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   VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08   

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https://dejure.org/2010,563
VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08 (https://dejure.org/2010,563)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 6 A 1684/08 (https://dejure.org/2010,563)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 6 A 1684/08 (https://dejure.org/2010,563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 7 Abs 5 S 2 IFG, § 99 Abs 2 VwGO, § 9 Abs 1 KredWG
    (Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine zulässige Verweigerung eines Informationszugangs nach § 9 Kreditwesengesetzes (KWG); Die in § 9 Abs. 1 KWG normierte Verschwiegenheitspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als eine durch Rechtsvorschrift geregelte ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine zulässige Verweigerung eines Informationszugangs nach § 9 Kreditwesengesetzes ( KWG ); Die in § 9 Abs. 1 KWG normierte Verschwiegenheitspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als eine durch Rechtsvorschrift geregelte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zugang zu Informationen der BAFin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugang zu Informationen der BAFin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    BaFin zur Auskunft gegenüber Privatkunde verpflichtet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Herausgabe von Information über Bank verpflichtet - Daraus resultierende mögliche Verschlechterung der Zusammenarbeit zwischen BAFin und Banken nicht ausschlaggebend

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BaFin muss Unterlagen über Banken herausgeben // Verwaltungsgerichtshof stärkt Informationsrecht der Bürger

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsicht bei der BaFin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 255
  • NVwZ 2010, 1036
  • DÖV 2010, 528
  • DÖV 2010, 9
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Würde allein der von der Beklagten in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellte Umstand, dass sie bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Institute angewiesen und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert wird, für § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der Bundesanstalt in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich, die indessen nach § 3 Nr. 8 IFG nur für den Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste und der Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben im Sinne von § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes normiert worden ist (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 2380/06(V) -, NVwZ 2008, 1384 [1385]).

    45 Auf die in § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG normierte Pflicht, bei der Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz bekanntgewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten - diese Verpflichtung trifft nicht nur die Bediensteten der Bundesanstalt, sondern auch die Behörde selbst (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 3280/06 (V) -, NVwZ 2008, 1384 [1386], mit weiteren Nachweisen) - kann sich die Beklagte zur Begründung der Ablehnung eines Zugangsgesuchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz dem Grunde nach zu Recht berufen.

    Mit dem Informationsfreiheitsgesetz sind die bereichsspezifischen Verschwiegenheitsvorschriften, wie sie z.B. in § 8 WpHG oder § 9 KWG enthalten sind, für den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht außer Kraft gesetzt, sondern vielmehr nach § 3 Nr. 4 IFG als Ausnahmegründe für den Zugangsanspruch in das Gesetz integriert worden (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008, a.a.O., S. 1386, 1387).

    Ebenso folgt aus dieser Bestimmung, dass die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Information im Interesse des Instituts oder des Dritten nicht schon deshalb entfällt, weil der Verdacht besteht, dass mit der Zurückhaltung dieser Informationen Straftaten oder rechtswidriges Verhalten verschleiert werden könnte (anderer Ansicht Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008, a.a.O., S. 1387).

  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 7 K 4037/07

    Kein Informationszugang bei Finanzaufsicht infolge Verschwiegenheitspflicht und

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG beinhaltet damit ein gesetzliches Korrektiv für die Einräumung des allgemeinen, voraussetzungslosen und mit Ausnahme von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ohne Begründung zulässigen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen, das die um Information ersuchte Behörde vor unangemessenen Zugangsgesuchen schützen soll (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009 - 7 K 4037/07.F -, Jurisdokument, Rdnr. 68).

    Da die Motive des Antragstellers für die Geltendmachung des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG grundsätzlich unerheblich sind, geht es bei dem Ausschluss des Zugangs nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG nicht darum, eine missbräuchliche Verfolgung des Informationszugangsrechts zu verhindern; vielmehr handelt es sich um einen nach objektiven Maßstäben zu betrachtenden Ausnahmetatbestand, der die Behörde vor einem Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung eines Zugangsantrages bewahren soll, dessen Ertrag für den Antragsteller zu dem Umfang des hierdurch verursachten Arbeitsaufwands - auch mit Blick auf den in der Informationsgebührenverordnung bestimmten Höchstbetrag für die zu erhebende Gebühr für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - in keinem Verhältnis mehr steht (für die Auslegung der Bestimmung als "Missbrauchsklausel" dagegen: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O.; Schoch, IFG, Rdnr. 61 zu § 7 IFG).

