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   BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08   

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https://dejure.org/2009,385
BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08 (https://dejure.org/2009,385)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08 (https://dejure.org/2009,385)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 1 BvR 3479/08 (https://dejure.org/2009,385)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen § %3 Abs 1 UrhG idF vom 26.10.2007, der digitale Privatkopien ohne Einschränkung zuläßt

  • Telemedicus

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG

  • Telemedicus

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG

  • webshoprecht.de

    § 53 Abs. 1 UrhG in der derzeitigen Fassung verbietet nicht die Herstellung digitaler Privatkopien

  • JurPC

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung

  • Wolters Kluwer

    Beginn einer neuen Verjährungsfrist bzgl. einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Norm aufgrund einer erneuten Willensaufnahme dieser Norm durch den Gesetzgeber i.Z.d. Änderung anderer Normen des gleichen Gesetzes

  • kanzlei.biz

    CD-Kopien sind weiterhin nicht verboten

  • info-it-recht.de

    Verfassungsbeschwerde gegen § 53 Absatz 1 UrhG in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung ist unzulässig

  • Judicialis

    UrhG § 53 Abs. 1; ; UrhG § 54; ; UrhG § 85 Abs. 4; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 3

  • kanzlei.biz

    CD-Kopien sind weiterhin nicht verboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zulässigkeit privater Digitalkopien von Tonträgern; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 53 Abs. 1 UrhG wegen Nichteinhaltung der Jahresfrist des § 94 Abs. 3 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie abgewiesen

  • webshoprecht.de (Pressemitteilung)

    § 53 Abs. 1 UrhG in der derzeitigen Fassung verbietet nicht die Herstellung digitaler Privatkopien -

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie gegen die Zulässigkeit digitaler Privatkopien nicht zur Entscheidung angenommen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Zulässigkeit digitaler Privatkopien erfolglos

  • heise.de (Pressemeldung)

    Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Privatkopie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Digitalkopien bleiben zulässig

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Private Tonträger-Digitalkopien sind zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG zum "Recht auf eine Privatkopie"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Private Digitalkopien von Musik-CDs sind weiterhin zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Vb gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Vb gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Vb gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit privater Digitalkopien

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen private Digitalkopie nicht fristgerecht erhoben

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Private Kopien von Musik-CDs weiter erlaubt // Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie kamen zu spät

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 53 Abs. 1 UrhG
    Private Digitalkopie

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 181
  • GRUR 2010, 56
  • MMR 2010, 40
  • K&R 2009, 795
  • ZUM 2010, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Die Frist wird nur neu in Lauf gesetzt, wenn die Gesetzesänderung die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Norm begründet oder verstärkt (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 26, 100 ; 45, 104 ; 78, 350 ).

    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber das materielle Gewicht einer Regelung verändert (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 17, 364 ; 26, 100 ; 79, 1 ) oder wenn ihr Anwendungsbereich - etwa durch Präzisierung eines Legalbegriffs - eindeutiger als bisher begrenzt und der Vorschrift damit ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 43, 108 ).

    Gleiches gilt, wenn sich durch die Gesetzesänderung für die formal identisch gebliebene Norm ein erweiterter Anwendungsbereich ergibt (vgl. BVerfGE 12, 10 ).

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 775/86

    Verevielfältigungs- und Verbreitungsrecht von Tonträgern und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Legt man die Argumentation der Beschwerdeführer zugrunde, hätte der Gesetzgeber schon damals berücksichtigen müssen, dass durch § 53 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit der zunehmenden Verbreitung der digitalen Privatkopie ein Eingriff in das durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Verwertungsrecht der Tonträgerhersteller (vgl. BVerfGE 81, 12 ) bewirkt werde.

