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   BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07 (10 B 2.07)   

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BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07 (10 B 2.07) (https://dejure.org/2007,1221)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2007 - 9 B 14.07 (10 B 2.07) (https://dejure.org/2007,1221)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2007 - 9 B 14.07 (10 B 2.07) (https://dejure.org/2007,1221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 105 Abs. 2a; KAG Schleswig-Holstein § 2 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte; Spielhallen, Spielbank, Rückwirkung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 105 Abs. 2a
    Aufwand; Aufwandsteuer; Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Rückwirkung; Spielbank; Spielgerät; Spielgeräte; Spielhalle; Spielhallen, Spielbank, Rückwirkung; Steuer; Steuerlast; Vergnügungssteuer; Vertrauensschutz; Überwälzung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines sachlichen Grundes i.R.e. Differenzierung zwischen Spielgeräten in Spielhallen und solchen in Spielbanken bzgl. einer Erhebung von Vergnügungssteuer; Anforderungen an die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung der Vergnügungssteuer; Verpflichtung ...

  • vdai.de PDF

    Kein Verstoß einer Gemeinde gegen Art. 3 Abs. 1 GG bei Erhebung von Vergnügungssteuer durch entsprechende Satzung nur für Spielgeräte in Spielhallen, nicht aber für Spielgeräte in Spielbanken.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht: Kommunalabgaben, Vergnügungssteuer für Spielgeräte und Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 89
  • DVBl 2007, 1382 (Ls.)
  • DÖV 2008, 35
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    2 1. a) Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass das Berufungsurteil von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - (BVerfGE 110, 274 = GewArch 2004, 238 "Ökosteuer") abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), genügt ihre Beschwerde den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht.

    4 Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (a.a.O.) ab, weil das Bundesverfassungsgericht die beiden Möglichkeiten der Überwälzbarkeit einer Steuer in einem abgestuften Prüfungsverhältnis sehe.

  • BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96

    Kommunalabgaben: Vereinbarkeit einer rückwirkenden Änderung von Teilen einer

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    9 Im Übrigen ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Heilung kommunaler Satzungen - gegebenenfalls unter Anordnung der Rückwirkung - in erster Linie Fragen aufwirft, die sich im kommunalen Abgabenrecht an das Recht der Länder richten (Beschluss vom 7. Februar 1996 - BVerwG 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36).

    Bei der Würdigung des Schutzes eines etwaigen Vertrauens der Betroffenen ist der Umstand von besonderer Bedeutung, dass der nach der Auslegung des irrevisiblen Landesrechts gültigen Satzungsregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorangegangen sind und deshalb dem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, eine Steuer nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit fehlt (zu Beiträgen vgl. Beschluss vom 7. Februar 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    Fehler in der Sachverhaltswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrens-, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 Nr. 266 S. 18 f.) mit der Folge, dass die Angriffe der Beschwerde insoweit nicht mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden können.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier die Klägerin - nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17 S. 9).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 "Sportwettenmonopol") gibt für die Frage des Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot nichts her.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    Es reiche aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt sei, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelinge (a.a.O. S. 295; sich dem anschließend auch BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 53).
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII B 44.61

    Voraussetzungen der Stellung eines Beweisantrags - Begriff des in der mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    Ein in einem Schriftsatz formulierter Antrag allein genügt nicht, noch nicht einmal die Bezugnahme hierauf (Beschluss vom 11. Januar 1963 - BVerwG 7 B 44.61 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 16).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    Der Rückwirkung von Rechtssätzen sind durch das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes Grenzen gezogen, die sich nicht mit Hilfe nur eines einzigen Merkmals bestimmen lassen, sondern von Fallgruppe zu Fallgruppe festgelegt werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    Schon diese Unterschiede rechtfertigen eine unterschiedliche Besteuerung (so auch BFH, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - BFHE 160, 61).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)-rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01

    Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz;

  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04

    Verfassungsmäßigkeit des in Landesrecht übergeleiteten Denkmalpflegegesetzes der

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 13/04

    Bemessung der Vergnügungssteuer für Unterhaltungsspiele in Spielhallen mit

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Diese Unterschiede rechtfertigen eine unterschiedliche Besteuerung (Beschluss vom 28. August 2007 - BVerwG 9 B 14.07 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 41 S. 4 f.; so auch BFH, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - BFHE 160, 61).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 9 B 13/07 -, NVwZ 2008, 89; Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 31; Beschluss des Senats vom 28. April 2010 - 14 A 619/10 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07

    Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage

    Im Übrigen stehen die Ausführungen der Beschwerde zum umsatzbezogenen Maßstab im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats insbesondere gemäß den Urteilen vom 18. Oktober 2006 (vgl. das Urteil 2 LB 11/04 in juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.04.2005 a.a.O.; Beschl. v. 28.08.2007 - 9 B 14/07 - ZKF 2007, 257) und würden auch keine Veranlassung geben, hiervon abzuweichen.

    Die weiteren Rechtsausführungen der Beschwerdebegründung, die sich auch auf die Besteuerung der Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit beziehen lassen, weil sie Fragen der allgemeinen Rechtmäßigkeit und Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG betreffen, stehen ebenfalls im Gegensatz zur genannten Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision gegen die Senatsurteile vom 18. Oktober 2006 (a.a.O.) zurückgewiesen hat (vgl. den Beschluss v. 28.08.2007 - 9 B 14/07 - ZKF 2007, 257).

    Auch insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in dem o.g. Beschluss (v. 28.08.2007 - 9 B 14/07 -ZKF 2007, 257) die bestehende Rechtsprechung des Senats zur wiederholt vorgetragenen Ungleichbehandlung des Haltens von Spielgeräten in Spielhallen einerseits und in Einrichtungen, die der Spielbankabgabe unterliegen, anderseits, bestätigt.

    Bundesverwaltungsgericht insbesondere für den Aufwand eines jeden Spielers einen Unterschied, ob er an einem Spielgerät mit Verlustbegrenzung nach der Gewerbeordnung spielt oder an einem solchen in einer Spielbank ohne jegliche Verlustgrenze (Beschl. v. 28.08.2007 a.a.O.).

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