    31 Der Senat folgt allerdings der ersichtlich allgemein vertretenen Auffassung, dass sich die Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands auch allein aus seinem Umfang ergeben kann, so dass unter Umständen auch ein hinsichtlich der erbeteten Informationen hinreichend präzise umrissener Zugangsantrag unter Hinweis auf einen hierdurch verursachten unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand abgelehnt werden kann (vgl. Rossi, IFG, Rdnr. 30 zu § 7 IFG; Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Rdnr. 106 zu § 7 IFG ; Jastrow/Schlatmann, IFG, Rdnr. 36 zu § 7 IFG; Schoch, IFG, Rdnr. 62 ff. zu § 7 IFG; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O., Beschluss vom 7. Mai 2009 -  7 L 676/09.F -, Jurisdokument, Rdnr. 18).

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09

    Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    31 Der Senat folgt allerdings der ersichtlich allgemein vertretenen Auffassung, dass sich die Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands auch allein aus seinem Umfang ergeben kann, so dass unter Umständen auch ein hinsichtlich der erbeteten Informationen hinreichend präzise umrissener Zugangsantrag unter Hinweis auf einen hierdurch verursachten unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand abgelehnt werden kann (vgl. Rossi, IFG, Rdnr. 30 zu § 7 IFG; Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Rdnr. 106 zu § 7 IFG ; Jastrow/Schlatmann, IFG, Rdnr. 36 zu § 7 IFG; Schoch, IFG, Rdnr. 62 ff. zu § 7 IFG; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O., Beschluss vom 7. Mai 2009 -  7 L 676/09.F -, Jurisdokument, Rdnr. 18).

    Auch der Umstand, dass der auf das Vorliegen geheimhaltungsbedürftiger Informationen und zum Zwecke des Informationszugangs aufzubereitende Aktenbestand mehrere tausend Seiten umfasst, genügt ohne die - der Behörde obliegende - Darlegung, dass sie mit dem Zugangsgesuch trotz zumutbarer Vorkehrungen und Anstrengungen überfordert und dadurch in ihrer Aufgabenerfüllung nachhaltig behindert ist, zur Feststellung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht (anderer Ansicht Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 L 676/09.F -, NVwZ 2009, 1182 [1183], unter Hinweis auf die ständige Kammerrechtsprechung).

  • BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 1.08

    Rechtmäßigkeit einer auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes gestützten

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Verweigert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter Berufung auf § 3 Nr. 4 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen, die bei der Aufsicht über ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut angefallen sind, mit der Begründung, bezüglich dieser amtlichen Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 Abs. 1 KWG zu unterliegen, ist die Frage, ob und inwieweit die relevanten Behördenakten geheimhaltungsbedürftige In-formationen im Sinne von § 9 Abs. 1 KWG enthalten, ggf. in einem "in-camera"-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu klären (im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50).

    Dieses Zwischenverfahren nach § 99 VwGO ist auch in den Verfahren auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchzuführen, denn der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz keine das verwaltungsprozessuale "in-camera-Verfahren" verdrängende Sonderregung normiert (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, BVerwGE 130, 236).

  • VG Berlin, 26.02.2002 - 23 A 202.00

    Versagung der Einsicht in einen Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang wegen darin

