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   EuGH, 05.05.2011 - C-434/09   

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https://dejure.org/2011,704
EuGH, 05.05.2011 - C-434/09 (https://dejure.org/2011,704)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - C-434/09 (https://dejure.org/2011,704)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - C-434/09 (https://dejure.org/2011,704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Art. 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Begriff 'Berechtigter' - Art. 3 Abs. 1 - Staatsangehöriger, der noch nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich stets in dem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    McCarthy

    Freizügigkeit - Art. 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Begriff "Berechtigter" - Art. 3 Abs. 1 - Staatsangehöriger, der noch nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich stets in dem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt - ...

  • EU-Kommission PDF

    McCarthy

    Freizügigkeit - Art. 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Begriff "Berechtigter" - Art. 3 Abs. 1 - Staatsangehöriger, der noch nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich stets in dem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt - ...

  • EU-Kommission

    McCarthy

    Freizügigkeit - Art. 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Begriff ‚Berechtigter‘ - Art. 3 Abs. 1 - Staatsangehöriger, der noch nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich stets in dem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EG Art. 234, RL 2004/38/EG Art. 3 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 16, AEUV Art. 21, RL 2004/38/EG Art. 1 Bst. a, AEUV Art. 20 Abs. 1
    Vorabentscheidungsverfahren, EuGH, Unionsbürger, Unionsbürgerrichtlinie, freizügigkeitsberechtigt, Aufenthaltserlaubnis, Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich nicht auf die Unionsbürgerschaft berufen, um den Aufenthalt ihres aus einem Drittstaat stammenden Ehegatten zu legalisieren

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    McCarthy

    Freizügigkeit - Art. 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Begriff "Berechtigter" - Art. 3 Abs. 1 - Staatsangehöriger, der noch nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich stets in dem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Ehegatten und die EU-Freizügigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsrecht nur bei freizügigen Ehegatten

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Rs. 434/09 "McCarthy" vom 05.05.2011

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Rs. 434/09 "McCarthy" vom 05.05.2011

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufen auf Unionsbürgerschaft bei noch nie ausgeübtem Recht auf Freizügigkeit zur Legalisierung des Aufenthalts eines Dritten nicht möglich

Besprechungen u.ä.

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unionsrechtliche, aber nicht geregelte Anspruch auf Familiennachzug (RA Thomas Oberhäuser; Asylmagazin 2011, S. 223-227)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    McCarthy

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom, eingereicht am 5. November 2009 - Shirley McCarthy/Secretary of State for the Home Department

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Supreme Court of the United Kingdom - Auslegung der Art. 3 und 16 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 867
  • EuZW 2011, 522
  • DÖV 2011, 612
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Der Gerichtshof hat nämlich mehrfach hervorgehoben, dass der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er hat ferner entschieden, dass Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen dieser Status verleiht, verwehrt wird (vgl. Urteil Ruiz Zambrano, Randnr. 42).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Maßnahme, anders als es für die Rechtssache kennzeichnend war, in der das Urteil Ruiz Zambrano ergangen ist, nicht bewirkt, dass Frau McCarthy verpflichtet wäre, das Hoheitsgebiet der Union zu verlassen.

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Zur Richtlinie 2004/38 hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass diese die Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern soll und insbesondere bezweckt, dieses Recht zu verstärken (vgl. Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, Slg. 2008, I-6241, Randnrn.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Maßnahmen nicht auf Sachverhalte anwendbar sind, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 33, sowie Metock u. a., Randnr. 77).

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Unionsbürgerschaft jedem Bürger der Union das elementare und persönliche Recht verleiht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten, wobei die Freizügigkeit von Personen im Übrigen eine der Grundfreiheiten des Binnenmarkts ist, die auch in Art. 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nochmals bekräftigt wurde (Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 29).

    82 und 59, sowie Lassal, Randnr. 30).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Das Ausgangsverfahren unterscheidet sich auch von demjenigen, das dem Urteil vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (C-148/02, Slg. 2003, I-11613), zugrunde lag.

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 14. Oktober 2008, Grunkin und Paul (C-353/06, Slg. 2008, I-7639), in einem Kontext wie dem im Urteil Garcia Avello geprüften ausgeführt hat, kommt es nicht darauf an, ob die Unterschiedlichkeit der Nachnamen aus der doppelten Staatsangehörigkeit der Betroffenen folgt, sondern vielmehr darauf, dass diese Unterschiedlichkeit für die Unionsbürger zu schwerwiegenden Nachteilen führen konnte, die eine Behinderung der Freizügigkeit darstellten, die allenfalls dann gerechtfertigt wäre, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zum legitimerweise verfolgten Zweck stünde (vgl. in diesem Sinne Urteil Grunkin und Paul, Randnrn.

