.03 -, ZUR 2004, 289, 291).

    Diese Verordnung erfüllt die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Erklärung zu einem besonderen Schutzgebiet im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - und stellt eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung mit Außenwirkung dar mit der weiteren Folge, dass das Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 VS-RL durch das nach Art. 6 FFH-RL abgelöst wird (vgl. EuGH, Urteil v. 06.03.2003 - C - 240/00; Urteil v. 07.12.2000 - C - 374/98; BVerwG, Urteil v. 01.04.2004 - a.a.O., S. 291).

    Der rechtliche Schutzstatus der besonderen Schutzgebiete muss geeignet sein, das Überleben und die Vermehrung der geschützten Vogelarten sicherzustellen und die notwendigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Erhaltungsziele zu gewährleisten (BVerwG, Urteil v. 01.04.2004 - a.a.O., S. 291).

  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
    Bei der Vorschrift des § 18 HLPG handelt es sich ebenso wie bei § 1 Satz 3 Nr. 12 der Raumordnungsverordnung (ROV) - vom 13. Dezember 1990, BGBl. I S. 2766 - die für planfeststellungspflichtige Änderungen eines Flugplatzes im Regelfall die vorherige Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vorsieht, um eine Sollvorschrift. Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist diese Vorschrift dahin auszulegen, dass sie die Behörde ermächtigt, im Einzelfall auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu verzichten (BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143, 144 zu § 1 RoV).

    Unabhängig davon findet eine inzidente rechtliche Überprüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens in einer Entscheidung zu einem Planfeststellungsbeschluss nicht statt (BVerwG, Urteil v. 15.09.1995, a.a.O., S. 144).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3634/04

    Eilanträge gegen Abweichungszulassung zum Bau der A 380-Werft zurückgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04

    Planfeststellung - Neubau einer Straßenbahn

  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 11.07.1991 - 4 B 120.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 12.06.2003 - 4 B 37.03

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01

    Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baugenehmigung zur

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95

    Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 35/03

    Bebauungsplan: Sicherung durch Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01

    Straßenplanung: Verbindung zu anderen Straßenbauvorhaben - Planungsbeginn -

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

  • BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 123.93

    Wasserrecht - Bescheidungsinteresse - Naßauskiesung - Schlechterdings nicht

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • VGH Hessen, 25.11.2004 - 12 A 1496/04

    Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung im Rahmen eines Austauschvertrages;

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
  • EuGH, 06.03.2003 - C-240/00

    Kommission / Finnland

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

    Der gegenteiligen Auffassung des Antragstellers, die zur Folge hätte, dass für dieses Gebiet das gegenüber § 34 HENatG strengere Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 V-RL (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 -, 4 C 2.03 -, ZUR 2004, 289, 291; Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 36) gelten würde, vermag der Senat nicht zu folgen.

    Diese Verordnung erfüllt die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Erklärung zu einem besonderen Schutzgebiet im Sinne von Art. 7 FFH-RL und stellt eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung mit Außenwirkung dar mit der weiteren Folge, dass das Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 V-RL durch das Schutzregime nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL abgelöst wird (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. März 2003 - C-240/00 - Urteil vom 7. Dezember 2000 - C-374/98 - BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, ZUR 2004, 289, 291; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, Rdnr. 38 ff.).

    Was den Hinweis der Staatlichen Vogelschutzwarte betrifft, der Kelsterbacher Wald sei in der als Referenz zur offiziellen Gebietsmeldung des Mitgliedstaates erstellten Liste der "Important Bird Area" (IBA) nicht aufgeführt und die dortige Abgrenzung des IBA-Gebiets HE 038 "Mönchbruch von Mörfelden und Groß-Gerau und Heidelandschaften Erweiterungen" umfasse nicht den Kelsterbacher Wald und bleibe weit hinter dem Flächenumfang des ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiets "Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Rüsselsheim" zurück, so hat der Senat hierzu bereits früher ausgeführt, dass das IBA-Verzeichnis nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts für die Gebietsauswahl zwar ein sehr bedeutsames Erkenntnismittel darstellen kann, das bei der nach Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 3 V-RL gebotenen Eignungsbeurteilung als gewichtiges Indiz eine maßgebliche Rolle spielt, dass diese Indizwirkung aber durch konkrete avifaunistische Erhebungen relativiert werden kann (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 56).

    Abgesehen davon ist es unbedenklich, dass die Planfeststellungsbehörde ihrer Beeinträchtigungsprognose nicht vorrangig zugrunde legt, in welchem Umfang die derzeitige Population des Hirschkäfers und deren Habitate beschädigt werden, sondern auf den Verlust an grundsätzlich geeigneter Habitatfläche abgestellt hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 99).

