Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04   

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BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04 (https://dejure.org/2005,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 3 C 31.04 (https://dejure.org/2005,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 3 C 31.04 (https://dejure.org/2005,1063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Jagdgesetz §§ 2, 8, 13
    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in französischen kommunalen Jagdverbänden.

  • Bundesverwaltungsgericht

    Jagdgesetz §§ 2, 8, 13
    Eigentumsgarantie; Europäische Menschenrechtskonvention; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Gewissensfreiheit; Grundeigentümer; Jagdausübung; Jagdbezirk; Jagdgenossenschaft; Jagdrecht; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Landschaftspflege; Naturschutz; ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft; Übertragung des im Eigentum wurzelnden Jagdrechts auf die Jagdgenossenschaft; Verstoß der Zwangsmitgliedschaft gegen das Diskriminierungsverbot; Allgemeininteresse an einer geordneten ...

  • Judicialis

    Jagdgesetz § 2; ; Jagdgesetz § 8; ; Jagdgesetz § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdgesetz § 2 § 8 § 13
    Rechtmäßige Zwangsmitgliedschaft kleinerer Grundeigentümer in Jagdgenossenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfreiwilliger Jäger - Grundeigentümer als Zwangsmitglied der Jagdgenossenschaft

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.4.2005)

    Auch ein Tierfreund muss Jagdgenosse sein // Bundesrichter billigen Bundesjagdgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 792 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 92
  • DVBl 2006, 60
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 - NVwZ 2002, 335) greift der Schutz der Vereinigungsfreiheit nur dann ein, wenn es um einen Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen geht, der auf der Basis der Freiwilligkeit erfolgt.

    Der durch § 9 Abs. 1 BJagdG bewirkte Eingriff in den Schutzbereich ist nach der bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 - a.a.O.) aber zulässig, da die Jagdgenossenschaft, wie gezeigt, legitimen öffentlichen Aufgaben dient und ihre Errichtung, gemessen an diesen Aufgaben, verhältnismäßig ist.

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - wie hier zur Konventionswidrigkeit einer Zwangsmitgliedschaft in einem französischen Jagdverband (vgl. Urteil vom 29. April 1999 - 25088/94, 28331/95 u. 28443/95 - Chassagnou u.a./Frankreich, NJW 1999, 3695) - einschlägig, so sind grundsätzlich die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - EuGRZ 2004 S. 317 ).

    Soweit den Inhabern von Eigenjagdbezirken im Unterschied zu Jagdgenossen das Jagdausübungsrecht verbleibt, führt dies - anders als nach französischem Recht - nicht dazu, dass sie ihr Land nach freiem Belieben entsprechend ihrer Gewissensüberzeugung in jagdlicher Hinsicht unterschiedlich nutzen können (s. dazu EGMR vom 29. April 1999, a.a.O., Rn. 93 bis 95).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfG, BVerfGE 111, 307, 316; 74, 358, 370; 82, 106, 120).

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfG, BVerfGE 111, 307; 74, 358, 370; 83, 119, 128; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 - NJW 2001, S. 2245 ff.).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfG, BVerfGE 111, 307, 316; 74, 358, 370; 82, 106, 120).

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfG, BVerfGE 111, 307; 74, 358, 370; 83, 119, 128; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 - NJW 2001, S. 2245 ff.).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Der bundesverfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182, 187 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 = NJW 1986, 1125).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Jedoch steht ein derartiger Pflichtenverstoß des Klägers und eine drohende Ahndung etwaiger Rechtsverstöße im Gegensatz zur "Damokles Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts im vorliegenden Fall gar nicht in Rede (vgl. Urteile vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 Nr. 31 und vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Wenn die sich selbst anwaltlich vertretende Partei dies versäumt hat, kann sie eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. z.B. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Der bundesverfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182, 187 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 = NJW 1986, 1125).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Jedoch steht ein derartiger Pflichtenverstoß des Klägers und eine drohende Ahndung etwaiger Rechtsverstöße im Gegensatz zur "Damokles Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts im vorliegenden Fall gar nicht in Rede (vgl. Urteile vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 Nr. 31 und vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Zusammenschluss der Eigentümer in einer Genossenschaft dem Jagdrecht seiner Natur nach immanent ist; jedenfalls liegt er aufgrund der im Vergleich zu anderen Sachbereichen gesteigerten wechselseitigen Abhängigkeit der Jagdrechtsinhaber im Interesse einer gesicherten und sinnvollen Nutzung der Jagd nahe (vgl. für die Fischerei BVerfGE 70, 191, 200 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH N 2/00

