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   OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05   

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OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05 (https://dejure.org/2005,6291)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 (https://dejure.org/2005,6291)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 (https://dejure.org/2005,6291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BBG § 42 Abs. 1, § 45 Abs. 1, SächsRiG § 3, SächsBG § 52 Abs. 1, § 73 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtsgrundlage für eine Entbindung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht bei einer Untersuchung auf Grund einer Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ; Weisung als Verwaltungsakt; Zeitpunkt der letzten ...

  • Judicialis

    BBG § 42 Abs. 1; ; BBG § 45 Abs. 1; ; SächsRiG § 3; ; SächsBG § 52 Abs. 1; ; SächsBG § 73 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Richter: Untersuchungsanordnung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Treue- und Gehorsamspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 715
  • DÖV 2007, 130
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05
    Sie sei regelmäßig an ihn allein in seiner Eigenschaft als Ruhestandsbeamter gerichtet und ergehe daher im Rahmen des Ruhestandsbeamtenverhältnisses, so dass sie keine Außenwirkung erzeuge (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2000, BVerwGE 111, 246).

    Ohne Einfluss ist sie hingegen auf die Prüfung der unmittelbaren Außenwirkung als Begriffsmerkmal des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2000, aaO; a.A.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, aaO).

    Sie kann daher von den Verwaltungsgerichten nur eingeschränkt darauf hin überprüft werden, ob sie ermessensfehlerfrei, insbesondere unter Wahrung der durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen Grenzen ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19.6.2000, aaO; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, aaO).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90

    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05
    Wohl überwiegend wurde und wird die Verwaltungsaktqualität mit der Begründung bejaht, dass die Anordnung den Beamten im Schwerpunkt als Grundrechtsträger betreffe und ggf. selbstständig disziplinarrechtlich verfolgbar sei (vgl. zu § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG: OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, NVwZ 1990, 1194; offen gelassen zu Art. 59 Abs. 1 BayBG: BayVGH, Beschl. v. 9.3.1999, NVwZ-RR 2000, 35; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 42 RdNr. 23; Battis, BBG, 2. Aufl. 1997, § 42 RdNr. 7; Woydera/Summer/Zängl, SächsBG, § 52 Anm. 19.c; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35 RdNr. 66 und 86).

    Ohne Einfluss ist sie hingegen auf die Prüfung der unmittelbaren Außenwirkung als Begriffsmerkmal des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2000, aaO; a.A.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, aaO).

  • OVG Berlin, 21.12.2001 - 4 S 5.01

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05
    Wohl überwiegend wurde und wird die Verwaltungsaktqualität mit der Begründung bejaht, dass die Anordnung den Beamten im Schwerpunkt als Grundrechtsträger betreffe und ggf. selbstständig disziplinarrechtlich verfolgbar sei (vgl. zu § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG: OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, NVwZ 1990, 1194; offen gelassen zu Art. 59 Abs. 1 BayBG: BayVGH, Beschl. v. 9.3.1999, NVwZ-RR 2000, 35; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 42 RdNr. 23; Battis, BBG, 2. Aufl. 1997, § 42 RdNr. 7; Woydera/Summer/Zängl, SächsBG, § 52 Anm. 19.c; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35 RdNr. 66 und 86).

    Sie kann daher von den Verwaltungsgerichten nur eingeschränkt darauf hin überprüft werden, ob sie ermessensfehlerfrei, insbesondere unter Wahrung der durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen Grenzen ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19.6.2000, aaO; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, aaO).

  • VGH Bayern, 09.03.1999 - 3 CS 98.3596
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05
    Wohl überwiegend wurde und wird die Verwaltungsaktqualität mit der Begründung bejaht, dass die Anordnung den Beamten im Schwerpunkt als Grundrechtsträger betreffe und ggf. selbstständig disziplinarrechtlich verfolgbar sei (vgl. zu § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG: OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, NVwZ 1990, 1194; offen gelassen zu Art. 59 Abs. 1 BayBG: BayVGH, Beschl. v. 9.3.1999, NVwZ-RR 2000, 35; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 42 RdNr. 23; Battis, BBG, 2. Aufl. 1997, § 42 RdNr. 7; Woydera/Summer/Zängl, SächsBG, § 52 Anm. 19.c; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35 RdNr. 66 und 86).

    Der Rechtsschutz der Antragstellerin wird durch die Verneinung der Verwaltungsaktqualität nicht geschmälert, da der nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Antrag - parallel zur Umdeutung der in der Hauptsache erhobenen Anfechtungsklage in eine gegen die dienstliche Weisung gerichtete allgemeine Leistungsklage - als Antrag nach § 123 VwGO ausgelegt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.1997, NVwZ-RR 1998, 574; BayVGH, Beschl. v. 9.3.1999, aaO).

