Rechtsprechung
BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
- DFR
Roman Esra
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Bewertung der Schwere der Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form einer kunstspezifischen Betrachtung eines literarischen Werkes mit Wirklichkeitsbezug unter Vermengung tatsächlicher und fiktiver Schilderungen
- Telemedicus
Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman - "Esra"
- Telemedicus
Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman - "Esra"
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines besonders starken Eingriffs in die Kunstfreiheit durch das gerichtliche Verbot eines Romans; Verfassungsrechtliche Garantie der Kunstfreiheit; Kunstspezifische Betrachtung eines Romans; Vermutung für die Fiktionalität eines literarischen Textes; ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Roman Esra
- kanzlei.biz
Kunstfreiheit wird nicht durch wirklichen Lebenssachverhalt begrenzt
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Kunstfreiheit und Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen Person in einer Romanfigur
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Esra
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Biller-Roman »Esra« bleibt verboten
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Abwägung von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten
- wz-newsline.de (Pressebericht, 16.10.2007)
Esra-Urteil: Das Ende der Kunstfreiheit?
- beck.de (Kurzinformation)
Abwägung von Kunst- und Persönlichkeitsrechten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.10.2007)
Schutz der Intimsphäre kommt vor Kunstfreiheit // Roman "Esra" von Maxim Biller bleibt verboten
Besprechungen u.ä. (5)
- Telemedicus (Entscheidungsanmerkung)
Fall "Esra": Roman verletzt Persönlichkeitsrecht
- verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Esra, zehn Jahre später: Drehen am Fiktionalisierungsventil
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zehn Jahre "Esra"-Entscheidung: Wie scharf ist das Damoklesschwert?
- iablis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Nachzensur. Die Kollision von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel des Romans Esra von Maxim Biller
- afp-medienrecht.de , S. 18 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Schlüsselroman und "Esra" (PräsLG a.D. Dr. Jürgen Helle; AfP 2013, 470-479)
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Esra (Roman)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen
Birsel Lemke
Sonstiges
- verfassungsblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit (PrBVerfG a.D. Hans-Jürgen Papier)
Verfahrensgang
- LG München I, 15.10.2003 - 9 O 11360/03
- OLG München, 06.04.2004 - 18 U 4890/03
- BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
- LG München I, 13.02.2008 - 9 O 7835/06
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07
- BVerfG, 03.07.2008 - 1 BvR 1783/05
- OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 119, 1
- NJW 2008, 39
- NVwZ 2008, 301 (Ls.)
- GRUR 2007, 1085
- GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
- DVBl 2007, 1425
- K&R 2007, 646
- ZUM 2007, 829
- afp 2007, 441
Wird zitiert von ... (194) Neu Zitiert selbst (36)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Bei dieser Formulierung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1971 (vgl. BVerfGE 30, 173 ) handele es sich um den von den Zivilgerichten seinerzeit zugrundegelegten Maßstab.Indem der Bundesgerichtshof für die individuelle Betroffenheit der Klägerinnen die Erkennbarkeit in deren Bekanntenkreis ausreichen lasse, weiche er von der Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173 ) ab, in der darauf abgestellt worden sei, dass ein nicht unbedeutender Leserkreis unschwer in der dortigen Romanfigur Hendrik Höfgen den Schauspieler Gustav Gründgens wiedererkenne.
Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ), stellt der Roman "Esra" nach der zutreffenden Auffassung der angegriffenen Entscheidungen ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier des Romans, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ; 75, 369 ).
Das Grundrecht ist aber zugleich eine objektive Entscheidung für die Freiheit der Kunst, die auch im Verhältnis von Privaten zueinander zu berücksichtigen ist, insbesondere wenn unter Berufung auf private Rechte künstlerische Werke durch staatliche Gerichte verboten werden sollen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ).
Dieser "Wirkbereich" ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bisher vor allem Wirkung entfaltet hat (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ).
Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 77, 240 ; 81, 278 ; 82, 1 ).
Das Bundesverfassungsgericht muss vielmehr die Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidungen mit der verfassungsrechtlichen Kunstfreiheitsgarantie auf der Grundlage der konkreten Umstände des vorliegenden Sachverhalts überprüfen (vgl. Sondervotum Stein, BVerfGE 30, 173 ).
Sie ist aber nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
Wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Mephisto-Entscheidung den seinerzeit von den Zivilgerichten zugrundegelegten Maßstab verfassungsrechtlich gebilligt hat, wonach ein nicht unbedeutender Leserkreis unschwer in der Romanfigur des Hendrik Höfgen den verstorbenen Schauspieler Gustav Gründgens wiedererkenne, da es sich bei Gründgens um eine Person der Zeitgeschichte handele und die Erinnerung des Publikums an ihn noch recht lebendig sei (vgl. BVerfGE 30, 173 ), dann war dies in der damaligen Fallgestaltung begründet und definierte nicht eine notwendige Bedingung für die verfassungsrechtlich erhebliche Erkennbarkeit von Romanfiguren.
Dabei ist zu beachten, ob und inwieweit das "Abbild" gegenüber dem "Urbild" durch die künstlerische Gestaltung des Stoffs und seine Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerks so verselbständigt erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der "Figur" objektiviert ist (vgl. BVerfGE 30, 173 ).
Je stärker der Autor eine Romanfigur von ihrem Urbild löst und zu einer Kunstfigur verselbständigt ("verfremdet"; vgl. BVerfGE 30, 173 ), umso mehr wird ihm eine kunstspezifische Betrachtung zugutekommen.
Die Entscheidung des Senats trägt der Kunstfreiheit stärker Rechnung als die sogenannte Mephisto-Entscheidung (BVerfGE 30, 173).
Bei der Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173 ff.) sind es noch die Zivilgerichte gewesen, die bei der Abwägung der Kunstfreiheit mit dem Persönlichkeitsschutz einer Person, an die ein Roman anknüpft, in Verkennung der Notwendigkeit einer kunstspezifischen Betrachtung des Romans das zur Bemessung der Schwere einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung untaugliche Kriterium der Erkennbarkeit angewandt haben, wie dies damals der Richter Stein und die Richterin Rupp-v. Brünneck in ihren Sondervoten zu Recht beanstandet haben.
Vielmehr ist dabei an das Geschriebene ein kunstspezifischer Maßstab anzulegen, der im Übrigen auch in der Mephisto-Entscheidung als maßgeblich für eine solche Prüfung benannt wurde, doch dann nicht zum Tragen kam (vgl. BVerfGE 30, 173 ).