    Landesgesetzliche Ermächtigung zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster mit Verf RP

  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 116/87

    Entschädigung von Landwirten wegen der Neuansiedlung von Graugänsen

  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Die hiergegen erhobene Klage auf Feststellung, dass er nicht Mitglied in der Jagdgenossenschaft sei, haben die Verwaltungsgerichte, in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 -, NVwZ 2006, S. 92 ff.) abgewiesen.
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auch wenn die Einfügung des Tierschutzes als Staatsziel eine verfassungsrechtliche Aufwertung gebracht hat, genießt dieser Belang keineswegs Vorrang gegenüber anderen Verfassungsgewährleistungen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJgdG Nr. 8).
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1462

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördlichen

    4 1. Der Klageantrag ist (im Gegensatz zu dem Feststellungsantrag, der Kläger sei nicht - rechtswirksam - Mitglied der Jagdgenossenschaft, den der im Beschwerdeverfahren Nr. 9300/07 vor dem Gerichtshof erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem OVG Koblenz und dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat, vgl. BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 ff., RdNrn. 2 und 12) auf bescheidsmäßige Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und deshalb zutreffend gegen den Beklagten gerichtet.

    9 2.2.1 Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig, so sind grundsätzlich die in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (BVerfG vom 1.3.2004 Az. 2 BvR 1570/03 EuGRZ 2004, 217/319; BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 Abschn. II.2.a).

    Eine Einstellung der Jagd auf einem jagdgeeigneten Grundstück ohne einen jagdspezifischen Grund (allein auf Grund des Willens des Grundeigentümers) widerspricht den Zielen des Bundesjagdgesetzes (vgl. BVerfG vom 13.12.2006 NVwZ 2007, 808, RdNr. 19 zur Staatszielwidrigkeit eines Ruhenlassens der Jagd auf einzelnen Grundstücken oder einer Bildung freiwilliger Jagdgenossenschaften; im gleichen Sinn RdNr. 28; vgl. insoweit auch BVerwG vom 14.2005 NVwZ 2006, 92 ff. RdNrn. 20 ff).

    4 1. Der Klageantrag ist (im Gegensatz zu dem Feststellungsantrag, der Kläger sei nicht - rechtswirksam - Mitglied der Jagdgenossenschaft, den der im Beschwerdeverfahren Nr. 9300/07 vor dem Gerichtshof erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem OVG Koblenz und dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat, vgl. BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 ff., RdNrn. 2 und 12) auf bescheidsmäßige Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und deshalb zutreffend gegen den Beklagten gerichtet.

    9 2.2.1 Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig, so sind grundsätzlich die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (BVerfG vom 1.3.2004 Az. 2 BvR 1570/03 EuGRZ 2004, 217/319; BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 Abschn. II.2.a).

    Eine Einstellung der Jagd auf einem jagdgeeigneten Grundstück ohne einen jagdspezifischen Grund (allein auf Grund des Willens des Grundeigentümers) widerspricht den Zielen des Bundesjagdgesetzes (vgl. BVerfG vom 13.12.2006 NVwZ 2007, 808, RdNr. 19 zur Staatszielwidrigkeit eines Ruhenlassens der Jagd auf einzelnen Grundstücken oder einer Bildung freiwilliger Jagdgenossenschaften; im gleichen Sinn RdNr. 28; vgl. insoweit auch BVerwG vom 14.2005 NVwZ 2006, 92 ff. RdNrn. 20 ff).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Die Bildung von Jagdgenossenschaften dient dazu, durch Schaffung ausreichend großer Jagdbezirke eine Ausübung von Jagd und Hege zu gewährleisten, die den in § 1 Abs. 2 und § 21 Abs. 1 BJagdG zum Ausdruck kommenden Zielen des Jagdrechts - Schutz vor Wildschäden, Gewährleistung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege - gerecht werden kann (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 - 3 C 31.04 -, juris Rn. 23).