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Die Behörde ist durch § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG zur Stattgabe des Antrags in dem Umfang verpflichtet, wie dies ohne die Preisgabe gemeinhaltungsbedürftiger Informationen und ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist, und darf folglich einen Antrag nicht schon mit der Begründung ablehnen, der freigegebene Inhalt des Dokuments sei für den Antragsteller nicht mehr von Nutzen (anderer Ansicht offenbar: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26. Februar 2002 - 23 A 202.02 -, NVwZ-RR 2002, 810 [811]).
  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Ob Zugang zu den aus einem Mitgliedstaat stammenden Dokumenten zu gewähren ist und ob der Antragsteller im Ablehnungsfall ein Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs hat, richtet sich folglich allein nach nationalem Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 2004 - T-168/02 -, NVwZ 2005, 313 [314]).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Eine weitere Präzisierung seines Zugangsantrags, insbesondere die Benennung bestimmter Dokumente, in die er Einsicht begehrt, ist dem Kläger mangels Kenntnis des Akteninhalts, über den er sich gerade unterrichten möchte, nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369 [371] zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 UIG).
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Nur ein durch das Zugangsbegehren verursachter Verwaltungsaufwand, der so aus dem Rahmen des Üblichen fällt, dass er auch mit einer zumutbaren Ausstattung mit Personal und Sachmitteln und unter Ausschöpfung der zu Gebote stehenden organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten nicht oder nur unter unvertretbaren Kosten und/oder außergewöhnlich großem Personaleinsatz zu bewältigen wäre und die eigentliche Aufgabenerfüllung der Behörde erheblich behindern würde, kann im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG als unverhältnismäßig eingestuft werden (vgl. zum Anspruch auf Akteneinsicht im europäischen Recht: EuGH, Urteil vom 13. April 2005 - T-2/03 [Verein für Konsumenteninformation/Kommission u.a.], EuZW 2005, 566 [572]).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), der eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Dieses Zwischenverfahren nach § 99 VwGO ist auch in den Verfahren auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchzuführen, denn der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz keine das verwaltungsprozessuale "in-camera-Verfahren" verdrängende Sonderregung normiert (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, BVerwGE 130, 236).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Würde allein der in den Vordergrund der Überlegungen gestellte Umstand, dass die BaFin bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Finanzinstitute angewiesen sei und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert werde, als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der BaFin in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem KWG übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 -, juris, Rn. 19 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, juris, Rn. 9 ff., 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Außerdem trifft die Darlegungslast bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes diejenige (öffentliche) Stelle, die sich darauf beruft; dazu ist im Informationsrecht geklärt, dass der entsprechende Vortrag nicht allgemein gehalten und formelhaft sein darf, sondern unter Bezug auf den konkreten Fall substanzhaft sein muss (vgl. etwa zum IFG OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.3.2012 - OVG 12 B 27/11 - NVwZ 2012, 1196, 1197; HessVGH, Beschl. v. 2.3.2010 - 6 A 1684/08 - NVwZ 2010, 1036, 1039; OVG NW, Urt. v. 26.10.2011 - 8 A 2593/10 - AfP 2012, 94, 98; im Rahmen eines in camera-Verfahrens zum IFG auch BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - 20 F 7/11 - NVwZ 2012, 1488).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Wenn nicht lediglich von einer Annäherung, sondern von einer Vereinheitlichung des Schutzstandards die Rede ist, folgt daraus die Übertragung der für § 3 Nr. 2 IFG geltenden Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe (vgl. Schoch, a.a.O. § 3 Rn. 97; VGH Kassel, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - NVwZ 2010, 1036 Rn. 16 und Urteil vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 - DVBl 2012, 701 Rn. 40 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2011 - 8 A 2593/10

    Bundesrechnungshof muss Journalisten Einsicht in Prüfungsniederschriften gewähren

    BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2011 7 C 6.10 -, NVwZ 2011, 1012 = juris, Rn. 13 (zu § 3 Nr. 1d IFG); HessVGH, Beschluss vom 2. März 2010 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036 = juris, Rn. 15; Jastrow/Schlatmann, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 3 Rn. 5; Schoch, a.a.O., Vorb §§ 3 bis 6 Rn. 35.

    BT-Drucks. 15/4493, S. 6, unter I und II.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. November 2010 7 B 43.10 -, NVwZ 2011, 235 f. = juris, Rn. 9; HessVGH, Beschluss vom 2. März 2010 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036 = juris, Rn. 17, Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nur dann anzuerkennen sind, wenn diese ausdrücklich vorgesehen sind.

    vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 2. März 2010 6 A 1648/08 -, NVwZ 2010, 1036 = juris, Rn. 15 (zur Auslegung des § 3 Nr. 1d IFG im Hinblick auf die Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz).