Denn solche Daten würden vom Romanschreiber in eine ästhetische Realität versetzt, in der Faktisches und Fiktives ungesondert gemischt, eine unauflösbare Verbindung seien (vgl. BVerfGE 30, 173 ).
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Da die Möglichkeit nicht auszuschließen sei, dass der Leser einzelne Umstände in den Bereich der Fiktion einordne, seien die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 67, 213 ) aufgestellten Verbotsvoraussetzungen nicht erfüllt.Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ), stellt der Roman "Esra" nach der zutreffenden Auffassung der angegriffenen Entscheidungen ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier des Romans, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ; 75, 369 ).
Dieser "Wirkbereich" ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bisher vor allem Wirkung entfaltet hat (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ).
Sie ist aber nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
Dies gilt namentlich für das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 67, 213 ).
Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 67, 213 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Das Persönlichkeitsrecht ergänzt die im Grundgesetz normierten Freiheitsrechte und gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 114, 339 ).Zu den anerkannten Inhalten gehören das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Das gilt insbesondere für seinen Menschenwürdekern (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 80, 367 ).Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass wegen der besonderen Nähe zur Menschenwürde ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 6, 389 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 35 ; 38, 312 ; 54, 143 ; 65, 1 ; 80, 367 ; 89, 69 ; 109, 279 ).
Diesem absolut geschützten Kernbereich, zu dem insbesondere auch Ausdrucksformen der Sexualität gehören (vgl. BVerfGE 109, 279 ), ist die Privatsphäre in der Schutzintensität nachgelagert (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 35, 35 ; 35, 202 ; 80, 367 ).
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
Schallplatten
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Das Grundrecht ist aber zugleich eine objektive Entscheidung für die Freiheit der Kunst, die auch im Verhältnis von Privaten zueinander zu berücksichtigen ist, insbesondere wenn unter Berufung auf private Rechte künstlerische Werke durch staatliche Gerichte verboten werden sollen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ).Dieser "Wirkbereich" ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bisher vor allem Wirkung entfaltet hat (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ).
Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 77, 240 ; 81, 278 ; 82, 1 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass wegen der besonderen Nähe zur Menschenwürde ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 6, 389 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 35 ; 38, 312 ; 54, 143 ; 65, 1 ; 80, 367 ; 89, 69 ; 109, 279 ).Diesem absolut geschützten Kernbereich, zu dem insbesondere auch Ausdrucksformen der Sexualität gehören (vgl. BVerfGE 109, 279 ), ist die Privatsphäre in der Schutzintensität nachgelagert (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 35, 35 ; 35, 202 ; 80, 367 ).
Hierin liegt eine Verletzung ihrer Intimsphäre und damit eines Bereichs des Persönlichkeitsrechts, der zu dessen Menschenwürdekern gehört (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ), stellt der Roman "Esra" nach der zutreffenden Auffassung der angegriffenen Entscheidungen ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier des Romans, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ; 75, 369 ).Das gilt insbesondere für seinen Menschenwürdekern (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 80, 367 ).
Daher fällt die Abwägung zwischen der Kunstfreiheit des die Verfassungsbeschwerde führenden Verlags und des Persönlichkeitsrechts der Klägerin zu 1) zu deren Gunsten aus (vgl. auch BVerfGE 75, 369 ).
- BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen …
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 -,.Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 -, das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 6. April 2004 - 18 U 4890/03 - sowie das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 - 9 O 11360/03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit die Urteile der Klägerin zu 2) das Recht zugesprochen haben, der Beschwerdeführerin unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu verbieten, das Buch "Esra" in der Fassung laut Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, auszuliefern oder ausliefern zu lassen, zu vertreiben oder vertreiben zu lassen und hierfür zu werben oder werben zu lassen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 - wird im Umfang der unter Ziffer 1) festgestellten Grundrechtsverletzung aufgehoben.
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Zu den anerkannten Inhalten gehören das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 114, 339 ).Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Das Persönlichkeitsrecht ergänzt die im Grundgesetz normierten Freiheitsrechte und gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 114, 339 ).Zu den anerkannten Inhalten gehören das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
- BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
Begriff der rechtswidrigen Tat im Auslieferungsrecht - Freiheit der Kunst und …
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
Untersuchungsgefangene
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
- LG München I, 15.10.2003 - 9 O 11360/03
Esra
- OLG München, 06.04.2004 - 18 U 4890/03
Verbot für Biller-Roman Esra
- BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74
Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung …
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
- BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für …
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
Hitler-T-Shirt
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
- BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des …
- BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
- BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66
"Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
- BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16
Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
Die Art und Weise, wie eine Person dargestellt und in der Öffentlichkeit und durch andere wahrgenommen wird, ist aber für die Möglichkeiten freier Entfaltung der Persönlichkeit von Bedeutung und kann spezifische Gefährdungen begründen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ; 119, 1 ;… Kube, in: Isensee/Kirchhof, HStR VII, 3. Aufl. 2009, § 148 Rn. 29, 43 ff., insbes. Rn. 46;… Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Rn. 166 ff. [Sept. 2016];… Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 2 I Rn. 72 ff.). - BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14
Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende
Der Bereich der Intimsphäre genießt überragend bedeutenden Schutz (vgl. BVerfGE 119, 1 Rn. 102).Diesem Kernbereich gehören grundsätzlich Ausdrucksformen der Sexualität an (vgl. BVerfGE 119, 1, 29).
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (BVerfGE 119, 1 [22]).Die Kunstfreiheit schützt die künstlerische Betätigung selbst ("Werkbereich"), darüber hinaus aber auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks, die sachnotwendig für die Begegnung der Öffentlichkeit mit dem Werk sind ("Wirkbereich", vgl. BVerfGE 67, 213 [224]; 119, 1 [21 f.]).
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Verfügungsrecht des Urhebers oder Tonträgerherstellers, da dieses seinem Inhaber die Rechtsmacht verleiht, gemäß § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung der widerrechtlichen Nutzung und Beseitigung der Beeinträchtigung zu klagen sowie damit künstlerische Werke durch staatliche Gerichte verbieten zu lassen (vgl. BVerfGE 119, 1 [21]).
Die Schranken ergeben sich insbesondere aus den Grundrechten anderer Rechtsträger, aber auch aus sonstigen Rechtsgütern mit Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 30, 173 [193]; 67, 213 [228]; 83, 130 [139]; 119, 1 [23 f.]).
Auch bei der Auslegung und Anwendung dieser privatrechtlichen Vorschrift gebietet jedoch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eine kunstspezifische Betrachtung (vgl. BVerfGE 119, 1 [27]).
a) Die beiden streitgegenständlichen Versionen des Titels "Nur mir" stellen Kunstwerke im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG dar, denn es handelt sich um freie schöpferische Gestaltungen, in denen Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse der Künstler durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier der Musik, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173 [188 f.]; 67, 213 [226]; 75, 369 [377]; 119, 1 [20 f.]).
Sie haben aber auch Rückwirkungen auf den Werkbereich, da die Verurteilung gerade auf dem künstlerischen Einsatz des Sampling als musikalischem Gestaltungsmittel beruht, das bei der Produktion der beiden Versionen verwendet wurde (vgl. BVerfGE 67, 213 [224]; 119, 1 [21 f.]).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
a) Aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 119, 1 ; 120, 274 ; 124, 43 ).Zum Kernbereich gehören etwa Äußerungen innerster Gefühle oder Ausdrucksformen der Sexualität (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 119, 1 ).
- BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche …
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Mit dem Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatheit werden Elemente der Persönlichkeitsentfaltung gewährleistet, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber um ihrer Bedeutsamkeit für die engere persönliche Lebenssphäre des Einzelnen und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen willen nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 118, 168 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, NJW 2008, S. 39 ).Ein weitergehender Schutz kann sich aus der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes in Situationen des Beisammenseins von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern im öffentlichen Raum ergeben (vgl. BVerfGE 101, 361 ; Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, NJW 2008, S. 39 ).
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17
HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in …
Für den Urheber streitet die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verbürgte Kunstfreiheit, die nicht nur den Schaffensprozess ("Werkbereich"), sondern auch die für die Begegnung mit der Kunst erforderliche Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks ("Wirkbereich") schützt (…vgl. BVerfGE 30, 173, 189 [juris Rn. 49] - Mephisto; BVerfGE 119, 1, 21 f. [juris Rn. 63] - Esra, mwN). - BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18
Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap
Sie ist auch dann gegeben, wenn das Werk in Konflikt mit Rechten anderer oder anderen geschützten Rechtsgütern steht (BVerfG, Beschlüsse vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 , vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 - BVerfGE 119, 1 …und Urteil vom 31. Mai 2016 - 1 BvR 1585/13 - BVerfGE 142, 74 Rn. 90). - BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
Die Verfassungsbeschwerde der Beklagten zu 1 hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Klägerin mit Beschluss vom 13. Juni 2007 zurückgewiesen (vgl. BVerfGE 119, 1 = NJW 2008, 39).Bei einem Kunstwerk handelt es sich um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier des Romans, zur Anschauung gebracht werden (BVerfGE 119, 1, 20).
Das hier gegebene Verbot eines Romans stellt einen besonders starken Eingriff in die Kunstfreiheit dar (BVerfGE 119, 1, 22).
Dies wiegt schwer, weil durch die Verletzung der Intimsphäre ein Bereich des Persönlichkeitsrechts berührt ist, der zu dessen Menschenwürdekern gehört (vgl. BVerfGE 109, 279, 313; 119, 1, 34).
Ebenso ist die Schilderung der lebensbedrohlichen Krankheit der Tochter als schwerwiegend anzusehen, weil die Darstellung der Krankheit und der dadurch gekennzeichneten Beziehung von Mutter und Kind bei zwei eindeutig identifizierbaren Personen in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hat (vgl. BVerfGE 119, 1, 34 f.).
Dies folgt bereits daraus, dass die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung des Romans im Schrifttum sowie innerhalb des Bundesverfassungsgerichts umstritten war (vgl. BVerfGE 119, 1, 36 ff.;… zu den literaturwissenschaftlichen Stellungnahmen a.a.O., 46 f.).
- LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Rachepornografie: Rekordschmerzensgeld von 120.000 Euro
Darstellungen des nackten Körpers zählen ebenso wie der Bereich der Sexualität als Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung zur absolut geschützten Intimsphäre (…vgl. BGH, Urt. v. 22.01.1985, Az. VI ZR 28/93; BVerfG, Beschl. v. 13.06.2007, Az. 1 BvR 1783/05, Rn. 88, zitiert nach juris). - BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14
Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …
- BVerfG, 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Abwägung der Belange des …
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
- BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung …
- BGH, 18.05.2021 - VI ZR 441/19
Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die …
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21
"SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …
- VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 15/18
Zur Zulässigkeit der Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16
Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von …
- BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10
Blühende Landschaften
- BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit …
- BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags …
- BVerfG, 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Kunstfreiheit durch …
- BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13
Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
- BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17
Anspruch auf Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung bezogen auf ein …
- OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10
Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung …
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17
Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
- BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12
Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten …
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19
Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und …
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - …
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
- BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines …
- OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
Strafbare Störung der Religionsausübung: Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit …
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07
Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre …
- BVerfG, 20.10.2022 - 1 BvR 201/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem …
- AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung
- BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12
Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund; …
- BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 19/22
Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des …
- LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines …
- OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08
Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung …
- LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
Kein Schmerzensgeld bei zufälliger Namensverwendung in einem Roman
- OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines …
- VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen …
- BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14
Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte …
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 5 S 2592/18
Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße; Sondernutzung
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 3 O 130/17
Zur Veröffentlichung von intimen Details aus einer Beziehung
- LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13
Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren …
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
- LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
Störerhaftung bei rechtsverletzenden Fotos - Max Mosley
- AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12
Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 1 S 2005/19
Anspruch eines Journalisten auf Einsicht in und Auskünfte aus …
- LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge
- LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Sendung Frauentausch
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch …
- LG Hamburg, 03.06.2016 - 324 O 78/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung eines Spielfilms
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 256/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
- OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23
Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von …
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
- BGH, 05.12.2023 - VI ZR 1214/20
- BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem …
- LG Darmstadt, 04.09.2019 - 23 O 159/18
Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten
- BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des § …
- BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 160/19
Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Entscheidungen betreffend …
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19
Mädchen im Knabenchor
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 13 Sa 436/11
"Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht"
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20
Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen …
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17
Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht
- OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08
Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung …
- BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten …
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23
Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …
- OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 147/08
"Deutschland sucht das hässlichste Jugendzimmer": Möbeldiscounter zu Unterlassung …
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
- BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit …
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 237/21
A) Eine Berichterstattung über eine nicht öffentlich gemachte Liebesbeziehung und …
- AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20
Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag
- OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 6 U 14/10
Urheberrechtsverletzung: Erweiterter Anwendungsbereich des Zitatrechts bei …
- OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
- OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 16 W 56/19
Kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte durch Netflix-Serie "Skylines"
- BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen …
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09
Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten: …
- OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14
Kachelmann gegen Schwarzer - Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19
Anwaltswerbung mit Pin-up-Kalender: Alles unzulässig
- LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
Baader-Meinhof-Komplex - Witwe Ponto
- LG Berlin, 31.10.2019 - 27 O 185/19
Kunsturheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des …
- LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12
Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!
- LG München I, 13.02.2008 - 9 O 7835/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Erkennbarkeit einer realen Person in einer …
- KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
Grenzen der Presseberichterstattung über ein Mitglied der erfolgreichsten …
- LG Köln, 23.03.2017 - 24 S 22/16
Anwaltliche Werbekampagne: Nackt ist nicht mehr sachlich
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13
Fußmodel - Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum …
- LG Köln, 14.03.2018 - 28 O 362/17
Verfügungsanspruch in Form eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
- VG Hamburg, 26.02.2015 - 20 K 2855/13
Zum Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis für die Installation eines …
- BVerfG, 28.09.2013 - 1 BvQ 42/13
Eigene Folgenabwägung nur bei voller Kenntnis der maßgeblichen Umstände - …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23
Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …
- VG Stuttgart, 31.03.2022 - 1 K 6043/20
Erfolglose Klage gegen die Veröffentlichung eines Urteils des …
- LG Berlin, 15.12.2015 - 27 O 638/15
Politiker dürfen in Theaterstück als Zombies dargestellt werden
- LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14
Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt …
- LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 271/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren
- LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Die Veröffentlichung eines fiktiven Romans verletzt nicht das …
- OLG Köln, 21.11.2019 - 15 U 121/19
Unterlassungsansprüche wegen Wortberichterstattungen
- OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22
Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung …
- OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
Lehrer-Mobbing - Unterlassungsanspruch einer Lehrerin gegen eine Schülerin wegen …
- LG Frankfurt/Main, 19.09.2023 - 6 O 532/23
Markenrechtlicher Schutz von Luxus-Handtaschen
- VG Berlin, 23.11.2020 - 3 L 612.20
Kinder haften nicht für ihre Eltern
- VG Karlsruhe, 27.08.2020 - 2 K 3203/20
Rechtsweg gegen Presseverlautbarungen der Polizei
- OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 157/17
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 16 U 39/09
"Ende einer Nacht"
- BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 350/02
Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman - …
- VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245
Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"
- VG Würzburg, 13.02.2015 - W 7 E 15.81
"Pegida"- bzw. "Wügida"-Demonstrationen
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 15/08
- OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung in einer …
- OLG München, 23.10.2012 - 18 U 2334/12
Gabriele Pauli
- StGH Niedersachsen, 08.02.2022 - StGH 1/21
Antwortverweigerung; Landtag; Abgeordneter; Antwort; Grundrechte; Kleine Anfrage; …
- VG Osnabrück, 17.12.2021 - 1 B 72/21
Anzeige Versammlung; Demonstration gegen Corona-Maßnahmen; Grundrecht auf …
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2016 - 3 O 525/15
Höheres Interesse der Kunst bei Bildnissen
- LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines …
- LG Berlin, 15.12.2015 - 27 O 658/15
Politiker dürfen in Theaterstück als Zombies dargestellt werden
- KG, 21.12.2017 - 10 U 155/15
Zulässigkeit einer kritischen Internet-Berichterstattung über einen Investor
- LG Hamburg, 13.04.2017 - 324 O 106/17
Recht am eigenen Bild: Verbreitung eines Kinderbildes im Rahmen einer …
- LG Mannheim, 13.11.2019 - 14 O 173/19
- ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen …
- LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
Persönlichkeitsschutz für Kinder eines Prominenten: Ausschluss von …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2023 - 1 S 2201/22
Umfang des öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung einer Äußerung
- ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18
Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer …
- VG Freiburg, 09.10.2019 - 4 K 4965/18
Das Tarotkartenlegen ist keine "Straßenkunst" und deshalb eine straßenrechtliche …
- KG, 05.07.2018 - 10 U 4/18
Unterlassungsanspruch gegen Internetberichterstattung bei überwiegendem …
- OLG München, 22.10.2008 - 15 U 2967/08
Rückforderung von Rechtsanwaltshonorar: Falschberatung im Zusammenhang mit einer …
- KG, 17.08.2020 - 10 U 106/19
- OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09
Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden
- VG Düsseldorf, 17.11.2022 - 27 K 2236/21
Drittes Geschlecht, Klagebefugnis, Rundfunkbeitrag.
- LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch auf Geldentschädigung bei …
- LAG Hessen, 29.04.2013 - 7 Sa 272/12
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit; Verhaltensbedingte Kündigung - …
- ArbG Herford, 18.02.2011 - 2 Ca 1394/10
Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung eines (Büro-)Romans, Störung …
- OLG Köln, 05.06.2012 - 15 U 15/12
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung …
- KG, 21.12.2017 - 10 U 156/15
Unterlassungsanspruch eines Aufsichtsratsmitglieds mehrerer Aktiengesellschaften …
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- LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15
Anspruch auf Unterlassung der Anzeige von Suchergebnissen und Verlinkungen bei …
- VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen …
Rechtsprechung
BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ordnungsrechtliche Untersagung der Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, mit Art 12 Abs 1 GG unvereinbar - Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung jedenfalls für die Zeit bis zum 28.03.2006, dem Zeitpunkt des Urteils des BVerfG ...
- Wolters Kluwer
Untersagung einer gewerblichen Vermittlung von Sportwetten als verfassungswidriger Eingriff in die Berufsfreiheit; Aufrechterhaltung der Vorschriften über das staatliche Wettmonopol durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als Rechtfertigung einer ...
- Glücksspiel & Recht
Räumliche Reichweite von DDR-Genehmigungen
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 2
- vdai.de
Unvereinbarkeit einer Untersagungsverfügung bzgl. der Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten, die von einem anderen als dem landeseigenen Wettveranstalter gewerblich veranstaltet werden, mit Art. 12 Abs. 1 GG auf der Grundlage des Urteils des BVerfG vom ...
- rechtsportal.de
StGB § 284; GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Verbot der Vermittlung von Sportwetten kann verfassungswidrig sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
DDR-Sportwetten-Entscheidung des BVerwG verfassungswidrig
- blogspot.com (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Bundesverfassungsgericht hebt Untersagungsentscheidung von Bundesverwaltungsgericht zum bundesweiten Anbieten auf Grundlage einer sogenannten DDR-Lizenz auf
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
DDR-Sportwetten-Entscheidung verfassungswidrig
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.08.2003 - AN 5 K 03.00443
- VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162
- BVerwG, 27.07.2005 - 6 C 17.04
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
- BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 12, 428
- NVwZ 2008, 301
- NJ 2008, 216
- WM 2008, 274
Wird zitiert von ... (154) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Die Geltung dieses Repressivverbots habe auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, mit dem es die Verfassungsbeschwerde der dortigen Beschwerdeführerin, soweit sie sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - richtete, zurückgewiesen habe, nicht in Frage gestellt.Das Bundesverwaltungsgericht ziehe insoweit nicht die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, denn es lege bei der Beurteilung der Untersagungsverfügung als rechtmäßig zugrunde, dass die Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten in der Zeit bis zum Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in verfassungswidrig unbedenklicher Weise und ohne Erfüllung der erst für die Zeit bis zu einer Neuregelung des Bereichs der Sportwetten geforderten Maßnahmen verboten gewesen seien und auf ordnungsrechtlicher Grundlage hätten unterbunden werden dürfen.
Zur Verfassungsbeschwerde haben sich das Bundesministerium der Justiz, die Bayerische Staatsregierung sowie die Stadt Nürnberg unter der Fragestellung geäußert, welche Auswirkung die verfassungsrechtlichen Aussagen des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der im Ausgangsverfahren angefochtenen Untersagungsverfügung hat.
Zur Begründung wird im wesentlichen übereinstimmend insbesondere darauf verwiesen, dass das Urteil im Verfahren 1 BvR 1054/01 die Norm des § 284 StGB nicht für verfassungswidrig und die bisherige Rechtslage für weiterhin anwendbar erklärt habe.
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage, ob und inwieweit das in Bayern bestehende staatliche Sportwettmonopol und der mit ihm einhergehende Ausschluss der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten in Bayern mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist, ist durch das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276) entschieden.
Bis zur Neuregelung darf das Staatslotteriegesetz nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28. März 2006 weiter angewendet werden (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Dieses nach der fachgerichtlichen Auslegung in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol stellt wegen des mit ihm einhergehenden Ausschlusses gewerblicher Wettveranstaltung durch private Wettunternehmen sowie des Ausschlusses der Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, den rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, den der Senat zu prüfen hatte (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Denn der - strafbewehrte - Ausschluss gewerblicher Wettangebote durch private Wettunternehmen ist den an entsprechender beruflicher Tätigkeit interessierten Bürgern nur dann zumutbar, wenn das Wettmonopol nicht nur nach den zu seiner Rechtfertigung angeführten Zielen, sondern auch in seiner konkreten Ausgestaltung der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten dient (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Dies war in Bayern in der Zeit bis zum 28. März 2006 nicht der Fall (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Die Unverhältnismäßigkeit des staatlichen Sportwettmonopols in Bayern erfasst auch den Ausschluss der Vermittlung anderer als der vom Freistaat Bayern veranstalteter Wetten, deren Anbieten in Bayern nach der im Urteil vom 28. März 2006 zugrundegelegten fachgerichtlichen Auslegung ebenfalls als verboten angesehen wird (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Denn auch der Ausschluss der Vermittlung anderer als der vom Freistaat Bayern veranstalteter - vor allem also gewerblich veranstalteter - Wetten lässt sich am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG nur rechtfertigen, wenn das Monopol rechtlich und faktisch insbesondere am - legitimen - Ziel der Suchtbekämpfung und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Ausgehend von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) hätte das Bundesverwaltungsgericht die gegenüber der Beschwerdeführerin ergangene Untersagungsverfügung nach der als maßgeblich zugrundegelegten Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar beurteilen müssen.
Gegenstand der dortigen verfassungsgerichtlichen Prüfung war die fachgerichtliche Anwendung der dem staatlichen Wettmonopol in Bayern zugrundeliegenden Rechtslage, die ihrerseits auf einer Auslegung von § 284 StGB und dessen Zusammenwirken mit dem bayerischen Staatslotteriegesetz durch die im Verfahren 1 BvR 1054/01 angegriffenen Entscheidungen beruht.
Diese Auslegung des § 284 StGB als die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten umfassendes Repressivverbot war als solche im Verfahren 1 BvR 1054/01 ebenfalls nicht für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar zu erklären.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass das für die Verfassungswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols in Bayern erhebliche verwaltungsrechtliche Regelungsdefizit nicht in § 284 StGB, sondern allein im Staatslotteriegesetz zu verorten (vgl. BVerfGE 115, 276 ) und dieses als Grundlage eines im Sinne von § 284 StGB legalen Wettangebots seitens des Freistaats Bayern aufrechtzuerhalten war.
Das Bundesverwaltungsgericht kann sich für seinen hiervon abweichenden Standpunkt auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass das Bundesverfassungsgericht es in seinem Urteil vom 28. März 2006 ausdrücklich gestattet, dass in der Übergangszeit "bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die bisherige Rechtslage" anwendbar bleibt und das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, "weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden" dürfen (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Diese Möglichkeit steht textlich und inhaltlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der erwähnten Maßgabe, "dass der Freistaat Bayern unverzüglich ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits herzustellen hat" (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 -.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
b) Die dagegen eingelegte Revision wies das Bundesverwaltungsgericht durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil vom 21. Juni 2006 (BVerwGE 126, 149) als unbegründet zurück.
Sie setzt auf Grundlage der sicherheitsrechtlichen Generalklausel des Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG eine Rechtslage durch, die nach der auch im vorliegenden Ausgangsverfahren zugrundegelegten fachgerichtlichen Auslegung (vgl. BVerwGE 126, 149; 114, 92) in dem grundsätzlichen - repressiven - Verbot nach § 284 StGB und der nur beschränkten Zulassung von Sportwetten durch das bayerische Staatslotteriegesetz besteht und auf der das staatliche Sportwettmonopol in Bayern beruht.
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Die Geltung dieses Repressivverbots habe auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, mit dem es die Verfassungsbeschwerde der dortigen Beschwerdeführerin, soweit sie sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - richtete, zurückgewiesen habe, nicht in Frage gestellt.Der Inhalt der angewandten Normen stellt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. GewArch 2001, S. 65) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 114, 92) so dar, dass Veranstaltung und Vermittlung von Wetten gemäß § 284 StGB grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise einer Erlaubnis zugänglich sind.
Sie setzt auf Grundlage der sicherheitsrechtlichen Generalklausel des Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG eine Rechtslage durch, die nach der auch im vorliegenden Ausgangsverfahren zugrundegelegten fachgerichtlichen Auslegung (vgl. BVerwGE 126, 149; 114, 92) in dem grundsätzlichen - repressiven - Verbot nach § 284 StGB und der nur beschränkten Zulassung von Sportwetten durch das bayerische Staatslotteriegesetz besteht und auf der das staatliche Sportwettmonopol in Bayern beruht.
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit …
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Etwas anderes könnte gelten, wenn es nach dem jeweils maßgeblichen einfachen Recht für die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung auf einen späteren Zeitpunkt, insbesondere den der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - 6 S 1972/06 -, Juris), ankommt, wofür immerhin die Dauerwirkung dieser Maßnahme für den betroffenen Unternehmer spricht, oder in denen eine nach der Erfüllung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ergangene ergänzende Verfügung eine frühere Untersagungsverfügung bestätigt und insoweit an dieser festgehalten werden kann. - VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Der Inhalt der angewandten Normen stellt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. GewArch 2001, S. 65) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 114, 92) so dar, dass Veranstaltung und Vermittlung von Wetten gemäß § 284 StGB grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise einer Erlaubnis zugänglich sind. - BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung, die nicht mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter, sondern allein mit einem - objektiven - Verstoß gegen die rechtlichen Bestimmungen begründet ist, aus deren fachgerichtlicher Auslegung und Anwendung das gesetzliche Verbot der Vermittlung anderer als der vom Freistaat Bayern veranstalteter Wetten folgt - insbesondere also § 284 StGB -, kann sich wegen dieser verfassungswidrigen Rechtslage jedenfalls in der Zeit bis zum 28. März 2006 nicht als rechtmäßig erweisen (vgl. hinsichtlich der sofortigen Vollziehung solcher Untersagungsverfügungen bereits BVerfGK 5, 196 ). - VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162
Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
a) Die Berufung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 - (vgl. GewArch 2005, S. 78) als unbegründet zurück.
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Daraus folgt im Gegenschluss, dass die (frühere) Rechtslage ohne eine solche tatsächliche Änderung der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung im Jahre 2003, (weiterhin) als verfassungswidrig anzusehen ist und als Grundlage für ein Verbot ausscheidet (im Ergebnis ebenso BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06, WM 2008, 274 Tz. 30 ff. zur Unvereinbarkeit einer vor dem 28. März 2006 ergangenen ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung mit Art. 12 Abs. 1 GG). - BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
Dass das Urteil des 6. Senats vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde (Kammerbeschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 - BVerfGK 12, 428 = NVwZ 2008, 301), ändert daran nichts.All dies hat der 6. Senat in dem erwähnten Urteil ebenfalls bereits entschieden und im Einzelnen begründet (…Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 56), ohne dass das Bundesverfassungsgericht in seinem aufhebenden Kammerbeschluss insofern Einwände erhoben hätte (Kammerbeschluss vom 22. November 2007 a.a.O.).
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
Die im Sportwetten-Urteil (BVerfGE 115, 276) getroffenen verfassungsrechtlichen Aussagen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 - (NVwZ 2008, S. 301) dahingehend präzisiert, dass auch eine den Ausschluss anderer Wettanbieter durchsetzende ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung im verfassungsrechtlichen Sinne unverhältnismäßig - und somit rechtswidrig - ist, soweit und solange das als Ausnahme zum grundsätzlichen - repressiven - Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten zugelassene staatliche Wettangebot in seiner Ausgestaltung nicht dem suchtpräventiven Ziel entspricht, welches die mit dem - gesetzlichen - Verbot einhergehende Beschränkung der Berufsfreiheit allein rechtfertigen kann.Angesichts der Verfassungswidrigkeit der ordnungsrechtlichen Durchsetzung des unter der alten Rechtslage maßgeblich aus § 284 StGB abgeleiteten Verbots der Vermittlung anderer als der vom jeweiligen Land veranstalteter beziehungsweise erlaubter Sportwetten darf insoweit nicht außer Betracht bleiben, dass die entsprechende fachgerichtliche Auslegung des § 284 StGB als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, S. 301) und der Beschwerdeführer mithin an sich von einem Vermittlungsverbot ausgehen musste.
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und gibt - nach der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. November 2007 (NVwZ 2008, 301) angeregten Überprüfung - seine bisherige Rechtsprechung auf. - BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
Daraus folgt im Gegenschluss, dass die (frühere) Rechtslage ohne eine solche tatsächliche Änderung der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der im Streitfall in Rede stehenden Verletzungshandlungen, (weiterhin) als verfassungswidrig anzusehen ist und als Grundlage für ein Verbot ausscheidet (im Ergebnis ebenso BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06, WM 2008, 274 Tz. 30 ff. zur Unvereinbarkeit einer vor dem 28. März 2006 ergangenen ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung mit Art. 12 Abs. 1 GG). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Daraus folgt im Gegenschluss, dass die (frühere) Rechtslage ohne eine solche tatsächliche Änderung der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der im Streitfall in Rede stehenden Verletzungshandlungen, (weiterhin) als verfassungswidrig anzusehen ist und als Grundlage für ein Verbot ausscheidet (im Ergebnis ebenso BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06, WM 2008, 274 Tz. 30 ff. zur Unvereinbarkeit einer vor dem 28. März 2006 ergangenen ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung mit Art. 12 Abs. 1 GG). - OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …
a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06; VGH Bad.Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07;… VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris;… Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Nr. 3 GlüStV i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG.Der Antragsgegner hat die aus 2005 stammende Untersagungsverfügung ausdrücklich (vgl. Schriftsatz v. 18.3.2008) auch unter Geltung des neuen Rechts aufrechterhalten (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301).
- OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel …
1a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (…Beschl. d. Sen. v. 8.7.2008 - 11 MC 71/08 - OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 -, jeweils juris;… Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV (Nds. GVBl. 2007, 768) i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG (v. 17.12.2007, Nds. GVBl. 2007, 756).Der Antragsgegner hat die Untersagungsverfügung ausdrücklich mit Schriftsatz vom 12. März 2008 auch unter Geltung der seit dem 1. Januar 2008 gültigen Rechtslage aufrecht erhalten (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - = NVwZ 2008, 301).
