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   EuGH, 16.12.2008 - C-524/06   

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https://dejure.org/2008,1438
EuGH, 16.12.2008 - C-524/06 (https://dejure.org/2008,1438)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - C-524/06 (https://dejure.org/2008,1438)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - C-524/06 (https://dejure.org/2008,1438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Schutz personenbezogener Daten - Unionsbürgerschaft -Grundsätzliches Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Richtlinie 95/46/EG - Begriff der Erforderlichkeit - Generelle Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern, die ...

  • Telemedicus

    Zur Zulässigkeit eines zentralen Ausländerregisters

  • Telemedicus

    Zur Zulässigkeit eines zentralen Ausländerregisters

  • Europäischer Gerichtshof

    Huber

    Schutz personenbezogener Daten - Unionsbürgerschaft -Grundsätzliches Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Richtlinie 95/46/EG - Begriff der Erforderlichkeit - Generelle Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern, die ...

  • EU-Kommission PDF

    Heinz Huber gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Richtlinie 95/46 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 2
    1. Rechtsangleichung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46 - Anwendungsbereich

  • EU-Kommission

    Heinz Huber gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - Deutschland. Schutz personenbezogener Daten - Unionsbürgerschaft -Grundsätzliches Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Richtlinie 95/46/EG - Begriff der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Systems zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern nur für Nichtstaatsangehörige des betreffenden Staates; Berücksichtigung des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Zulässigkeit der Einrichtung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AZRG § 1 Abs. 2; RL 95/46/EG Art. 2 Bst. a; RL 95/46/EG Art. 2 Bst. b; RL 95/46/EG Art. 3 Abs. 2; RL 95/46/EG Art. 1; RL 95/46/EG Art. 6; RL 95/46/EG Art. 7 Bst. e; EG Art. 12; EG Art. 43
    D (A), Ausländerzentralregister, Unionsbürger, personenbezogene Daten, Datenschutzrichtlinie, Unionsbürgerrichtlinie, Erforderlichkeit, Diskriminierungsverbot

  • Judicialis

    Richtlinie 95/46/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - EIN ZENTRALES AUSLÄNDERREGISTER DARF NUR SOLCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN ENTHALTEN, DIE ZUR ANWENDUNG AUFENTHALTSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN UNBEDINGT ERFORDERLICH SIND

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Huber

    Schutz personenbezogener Daten - Unionsbürgerschaft - Grundsätzliches Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Richtlinie 95/46/EG - Begriff der Erforderlichkeit - Generelle Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern, die ...

  • heise.de (Pressebericht)

    Deutsche Ausländerdatei diskriminiert Europäer

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Löschungspflicht für unzulässig gespeicherte Daten im deutschen Ausländerzentralregister

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH beschränkt Nutzung von Ausländerzentralregister - Nutzung des Ausländerzentralregisters zur Verbrecherjagd rechtswidrig - Für statistische Zwecke erhobene Daten müssen anonymisiert werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.12.2008)

    Ausländerzentralregister muss teilweise anonymisiert werden // EuGH sieht Diskriminierung auch bei Kriminalitätsbekämpfung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Informationsbeschaffung - Zulässige Daten im Ausländerzentralregister

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verarbeitung der Daten von Unionsbürgern im Ausländerzentralregister ist nur unter Einschränkungen zulässig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Deutschland) eingereicht am 28. Dezember 2006 - Heinz Huber gegen Bundesrepublik Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Auslegung von Art. 12 Abs. 1 EG, 17 EG, 18 Abs. 1 EG und 43 Abs. 1 EG sowie Art. 7 Buchst. e der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 378
  • NVwZ 2009, 379
  • EuZW 2009, 183
  • MMR 2009, 171
  • DVBl 2009, 171
  • DÖV 2009, 168
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    Es bezieht sich insoweit auf die Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 63), vom 20. September 2001, Grzelczyk (C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 32), und vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 32).

    22 und 23, sowie Bidar, Randnr. 31).

    Ein Unionsbürger, der sich rechtmäßig im Gebiet eines Aufnahmemitgliedstaats aufhält, kann sich insoweit in allen Situationen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, auf Art. 12 EG berufen (vgl. Urteile Martínez Sala, Randnr. 63, Grzelczyk, Randnr. 32, und Bidar, Randnr. 32).

