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   BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04   

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https://dejure.org/2010,552
BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04 (https://dejure.org/2010,552)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04 (https://dejure.org/2010,552)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 (https://dejure.org/2010,552)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 19 Abs. 4 GG
    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 17 Abs 1 GefAbwG ND 1998, § 18 Abs 1 Nr 2 Buchst b GefAbwG ND 1998, § 18 Abs 1 Nr 3 GefAbwG ND 1998
    Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - hier: polizeiliche ...

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Rechtsweggarantie in einem Rechtsschutzverfahren gegen die Auferlegung von Gebühren für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen der Besetzung von Bahngleisen im Anschluss an eine Versammlung bei einem Castor-Transport; Zulässigkeit einer inzidenten ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - hier: polizeiliche ...

  • ra.de
  • rav-polizeirecht.de

    BVerfG bejaht (isolierten) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen Kostenbescheid wegen Gewahrsam.

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - hier: polizeiliche ...

  • rav.de

    BVerfG bejaht (isolierten) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen Kostenbescheid wegen Gewahrsam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Rechtsweggarantie in einem Rechtsschutzverfahren gegen die Auferlegung von Gebühren für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen der Besetzung von Bahngleisen im Anschluss an eine Versammlung bei einem Castor-Transport; Zulässigkeit einer inzidenten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz gegen einen Kostenbescheid

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Kostenbescheid für polizeiliche Maßnahme erfolgreich

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Zur Versagung verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes bei Gewahrsamnahme anlässlich Castortransport

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Versagung verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes bei Gewahrsamnahme anlässlich Castortransport

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    PolG, VwVG, Art. 8 GG
    Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1482
  • DÖV 2010, 941
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG bereits entschieden und dabei auch die zu berücksichtigenden Grundsätze entwickelt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 104, 220 ; speziell zu § 124 Abs. 2 VwGO: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

    In diesem Sinne enthält Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Individualsphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 101, 106 ).

    Dieser Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 67, 43 ; 101, 106 ).

    Doch darf er die Notwendigkeit einer umfassenden Nachprüfung des Verwaltungshandelns in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und eine dem Rechtsschutzbegehren angemessene Entscheidungsart und Entscheidungswirkung nicht verfehlen (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG bereits entschieden und dabei auch die zu berücksichtigenden Grundsätze entwickelt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 104, 220 ; speziell zu § 124 Abs. 2 VwGO: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

    In diesem Sinne enthält Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Individualsphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 101, 106 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG bereits entschieden und dabei auch die zu berücksichtigenden Grundsätze entwickelt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 104, 220 ; speziell zu § 124 Abs. 2 VwGO: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Innerhalb der Monatsfrist kam ein solcher Feststellungsantrag jedoch nicht in Betracht, weil der Beschwerdeführer die hierfür gesetzlich speziell ausgeformte Sachentscheidungsvoraussetzung des Rechtsschutzbedürfnisses nicht erfüllte (vgl. zu den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit dieser speziellen Anforderungen: OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 17 W 40/02 - unter Berufung auf: BVerfGE 104, 220 ; im Anschluss daran: Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 16. Oktober 1979, LTDrucks 9/1090, S. 81).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    In diesem Sinne enthält Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Individualsphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 101, 106 ).

    Dieser Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 67, 43 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG bereits entschieden und dabei auch die zu berücksichtigenden Grundsätze entwickelt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 104, 220 ; speziell zu § 124 Abs. 2 VwGO: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

    In diesem Sinne enthält Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Individualsphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG bereits entschieden und dabei auch die zu berücksichtigenden Grundsätze entwickelt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 104, 220 ; speziell zu § 124 Abs. 2 VwGO: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

    Dieses Gebot wiederum beansprucht Geltung nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise ebenso für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe selbst (vgl. BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG bereits entschieden und dabei auch die zu berücksichtigenden Grundsätze entwickelt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 104, 220 ; speziell zu § 124 Abs. 2 VwGO: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

    Dieses Gebot wiederum beansprucht Geltung nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise ebenso für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe selbst (vgl. BVerfGK 10, 208 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 87, 48 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02

    Kostenbescheid für eine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Versammlung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Januar 2004 - 3 A 120/02 - und der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 11 LA 79/04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
    Dieser Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 67, 43 ; 101, 106 ).
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 29/01
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2003 - 11 PA 345/03

    Freiheitsbeschränkung; Gefahrenabwehr; Ingewahrsamnahme; Kostenerstattung;

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Zwar gehört hierzu auch, dass das Gericht eine rechtswegfremde, entscheidungserhebliche Vorfrage prüft und über sie entscheidet (vgl. BVerfG 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Das ergebe sich aus dessen Kammerbeschluss vom 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04 - (NVwZ 2010, 1482).

    Aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2010 (a.a.O.) folge nichts anderes.

    Ausgehend von dem Gewährleistungsgehalt des Art. 8 Abs. 1 GG (aa)) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung von einfachgesetzlichen Bestimmungen im Lichte der Versammlungsfreiheit (bb)) folgt auch aus dem vom Kläger wiederholt in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2010 (- 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482) nicht, dass auf eine Anfechtungsklage gegen den Kostenbescheid die Rechtmäßigkeit der vollstreckten Grundverfügung stets und selbst dann inzident überprüft werden müsste, wenn diese mangels Anfechtung Bestandskraft erlangt hat (cc)).

    (cc) Aus dem vom Kläger wiederholt in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2010 (- 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482) folgt nichts anderes.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in seinem Kammerbeschluss vom 29.07.2010 (a.a.O.) allerdings - anders als der Kläger im vorliegenden Berufungsvorbringen nahelegt - keinen Verstoß gegen Art. 8 GG festgestellt, sondern Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG als verletzt angesehen.

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; vgl. bereits Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2010 (- 1 BvR 1634/04 -, a.a.O., juris, Rn. 57) verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 18 Abs. 1 Nr. 2 SOG nicht erhoben (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 26.6.1997 - 2 BvR 126/91 -, juris).

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