  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Der Gerichtshof hat darüber hinaus auch festgestellt, dass ein völkerrechtlicher Grundsatz, der durch Art. 3 des Protokolls Nr. 4 zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bekräftigt wurde und von dem nicht anzunehmen ist, dass ihn das Unionsrecht in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten außer Acht lässt, es einem Mitgliedstaat verwehrt, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Inland zu untersagen, worauf auch immer sie gestützt werden (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22, und vom 27. September 2001, Barkoci und Malik, C-257/99, Slg. 2001, I-6557, Randnr. 81), wobei es dieser Grundsatz diesem Mitgliedstaat auch verwehrt, seine Staatsangehörigen aus seinem Hoheitsgebiet auszuweisen oder ihnen den Aufenthalt dort zu versagen oder ihn Bedingungen zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juli 1992, Singh, C-370/90, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22, und vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-10719, Randnr. 31).

    Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass, da ein Unionsbürger wie Frau McCarthy nicht unter den Begriff "Berechtigter" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 fällt, auch sein Ehegatte nicht unter diesen Begriff fällt, da die durch diese Richtlinie den Familienangehörigen eines nach ihr Berechtigten verliehenen Rechte keine eigenen Rechte dieser Angehörigen, sondern abgeleitete Rechte sind, die sie als Familienangehörige des Berechtigten erworben haben (vgl. in Bezug auf die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/38 geltenden Rechtsvorschriften der Union Urteile vom 8. Juli 1992, Taghavi, C-243/91, Slg. 1992, I-4401, Randnr. 7, und Eind, Randnr. 23).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Maßnahmen nicht auf Sachverhalte anwendbar sind, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 33, sowie Metock u. a., Randnr. 77).
  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 14. Oktober 2008, Grunkin und Paul (C-353/06, Slg. 2008, I-7639), in einem Kontext wie dem im Urteil Garcia Avello geprüften ausgeführt hat, kommt es nicht darauf an, ob die Unterschiedlichkeit der Nachnamen aus der doppelten Staatsangehörigkeit der Betroffenen folgt, sondern vielmehr darauf, dass diese Unterschiedlichkeit für die Unionsbürger zu schwerwiegenden Nachteilen führen konnte, die eine Behinderung der Freizügigkeit darstellten, die allenfalls dann gerechtfertigt wäre, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zum legitimerweise verfolgten Zweck stünde (vgl. in diesem Sinne Urteil Grunkin und Paul, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1992 - C-243/91

    Belgischer Staat / Taghavi

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass, da ein Unionsbürger wie Frau McCarthy nicht unter den Begriff "Berechtigter" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 fällt, auch sein Ehegatte nicht unter diesen Begriff fällt, da die durch diese Richtlinie den Familienangehörigen eines nach ihr Berechtigten verliehenen Rechte keine eigenen Rechte dieser Angehörigen, sondern abgeleitete Rechte sind, die sie als Familienangehörige des Berechtigten erworben haben (vgl. in Bezug auf die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/38 geltenden Rechtsvorschriften der Union Urteile vom 8. Juli 1992, Taghavi, C-243/91, Slg. 1992, I-4401, Randnr. 7, und Eind, Randnr. 23).
  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Der Gerichtshof hat darüber hinaus auch festgestellt, dass ein völkerrechtlicher Grundsatz, der durch Art. 3 des Protokolls Nr. 4 zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bekräftigt wurde und von dem nicht anzunehmen ist, dass ihn das Unionsrecht in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten außer Acht lässt, es einem Mitgliedstaat verwehrt, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Inland zu untersagen, worauf auch immer sie gestützt werden (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22, und vom 27. September 2001, Barkoci und Malik, C-257/99, Slg. 2001, I-6557, Randnr. 81), wobei es dieser Grundsatz diesem Mitgliedstaat auch verwehrt, seine Staatsangehörigen aus seinem Hoheitsgebiet auszuweisen oder ihnen den Aufenthalt dort zu versagen oder ihn Bedingungen zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juli 1992, Singh, C-370/90, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22, und vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-10719, Randnr. 31).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
    Als Staatsangehörige mindestens eines Mitgliedstaats genießt eine Person wie Frau McCarthy den Unionsbürgerstatus gemäß Art. 20 Abs. 1 AEUV und kann sich daher auch gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat auf die mit diesem Status verbundenen Rechte berufen, insbesondere auf das Recht aus Art. 21 AEUV, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Jipa, C-33/07, Slg. 2008, I-5157, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuGH, 08.11.2007 - C-251/06