    Zu diesen Situationen gehören auch diejenigen, die die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten betreffen, darunter diejenigen, die die Ausübung der durch Art. 18 EG verliehenen Freiheit betreffen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Bidar, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    Es bezieht sich insoweit auf die Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 63), vom 20. September 2001, Grzelczyk (C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 32), und vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 32).

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsbürgerstatus nach ständiger Rechtsprechung dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen Anspruch auf die gleiche rechtliche Behandlung gibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Grzelczyk, Randnrn.

    Ein Unionsbürger, der sich rechtmäßig im Gebiet eines Aufnahmemitgliedstaats aufhält, kann sich insoweit in allen Situationen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, auf Art. 12 EG berufen (vgl. Urteile Martínez Sala, Randnr. 63, Grzelczyk, Randnr. 32, und Bidar, Randnr. 32).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    Es bezieht sich insoweit auf die Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 63), vom 20. September 2001, Grzelczyk (C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 32), und vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 32).

    Ein Unionsbürger, der sich rechtmäßig im Gebiet eines Aufnahmemitgliedstaats aufhält, kann sich insoweit in allen Situationen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, auf Art. 12 EG berufen (vgl. Urteile Martínez Sala, Randnr. 63, Grzelczyk, Randnr. 32, und Bidar, Randnr. 32).

  • EuGH, 05.06.2008 - C-164/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES STAATS ENTGEGEN, DIE IN

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    Eine solche Behandlung wäre allenfalls dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimerweise verfolgten Zweck stünde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2008, Wood, C-164/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    In Bezug auf die statistische Funktion eines Registers wie des AZR ist darauf zu verweisen, dass das Gemeinschaftsrecht mit der Einführung der Freizügigkeit und dadurch, dass es jedem, der in seinen Geltungsbereich fällt, das Recht verleiht, zu den vom Vertrag genannten Zwecken in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen, diesen nicht die Befugnis zum Erlass von Maßnahmen genommen hat, die den nationalen Behörden die genaue Kenntnis der Bevölkerungsbewegungen in ihrem Hoheitsgebiet ermöglichen sollen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1976, Watson und Belmann, 118/75, Slg. 1976, 1185, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    In Bezug auf die Nutzung eines Registers wie des AZR zum Zweck der Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften ist darauf hinzuweisen, dass das Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht uneingeschränkt besteht, sondern den im Vertrag und in den Bestimmungen zu seiner Durchführung vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen unterworfen werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2008, Jipa, C-33/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    Dementsprechend ist entschieden worden, dass die Harmonisierung dieser einzelstaatlichen Rechtsvorschriften nicht auf eine Mindestharmonisierung beschränkt ist, sondern zu einer grundsätzlich umfassenden Harmonisierung führt (vgl. Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnr. 96).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    Gemäß den Bestimmungen des Kapitels II der Richtlinie 95/46 ("Allgemeine Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten") muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten - vorbehaltlich der in Art. 13 zugelassenen Ausnahmen - den in Art. 6 der Richtlinie aufgestellten Grundsätzen in Bezug auf die Qualität der Daten und einem der in Art. 7 der Richtlinie angeführten Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten genügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Slg. 2003, I-4989, Randnr. 65).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
    30 und 31, vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnrn.
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    In ihrem zehnten Erwägungsgrund wird klargestellt, dass die Angleichung der in dem entsprechenden Bereich geltenden nationalen Rechtsvorschriften nicht zu einer Verringerung des durch diese Rechtsvorschriften garantierten Schutzes führen darf, sondern im Gegenteil darauf abzielen muss, in der Union ein hohes Schutzniveau sicherzustellen (Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 95, vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 50, und vom 24. November 2011, Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 28).
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Ihre Erhebung, Aufbewahrung und Übermittlung durch einen Auftraggeber oder durch Privatdetektive, die auf eigene Rechnung handeln, ist eine "Verarbeitung personenbezogener Daten" iSv. Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 95/46/EG (EuGH 7. November 2013 - C-473/12 - [IPI] Rn. 26; 16. Dezember 2008 - C-524/06 - [Huber] Rn. 43, Slg. 2008, I-9705) .
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Die Mitgliedstaaten dürften deren Anforderungen weder unter- noch überschreiten (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u.a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 100; Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 95 ff.; Urteil vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 51 f.; Urteil vom 24. November 2011, ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 28 ff.; Urteil vom 7. November 2013, IPI, C-473/12, EU:C:2013:715, Rn. 31; Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 57; Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 54 f.).

    Entsprechend sei auch der in Art. 7 Buchstabe e DSRL 95/46/EG verwendete konkretisierungsbedürftige Begriff der Erforderlichkeit als autonomer Begriff des Unionsrechts einheitlich auszulegen und könne damit keinen variablen Gehalt haben (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 52).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

    Bei den Daten, die in einer Entwurfsschrift über denjenigen enthalten sind, der die Gewährung eines Aufenthaltstitels beantragt - wie dessen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Sprache -, handelt es sich jedoch ohne Zweifel um Informationen über die in dieser Entwurfsschrift u. a. namentlich bezeichnete natürliche Person, und folglich sind diese Daten als "personenbezogene Daten" einzustufen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 31 und 43).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    1 der Richtlinie 95/46 verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, Slg. 2008, I-9705, Randnr. 47).

    Gemäß den Bestimmungen des Kapitels II ("Allgemeine Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten") der Richtlinie 95/46 muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten - vorbehaltlich der in Art. 13 zugelassenen Ausnahmen - den in Art. 6 der Richtlinie aufgestellten Grundsätzen in Bezug auf die Qualität der Daten und einem der sechs in Art. 7 der Richtlinie aufgeführten Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten genügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Slg. 2003, I-4989, Randnr. 65, sowie Urteil Huber, Randnr. 48).

    Der zehnte Erwägungsgrund der Richtlinie ergänzt, dass die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften in dem entsprechenden Bereich nicht zu einer Verringerung des durch diese Rechtsvorschriften garantierten Schutzes führen darf, sondern im Gegenteil darauf abzielen muss, in der Union ein hohes Schutzniveau sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindqvist, Randnr. 95, und Huber, Randnr. 50).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20

    Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos

    Kann das Ziel einer Datenverarbeitung auch durch die Verarbeitung anonymisierter Daten erreicht werden, ist eine unanonymisierte Verarbeitung nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-524/06 -, juris, Rn. 65; Schantz, in: Simitis/Hornung/Spiecker, a.a.O., Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, Rn. 100).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-201/14

    Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei

    Sowohl ihre Übermittlung durch die ANAF - der mit der Verwaltung der Datenbank, in der die Daten zusammengetragen sind, betrauten Stelle - als auch ihre anschließende Verarbeitung durch die CNAS weisen somit die Merkmale einer "Verarbeitung personenbezogener Daten" im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie auf (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 64, und Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 43).

    Gemäß den Bestimmungen des Kapitels II ("Allgemeine Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten") der Richtlinie 95/46 muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten - vorbehaltlich der in Art. 13 zugelassenen Ausnahmen - den in Art. 6 der Richtlinie aufgestellten Grundsätzen in Bezug auf die Qualität der Daten und einem der in Art. 7 der Richtlinie angeführten Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten genügen (Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 65, Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 48, sowie ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 26).

  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Zwar kann zur Ausfüllung des Begriffs der Erforderlichkeit mit Blick auf den Bezug der nationalen Norm zu Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c) und e), Abs. 3 UAbs. 1 Buchst. b) DS-GVO (vgl. Albers/Veit in BeckOK DatenschutzR, 32. Ed. Stand: 1. Mai 2020, Art. 6 DS-GVO Rn. 34 f., Rn. 38 ff., Rn. 56 f., Rn. 67b) nicht auf das mitgliedstaatliche Rechtsverständnis zurückgegriffen werden; der Begriff der Erforderlichkeit darf in den Mitgliedstaaten keinen variablen Gehalt haben, weil andernfalls das Ziel eines unionsweit gleichwertigen Schutzniveaus verfehlt würde (vgl. EuGH, Urt. v. 16. Dezember 2008, C-524/06 - Huber, juris Rn. 52 zur Datenschutzrichtlinie; zu Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e] DS-GVO: Albers/Veit in BeckOK DatenschutzR, Art. 6 DS-GVO Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-582/14

    Breyer - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 2

    27 - Urteil vom 16. Dezember 2008 (C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 45).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-342/12

    Worten

    Insoweit genügt die Feststellung, dass - wie alle Beteiligten, die schriftliche Erklärungen eingereicht haben, vorgetragen haben - die Daten, die in Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden enthalten sind und die tägliche Arbeitszeit und die Ruhezeiten der einzelnen Arbeitnehmer betreffen, personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind, da es sich um "Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person" handelt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Slg. 2003, I-4989, Randnr. 64, vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, Slg. 2008, I-9705, Randnr. 43, und vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, Slg. 2009, I-3889, Randnr. 42).