    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass es ohne Weiteres nachvollziehbar ist, dass durch die Art und Ausrichtung der Beleuchtungskörper Beeinträchtigungen durch Lichteinwirkungen reduziert werden können (vgl. Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 104; vgl. auch Baader-Bosch, Anlage 6 zur Klageerwiderung der Beigeladenen vom 26. Juni 2007, S. 10 f.).

    Das nach der Rodung des Waldes für die Errichtung der A 380-Werft durchgeführte Monitoring belegt, dass die vor Errichtung der Wartungshalle geäußerte Befürchtung, die Kolonie Hesselschneise werde eine Depression erleiden (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 107), nicht eingetreten ist.

    Innerhalb des luftverkehrsrechtlichen Systems, das die Erfüllung einer im Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgabe und Funktion an im Wettbewerb stehende Privatrechtssubjekte überantwortet, versteht es sich, dass den Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Verkehrsbedarf nach unternehmerischen Gesichtspunkten und in Anpassung an die Bedingungen des jeweiligen Marktgeschehens zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 13).

    Unabhängig davon ist dieser und ähnlichen Forderungen nach Verwirklichung einer höchstens noch knapp ausreichenden Lösung entgegenzuhalten, dass die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Ausbaus es dem Vorhabensträger erlauben, zukunftsgerichtet zu planen und er nicht darauf verwiesen ist, sich in allen Einzelpunkten auf eine Minimallösung oder Notlösung zu beschränken (siehe so bereits Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 50).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der notwendige Ausgleich als Rechtsfolge oder als Ausnahmevoraussetzung zu qualifizieren ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 159).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 170 f.) ist die Planfeststellungsbehörde berechtigt, solche forstrechtlichen Entscheidungen im Planfeststellungsbeschluss zu treffen.

    Die Entscheidung über die Aufhebung des Bannwaldes wird von der Konzentrationswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erfasst, was zur Folge hat, dass die Zuständigkeit für die forstrechtlichen Entscheidungen auf die Planfeststellungsbehörde übergeht und dass sich die Erfordernisse für das Verfahren und die Form der Entscheidungen aus den Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren und die Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses ergeben (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Hierzu hat der Senat aber bereits in seiner Entscheidung zur A 380-Werft ausgeführt, dass ein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage nicht geschützt ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 175).

    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, lässt sich § 22 Abs. 5 HForstG kein Erfordernis entnehmen, dass Ersatzaufforstungsmaßnahmen unmittelbar im Anschluss an das betroffene Wald- oder Bannwaldgebiet erfolgen müssen (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 180).

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

    Der gegenteiligen Auffassung des Klägers, die zur Folge hätte, dass für dieses Gebiet das gegenüber § 34 HENatG strengere Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 V-RL (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 -, 4 C 2.03 -, ZUR 2004, 289, 291; Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 36) gelten würde, vermag der Senat nicht zu folgen.

    Diese Verordnung erfüllt die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Erklärung zu einem besonderen Schutzgebiet im Sinne von Art. 7 FFH-RL und stellt eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung mit Außenwirkung dar mit der weiteren Folge, dass das Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 V-RL durch das Schutzregime nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL abgelöst wird (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. März 2003 - C-240/00 - Urteil vom 7. Dezember 2000 - C-374/98 - BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, ZUR 2004, 289, 291; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 38 ff.).

    Der Senat hat indes bereits früher entschieden, dass das IBA-Verzeichnis nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts für die Gebietsauswahl zwar ein sehr bedeutsames Erkenntnismittel darstellen kann, das bei der nach Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 3 V-RL gebotenen Eignungsbeurteilung als gewichtiges Indiz eine maßgebliche Rolle spielt, dass diese Indizwirkung aber durch konkrete avifaunistische Erhebungen relativiert oder widerlegt werden kann (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 56).

    Innerhalb des luftverkehrsrechtlichen Systems, das die Erfüllung einer im Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgabe und Funktion an im Wettbewerb stehende Privatrechtssubjekte überantwortet, versteht es sich, dass den Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Verkehrsbedarf nach unternehmerischen Gesichtspunkten und in Anpassung an die Bedingungen des jeweiligen Marktgeschehens zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 13).

