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   BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03   

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https://dejure.org/2005,8519
BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03 (https://dejure.org/2005,8519)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03 (https://dejure.org/2005,8519)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2005 - 2 BvR 1656/03 (https://dejure.org/2005,8519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine Gleisblockade; Möglicher Wortsinn des Gesetzes als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation; Bestimmung des Wortsinnes aus Sicht des Normadressates; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine Gleisblockade

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 284
  • NVwZ 2006, 583
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    a) Diese Verfassungsnorm verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass sich der Anwendungsbereich und die Tragweite der Straftatbestände aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).

    Da Art. 103 Abs. 2 GG die Vorhersehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten garantieren will, ist die Grenze aus dessen Sicht zu bestimmen (vgl. BVerfGE 92, 1 ).

    Diese Grenze gilt nicht nur für eine tatbestandsergänzende, sondern auch für eine tatbestandsausweitende Interpretation (vgl. BVerfGE 92, 1 ).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    a) Diese Verfassungsnorm verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass sich der Anwendungsbereich und die Tragweite der Straftatbestände aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).
  • OLG Celle, 29.01.2004 - 22 Ss 189/03

    Beeinträchtigung des öffentlichen Schienenverkehrs anlässlich einer Demonstration

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    Anders als im Falle eines bloßen Aufenthalts von Personen auf den Gleisen (vgl. OLG Celle, NStZ 2005, S. 217) lässt sich hier das Betreten der Bahnschienen nicht von der unmittelbar anschließenden Arretierung am Gleiskörper trennen.
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist; sie muss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 29, 45 ).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 12. August 2003 - 22 Ss 86/03 -, .
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    Ob die Entscheidung des Revisionsgerichts auf willkürlichen Erwägungen beruht, ist jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    a) Diese Verfassungsnorm verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass sich der Anwendungsbereich und die Tragweite der Straftatbestände aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
    Die Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen verstößt jedoch nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 54, 100 ).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Soweit § 89a StGB Handlungen erfasst, die erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Art und das Maß der Gefährdung dieser Rechtsgüter und auf den individuellen Unrechts- sowie Schuldgehalt aufweisen, kann dem bei der Zumessung der Rechtsfolgen angemessen Rechnung getragen werden (s. entsprechend zu § 29 BtMG BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 187 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. September 2005 - 2 BvR 1656/03, NVwZ 2006, 583, 584).

    Neuere Entscheidungen zeigen ebenfalls auf, dass bereits die Gefährdung eines Rechtsguts eine Strafnorm legitimieren kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. September 1992 - 2 BvR 869/92, NJW 1993, 1911 aE zu § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB aF; vom 30. September 2005 - 2 BvR 1656/03, NVwZ 2006, 583, 584 zu § 316b StGB).

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Denn durch das - nach umfassender Durchführung einer Hauptverhandlung ergangene - Berufungsurteil des Landgerichts Kassel ist prozessuale Überholung eingetreten (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision;

    Es lag mithin keine Manipulation an dem Messgerät selbst oder einem wesentlichen Teil davon vor, die zu einer tatsächlichen Funktionsminderung geführt haben könnte, was aber Voraussetzung einer Tatbestandsmäßigkeit wäre (zur Erforderlichkeit einer Einwirkung auf die Sachsubstanz vgl. OLG Celle, NStZ 2005, 217; BVerfG NVwZ 2006, 583; LK-StGB/Wolff, 12. Aufl., § 317 Rn. 9, 11; SK-StGB/Wolters, 129. Lief. § 316b Rn. 10; Fischer, aaO; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 316b Rn. 5).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, soweit sie sich gegen das Ausgangsurteil des Amtsgerichts Würzburg wenden, weil dieses durch die Berufungsentscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • LG Mönchengladbach, 12.01.2024 - 30 NBs 46/23
    Die Kammer teilt die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03 - zit. nach Juris) - Auffassung des OLG V. (a.a.O.) und des OLG Celle (vgl. Urteil v. 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - zit nach Juris), wonach ein "Verändern" keinen beschädigenden Eingriff in die Sachsubstanz voraussetzt, sondern bereits dann vorliegt, wenn ohne Einwirkung auf die Substanz der Anlage der bisherige Zustand durch einen anderen ersetzt und hierdurch deren Funktionsfähigkeit gemindert wird.
  • OLG Köln, 26.08.2016 - 1 RVs 186/16

    Störung öffentlicher Betriebe durch Anketten an Gleisstrecke

    Der Senat teilt die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03 - = NVwZ 2006, 583-585) - Auffassung des OLG Celle (vgl. Urteil v. 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - bei juris ), wonach ein "Verändern" keinen beschädigenden Eingriff in die Sachsubstanz voraussetzt, sondern bereits dann vorliegt, wenn ohne Einwirkung auf die Substanz der Anlage der bisherige Zustand durch einen anderen ersetzt und hierdurch deren Funktionsfähigkeit gemindert wird ( Wolters in SK-StGB, 9. Aufl, § 316b, Rdnr. 12; Sternberg-Lieben/Hecker a.a.O., Rdnr. 7).
  • LG Flensburg, 17.12.2010 - III Ns 62/10

    Störung des öffentlichen Bahnbetriebes und Nötigung durch Anketten an die

    Diese Wertung ist von dem Bundesverfassungsgericht (NVwZ 2006, 583 [BVerfG 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03] ) insbesondere vor dem Hintergrund des § 103 Abs. 2 Grundgesetz nicht beanstandet worden.
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