    Das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, das Abfragen und die Benutzung dieser Daten durch einen Arbeitgeber sowie deren Übermittlung an die für die Überwachung der Arbeitsbedingungen zuständigen nationalen Behörden sind daher eine "Verarbeitung personenbezogener Daten" im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 95/46 (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., Randnr. 64, und Huber, Randnr. 43).

    Gemäß den Bestimmungen des Kapitels II ("Allgemeine Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten") der Richtlinie 95/46 muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten - vorbehaltlich der in Art. 13 zugelassenen Ausnahmen - den in Art. 6 der Richtlinie aufgestellten Grundsätzen in Bezug auf die Qualität der Daten und einem der in Art. 7 der Richtlinie aufgeführten Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten genügen (Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., Randnr. 65, Huber, Randnr. 48, sowie vom 24. November 2011, ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10, Slg. 2011, I-12181, Randnr. 26).

    Was die konkreten Modalitäten der Ausgestaltung des Zugangs dieser nationalen Behörde zu diesen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Bezug auf die Überwachung der Arbeitsbedingungen betrifft, kann nur ein Zugang für Behörden mit entsprechenden Befugnissen als erforderlich im Sinne von Art. 7 Buchst. e der Richtlinie 95/46 angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Huber, Randnr. 61).

    Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, dieser nationalen Behörde unverzüglich Zugang zu den Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten zu gewähren, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine solche Verpflichtung erforderlich im Sinne dieser Bestimmung sein kann, wenn sie zu einer effizienteren Anwendung der Regelungen über die Arbeitsbedingungen führt (vgl. entsprechend Urteil Huber, Randnr. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2022 - C-252/21

    Generalanwalt Rantos ist der Auffassung, dass eine Wettbewerbsbehörde in Ausübung

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener

  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2013 - C-131/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón ist die Richtlinie über die

  • EuGH, 07.11.2013 - C-473/12

    IPI - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 10 und 11

  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

  • EuGH, 23.11.2023 - C-260/22

    Seven.One Entertainment Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 17 A 805/03

    Ausländerzentralregister, Löschung, personenbezogene Daten, Unionsbürger,

  • BVerwG, 22.02.2010 - 1 B 21.09

    Anspruch auf Löschung von im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten;

  • VG Hamburg, 22.07.2022 - 21 K 1802/21

    Datenverarbeitung im Hamburgischen Krebsregister, Datenschutz

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-201/14

    Bara u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen

  • EuGH, 23.04.2009 - C-544/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEIGERUNG ENTGEGEN, DIE EINKOMMENSTEUER NACH

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2016 - C-182/15

    Petruhhin

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

    Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

  • VG Gera, 03.11.2022 - 3 K 673/20

    Feststellungsinteresse bei Klage gegen die Anordnung einer Maskenpflicht sowie

  • EuGH, 20.01.2011 - C-155/09

    Die griechische Steuervorschrift, nach der ausschließlich Personen, die in

  • EuGH, 30.11.2023 - C-173/22

    MG/ EIB

  • VG Wiesbaden, 06.10.2010 - 6 K 280/10

    Unzulässige Datenübermittlung an die NATO

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-141/12

    Y.S. - Personenbezogene Daten und Verarbeitung - Rechtliche Analyse

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verstoßen sechs Mitgliedstaaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-398/15

    Manni

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-434/09

    McCarthy - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2012 - 19 E 700/11

    Klärungsbedürftigkeit des Anspruchs eines Ausländers auf Erteilung eines

  • LSG Hamburg, 28.04.2011 - L 1 KR 50/08
  • VG Saarlouis, 07.09.2015 - 6 L 952/15

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