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   BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 20.07   

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https://dejure.org/2008,3415
BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 20.07 (https://dejure.org/2008,3415)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 2 C 20.07 (https://dejure.org/2008,3415)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20.07 (https://dejure.org/2008,3415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BBesG §§ 2, 6 Abs. 1; BeamtVG § 3; LBG NRW §§ 78b, 78d
    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Besoldung; Blockmodell; dienstliche Belange; Dienstunfähigkeit; Erkrankung; ermäßigte Arbeitszeit; Ermessen; Freizeitphase; Sabbatjahr; Störfall; Störfallregelung; Teilzeit; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG §§ 2, 6 Abs. 1
    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Besoldung; Blockmodell; Dienstunfähigkeit; Erkrankung; Ermessen; Freizeitphase; Sabbatjahr; Störfall; Störfallregelung; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung; Umfang der Teilzeitbeschäftigung; Versorgung; Zumutbarkeit; dienstliche ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundlagen für den Anspruch eines nach dem Blockmodell teilzeitbeschäftigten nordrhein-westfälischen Beamten auf Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit; Zumutbarkeit der Fortsetzung einer Teilzeitbeschäftigung eines langfristig erkrankten Beamten bei Entwertung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigung: Änderung der bei Unzumutbarkeit

  • Judicialis

    BBesG § 2; ; BBesG § 6 Abs. 1; ; BeamtVG § 3; ; LBG § 78b Abs. 3 S. 2; ; LBG § 78d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Besoldung; Blockmodell; dienstliche Belange; Dienstunfähigkeit; Erkrankung; ermäßigte Arbeitszeit; Ermessen; Freizeitphase; Sabbatjahr; Störfall; Störfallregelung; Teilzeit; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung: In diesen Fällen ist dem Beamten die Fortsetzung unzumutbar

  • hotstegs-recht.de (Pressemitteilung)

    Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit

  • dbb.de PDF, S. 26 (Leitsatz)

    Änderung der Teilzeitbeschäftigung in der Altersteilzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 470
  • DÖV 2009, 333
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 20.07
    Dienstliche Belange, die dem Antrag des Beamten entgegengehalten werden können, sind alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belange, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben betreffen (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - [...] Rn. 10 und vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 20.07
    Dienstliche Belange, die dem Antrag des Beamten entgegengehalten werden können, sind alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belange, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben betreffen (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - [...] Rn. 10 und vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    Vom Ausnahmefall der substantiellen Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation abgesehen, kann er anders als der teilzeitbeschäftigte Beamte auch nicht - ggf. sogar vorzeitig - zur Vollzeit und damit zur vollen Besoldung zurückkehren (vgl. zur Rechtslage bei in Teilzeit beschäftigten Beamten: § 91 Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 4 Satz 1 BBG; BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20.07 - NVwZ 2009, S. 470 Rn. 23 ff. und vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 7 ff., Beschlüsse vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 - NVwZ 2013, 953 Rn. 8 ff. und 17 ff. und vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Gesetzesvorbehalt;

    Vom Ausnahmefall der substantiellen Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation abgesehen, kann er anders als der teilzeitbeschäftigte Beamte auch nicht - ggf. sogar vorzeitig - zur Vollzeit und damit zur vollen Besoldung zurückkehren (vgl. nur § 91 Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 4 Satz 1 BBG; Urteile vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 20.07 - NVwZ 2009, S. 470 Rn. 23 ff. und vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 7 ff.).
  • OVG Thüringen, 07.11.2012 - 2 KO 49/10

    Zur antragslosen, unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern

    Welche Gründe dem Beamten die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung unzumutbar machen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20/07 - NVwZ 2009, 470).
  • VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09

    Vorzeitige Beendigung einer Teilzeitbeschäftigung bei Erkrankung; Vorzeitige

    In seinem Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20.07 - (NVwZ 2009, 470 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden, dass ein Fall der Unzumutbarkeit in der Regel dann gegeben sein wird, wenn die Erkrankung deutlich länger als die Hälfte des Freistellungsjahres anhält.

    Die Fragen grundsätzlicher Bedeutung beim Widerruf bewilligter Teilzeitbeschäftigung sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 und 2 C 20.07 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 6 A 2596/07

    Antrag eines Beamten auf Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Sabbatjahr-Modells

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 2 C 21/03 , BVerwGE 120, 382; BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 2 C 23/05 -, DVBl. 2006, 1191; BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 2 C 41/07 -, NVwZ-RR 2009, 29; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 2 C 20/07 -, NVwZ 2009, 470.
  • OVG Thüringen, 07.12.2012 - 2 KO 907/10

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern in Thüringen;

    Welche Gründe dem Beamten die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung unzumutbar machen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20/07 - NVwZ 2009, 470).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 1 B 821/12

    Zumutbarkeit der Fortsetzung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit

    vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 -, NVwZ-RR 2009, 214 = juris, Rn. 18, und - 2 C 20.07 -, NVwZ 2009, 470 = juris, Rn. 22; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 A 567/08 -, Schütz, BeamtR ES/B I 2.4 Nr. 84 = juris, Rn. 22; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, § 72b (alt) Rn. 27 f.; ablehnend mit eingehender Begründung VG Düsseldorf, Urteil vom 20. September 2011 - 2 K 175/11 -, juris, Rn. 53 ff., insb.
  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2010 - 1 K 2179/09

    Vorgriffsstunde, Ausgleich, Teilzeit, Pflichtstunden, Besoldung, gleich

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20.07 -, juris unter Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 78b des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen a. F. (LT-Drucks. 12/2124 S. 44); zum anteiligen Besoldungsanspruch nach fehlgeschlagener Freistellung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin im Rahmen eines Sabbatjahres vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. März 2009 - 9 K 199/08.F -, juris.
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 3 ZB 08.939

    Beamtenrecht; Teilzeitbeschäftigung; Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung;

    Andernfalls würde die Anerkennung als ruhegehaltsfähig gegen das in § 3 BeamtVG aufgestellte Verbot, Versorgung ohne gesetzliche Grundlage zu gewähren, verstoßen (BVerwG vom 16.10.2008 NVwZ 2009, 470).
  • VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953

    Keine weitere Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen

    Einem Antrag des Beamten muss er somit regelmäßig entsprechen (vgl. zu einer ähnlichen "Soll"-Vorschrift BVerwG, U.v. 16.10.2008 - 2 C 20.07 - NVwZ 2009, 470).
  • VG Darmstadt, 12.03.2009 - 1 K 568/08

    Leistungsstörungen im Sabbatjahr

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