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die von den Beschwerdeführern beklagte enteignende Wirkung von § 53 Abs. 1 UrhG angesichts einer immer stärkeren Verbreitung privater Digitalkopien bei einer etwaigen zukünftigen Urheberrechtsnovelle den Gesetzgeber dazu zwingt, die private Digitalkopie einzugrenzen oder - im Rahmen seines weiten Gestaltungsraums (vgl. BVerfGE 81, 12 ) - sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um das Eigentumsrecht der Tonträgerhersteller nicht zu entwerten.

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Die Frist wird nur neu in Lauf gesetzt, wenn die Gesetzesänderung die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Norm begründet oder verstärkt (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 26, 100 ; 45, 104 ; 78, 350 ).

    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber das materielle Gewicht einer Regelung verändert (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 17, 364 ; 26, 100 ; 79, 1 ) oder wenn ihr Anwendungsbereich - etwa durch Präzisierung eines Legalbegriffs - eindeutiger als bisher begrenzt und der Vorschrift damit ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 43, 108 ).

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Diese beginnt bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unverändert gebliebene Norm nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber die Bestimmung gelegentlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 43, 108 ; 80, 137 ).

    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber das materielle Gewicht einer Regelung verändert (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 17, 364 ; 26, 100 ; 79, 1 ) oder wenn ihr Anwendungsbereich - etwa durch Präzisierung eines Legalbegriffs - eindeutiger als bisher begrenzt und der Vorschrift damit ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 43, 108 ).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Die Frist wird nur neu in Lauf gesetzt, wenn die Gesetzesänderung die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Norm begründet oder verstärkt (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 26, 100 ; 45, 104 ; 78, 350 ).

    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber das materielle Gewicht einer Regelung verändert (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 17, 364 ; 26, 100 ; 79, 1 ) oder wenn ihr Anwendungsbereich - etwa durch Präzisierung eines Legalbegriffs - eindeutiger als bisher begrenzt und der Vorschrift damit ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 43, 108 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber das materielle Gewicht einer Regelung verändert (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 17, 364 ; 26, 100 ; 79, 1 ) oder wenn ihr Anwendungsbereich - etwa durch Präzisierung eines Legalbegriffs - eindeutiger als bisher begrenzt und der Vorschrift damit ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 43, 108 ).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber das materielle Gewicht einer Regelung verändert (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 17, 364 ; 26, 100 ; 79, 1 ) oder wenn ihr Anwendungsbereich - etwa durch Präzisierung eines Legalbegriffs - eindeutiger als bisher begrenzt und der Vorschrift damit ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 43, 108 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Diese beginnt bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unverändert gebliebene Norm nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber die Bestimmung gelegentlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 43, 108 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Diese beginnt bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unverändert gebliebene Norm nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber die Bestimmung gelegentlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 43, 108 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
    Die Frist wird nur neu in Lauf gesetzt, wenn die Gesetzesänderung die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Norm begründet oder verstärkt (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 26, 100 ; 45, 104 ; 78, 350 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

  • BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04

    Teils wegen Fristablaufs teils mangels unmittelbarer Beschwer unzulässige

  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Die Bundesregierung sah in ihrem 2002 entstandenen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft lediglich Bedarf für eine "Klarstellung", dass § 53 UrhG auch für die digitale Vervielfältigung gilt; eine inhaltliche Änderung gegenüber dem geltenden Recht ergebe sich daraus nicht (BTDrucks 15/38, S. 20; vgl. auch bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 3479/08 -, GRUR 2010, S. 56).
  • BVerfG, 22.02.2017 - 1 BvR 2875/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund der Nichteinhaltung der

    Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 129, 208 ; BVerfGK 7, 276 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 3479/08 -, NVwZ 2010, S. 181 ).

    Gleiches gilt, wenn sich durch die Gesetzesänderung für die formal identisch gebliebene Norm ein erweiterter Anwendungsbereich ergibt (vgl. BVerfGE 12, 10 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 3479/08 -, NVwZ 2010, S. 181 ).

    Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 3479/08 -, NVwZ 2010, S. 181 m.w.N.).

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