    Unabhängig davon ist dieser und ähnlichen Forderungen nach Verwirklichung einer höchstens noch knapp ausreichenden Lösung entgegenzuhalten, dass die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Ausbaus es dem Vorhabensträger erlauben, zukunftsgerichtet zu planen und er nicht darauf verwiesen ist, sich in allen Einzelpunkten auf eine Minimallösung oder Notlösung zu beschränken (siehe so bereits Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 50).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der notwendige Ausgleich als Rechtsfolge oder als Ausnahmevoraussetzung zu qualifizieren ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 159).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 170 f.) ist die Planfeststellungsbehörde berechtigt, solche forstrechtlichen Entscheidungen im Planfeststellungsbeschluss zu treffen.

    Die Entscheidung über die Aufhebung des Bannwaldes wird von der Konzentrationswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erfasst, was zur Folge hat, dass die Zuständigkeit für die forstrechtlichen Entscheidungen auf die Planfeststellungsbehörde übergeht und dass sich die Erfordernisse für das Verfahren und die Form der Entscheidungen aus den Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren und die Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses ergeben (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Hierzu hat der Senat aber bereits in seiner Entscheidung zur A 380-Werft ausgeführt, dass ein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage nicht geschützt ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 175).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, lässt sich § 22 Abs. 5 HForstG kein Erfordernis entnehmen, dass Ersatzaufforstungsmaßnahmen unmittelbar im Anschluss an das betroffene Wald- oder Bannwaldgebiet erfolgen müssen (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rdnr. 180).

    Unabhängig von alledem führen die beanstandeten Abweichungen von Festsetzungen im RPS 2000 auch deshalb nicht zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, weil die Planfeststellungsbehörde - wenn auch nicht ausdrücklich - insoweit eine wirksame landesplanerische Abweichungsentscheidung nach § 12 Abs. 3 HLPG getroffen hat (vgl. dazu im Einzelnen das dem Kläger bekannte Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -).

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Innerhalb des luftverkehrsrechtlichen Systems, das die Erfüllung einer im Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgabe und Funktion an im Wettbewerb stehende Privatrechtssubjekte überantwortet, versteht es sich, dass den Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Verkehrsbedarf nach unternehmerischen Gesichtspunkten und in Anpassung an die Bedingungen des jeweiligen Marktgeschehens zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, juris, Rn. 13).

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Unabhängig davon ist dieser und ähnlichen Forderungen nach Verwirklichung einer höchstens noch knapp ausreichenden Lösung entgegenzuhalten, dass die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Ausbaus es der Beigeladenen erlauben, zukunftsgerichtet zu planen und sie nicht darauf verwiesen ist, sich in allen Einzelpunkten auf eine Minimallösung oder Notlösung zu beschränken (siehe so bereits Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 50).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07

    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung

    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HLPG gilt dies auch, wenn - wie hier - die Planfeststellung auf Antrag einer juristischen Person des Privatrechts erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG, § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 07. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Eine ausdrücklich als solche formulierte Abweichungsentscheidung ist nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 3.95 -, NuR 1998, 251, 253, zur "inzident" erteilten Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Verbot; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 83, zur regionalplanerischen Abweichungsentscheidung).

    Die inzident getroffene Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erfolgen (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a. a. O., S. 83) und entspricht den materiellen Maßstäben des § 12 Abs. 3 HLPG.

    Bei der Festlegung in Ziffer 3.8.3 erster Absatz handelt es sich ungeachtet der Formulierung, dass die als "Waldbereich Bestand" dargestellten Flächen aus regionalplanerischer Sicht auf Dauer bewaldet bleiben sollen, um eine abschließend abgewogene und damit verbindliche Vorgabe im Sinne von § 3 Nr. 2 HLPG (vgl. so bereits für die entsprechende Formulierung im Regionalplan Südhessen 2000: Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 81 -, juris; siehe ferner zum Zielcharakter von Sollens-Festlegungen Hendler, UPR 2003, 256, 260).

    Materiell handelt es sich bei der Feststellung der Notwendigkeit eines Ausbaus und dem hieraus folgenden Planungsauftrag jedoch nicht um ein Ziel der Raumordnung im Sinne der §§ 3 Nr. 2 ROG, 3 Nr. 2 HLPG (zur Pflicht der Gerichte zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziele der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt, siehe BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HLPG gilt dies auch, wenn - wie hier - die Planfeststellung auf Antrag einer juristischen Person des Privatrechts erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG, § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG ), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt ( BVerwG, Beschluss vom 07. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Eine ausdrücklich als solche formulierte Abweichungsentscheidung ist nicht erforderlich ( BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 3.95 -, NuR 1998, 251, 253 [BVerwG 18.06.1997 - 4 C 3/95] , zur "inzident" erteilten Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Verbot; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 83, zur regionalplanerischen Abweichungsentscheidung).

