Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2817
BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05 (https://dejure.org/2006,2817)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2006 - 5 C 4.05 (https://dejure.org/2006,2817)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2006 - 5 C 4.05 (https://dejure.org/2006,2817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    StAG § 4 Abs. 3 Nr. 1, § 40b; AuslG F. 1965 § 9; AuslG F. 1990 § 89 Abs. 3
    A: Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung; Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen infolge Ungültigkeit des Passes; E: Einbürgerung, erleichterte - von Kindern; K: Kinder, erleichterte Einbürgerung von -; P: Pass, Ablauf der Gültigkeit des - und ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 4 Abs. 3 Nr. 1, § 40b
    A: Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung; Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen infolge Ungültigkeit des Passes; E: Einbürgerung, erleichterte - von Kindern; K: Kinder, erleichterte Einbürgerung von -; P: Pass, Ablauf der Gültigkeit des - und ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einbürgerung; Erfordernis des rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet seit acht Jahren; Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis mit Ablauf der Gültigkeit eines US-amerikanischen Passes; Rechtsfolgen einer auf Passlosigkeit beruhenden Unterbrechung ...

  • Judicialis

    StAG § 4 Abs. 3 Nr. 1; ; StAG § 40b; ; AuslG F. 1965 § 9; ; AuslG F. 1990 § 89 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung des Kindes bei Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts eines Elternteils infolge ungültigen Passes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3299 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 938
  • FamRZ 2006, 1526 (Ls.)
  • DÖV 2006, 874
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05
    Hier kann dahinstehen, ob über eine geringfügige Dauer der Unterbrechung hinweggesehen werden kann, wie dies der seinerzeit für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03 - (BVerwGE 122, 199) bei einer Unterbrechung von nur wenigen Tagen angenommen hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits genannten Urteil vom 18. November 2004 (a.a.O., S. 204) offen gelassen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz weder in § 4 Abs. 3 StAG noch an anderer Stelle eine ausdrückliche Bestimmung wie die des § 89 Abs. 3 AuslG 1990 enthält (ebenso schon Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nr. 2 zu Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbk).

    Diese Vorschrift zielt darauf ab, den im Bundesgebiet aufwachsenden Kindern ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit frühzeitig zuzuerkennen, um ihre Integration in die deutschen Lebensverhältnisse zu verbessern (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O., S. 205 unter Hinweis auf BTDrucks 14/533, S. 14).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits genannten Urteil vom 18. November 2004 (a.a.O., S. 204) offen gelassen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz weder in § 4 Abs. 3 StAG noch an anderer Stelle eine ausdrückliche Bestimmung wie die des § 89 Abs. 3 AuslG 1990 enthält (ebenso schon Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nr. 2 zu Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbk).
  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Anspruchseinbürgerung; Rechtmäßiger

    Im Januar 2007 hat der Beklagte das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung von beinahe vier Wochen nicht mehr als kurzfristig angesehen werden könne.

    Nach dieser Bestimmung, die hier in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des § 40b StAG geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15.7.1999 (BGBl. I S. 1618) anzuwenden ist (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938), erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (Nr. 1) und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (Nr. 2).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2006 (NVwZ 2006, 938) entschieden, dass für eine Einbürgerung eines Kindes nach § 40b in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils außer Betracht bleibt, wenn die Unterbrechung darauf beruht, dass der Elternteil zeitweise nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses war, und § 89 Abs. 3 Alternative 3 AuslG 1990 analog angewendet.

    Auch § 40b StAG regelt nur eine Einbürgerung auf Antrag (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).

    Der Sache nach handelt es sich vielmehr (zumindest auch) um eine staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmung; denn sie regelt nach ihrer systematischen Stellung innerhalb des Siebten Abschnitts ("Erleichterte Einbürgerung") des Ausländergesetzes 1990 für ihren sachlichen und persönlichen Geltungsbereich den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07

    Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei

    Bei der Bestimmung der Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts iSd § 4 Abs. 3 StAG 1999 ist § 89 Abs. 3 Alt. 2 AuslG 1990 analog anzuwenden (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 29.3.2006 - 5 C 4/05 -, NVwZ 2006, 938).