  • VG München, 22.02.2005 - M 5 E 04.6379
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05
    Mit derselben Begründung lässt sich die an den aktiven Beamten oder Richter ergehende Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, als interne Maßnahme im jeweiligen Dienstverhältnis werten (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, 42 RdNr. 10 b und § 45 RdNr. 4: jeweils kein Verwaltungsakt; vgl. auch VG München, Beschl. v. 22.2.2005 - M 5 E 04.6379 - abgedruckt in JURIS).

    Die dienstrechtliche Treuepflicht ist in den genannten Vorschriften aber nicht abschließend geregelt, sondern umfasst die grundsätzliche Verpflichtung des Richters, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlichen Klärung des eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken und dazu beizutragen, seinen Dienstvorgesetzten die Überzeugung zu vermitteln, dass er dienstfähig ist (vgl. zu § 42 Abs. 1 Satz 3, § 55 Satz 2 und § 73 Abs. 1 Satz 3 BBG: BVerwG, Urt. v. 23.10.1980, DVBl. 1981, 502; BayVGH; Urt. v. 27.3.1985, BayVBl. 1985, 630; VG München, Beschl. v. 22.2.2005, aaO).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05
    Die dienstrechtliche Treuepflicht ist in den genannten Vorschriften aber nicht abschließend geregelt, sondern umfasst die grundsätzliche Verpflichtung des Richters, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlichen Klärung des eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken und dazu beizutragen, seinen Dienstvorgesetzten die Überzeugung zu vermitteln, dass er dienstfähig ist (vgl. zu § 42 Abs. 1 Satz 3, § 55 Satz 2 und § 73 Abs. 1 Satz 3 BBG: BVerwG, Urt. v. 23.10.1980, DVBl. 1981, 502; BayVGH; Urt. v. 27.3.1985, BayVBl. 1985, 630; VG München, Beschl. v. 22.2.2005, aaO).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05
    Der Rechtsschutz der Antragstellerin wird durch die Verneinung der Verwaltungsaktqualität nicht geschmälert, da der nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Antrag - parallel zur Umdeutung der in der Hauptsache erhobenen Anfechtungsklage in eine gegen die dienstliche Weisung gerichtete allgemeine Leistungsklage - als Antrag nach § 123 VwGO ausgelegt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.1997, NVwZ-RR 1998, 574; BayVGH, Beschl. v. 9.3.1999, aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8; OVG RP, Urteil vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14.OVG -, juris Rn. 26; Beschluss vom 1. Februar 2016 - 2 B 10148/16.OVG - Beschluss vom 22. April 2016 - 2 B 10231/16.OVG - Beschluss vom 19. September 2016 - 2 B 10743/16.OVG - Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 B 10948/17.OVG - ebenso bereits SächsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 -, juris Rn. 21 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Für die mit der Untersuchungsanordnung in engem Zusammenhang stehende und ihr in ihren Wirkungen gleichkommende Aufforderung des Landgerichtspräsidenten, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.05.2013, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715).

    Denn dies ist bereits dann der Fall, wenn ihre Nichtbefolgung mit disziplinarischen Mitteln sanktioniert werden kann, was jedenfalls bei aktiven Beamten/Richtern möglich ist (ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.02.2010, a.a.O.; OVG des Saarlands, Beschluss vom 18.09.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.10.2012, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.01.2014 - 6 CE 13.2352 -, Juris).

    Sie umfasst vielmehr die grundsätzliche Verpflichtung des Richters, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlichen Klärung des eigenen Gesundheitszustands mitzuwirken und dazu beizutragen, seinen Dienstvorgesetzten die Überzeugung zu vermitteln, dass er dienstfähig ist (vgl. zu §§ 42 Abs. 1 Satz 3, 55 Satz 2 und 73 Abs. 1 Satz 3 BBG: BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, DVBl 1981, 502; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.).

    Maßgebend für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Untersuchungsanordnung und der Aufforderung, eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorzulegen, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1997, a.a.O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17.11.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08

    Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen;

    Die als Anordnung einer (weiteren) amtsärztlichen Untersuchung zu verstehende Aufforderung, der psychologischen Leistungsdiagnostik sowie den organischen Untersuchungen zuzustimmen, ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen als Verwaltungsakt anzusehen (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322, und Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715).

    Entsprechendes gilt für die mit dieser Anordnung in engem Zusammenhang stehende und ihr in ihren Wirkungen gleichkommende Aufforderung, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.).

