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   BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09   

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https://dejure.org/2009,38
BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 (https://dejure.org/2009,38)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 (https://dejure.org/2009,38)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 (https://dejure.org/2009,38)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum einstweiligen Rechtsschutz bei der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines vollständig gelähmten Beschwerdeführers auf einem Elektrorollstuhl; Anforderungen an den Nachweis einer Fahruntauglichkeit für einen Elektrorollstuhl im Straßenverkehr; Bedürfnis nach Fortbewegung in der Wohnung als Grundbedürfnis des täglichen Lebens; ...

  • Judicialis

    SGB V § 33 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2b; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • hartmann-rechtsanwaelte.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Eilrechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als des einzigen Fortbewegungsmittels im Haushalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spezialrollstuhl als einziges Fortbewegungsmittel

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Vb gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als des einzigen Fortbewegungsmittels im Haushalt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Prozess um Elektrorollstuhl - Karlsruhe gibt gelähmter Frau recht

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Karlsruhe eilt ALS-Patienten effektiv zur Hilfe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.3.2009)

    Verfassungshüter verhelfen gelähmter Frau zu Spezialrollstuhl

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versagung für Eilrechtsschutz für Anschaffung eines mundgesteuerten Elektrorollstuhls ist Grundrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 133
  • NVwZ 2009, 715 (Ls.)
  • NZS 2009, 674
  • DVBl 2009, 533
  • DÖV 2009, 462
 
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Wird zitiert von ... (371)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R

    Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Hierzu gehört im gegebenen Fall auch ein Elektrorollstuhl (vgl. BSG, SozR 3-1200 § 33 Nr. 1; SozR 4-2500 § 33 Nr. 12).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Hierzu gehört im gegebenen Fall auch ein Elektrorollstuhl (vgl. BSG, SozR 3-1200 § 33 Nr. 1; SozR 4-2500 § 33 Nr. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2008 - L 11 B 23/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Die Beschlüsse des Sozialgerichts Duisburg vom 10. September 2008 - S 11 KR 147/08 ER - und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2008 - L 11 B 23/08 KR ER - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (vgl. BVerfGK 5, 237 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    In Bezug auf die gesetzliche Pflegeversicherung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die Fürsorge für Menschen, die vor allem im Alter zu den gewöhnlichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens aufgrund von Krankheit und Behinderung nicht in der Lage seien, gehöre im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu den sozialen Aufgaben der staatlichen Gemeinschaft; dem Staat sei die Würde des Menschen in einer solchen Situation der Hilfebedürftigkeit besonders anvertraut (vgl. BVerfGE 103, 197 unter Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Zwar lassen sich aus den Grundrechten im Allgemeinen keine konkreten Leistungsrechte auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen entnehmen (vgl. BVerfGE 115, 25 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Jedoch folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein Anspruch auf die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (vgl. BVerfGE 82, 60 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Pflicht auch der Rechtsprechung, diese Grundsätze bei der Anwendung des einfachen Rechts zu berücksichtigen (vgl. bereits BVerfGE 1, 97 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20

    Krankenversicherung - Rehabilitation und Teilhabe - Schulbegleitung aufgrund

    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris, Rn. 23 ff. und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - juris, Rn. 11).
  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    Die Entscheidung steht im Ermessen des Gerichts und erfolgt auf Grundlage einer Interessenabwägung (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Abwägungsentscheidung BVerfG v. 29.7.2003, 2 BvR 311/03; v. 12.5.2005, 1 BvR 569/05; v. 6.2.2007, 1 BvR 3101/06; v. 25.2.2009, 1 BvR 120/09; M-L/K/L/Keller SGG, 11. Aufl. 2014, Rn. 12c ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 438/13

    Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des

    Die Fürsorge für Menschen, die zu den gewöhnlichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (im vorliegenden Fall bezogen auf das Hörvermögen) aufgrund von Krankheit und Behinderung nicht in der Lage sind, gehört im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu den sozialen Aufgaben der staatlichen Gemeinschaft; dem Staat ist die Würde des Menschen in einer solchen Situation der Hilfebedürftigkeit besonders anvertraut (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674).

    Auch eine Vorwegnahme der Hauptsache kann bei drohenden schweren und unzumutbaren Nachteilen durchaus geboten sein (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009, aaO).

    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009, aaO).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Pflicht auch der Rechtsprechung, diese Grundsätze bei der Anwendung des einfachen Rechts und insbesondere auch bei der Anwendung des § 33 SGB V zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009, aaO).

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