    ING. AUER - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes

  • EuGH, 27.09.2001 - C-257/99

    Barkoci und Malik

  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen nicht auf Tätigkeiten anwendbar sind, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 33, sowie vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 45).
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen der Form nach auf die Auslegung des Art. 20 AEUV beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof, wie er wiederholt entschieden hat, nicht daran, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung über das bei ihm anhängige Verfahren von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 24, vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 41, und vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou, C-86/12, EU:C:2013:645, Rn. 20).

    In der vorliegenden Rechtssache ist zum einen die Lage des Kindes von Frau Chavez-Vilchez und die Lage von Frau Chavez-Vilchez selbst im Hinblick auf Art. 21 AEUV und die Richtlinie 2004/38 zu würdigen, die die Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern soll und bezweckt, dieses Recht zu verstärken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 28, und vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 35).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können sich die vom Ausgangsverfahren betroffenen Kinder als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats auch gegenüber dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, auf die mit ihrem Unionsbürgerstatus gemäß Art. 20 AEUV verbundenen Rechte berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 48, vom 15. November 2011, Dereci u. a., C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 63, und vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 43 und 44).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Zum anderen wird ihm durch die Versagung eines Aufenthaltsrechts zugunsten der Klägerin nicht der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte verwehrt, die ihm der Unionsbürgerstatus nach Art. 20, 21 AEUV verleiht (vgl. EuGH, Urteile vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - NVwZ 2011, 545 Rn. 42; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - NVwZ 2011, 867 Rn. 56 und vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci u.a. - NVwZ 2012, 97 Rn. 74).

    Denn dieser Unterschied folgt aus dem Unionsrecht, das begünstigende Regelungen nur für diejenigen Unionsbürger gewährt, die unionsrechtlich privilegiert sind (vgl. EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 a.a.O. und vom 15. November 2011 a.a.O.; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG - Unionsbürger-Richtlinie).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    82 und 59, vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-9217, Randnr. 30, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 28), doch soll sie auch - wie aus ihrem Art. 1 Buchst. a hervorgeht - näher die Bedingungen regeln, unter denen dieses Recht ausgeübt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile McCarthy, Randnr. 33, und vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn.
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Allerdings weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass die Lage eines Unionsbürgers, der von seinem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht habe, nach den Urteilen vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), und vom 5. Mai 2011, McCarthy (C-434/09, EU:C:2011:277), nicht allein aus diesem Grund einer rein internen Situation gleichgestellt werden könne.
  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist,

    Hierzu führt es aus, dass laut der amtlichen Erläuterung zur Verordnung 2012/1547 sowie gemäß den erläuternden Vermerken zu dieser Verordnung und zur Verordnung 2012/2560 die Änderung dieser Regulation 2 auf das Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy (C-434/09, EU:C:2011:277), hin erfolgt sei, in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass diese Richtlinie nicht auf einen Unionsbürger anwendbar sei, der noch nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, sich stets im Mitgliedstaat seiner eigenen Staatsangehörigkeit aufgehalten hat und im Übrigen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt.

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß seiner ständigen Rechtsprechung, auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage der Form nach auf die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 beschränkt hat, dadurch nicht gehindert ist, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei dieser Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Drittens soll diese Richtlinie zwar, wie in Rn. 31 des vorliegenden Urteils dargelegt, die Ausübung des Rechts jedes Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern und verstärken, doch betrifft ihr Gegenstand, wie aus ihrem Art. 1 Buchst. a hervorgeht, die Bedingungen, unter denen dieses Recht ausgeübt wird (Urteile vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 33, sowie vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 41).

    In Anbetracht der in Rn. 32 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ist die Richtlinie demnach auch nicht dazu bestimmt, drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers ein Recht auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat zu verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 29, 34 und 42, sowie vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 42 und 43).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    82 und 59, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, fällt nach einer grammatikalischen, teleologischen und systematischen Auslegung dieser Bestimmung ein Unionsbürger, der nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich stets in einem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht unter den Begriff "Berechtigter" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38, so dass diese auf ihn nicht anwendbar ist (Urteil McCarthy, Randnrn.