    Die inzident getroffene Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erfolgen (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O., S. 83) und entspricht den materiellen Maßstäben des § 12 Abs. 3 HLPG.

    Bei der Festlegung in Ziffer 3.8.3 erster Absatz handelt es sich ungeachtet der Formulierung, dass die als "Waldbereich Bestand" dargestellten Flächen aus regionalplanerischer Sicht auf Dauer bewaldet bleiben sollen, um eine abschließend abgewogene und damit verbindliche Vorgabe im Sinne von § 3 Nr. 2 HLPG (vgl. so bereits für die entsprechende Formulierung im Regionalplan Südhessen 2000: Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 81 -, juris; siehe ferner zum Zielcharakter von Sollens-Festlegungen Hendler, UPR 2003, 256, 260).

    Materiell handelt es sich bei der Feststellung der Notwendigkeit eines Ausbaus und dem hieraus folgenden Planungsauftrag jedoch nicht um ein Ziel der Raumordnung im Sinne der §§ 3 Nr. 2 ROG , 3 Nr. 2 HLPG (zur Pflicht der Gerichte zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziele der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt, siehe BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870 [BVerwG 07.03.2002 - 4 BN 60/01] ; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1940/07

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HLPG gilt dies auch, wenn - wie hier - die Planfeststellung auf Antrag einer juristischen Person des Privatrechts erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG, § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG ), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt ( BVerwG, Beschluss vom 07. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Eine ausdrücklich als solche formulierte Abweichungsentscheidung ist nicht erforderlich ( BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 3.95 -, NuR 1998, 251, 253 [BVerwG 18.06.1997 - 4 C 3/95] , zur "inzident" erteilten Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Verbot; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 83, zur regionalplanerischen Abweichungsentscheidung).

    Die inzident getroffene Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erfolgen (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O., S. 83) und entspricht den materiellen Maßstäben des § 12 Abs. 3 HLPG.

    Bei der Festlegung in Ziffer 3.8.3 erster Absatz handelt es sich ungeachtet der Formulierung, dass die als "Waldbereich Bestand" dargestellten Flächen aus regionalplanerischer Sicht auf Dauer bewaldet bleiben sollen, um eine abschließend abgewogene und damit verbindliche Vorgabe im Sinne von § 3 Nr. 2 HLPG (vgl. so bereits für die entsprechende Formulierung im Regionalplan Südhessen 2000: Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 81 -, juris; siehe ferner zum Zielcharakter von Sollens-Festlegungen Hendler, UPR 2003, 256, 260).

    Materiell handelt es sich bei der Feststellung der Notwendigkeit eines Ausbaus und dem hieraus folgenden Planungsauftrag jedoch nicht um ein Ziel der Raumordnung im Sinne der §§ 3 Nr. 2 ROG , 3 Nr. 2 HLPG (zur Pflicht der Gerichte zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziele der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt, siehe BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870 [BVerwG 07.03.2002 - 4 BN 60/01] ; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2123/07
    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HLPG gilt dies auch, wenn - wie hier - die Planfeststellung auf Antrag einer juristischen Person des Privatrechts erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG, § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG ), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt ( BVerwG, Beschluss vom 07. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Eine ausdrücklich als solche formulierte Abweichungsentscheidung ist nicht erforderlich ( BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 3.95 -, NuR 1998, 251, 253 [BVerwG 18.06.1997 - 4 C 3/95] , zur "inzident" erteilten Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Verbot; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 83, zur regionalplanerischen Abweichungsentscheidung).

    Die inzident getroffene Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erfolgen (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O., S. 83) und entspricht den materiellen Maßstäben des § 12 Abs. 3 HLPG.

    Bei der Festlegung in Ziffer 3.8.3, erster Absatz, handelt es sich ungeachtet der Formulierung, dass die als "Waldbereich Bestand" dargestellten Flächen aus regionalplanerischer Sicht auf Dauer bewaldet bleiben sollen , um eine abschließend abgewogene und damit verbindliche Vorgabe im Sinne von § 3 Nr. 2 HLPG (vgl. so bereits für die entsprechende Formulierung im Regionalplan Südhessen 2000: Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 81 -, juris; siehe ferner zum Zielcharakter von Sollens-Festlegungen Hendler, UPR 2003, 256, 260).