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 441/14

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Dies folgt daraus, dass § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 WpHG und § 9 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KWG eine Weitergabe von Tatsachen an Strafverfolgungsbehörden oder an für Straf- und Bußgeldsachen zuständige Gerichte ausdrücklich gestatten, dass es aber in Bezug auf Zivilprozesse an einer entsprechenden Regelung fehlt (vgl. Hess. VGH, NVwZ 2010, 1036, 1044; VG Minden, WM 2011, 1130, 1134 f.; KK-WpHG/Möllers/Wenninger, 2. Aufl., § 8 WpHG Rn. 48; Beck in Schwark/Zimmer, WpHG, 4. Aufl., § 8 Rn. 24; Schlette/Bouchon in Fuchs, WpHG, § 8 Rn. 21; Bruchwitz in Just/Voß/Ritz/Becker, WpHG, § 8 Rn. 12; Lindemann in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., § 9 Rn. 20; Brocker in Schwennicke/Auerbach, KWG, 2. Aufl., § 9 Rn. 16).
  • VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12

    Ablehnung eines Umweltinformationsrechts wegen offensichtlicher

    Hieran sind - um eine Umgehung der Gesetzesziele zu verhindern - strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036 = juris Rn. 31).

    Eine Behörde, die wie eine Immissionsschutzbehörde typischerweise auch mit umfangreicheren und inhaltlich schwierigeren Informationszugangsanträgen konfrontiert wird oder mit einer erheblichen Anzahl solcher Anträge rechnen muss, hat sich organisatorisch und personell auf die Bewältigung der Anträge einzustellen (vgl. dazu im Einzelnen Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010, a.a.O. = juris Rn. 36).

    Außerhalb des Zugangsgesuchs liegende Belastungen der Behörde, etwa deren Aus- oder Überbelastung mit schon vorliegenden Informationsgesuchen oder allgemeinen Aufgaben, sind grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010, a.a.O. = juris Rn. 39).

    Die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands ist erst dann überschritten, wenn durch die Art des Informationszugangsbegehrens oder seinen Umfang ein Verwaltungsaufwand notwendig ist, der den bei üblichen Gesuchen an die Behörde verursachten Aufwand in solch deutlichem Maße übersteigt, dass die Behörde das Gesuch letztlich nur durch außergewöhnliche Maßnahmen, insbesondere durch eine nicht nur vorübergehende Zurückstellung ihrer Kernaufgaben, bewältigen könnte (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010, a.a.O. = juris Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, juris Rn. 13; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 88 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, juris Rn. 41 (zu § 3 Nr. 1 e IFG), sowie vom 24. Mai 2011 - 7 C 6.10 -, NVwZ 2011, 1012, juris Rn. 13 (zu § 3 Nr. 1 d IFG); allgemein: OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 8 A 2593/10 -, NWVBl. 2012, 222, juris Rn. 69; Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036, juris Rn. 15; Jastrow/Schlatmann, IFG, 2006, § 3 Rn. 5; Mecklenburg/Pöppelmann, IFG, § 3 Rn. 1 f.; Schoch, IFG, 2009, Vorb.
  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Folglich sind die Motive des Antragstellers bei der Verfolgung des Anspruchs nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG für seine Anspruchsberechtigung in aller Regel unerheblich (Beschluss des Senats vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, Jurisdokument, Rdnr. 7, mit weiteren Nachweisen).

    Der Gesetzgeber hat es damit zugelassen, dass Informationsbegehren auch aus egoistischen und womöglich auch aus fragwürdigen Beweggründen angebracht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2010, a.a.O.).

    Jedenfalls ist zu beachten, dass die zu beaufsichtigenden Institute und Banken nicht unter Berufung auf die Vertraulichkeit eine Prüfung ihrer Institute oder die Abgabe geforderter Informationen verweigern können (vgl. zu Vorstehenden bereits Beschluss des Senats vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08-).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat bei der Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit maßgeblich auf § 9 Abs. 1 KWG abgestellt und dazu ausgeführt, die Verschwiegenheitsvorschrift des § 9 Abs. 1 KWG erfasse - wie sich aus der in Bezug genommenen Rechtsprechung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs ergebe (VGH Kassel, Beschlüsse vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 23, vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - juris Rn. 46, vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 - juris Rn. 33) - über die dort beispielhaft genannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinaus sämtliche (weiteren) Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liege.