    Sie umfasst vielmehr die grundsätzliche Verpflichtung des Richters, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlichen Klärung des eigenen Gesundheitszustands mitzuwirken und dazu beizutragen, seinen Dienstvorgesetzten die Überzeugung zu vermitteln, dass er dienstfähig ist (vgl. zu §§ 42 Abs. 1 Satz 3, 55 Satz 2 und 73 Abs. 1 Satz 3 BBG: BVerwG, Urt. v. 23.10.1980 - 2 A 4/78 -, DVBl. 1981, 502; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.).

    Ist die Offenlegung der Krankheitsgeschichte für die amtsärztliche Begutachtung von entscheidender Bedeutung, so ginge die Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung ins Leere, wenn der Richter die Entbindung von der Schweigepflicht verweigern könnte (Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.; vgl. auch Summer in: Fürst, GKÖD Bd. 1, § 42 RdNr. 22).

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

    Danach setzt die Verpflichtung jedenfalls voraus, dass sie zur Erreichung des Untersuchungszwecks, d.h. zur Klärung der ernstlichen Zweifel an der Dienstfähigkeit, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist (Beschluss vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 = Buchholz 232 § 45 BBG Nr. 5 S. 3 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 Bs 164/05 - ZBR 2006, 174).
  • VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Der mit der Untersuchung beauftragte Amtsarzt muss also ohne Kenntnis der vorangegangenen Krankheitsgeschichte außer Stande sein, die Dienstfähigkeit vollständig beurteilen zu können (Sächs. OVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715, 716).
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 222/05

    Nachweisverlangen, amtsärztliches Attest

    Wie der Senat in dem parallelen Eilverfahren, in dem die Beteiligten um die Rechtmäßigkeit einer Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht streiten, entschieden hat (vgl. Senatsbeschl. vom heutigen Tage, Az.: 3 BS 164/05), lässt sich die an den aktiven Beamten oder Richter ergehende Untersuchungsanordnung mit derselben Begründung als interne Maßnahme im jeweiligen Dienstverhältnis werten (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, 42 RdNr. 10 b und § 45 RdNr. 4: jeweils kein Verwaltungsakt; vgl. auch VG München, Beschl. v. 22.2.2005 - M 5 E 04.6379 - abgedruckt in JURIS).

    Maßgeblich für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 17.9.1997, - 2 B 106/97 - abgedruckt in JURIS; Senatsbeschl. v. heutigen Tage - 3 BS 164/05).

    Wie der Senat in dem bereits erwähnten Parallelverfahren der Beteiligten ausgeführt hat, durfte der Antragsgegner jedenfalls im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides vom 24.1.2005 noch Anhaltspunkte für eine fortdauernde Alkoholsucht annehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Senatsbeschl. vom heutigen Tage, Az.: 3 BS 164/05).

  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09

    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche

    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 5 O 4010/97 - NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 - NVwZ 2006, 715).
  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Überprüfung

    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 5 O 4010/97 NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 3 BS 164/05 NVwZ 2006, 715).
  • VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 3033/09

    Richter; Dienstfähigkeit; Amtsärztliche Untersuchung; Schweigepflichtsentbindung

    Deren Inhalt wurde im Widerspruchsbescheid unter Verweis auf die eingehende Begründung des Sächsischen OVG (NVwZ 2006, 715, 716) zutreffend dargelegt, so dass insoweit darauf verwiesen wird".
  • VG Gelsenkirchen, 21.12.2006 - 1 L 1560/06

    Beamtenrecht: Überprüfung der Dienstfähigkeit, Mitwirkungspflicht, Abgabe einer

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 10. Februar 1972 - I D 38.71 -, Entscheidungen des BVerwG (BVerwGE) 43, S. 305, 307 f., vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 -, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 1981, S. 220, und vom 16. Dezember 1980 - 1 D 129.79 -, BVerwGE 73, S. 118, 119 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. März 1985 - 16 B 85 A.174 -, Bayerische Verwaltungsblätter 1985, S. 630 f., Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 Bs 164/05 -, ZBR 2006, S. 174, 175; Verwaltungsgericht (VG) München, Beschluss vom 22. Februar 2005 - M 5 E 04.6379 - juris; s. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2006 - 2 K 3129/06 - zu der Frage der Zulässigkeit einer verdachtsunabhängigen Blutentnahme zur Feststellung der Fahrtauglichkeit.
  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 18.5284

    Pflicht eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung - unerlaubtes Fernbleiben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2006 - 6 B 942/06
  • VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 3 Kart 36/08

    Anspruch eines industriellen Großverbrauchers zur Beiladung zum

  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2006 - 1 L 305/06

    Treuepflicht, Gehorsamspflicht, Beamter, Arzt, Polizeiarzt, Blutentnahme

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