    Zudem kommt der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts sowohl in § 4 Abs. 3 StAG 1999 als auch in §§ 85ff AuslG 1990 eine vergleichbare Bedeutung zu, da nach beiden Gesetzen hieran eine Integrationsvermutung anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2006 - 5 C 4/05 -, NVwZ 2006, 938).

    Denn in beiden Fällen wird aus der Aufenthaltsdauer abgeleitet, dass die erforderliche Integration gelungen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004, a.a.O.; Urteil vom 29.3.2006, a.a.O.).

    Denn materiell handelt es sich um eine staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946

    D (A), Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Die Beklagte hat im November 2006 das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 - 1 C 31/03, BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 - 5 C 4/05, NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts von 17 Tagen nicht mehr als kurzfristig und deshalb unbeachtlich angesehen werden könne.

    Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, der hier in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des § 40b StAG geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15.7.1999 (BGBl. I S. 1618) anzuwenden ist (BVerwG, U.v. 29.3.2006 - 5 C 4/05, NVwZ 2006, 938), erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (Nr. 1) und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (Nr. 2).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2006 (NVwZ 2006, 938) entschieden, dass für eine Einbürgerung eines Kindes nach § 40b in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils außer Betracht bleibt, wenn die Unterbrechung darauf beruht, dass der Elternteil zeitweise nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses war, und § 89 Abs. 3 Alternative 3 AuslG 1990 analog angewendet.

    Auch § 40b StAG regelt nur eine Einbürgerung auf Antrag (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).

    Der Sache nach handelt es sich vielmehr (zumindest auch) um eine staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmung; denn sie regelt nach ihrer systematischen Stellung innerhalb des Siebten Abschnitts (,Erleichterte Einbürgerung") des Ausländergesetzes 1990 für ihren sachlichen und persönlichen Geltungsbereich den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 201.07

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im

    Zum anderen ist die Rechtsfrage aber auch nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere das Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 5 C 4.05 - Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 11) bereits hinreichend deutlich geklärt ist.

    4 In dem Urteil vom 29. März 2006 (a.a.O. S. 2 f., Rn. 11) hat der Senat nämlich bereits entschieden, dass im Rahmen der Verweisung auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG durch § 40b StAG der gesetzlichen Regelung in § 89 Abs. 3 AuslG F. 1990 Rechnung zu tragen sei und dass danach Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - jedenfalls bezogen auf das Fehlen eines gültigen Passes - unschädlich sind.

  • BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 207.07

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des

    4 Zum anderen ist die Rechtsfrage aber auch nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere das Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 5 C 4.05 - Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 11) bereits hinreichend deutlich geklärt ist.

    5 In dem Urteil vom 29. März 2006 (a.a.O. S. 2 f., Rn. 11) hat der Senat nämlich bereits entschieden, dass im Rahmen der Verweisung auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG durch § 40b StAG der gesetzlichen Regelung in § 89 Abs. 3 AuslG F. 1990 Rechnung zu tragen sei, und dass danach Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - jedenfalls bezogen auf das Fehlen eines gültigen Passes - unschädlich sind.