    Materiell handelt es sich bei der Feststellung der Notwendigkeit eines Ausbaus und dem hieraus folgenden Planungsauftrag jedoch nicht um ein Ziel der Raumordnung im Sinne der §§ 3 Nr. 2 ROG , 3 Nr. 2 HLPG (zur Pflicht der Gerichte zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziele der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt, siehe BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870 [BVerwG 07.03.2002 - 4 BN 60/01] ; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08

    Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Dies gilt aber nicht für die hier streitigen Ziele "Regionaler Grünzug", "Grundwassersicherung" und "Walderhaltung" (siehe so bereits zu diesen Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG einen Übergang der Zuständigkeit für die Zulassung der Zielabweichung von der Regionalversammlung und dem Regierungspräsidium D als Obere Landesplanungsbehörde auf die Planfeststellungsbehörde zur Folge hat und dass sich das Verfahren für die Entscheidung über die Zielabweichung allein nach den Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren richtet (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05, S. 82 f.).

    Unabhängig davon ist dieser und ähnlichen Forderungen nach Verwirklichung einer höchstens noch knapp ausreichenden Lösung entgegenzuhalten, dass die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Ausbaus es dem Vorhabensträger erlauben, zukunftsgerichtet zu planen und er nicht darauf verwiesen ist, sich in allen Einzelpunkten auf eine Minimallösung oder Notlösung zu beschränken (siehe so bereits Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 50).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung;

    Insgesamt trägt bei einer derart abgestuften Planung der Vorhabensträger das Risiko, dass er auf einer Stufe das ihm eröffnete "Eingriffspotenzial" verbraucht mit der Folge, dass weitere, aus seiner Sicht unter Umständen sogar vorrangige Projekte nicht mehr zugelassen werden können (siehe ferner zur Anwendung der Grundsätze der Abschnittsbildung insbesondere auch auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung: Hess. VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05 -, Parallelverfahren des BUND zum vorliegenden Verfahren - ein Abdruck dieser Entscheidung ist der hiesigen Entscheidung beigefügt).

    Sie sind im Übrigen rechtmäßig angeordnet (vgl. auch hierzu sowie zu den Fragen der Dimensionierung und Standortalternativen: Senatsurteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05).

    Hierzu kann auf die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren 12 A 8/05 Bezug genommen werden.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 28. Juni 2005 in dem Verfahren 12 A 8/05 verwiesen.

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 352/08

    Flughafenerweiterung

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Dies gilt aber nicht für die hier streitigen Ziele "Regionaler Grünzug", "Grundwassersicherung" und "Walderhaltung" (siehe so bereits zu diesen Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG einen Übergang der Zuständigkeit für die Zulassung der Zielabweichung von der Regionalversammlung und dem Regierungspräsidium D als Obere Landesplanungsbehörde auf die Planfeststellungsbehörde zur Folge hat und dass sich das Verfahren für die Entscheidung über die Zielabweichung allein nach den Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren richtet (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05, S. 82 f.).

    Unabhängig davon ist dieser und ähnlichen Forderungen nach Verwirklichung einer höchstens noch knapp ausreichenden Lösung entgegenzuhalten, dass die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Ausbaus es dem Vorhabensträger erlauben, zukunftsgerichtet zu planen und er nicht darauf verwiesen ist, sich in allen Einzelpunkten auf eine Minimallösung oder Notlösung zu beschränken (siehe so bereits Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 50).

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 357/08

    Flughafenerweiterung

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10399/08

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer im Grundsatz gebilligt - Nur Nachtflug

  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

  • VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13

    Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • VGH Hessen, 07.07.2015 - 2 A 177/15

    Nassauskiesung im Bannwald

  • VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13

    Erweiterung eines Quarztagebaus

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 305/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Sicherheit

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 35/05

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

  • VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759

    Ehemaliger Bundeswehr-Übungsplatz; In Kommissionsliste aufgenommenes FFH-Gebiet;

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2088/07

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

  • VGH Hessen, 14.07.2020 - 4 C 2108/15

    Baurechts - 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionaler

  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05

    Regionalplan; Genehmigung;  geänderte tatsächliche Verhältnisses

  • VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14

    Erweiterung eines Quarztagebaus

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

  • VG Gießen, 22.03.2023 - 1 K 592/21

    Regionalplan steht geplantem Möbelhaus in Bad Vilbel nicht entgegen

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 11/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 34/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 9/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 216/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • VG Regensburg, 07.05.2010 - RO 4 K 09.672

    1. Das Einschreiten gegen rechts- oder ordnungswidrige Zustände oder das

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 221/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 10/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

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