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   VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07   

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VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07 (https://dejure.org/2008,8810)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2008 - 10-VII-07 (https://dejure.org/2008,8810)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 10-VII-07 (https://dejure.org/2008,8810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Widerspruchsverfahren

  • openjur.de

    Popularklage gegen die teilweise Abschaffung und im Übrigen fakultative Ausgestaltung des Widerspruchsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO); Verstoß gegen die Bayerische Verfassung durch die Neuregelung zur teilweisen Abschaffung und im Übrigen fakultativen Ausgestaltung des ...

  • verfassungsgerichtshof.de

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilweise Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bayern

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 716
  • DÖV 2009, 295
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07
    Ist die Popularklage somit in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet worden sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/223; VerfGH vom 24.6.2008).

    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht (hier der grundgesetzlichen Kompetenzordnung) nicht nur offensicht­lich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.4.2002 = VerfGH 55, 57/64; VerfGH 59, 219/224; VerfGH vom 13.3.2008).

    Der Bundesgesetzgeber hat damit Raum für abweichende Regelungen durch den Landesgesetzgeber gelassen (VerfGH 59, 219/224 m. w. N.).

    Die Auffassung, § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO ermögliche nur einen bereichsspezifischen Ausschluss des Widerspruchs­verfahrens, findet (allein) in der Formulierung der Öffnungsklausel keine Stütze (Dolde/Porsch, a. a. O.; vgl. im Einzelnen bereits VerfGH 59, 219/224 f.).

    Wird jedoch die Öffnungsklausel des § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgrund ihres Wortlauts weit ausgelegt, würde dies ermöglichen, dass der Grundsatz des Satzes 1 faktisch in das Gegenteil verkehrt wird (vgl. bereits VerfGH 59, 219/225; Geiger, BayVBl 2008, 161; Allesch in Modernisierung von Justiz und Verwaltung, Gedenkschrift für Ferdinand O. Kopp, 2007, S. 15/21; Holz­ner, DÖV 2008, 217/224).

    Daher bedarf es keiner Klärung, ob sich die Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens auch auf die bundeseigene Verwaltung (vgl. Art. 86 GG) und den Bereich außerhalb der Verwaltungskompetenzen der Länder erstrecken würde (vgl. dazu VerfGH 59, 219/226).

    Dabei kommt es darauf an, ob aus objektiver Sicht sachgerechte Gründe für die betreffende Regelung bestehen; es führt dagegen grundsätzlich nicht zur Verfassungswidrigkeit einer Norm, wenn es der Normgeber versäumt hat, tatsächliche Ermittlungen und fachliche Abwägungen vorzunehmen, oder wenn er die für den Erlass der Norm maßgeblichen Gründe nicht ausreichend dargelegt hat (VerfGH vom 29.9.2005 = VerfGH 58, 212/239; VerfGH 59, 219/228).

    Das Widerspruchsverfahren ist nicht nur Sachurteilsvoraussetzung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, sondern auch Verwaltungsverfahren, das der Selbstkontrolle der Verwaltung dient und dessen Ausgestaltung - soweit es die bundeseigene Verwaltung betrifft - nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes dem Bund vorbehalten ist (vgl. VerfGH 59, 219/226 m. w. N.).

    Besonderheiten bei personenbezogenen Prüfungsentscheidungen hat der Gesetzgeber durch Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO Rechnung getragen (vgl. VerfGH 59, 219/227 f.).

  • VerfGH Bayern, 29.09.2005 - 3-VII-05

    Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07
    Dabei kommt es darauf an, ob aus objektiver Sicht sachgerechte Gründe für die betreffende Regelung bestehen; es führt dagegen grundsätzlich nicht zur Verfassungswidrigkeit einer Norm, wenn es der Normgeber versäumt hat, tatsächliche Ermittlungen und fachliche Abwägungen vorzunehmen, oder wenn er die für den Erlass der Norm maßgeblichen Gründe nicht ausreichend dargelegt hat (VerfGH vom 29.9.2005 = VerfGH 58, 212/239; VerfGH 59, 219/228).

    Dabei ist ein Instanzenzug nicht gefordert (vgl. VerfGH vom 29.9.2005 = VerfGH 58, 212/249 f.).