    Durch § 8 Abs. 5 BJagdG wird das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossen von dem zum Grundeigentum gehörenden Jagdrecht abgespaltet und der Jagdgenossenschaft übertragen (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 - 3 C 31.04 -, juris Rn. 20; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 7, 22).

    Im Übrigen verbleibt ihm die volle Verfügungs- und Nutzungsmacht über sein Grundeigentum (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 - 3 C 31.04 -, juris Rn. 21).

    Darüber hinaus erhält er als Surrogat des Jagdausübungsrechts das Mitgliedschaftsrecht in der Jagdgenossenschaft, das ihm Einfluss auf deren Entscheidungen und einen Anteil an den Jagdpachteinnahmen verschafft (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 - 3 C 31.04 -, juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1710

    Befriedung von Grundflächen wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    Die Grenzen der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers sind nicht für alle Sachbereiche gleich und auch nicht ein für alle Mal starr festgelegt; die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung ist umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion steht, und bei der Jagd ist dies in besonderer Weise der Fall (BVerwG, im Vorfeld der Entscheidung Herrmann/Deutschland ergangenes U.v. 14.4.2005 - 3 C 31/04 - juris Rn. 22 mit Hinweis auf die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Revisionsentscheidung vom 14. April 2005 (3 C 31/04 - DVBl 2006, 60 ff.; NVwZ 2006, 92 ff.; juris, insbesondere Rn. 22 ff.) diese wenig differenzierte Betrachtung bestätigt.

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05

    Kein Anspruch des Grundstückseigentümers aus Gewissensgründen gegen den

    bb) Die Pflichtmitgliedschaft in einer derartigen Jagdgenossenschaft verstößt, wie das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden hat, nicht gegen höherrangiges Recht (Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 31/04, in Kurzfassung veröffentlicht in Städte- und Gemeinderat 2005, 30).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09

    Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit

    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09

    Anspruch auf Zustimmung zum zehnjährigen Ruhen der Jagd im Eigenjagdrevier oder

    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11

    Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung;

    Diese Zielsetzung rechtfertigt grundsätzlich die Zwangsmitgliedschaft der Eigentümer von Grundflächen in einer Jagdgenossenschaft sowie die Abspaltung des Jagdausübungsrechts von dem zum Grundeigentum gehörenden Jagdrecht und dessen Übertragung auf die Jagdgenossenschaft (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 - NVwZ 2007, 808 ; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - NVwZ 2006, 92 ).

    Beide müssen die Jagd an den in § 1 BJagdG genannten Zielen ausrichten und sind beispielsweise gemäß § 21 BJagdG verpflichtet, bestimmte Abschusspläne zu erfüllen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.).

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 3 C 31.04 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BVerfG (K), Beschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, BVerfGK 10, 66 [71] = juris, Rn. 16; VerfGH Rhl.-Pf., Urteil vom 20.11.2000 - VGH N 2/00 -, juris, Rn. 27, in Bezug auf den in Art. 70 der Landesverfassung Rhl.-Pf. aufgenommenen Tierschutz -.
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1713

    Befriedung von Grundstücken wegen ethischer Jagdgegnerschaft

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1708

    Befriedung wegen ethischer Jagdgegnerschaft

  • BVerwG, 18.12.2023 - 3 BN 11.22
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1463

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördliche

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 19 B 19.1715

    Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97

    Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1084

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1501

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06

    Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 2686/21

    Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen

  • VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.353

    Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung zum Ruhen der Jagd im

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 3686/21

    Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen

  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung

  • BVerwG, 15.04.2021 - 3 B 9.20

    Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100

    Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der

  • VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351

    Antrag auf Zustimmung zum Ruhen der Jagd auf die Dauer von zehn Jahren in einem

  • VG Köln, 16.02.2006 - 1 K 2683/04

    Notwendigkeit einer Eintragung in die Handwerksrolle für die Ausübung des

  • BVerwG, 24.08.2005 - 3 C 27.05

    Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Gewerbesteuerpflicht eines Berufsbetreuers;

  • VG Düsseldorf, 21.11.2007 - 20 K 6268/06

    Dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht als Voraussetzung für die

  • VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 193.07

    Landes-Jagdzeitenverordnung von 2007 teilweise nichtig

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 22 ZB 10.1518

    IHK-Pflichtmitgliedschaft

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