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   BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10   

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https://dejure.org/2011,6599
BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10 (https://dejure.org/2011,6599)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - V ZB 167/10 (https://dejure.org/2011,6599)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10 (https://dejure.org/2011,6599)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 GG, Art 104 GG, Art 17 Abs 1 EGRL 115/2008, § 62 AufenthG
    Abschiebungshaftanordnung: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei gelebter Eltern-Kind-Beziehung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Abschiebungssicherungshaft ist unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit bei gelebten Beziehungen von Eltern zu minderjährigen Kindern nur im äußersten Fall zulässig; Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungssicherungshaft unter dem Blickwinkel des ...

  • rewis.io

    Abschiebungshaftanordnung: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei gelebter Eltern-Kind-Beziehung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaftanordnung: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei gelebter Eltern-Kind-Beziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 22d; FamFG § 71 Abs. 1; FamFG § 71 Abs. 2
    Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungssicherungshaft unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei gelebten Beziehungen von Eltern zu minderjährigen Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ist § 22d GVG mit der Anforderung an den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) vereinbar?

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ist § 22d GVG mit der Anforderung an den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) vereinbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1216
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10
    Die auch nach Erledigung der Hauptsache statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 Abs. 1 und 2 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, die Beteiligte zu 2 zur Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Anlagen des Betroffenen zu verpflichten (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 f. Rn. 19).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10
    Der Haftrichter hat zu prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der angestrebten Sicherung der Abschiebung stehen (vgl. nur BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10
    Die sich hieran anschließenden Fragen, ob der die Haft anordnende Richter - wozu das Beschwerdegericht keine Feststellungen getroffen hat - objektiv willkürlich seine Vertretungszuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan angenommen hat (zum Willkürmaßstab bei der Anwendung und Auslegung von Geschäftsverteilungsplänen vgl. nur BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; Zöller/Lückemann, aaO, mwN) und ob der darin liegende Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 GG durch die nachfolgenden Bestätigungen der Haftanordnung im Abhilfe- und Beschwerdeverfahren geheilt worden ist, bedürfen hier keiner Klärung, weil der Feststellungsantrag aus anderen Gründen gerechtfertigt ist.
  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10
    Der Haftrichter hat zu prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der angestrebten Sicherung der Abschiebung stehen (vgl. nur BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Die Anordnung von Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG ist nämlich nur dann verhältnismäßig, wenn die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht (BVerfG, InfAuslR 2008, 358, 359; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).

    Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Haftanordnung bei einer gelebten Eltern-Kind-Beziehung nicht nur in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), sondern zugleich in das Grundrecht auf den Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und das Recht auf den Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eingreift (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, aaO Rn. 27; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, aaO, 1216 Rn 7).

    Bei solchen Beziehungen der Eltern zu minderjährigen Kindern ist die Abschiebungshaft daher nur im äußersten Fall und nur für die kürzestmögliche angemessene Dauer zulässig (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, aaO Rn. 27; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, aaO Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, FGPrax 2013, 86, 87 Rn. 11).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender

    Der Haftrichter muss aber prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der beabsichtigten Abschiebung stehen (Senat, Beschlüsse 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387, vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26 und vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).
  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 95/19

    Anordnung der Überstellungshaft für einen abgelehnten Asylbewerber:

    Im Falle gelebter Beziehungen von Eltern zu minderjährigen Kindern darf Haft zur Sicherung einer Abschiebung oder Überstellung gegen einen Elternteil aber nur im äußersten Fall und nur für die kürzestmögliche angemessene Dauer angeordnet werden, da die Haft in diesem Fall nicht nur in das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG der betroffenen Person, sondern zugleich in das Grundrecht auf den Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und das Recht auf den Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eingreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 27; vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7; vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 11; vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 12).
  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 159/13

    Unverhältnismäßigkeit einer Haft im Hinblick auf eine bestehende

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine bestehende Beistandsgemeinschaft in Familien, insbesondere mit Kindern, zwar dazu führen, dass die Haft unverhältnismäßig ist; auf eine Eheschließung kommt es dabei nicht entscheidend an (Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, FGPrax 2013, 86 f.; vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2022 - 29 T 15/22
    Die Anordnung von Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG ist nämlich nur dann verhältnismäßig, wenn die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht (BVerfG, InfAuslR 2008, 358, 359; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).
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