  • VerfGH Bayern, 14.02.1995 - 6-VII-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07
    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 f.).
  • VerfGH Bayern, 18.04.2002 - 11-VII-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07
    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht (hier der grundgesetzlichen Kompetenzordnung) nicht nur offensicht­lich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.4.2002 = VerfGH 55, 57/64; VerfGH 59, 219/224; VerfGH vom 13.3.2008).
  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (VerfGH vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/224; vom 23.10.2008 VerfGHE 61, 248/254).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    (a) Zwar ist zweifelhaft, ob die Annahme, dass Verstöße von bayerischem Landesrecht gegen Bundesrecht nur dann als Verstoß gegen die Bayerische Verfassung anzusehen sind, wenn der Widerspruch offen zutage tritt und als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - Vf. 14-VII/00 -, NJW-RR 2008, S. 1403 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - Vf. 10-VII-07 -, NVwZ 2009, S. 716 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - Vf. 1-VII-10 -, NVwZ-RR 2012, S. 665 ), auch im Hinblick auf die Bestimmungen des Grundgesetzes vertretbar ist, die die Verfassungsautonomie der Länder begrenzen, das heißt im Hinblick auf das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG, die Grundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 97, 298 ) sowie die in die Landesverfassungen hineinwirkenden Elemente des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 27, 44 ; 103, 332 ).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (VerfGH vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/224; VerfGH vom 23.10.2008 VerfGHE 61, 248/254).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/138; VerfGH vom 23.10.2008 = VerfGH 61, 248/254; VerfGH vom 24.5.2012; VerfGH vom 19.12.2012).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Dies ist dann anzunehmen, wenn ein Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.10.2008 VerfGHE 61, 248/254; vom 24.5.2012 BayVBl 2013, 431; vom 19.12.2012 BayVBl 2013, 269; vom 25.9.2015 BayVBl 2016, 81 Rn. 134).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    aa) Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO, wonach die Gemeinden durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen erlassen können (vgl. auch Art. 58 Abs. 2 Nr. 2, Art. 59 Satz 1 Nr. 1 BayBO), steht insbesondere nicht in einem offenkundigen und schwerwiegenden Widerspruch zur Kompetenzordnung des Grundgesetzes für die Gesetzgebung von Bund und Ländern (Art. 70 ff. GG; zum Prüfungsumfang im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Bundesrecht vgl. VerfGH vom 23.10.2008 = VerfGH 61, 248/254).
  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen

    Mit der - mittelbaren - Heranziehung von Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG hat er dem Umstand Rechnung getragen, dass ein dermaßen offensichtlicher Verstoß gegen das Grundgesetz bei verfassungskonformer Auslegung nicht nur dann vorliegt, wenn der Widerspruch offen zutage tritt und als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - Vf. 14-VII-00 -, NJW-RR 2008, S. 1403 ; Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - Vf. 10-VII-07 -, NVwZ 2009, S. 716 ; Entscheidung vom 24. Mai 2012 - Vf. 1-VII-10 -, NVwZ-RR 2012, S. 665 ; anders nunmehr Entscheidung vom 29. Juni 2018 - Vf. 4-VII-13, Vf. 14-VII-16 -, juris, Rn. 66 ff.), sondern auch dann, wenn das Landesrecht Bestimmungen des Grundgesetzes missachtet, die die Verfassungsautonomie der Länder begrenzen, das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG etwa, die auch die Länder unmittelbar bindenden Grundrechte der Art. 1 bis 19 und Art. 101 bis 104 GG (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 97, 298 ) oder sonstige Vorgaben der Verfassung, zu denen auch Art. 70 ff. GG zählen.
  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht (hier der grundgesetzlichen Kompetenzordnung) nicht nur offensichtlich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224; VerfGH vom 23.10.2008 = BayVBl 2009, 109).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2010 - 11 LA 547/09

    Umfang und Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in

    Zwar wird diese Möglichkeit bundesrechtlich in § 68 Abs. 1 VwGO nicht ausdrücklich eröffnet, gleichwohl aber überwiegend für zulässig erachtet (vgl. zu der im Juli 2005 bundesweit unter der Geltung der VwGO erstmals erfolgten Einführung dieses sog. Optionsmodells in Mecklenburg-Vorpommern: Biermann, NordÖR 2007, 139, 147 f., sowie zur aktuellen Rechtslage in Bayern: Bay. Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 23.10.2008 - Vf. 10-VII-07-, NVwZ 2009, 716 ff., jeweils m. w. N. auch zur Gegenansicht).

    Die vom Kläger geltend gemachte ungeschriebene Einschränkung, die Abschaffung dürfe nur "bereichsspezifisch" erfolgen, hat im maßgeblichen Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag gefunden (vgl. Bay. Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 23.10.2008 - Vf. 10-VII-07-, NVwZ 2009, 716 ff., m. w. N.); über die Bedeutung und Reichweite einer solchen ungeschriebenen Einschränkung bestand entgegen einer teilweise in der Literatur (vgl. die Nachweise des Bay. Verfassungsgerichtshofes, Beschl. v. 23.10.2008, a. a. O., sowie v. 15.11.2006 - Vf. 6-VII-05, Vf. 12-VII-05, BayVBl 2007, 79 ff.) vertretenen Einschätzung auch in dem Gesetzgebungsverfahren zum 6. VwGOÄndG vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1626), mit dem § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO seinen heutigen Inhalt erhalten hat, keine Klarheit (vgl. die Darstellung des Verfahrens bei Steinbeiß-Winkelmann, NVwZ 2009, 686, 691).

  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip könnte aber nur bei einem offenkundigen, schwerwiegenden, besonders krassen Widerspruch zum Bundesrecht (hier der grundgesetzlichen Kompetenzordnung) festgestellt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224; VerfGH vom 23.10.2008 = BayVBl 2009, 109).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2017 - 4-VII-13

    Erfolglose Popularklagen gegen die glücksspielrechtlichen Einschränkungen für

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 11-VII-16

    Unzulässige Popularklage gegen Gebührenstaffelung nach Personen mit und ohne

  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur

  • VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14

    Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor

  • VerfGH Bayern, 29.05.2017 - 8-VII-16

    Keine Prüfung von Abweichgungsgesetzgebung der Länder am Maßstab des überlagerten

  • VerfGH Bayern, 11.01.2017 - 7-VII-16

    Erfolglose Popularklage gegen Außenbereichssatzung

  • VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

  • VerfGH Bayern, 19.03.2018 - 4-VII-16

    Unzulässigkeit einer Popularklage gegen die Aufhebung von Unterschutzstellung

  • VerfGH Bayern, 21.06.2016 - 15-VII-15

    Popularklage gegen eine Veränderungssperre

  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von

  • VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21

    Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung

  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 6 ZB 21.2271

    Richtige Rechtsbehelfsbelehrung bei Hinweis auf mehrere Rechtsbehelfe

  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 10-VII-17

    Popularklage bei massiver Nachverdichtung

  • VerfGH Bayern, 23.08.2011 - 28-VII-10

    Fischereirechtliche Folgen der Errichtung eines Wasserspeichers

  • VerfGH Bayern, 29.10.2020 - 22-VII-20

    Nationales Naturmonument Weltenburger Enge

  • VerfGH Bayern, 28.03.2023 - 88-VII-20

    Popularklage gegen Bebauungsplan - unsubstanziierte Willkürrüge

  • VerfGH Bayern, 02.04.2019 - 9-VII-18

    Erfolglose Popularklage - Herausnahme einer Teilfläche aus dem Geltungsbereich

  • VerfGH Bayern, 24.08.2009 - 20-VII-08

    Die Umwandlung der Pensionsanstalt für die Rechtsanwälte Bayerns von einer

  • VerfGH Bayern, 27.06.2023 - 12-VIII-22

    Verfahren gegen die gesetzliche Anordnung der Errichtung weiterer auswärtiger

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 11 CS 11.37

    Entzug einer Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EWG) Nr. 881/92

  • VerfGH Bayern, 08.03.2022 - 40-VII-21

    Popularklage gegen Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher

  • VerfGH Bayern, 06.12.2011 - 6-VII-11

    Unzulässige Popularklage gegen eine Übergangsregelung der Satzung der Bayerischen

  • SG München, 30.04.2014 - S 38 KA 631/13

    Verhängung eines Regresses wegen unzulässiger Verordnung von drei Medikamenten

  • SG München, 30.04.2014 - L 12 KA 107/14

    Verhängung eines Regresses in Höhe von 177,65 EUR gegen eine überörtliche

  • VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VG Osnabrück, 15.04.2010 - 6 A 201/09

    Bundesverwaltung; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung; Widerspruch;

  • VG Ansbach, 28.09.2010 - AN 10 K 10.00889

    Unzulässigkeit der Klage; Versäumung der Klagefrist

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