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.01916

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils des im Bundesgebiet geborenen

    Weiter hatte der Vater der Klägerin in den acht Jahren vor ihrer Geburt einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 StAG), der ihm durch die erteilten Aufenthaltsgenehmigungen (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2006, NVwZ 2006, 938, 939) und die Fiktionsbescheinigungen vermittelt wurde.
  • VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 10.01598

    Klageart bei behördlicher Feststellung, nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein

    Der Zweck des Erfordernisses eines rechtmäßigen achtjährigen Aufenthalts, nämlich auf der Grundlage der gelungenen Integration des maßgeblichen Elternteils die Integrationschancen seines im Inland geborenen Kindes zu verbessern, wird nicht schon dann verfehlt, wenn der Elternteil bei einem insgesamt mehr als acht Jahre dauernden rechtmäßigen Aufenthalt nur die nicht zweifelhafte Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis einige Tage verspätet beantragt und erwirkt, was auch der Wertung des infolge der Parallelität der Integrationsanforderungen heranziehbaren Regelung für die Einbürgerung in § 12 b Abs. 3 StAG (gleichlautend § 89 Abs. 3 AuslG in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung) entspricht (vgl. zu allem BVerwG Urteil vom 8.11.2004 InfAuslR 2005, 215 für eine dreitägige Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; ferner BVerwG Urteil vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938 zur Heranziehung des § 12 b Abs. 3 StAG für eine auf Passlosigkeit beruhende Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Rahmen des Einbürgerungsanspruchs nach § 40 b StAG i. V. m. § 4 Abs. 3 StAG).

    Dies entspricht den Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern (Stand 17.4.2009) zum Staatsangehörigkeitsgesetz unter Nr. 4.3.3.1 i. V. m. Nr. 12 b 3. Im Übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur bei der Einbürgerung nach § 40 b StAG i. V. m § 4 Abs. 3 StAG für die in § 12 b Abs. 3 StAG (früher: § 89 Abs. 3 AuslG) geregelte Frage der Passlosigkeit und einem verspäteten Verlängerungsantrag die Anwendbarkeit des § 12 b Abs. 3 StAG bzw. § 89 Abs. 3 AuslG a. F. geklärt (BVerwG Urteil vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938).

  • VG München, 12.05.2009 - M 25 S 09.842

    Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dies spielt jedoch keine Rolle, weil gem. § 12 b Abs. 3 StAG Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts, die lediglich darauf beruhen, dass der Ausländer nicht rechtzeitig die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat, außer Betracht bleiben (vgl. Berlit in: GK-StAR IV-2 § 12 b Rz 3; VGH BW, U. v. 25. Juli 2008 - 13 S 1683/07 - Rz 19 ff.; BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 21 ff. u. U. v. 27. September 2008 - 5 BV 07.946 - Rz 18 ff.; BVerwG, U. v. 29. März 2006 - 5 C 4/05 - Rz 11 ff. u. B. v. April 2008 - 5 B 207/07 - Rz 5).

    Vielmehr entspricht die Anwendung des § 12 b Abs. 3 StAG auch in diesem Rahmen der jeweiligen gesetzgeberischen Erwartung, die mit der Voraussetzung eines rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalts in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 8 und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG verknüpft ist, nämlich der Erwartung einer hinreichenden Integration des betreffenden Ausländers (BVerwG, U. v. 29. März 2006 - 5 C 4/05 - Rz 15 u. U. v. 18. November 2004 - 1 C 31/03 - Rz 19, BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 22).

  • OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06

    Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag

    Wegen der an den rechtmäßigen Aufenthalt anknüpfenden Integrationsvermutung muss nicht die bloße Anwesenheit, sondern ein etwaiger Daueraufenthalt des Ausländers in Deutschland rechtmäßig sein so BVerwG, Urteile vom 23.2.1993 - 1 C 45/90 -, a. a. O., und vom 29.3.2006 - 5 C 4/05 -, NVwZ 2006, 938.
  • VG Arnsberg, 25.02.2009 - 1 K 2228/06

    Anspruch eines Kindes türkischer Eltern auf Ausstellung eines deutschen

    Auch in den einschlägigen Gesetzesmaterialien, vgl. BT-Drucks. 14/533, S. 11, 14, der zu § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vgl. die Urteile vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, Entscheidungen des BVerwG Band 122 S. 199 (202 f.), und vom 29. März 2006 - 5 C 4.05 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2006 S. 938 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht