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   BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08   

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BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 (https://dejure.org/2008,1106)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 (https://dejure.org/2008,1106)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 (https://dejure.org/2008,1106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Inhalt der Gewährleistungen des Art. 19 Abs. 4 GG; Gewährleistung einer aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen im Verwaltungsprozess durch Art. 19 Abs. ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80; GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei drittbelastendem Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 278
  • NVwZ 2009, 240
  • BauR 2009, 1285
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben sind geklärt (vgl. BVerfGE 51, 268 ; BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 1984 - 1 BvR 231/84 -, GewArch 1985, S. 16 f.).

    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des Suspensiveffekts verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 51, 268 ).

    Eine Verwaltungspraxis, die dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehrte, indem zum Beispiel Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erklärt würden, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ).

    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Bürger im dargelegten Sinne ein verfassungsrechtlich ausreichender effektiver Rechtsschutz gewährt wird, mag dies auch auf andere Weise als durch (automatisch eintretende oder gerichtlich wiederhergestellte) aufschiebende Wirkung seines Rechtsbehelfs geschehen (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 65, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich auch stets betont, dass die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht "schlechthin garantiert" ist und dass verfassungsrechtlich nicht entscheidend ist, wie vorläufiger Rechtsschutz gewährleistet wird, sondern dass ein wirksamer Eilrechtsschutz vorhanden ist (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Bürger im dargelegten Sinne ein verfassungsrechtlich ausreichender effektiver Rechtsschutz gewährt wird, mag dies auch auf andere Weise als durch (automatisch eintretende oder gerichtlich wiederhergestellte) aufschiebende Wirkung seines Rechtsbehelfs geschehen (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 65, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich auch stets betont, dass die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht "schlechthin garantiert" ist und dass verfassungsrechtlich nicht entscheidend ist, wie vorläufiger Rechtsschutz gewährleistet wird, sondern dass ein wirksamer Eilrechtsschutz vorhanden ist (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 65, 1 ).

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 22 CS 07.2027

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Ein Antrag der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens auf Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde, nachdem das Verwaltungsgericht dem Antrag mit Beschluss vom 24. Juli 2007 noch gefolgt war, vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. März 2008 abgelehnt (22 CS 07.2027).

    Dabei ist der Verwaltungsgerichtshof sogar auf der Grundlage einer summarischen Prüfung davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführerin grundsätzlich ein Recht zustehen kann, die Durchführung einer gemeinschaftsrechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung verlangen und bei deren Fehlen auch die Aufhebung der betreffenden Genehmigung durchsetzen zu können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2008 - 22 CS 07.2027 -, JURIS, insbesondere mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 - Rs. C-201/02 "Wells" -, Slg. 2004, S. 1-723).

  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben sind geklärt (vgl. BVerfGE 51, 268 ; BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 1984 - 1 BvR 231/84 -, GewArch 1985, S. 16 f.).

    Ein Rechtssatz des Inhalts, dass sich der einen Genehmigungsbescheid anfechtende Dritte gegenüber dem Genehmigungsempfänger von vornherein in einer bevorzugten verfahrensrechtlichen Position befinden müsse, wenn es um die Frage der sofortigen Verwirklichung des Genehmigungstatbestandes geht, ist weder aus dem geltenden Verwaltungsprozessrecht noch aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 1984 - 1 BvR 231/84 -, GewArch 1985, S. 16 f.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Eine Verwaltungspraxis, die dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehrte, indem zum Beispiel Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erklärt würden, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber wenigstens soviel: Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Art. 19 Abs. 4 GG setzt das Bestehen von Rechten, für die Rechtsschutz zu gewähren ist, voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Zwar ist das in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO normierte Regel-Ausnahme-Verhältnis eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 58 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, JURIS).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Zwar ist das in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO normierte Regel-Ausnahme-Verhältnis eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 58 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, JURIS).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber wenigstens soviel: Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
    Dabei ist der Verwaltungsgerichtshof sogar auf der Grundlage einer summarischen Prüfung davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführerin grundsätzlich ein Recht zustehen kann, die Durchführung einer gemeinschaftsrechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung verlangen und bei deren Fehlen auch die Aufhebung der betreffenden Genehmigung durchsetzen zu können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2008 - 22 CS 07.2027 -, JURIS, insbesondere mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 - Rs. C-201/02 "Wells" -, Slg. 2004, S. 1-723).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326

    Prüfungsmaßstab bei gerichtlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Einer regelhaften Anordnung des Sofortvollzugs durch die Zulassungsgremien stünde jedoch entgegen, dass die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen die Regel ist (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 86a RdNr 20a; dies relativierend bei mehrpoligen Rechtsbeziehungen: BVerfG , Beschluss vom 1.10.2008, 1 BvR 2466/08, NVwZ 2009, 240, 242) und dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis hierdurch auf den Kopf gestellt würde.

    Zwar garantiert das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl nur BVerfG, Beschluss vom 19.6.1973, 1 BvL 39/69 und 14/72 = BVerfGE 35, 263, 274; BVerfG, Beschluss vom 13.6.1979, 1 BvR 699/77 = BVerfGE 51, 268, 284; BVerfG , Beschluss vom 1.10.2008, aaO, NVwZ 2009, 240, 241); dies erfordert, dass irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, so weit wie möglich ausgeschlossen werden müssen (BVerfGE 35, 263, 274; BVerfGE 51, 268, 284; BVerfG NVwZ 2009, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Wird von einem Dritten die einem anderen erteilte und diesen begünstigende Genehmigung angegriffen, bedarf es weder nach dem einfachen Recht noch im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der Prüfung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts (im Anschluss an BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - NVwZ 2009, 240).

    Wird von einem Dritten die einem anderen erteilte und diesen begünstigende Genehmigung angegriffen, bedarf es daher weder nach dem einfachen Recht noch im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der Prüfung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -NVwZ 2009, 240).

    Die Frage, wer bis zum Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache das Risiko der Herbeiführung vollendeter Tatsachen tragen muss, bestimmt sich vielmehr in erster Linie nach dem materiellen Recht, also den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (BVerfG, Beschl. v. 1.10.2008 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.3.2011 - 10 S 161/09 -NVwZ-RR 2011, 355).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Denn Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dem Bürger keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung, sondern trifft eine Systementscheidung für den Individualrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, [...] Rn. 22).
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