    Dabei ist - wie auch der vom Fachsenat in Bezug genommene 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof hervorgehoben hat (VGH Kassel, Beschlüsse vom 30. April 2010 a.a.O. Rn. 13 und vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 20) - zu beachten, dass die zu beaufsichtigenden Institute und Banken nicht unter Berufung auf die Vertraulichkeit eine Prüfung ihrer Institute oder die Abgabe geforderter Informationen verweigern können.

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 46/15

    Akteneinsicht in Vorstandsprotokolle einer Rechtsanwaltskammer: Wegfall der

  • VG Minden, 17.12.2010 - 10 L 690/10

    Aussagegenehmigung nach § 376 Zivilprozessordnung (ZPO) als begünstigender

  • VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09

    Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 1 A 10999/13

    Missbräuchlich gestellte Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 31/09

    Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 451/14

    Schadensersatzgehren eines Kapitalanlegers wegen angeblicher Falschberatung

  • VG Düsseldorf, 27.08.2014 - 26 K 3308/14

    Prozesskostenhilfe; Informationsfreiheit; Mobilfunknummer; Telefonliste;

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 331/15

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • VGH Hessen, 11.10.2010 - 27 F 1081/10

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 32/09

    Verpflichtung zur Vorlage bestimmter Unterlagen zu einer

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 330/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 449/14

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 325/15

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • VG Münster, 13.09.2013 - 1 K 3312/12

    Hundebestandsaufnahme, Steuergeheimnis, Informationsanspruch, unverhältnismäßiger

  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 346/15

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 343/15

    Schadenersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen angeblicher Falschberatung

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 335/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 328/15

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung einer

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 448/14

    Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung bzgl. Erwerbs von Wertpapieren

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 327/15

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 339/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 340/15

    Schadensersatzbegehren wegen angeblicher Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 444/14

    Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren;

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 461/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Falschberatung bezüglich des

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 345/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 326/15

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung einer

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 324/15

    Schadensersatz wegen Falschberatung bzgl. des Erwerbs von Wertpapieren

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 329/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 342/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 337/15

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung einer

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 453/14

    Schadensersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen vorsätzlicher sittenwidriger

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 447/14

    Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter Falschberatung bezüglich des

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 452/14

    Schadensersatzbegehren von Kapitalanlegern wegen Falschberatung bzgl. des Erwerbs

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 332/15

    Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung i.R.d. Erwerbs von Wertpapieren;

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 334/15

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Falschberatung bezüglich des

  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 440/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb von

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 445/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Falschberatung bezüglich des

  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 344/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 341/15

    Schadenersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen angeblicher Falschberatung

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 338/15

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung einer

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 450/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Falschberatung bezüglich des

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 442/14

    Schadensersatz aufgrund behaupteter Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 439/14

    Haftung des Anlageberaters wegen Falschberatung bzgl. des Erwerbs von

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 443/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Falschberatung bezüglich des

  • VGH Hessen, 26.07.2012 - 6 E 1533/12

    Streitwert bei Anspruch auf Informationszugang

  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • BGH, 14.06.2016 - VI ZR 336/15

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung einer

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 459/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Falschberatung durch den

  • VG Düsseldorf, 14.05.2021 - 29 K 7636/18
  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 403/15

    Schadenersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen angeblicher Falschberatung

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 404/15

    Schadensersatzbegehren wegen Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 392/15

    Schadensersatzbegehren wegen angeblicher Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 384/15

    Schadensersatzbegehren wegen angeblicher Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 402/15

    Schadensersatz wegen angeblicher Falschberatung bezüglich des Erwerbs von

  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 6 E 549/13

    Streitwert bei Informationsanspruch nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 5 BV 11.1724

    Informationszugangsrecht zum Deutschen Patent- und Markenamt

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 4497/10
  • VG Frankfurt/Main, 28.06.2012 - 7 K 3808/11
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