Zwar wurde dieses Urteil durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - (juris) aufgehoben.
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
Auch aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (- 6 C 19/06 -, BVerwGE 126, 149 [151 f.] = NVwZ 2006, 1175 [1177]) und des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2007 (- 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) ergibt sich nichts anderes, da sich beide Bundesgerichte an die Interpretation des Landesrechts durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78) gebunden sahen (…vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 57; Steegmann, ZfWG 2008, 26 [27 f.]).Das Bundesverfassungsgericht weist in seiner Entscheidung vielmehr sogar ausdrücklich darauf hin, dass es möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es nach dem jeweils maßgeblichen einfachen Recht für die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung auf einen späteren Zeitpunkt, insbesondere den der letzten mündlichen Verhandlung ankomme, "wofür immerhin die Dauerwirkung dieser Maßnahme für den betroffenen Unternehmer" spreche (BVerfG, a.a.O., NVwZ 2008, 301 [303]).
Eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung, die nicht mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter, sondern allein mit einem Verstoß gegen das in § 284 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot des Anbietens von unerlaubten Glücksspielen begründet ist, kann sich bei Unvereinbarkeit dieser Rechtslage mit höherrangigem Recht nicht als rechtmäßig erweisen (VG Freiburg…, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 26; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [303]; Weidemann, NVwZ 2008, 278 [280]; a.A. Mosbacher, NJW 2006, 3529 [3532 f.]).
Nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ausgangsbescheids stellte sich die Verfügung als rechtswidrig dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [302]; zur Übertragung auf das Land Berlin siehe bereits oben unter B.II.1.c. [2]).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
Auch aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (- 6 C 19/06 -, BVerwGE 126, 149 [151 f.] = NVwZ 2006, 1175 [1177]) und des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2007 (- 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) ergibt sich nichts anderes, da sich beide Bundesgerichte an die Interpretation des Landesrechts durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78) gebunden sahen (…vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 57; Steegmann, ZfWG 2008, 26 [27 f.]).Das Bundesverfassungsgericht weist in seiner Entscheidung vielmehr sogar ausdrücklich darauf hin, dass es möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es nach dem jeweils maßgeblichen einfachen Recht für die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung auf einen späteren Zeitpunkt, insbesondere den der letzten mündlichen Verhandlung ankomme, "wofür immerhin die Dauerwirkung dieser Maßnahme für den betroffenen Unternehmer" spreche (BVerfG, a.a.O., NVwZ 2008, 301 [303]).
Eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung, die nicht mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter, sondern allein mit einem Verstoß gegen das in § 284 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot des Anbietens von unerlaubten Glücksspielen begründet ist, kann sich bei Unvereinbarkeit dieser Rechtslage mit höherrangigem Recht nicht als rechtmäßig erweisen (VG Freiburg…, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 26; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [303]; Weidemann, NVwZ 2008, 278 [280]; a.A. Mosbacher, NJW 2006, 3529 [3532 f.]).
Nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ausgangsbescheids stellte sich die Verfügung als rechtswidrig dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [302]; zur Übertragung auf das Land Berlin siehe bereits oben unter B.II.1.c. [2]).
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08
Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig
- OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08
Unerlaubtes Glücksspiel: Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten bei …
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07
Werbung für Glücksspiele im Internet
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzuges der Untersagung der …
- VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08
Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig
- OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08
Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 10 AS 10.2499
Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen …
- BVerfG, 10.11.2008 - 1 BvR 2783/06
Vermittlung von Sportwetten
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten …
- BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2399/06
Voraussetzungen für Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in der …
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07
Verbot des Glücksspiels im Internet
- OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07
Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig
- VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07
Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit; …
- OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08
Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …
- OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08
Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter, …
- VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07
Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG …
- VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2505
Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen …
- LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Untersagung der Vermittlung nicht genehmigter Sportwetten im Nachgang der …
- VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06
Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset; …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- BVerfG, 15.04.2009 - 2 BvR 1496/05
Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der unerlaubten …
- OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08
Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer …
- OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10
Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07
Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden
- VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09
Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus …
- VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08
Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen; …
- VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
- VG Köln, 14.01.2011 - 1 K 5910/05
Untersagung der Durchführung und Vermittlung von Sportwetten in allen Formen; …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2211/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1498/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 4 B 298/08
Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst geschlossen
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht …
- EGMR, 15.05.2008 - 58364/00
Rechtssache L. gegen DEUTSCHLAND
- VerfGH Bayern, 25.09.2008 - 16-VII-06
Einstellung eines Popularklageverfahrens zum Glücksspielwesen
- VG München, 11.08.2008 - M 16 S 08.3171
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
Verfassungsmäßigkeit der sofortigen Vollziehung der Untersagung der Vermittlung …
- VG Braunschweig, 10.04.2008 - 5 B 4/08
Vollziehung der Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols; Maßgeblicher …
- VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.5177
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung mit Hilfe eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 213.08
Verbot des Anbietens von Sportwetten über das Internet
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09
Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.3175
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG Koblenz, 26.03.2008 - 5 K 1512/07
- VG Hamburg, 15.04.2008 - 4 E 971/08
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung nach neuem …
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09
Bei übereinstimmender Erledigterklärung ist über die bisher entstandenen Kosten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 4 B 48/11
Ordnungsbehörden in NRW dürfen weiterhin gegen private Sportwettenvermittler …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 4 B 1774/07
Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen nach …
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.1379
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1418
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1225
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1248
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1247
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 5 S 08.317
Sportwetten
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1572/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1570/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 1965/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Sportwettbüros in …
- VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 06.1177
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1246
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10
Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot
- VG München, 29.08.2008 - M 16 S 08.3379
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07
Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1607/08
Verbot des Glücksspiels im Internet vorläufig bestätigt
- OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
Rechtsfolgen der Verfassungswidrigerklärung einer Norm durch das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 581/10
Gesetzgebungskompetenz der Länder hinsichtlich des Internetverbots für …
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06
Zur Möglichkeit der Untersagung verbotenen Glücksspiels innerhalb der von der …
- OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - 18 U 97/15
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 1602/10
Auslandszustellung Glücksspiel Kohärenz
- VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3293/07
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2052/06
Sportwetten-Monopol des Landes ist europarechtswidrig
- LG Bremen, 27.12.2007 - 1 O 2375/06
Kein Schadensersatz für bwin wegen Verbot der Trikot-Werbung
- VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
Vermittlung von Sportwetten; Legalisierungswirkung einer DDR-Gewerbeerlaubnis im …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09
Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3352/07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten für einen auf Gibraltar ansässigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 B 185/10
Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des …
- VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09
Datenschutz: IP-Adressen als personenbezogene Daten
- VG Berlin, 04.12.2008 - 35 A 346.06
Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der …
- VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.263
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
- VG Düsseldorf, 04.07.2014 - 27 L 1578/13
Glücksspiel; Internet; Veranstaltung; Werbung; Casino; Schleswig; Holstein
- OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 36/09
Gebotenheit der nochmaligen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 4 B 1840/08
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Untersagung illegaler …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 215.08
Beschwerde; öffentliches Glücksspiel (Sportwetten); Untersagungsverfügung; …
- VG Köln, 15.12.2010 - 1 K 3288/07
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung bei Untersagung von Sportwetten; Maßgebliche …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3497/06
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08
Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1139/08
Glücksspiel Geolokalisation
- VG Berlin, 29.04.2009 - 35 A 12.07
Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2009 - 4 B 556/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 4 B 453/08
Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen …
- VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
Verstoß des baden-württembergischen Sportwettenmonopols gegen Europarecht
- VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
Untersagung von Sportwettenangeboten und anderen Glücksspielen über das Internet …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 355/10
Regelungsbefugnis Wiederholender Erlass eines Verwaltungsaktes Auslandszustellung …
- OVG Sachsen, 18.12.2009 - 3 E 94/09
Zur Ausrichtung eines Verfahrens bei gemeinschaftsrechtlichen …
- VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
Sportwetten im Internet
- VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08
Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2201
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.5903
Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 4 A 701/12
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von Sportwetten im Rahmen eines …
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09
Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im …
- VG Köln, 03.01.2011 - 1 K 3505/07
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung i.R.d. Betreibens des Gewerbes …
- VG Minden, 02.04.2008 - 3 K 897/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
- VG Neustadt, 05.03.2008 - 5 L 1327/07
- VG Düsseldorf, 22.09.2011 - 27 K 4285/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10
Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im …
- VG Aachen, 12.08.2008 - 6 L 449/07
Private Vermittlung von Sportwetten bleibt verboten
- VG Chemnitz, 09.01.2008 - 3 K 995/07
Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag rechtmäßig
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09
Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten
- VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
- VG München, 13.06.2008 - M 22 S 08.1067
Untersagung des Bereitstellens der Einrichtung (Internetanschluss) zur Annahme, …
- VG München, 28.04.2008 - M 22 S 08.1151
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Untersagung des …
- VG Mainz, 25.03.2008 - 6 L 927/07
- VG Minden, 07.02.2008 - 3 K 3470/04
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2002
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1424
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.102
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.99
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.101
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.790
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.2386
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 2153/06
Ausgestaltung des Sportwettenmonopols weiterhin rechtswidrig
- VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 1919/08
- VG München, 06.05.2008 - M 22 S 08.1854
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Weitergeltung einer vor …
- VG Hamburg, 18.12.2007 - 4 E 2513/07
Private Sportwetten weiterhin verboten / Internet-Sportwetten-Terminals
- VG München, 02.07.2008 - M 22 K 06.4901
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Rechtsprechung
BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen das am 01.10.2007 in Kraft getretene Hessische Nichtraucherschutzgesetz
- IWW
- Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtsschutz bzgl. des hessischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1; HessNRSG § 1 Abs. 1 Nr. 10
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag eines Rauchers gegen Hessisches Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtrauchergesetz vor dem Bundesverfassungsgericht
- streifler.de (Kurzinformation)
Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab
- 123recht.net (Pressemeldung, 30.1.2008)
Rauchverbot in hessischen Gaststätten bleibt bestehen // Verfassungshüter lehnen Eilantrag eines Rauchers ab
Papierfundstellen
- NJW 2008, 638
- NVwZ 2008, 301
- DVBl 2008, 400 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 111, 147 [152 f.]; st. Rspr.).Bei einem offenen Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gem. § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 96, 120 [128 f.]; st. Rspr.).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 111, 147 [152 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07
Bei einem offenen Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gem. § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 96, 120 [128 f.]; st. Rspr.).
- VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur …
Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).aa) Für die sofortige Vollziehung spricht, dass mit der zeitweiligen Wiedereinführung einer Erlaubnis, an den genannten Orten zu rauchen, der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, die in diesen Räumlichkeiten anwesenden Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen, bis zur abschließenden Entscheidung vereitelt würde (BVerfG v. 14.01.2008, Az. 1 BvR 2822/07).
- VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal
für den Antragsteller eher gering, da er in der Zwischenzeit bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache nicht allgemein am Durchführen von Raucherabenden und auch nicht am Besuch von Gaststätten, die über Nebenräume verfügen, in denen geraucht werden darf, sondern nur an einer einzelnen, während des Gaststättenbesuchs bis 14. Februar 2008 zulässigen Verhaltensweise gehindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 -). - VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08
Nichtraucherschutzgesetz
Dabei sind die Folgen abzuwägen, die eintreten, wenn das Gesetz vorläufig außer Kraft gesetzt wird und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als erfolglos erweist gegenüber den Folgen, die eintreten, wenn das Gesetz zunächst in Kraft bleibt und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als erfolgreich erweist (dazu BVerfG, 14. Januar 2008, 1 BvR 2822/07, NJW 2008, 638 = NVwZ 2008, 301;. - VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07
Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch …
vgl. nur LT-Drs., a.a.O.; WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle und Deutsches Krebsforschungszentrum, Positionspapier zur Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen vom 22. Juni 2006, www.tabakkontrolle.de/pdf/Positionspapier_Passivrauchen.pdf sowie zahlreiche weitere Publikationen; Pöltl, VBlBW 2008, 5 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 -, BVerfGE 95, 173 (184) sowie Kammerbeschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 -, www.bverfg.de; BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 -, NJW 1999, 2203 (2206). - VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 20 A/08
Ablehnung des Erlasses einer eA zugunsten eines Rauchers: Keine allgemeine …
Bereits die Abwägung dieser Gesichtspunkte führt dazu, dass von schweren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen könnten, nicht auszugehen ist (vgl. ebenso BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 - NJW 2008, 638 Rn. 6 f.).