    Ferner hat er festgestellt, dass, wenn ein Unionsbürger nicht unter den Begriff "Berechtigter" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 fällt, auch sein Familienangehöriger nicht unter diesen Begriff fällt, da die durch diese Richtlinie den Familienangehörigen eines nach ihr Berechtigten verliehenen Rechte keine eigenen Rechte dieser Angehörigen, sondern abgeleitete Rechte sind, die sie als Familienangehörige des Berechtigten erworben haben (vgl. in Bezug auf einen Ehegatten Urteil McCarthy, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Maßnahmen nicht auf Sachverhalte angewandt werden können, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 33, Metock u. a., Randnr. 77, und McCarthy, Randnr. 45).

    Die Lage eines Unionsbürgers, der - wie es auf alle Familienangehörigen der Beschwerdeführer der Ausgangsverfahren zutrifft - vom Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann jedoch nicht allein aus diesem Grund einer rein internen Situation gleichgestellt werden (vgl. Urteile vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 22, und McCarthy, Randnr. 46).

    Als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats genießen die Familienangehörigen der Beschwerdeführer der Ausgangsverfahren den Unionsbürgerstatus gemäß Art. 20 Abs. 1 AEUV und können sich daher auch gegenüber dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, auf die mit diesem Status verbundenen Rechte berufen (vgl. Urteil McCarthy, Randnr. 48).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Ebenso wie die Rechte, die die Richtlinie 2004/38 den einem Drittstaat angehörenden Familienangehörigen eines nach dieser Richtlinie berechtigten Unionsbürgers verleiht, sind nämlich die etwaigen Rechte, die die Vertragsbestimmungen über die Unionsbürgerschaft den Drittstaatsangehörigen verleihen, keine eigenen Rechte dieser Staatsangehörigen, sondern Rechte, die daraus abgeleitet werden, dass ein Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 42, und Dereci u. a., Randnr. 55).

    Daher kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass durch die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Entscheidung der Tochter oder der Ehefrau von Herrn Iida der tatsächliche Genuss des Kernbestands der mit ihrem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte verwehrt oder die Ausübung ihres Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, behindert werden könnte (vgl. Urteil McCarthy, Randnr. 49).

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Das Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy (C-434/09, Slg. 2011, I-3375), bestätige, dass Art. 6 und Art. 7 der Richtlinie 2004/38 die Rechtsstellung eines Unionsbürgers in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit dieser nicht besitze, regelten.

    Zur Richtlinie 2004/38 hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sie die Ausübung des elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, das den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwächst, erleichtern soll und bezweckt, dieses Recht zu verstärken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, Slg. 2008, I-6241, Rn. 59 und 82, vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-9217, Rn. 30, und McCarthy, Rn. 28).

    In den anderen Bestimmungen der Richtlinie, insbesondere Art. 6, Art. 7 Abs. 1 und 2 und Art. 16 Abs. 1 und 2, ist vom Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers und vom abgeleiteten Aufenthaltsrecht seiner Familienangehörigen entweder in "einem anderen Mitgliedstaat" oder im "Aufnahmemitgliedstaat" die Rede; sie bestätigen damit, dass ein Drittstaatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, aus dieser Richtlinie kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, herleiten kann (vgl. Urteile McCarthy, Rn. 37, und Iida, Rn. 64).

    Was die teleologische Auslegung der Richtlinie 2004/38 angeht, trifft zwar zu, dass diese die Ausübung des jedem Unionsbürger unmittelbar verliehenen elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern und verstärken soll, doch betrifft ihr Gegenstand - wie aus ihrem Art. 1 Buchst. a hervorgeht - die Bedingungen, unter denen dieses Recht ausgeübt wird (Urteil McCarthy, Rn. 33).

    Da ein Mitgliedstaat nach völkerrechtlichen Grundsätzen seinen eigenen Staatsangehörigen das Recht, in sein Hoheitsgebiet einzureisen und dort zu bleiben, nicht verwehren kann, regelt die Richtlinie 2004/38 lediglich die Voraussetzungen der Einreise und des Aufenthalts eines Unionsbürgers in anderen Mitgliedstaaten als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (vgl. Urteil McCarthy, Rn. 29).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-456/12

    O - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12

    S - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-398/19

    Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Extradition vers l'Ukraine) - Vorlage zur

  • EuGH, 16.10.2012 - C-364/10

    Die Slowakei hat dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns die Einreise in ihr

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

  • VG Göttingen, 28.06.2017 - 1 A 241/16

    Ausweisungsinteresse; Familiennachzug; missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung;

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

  • EuGH, 22.06.2021 - C-719/19

    Ein Unionsbürger, gegen den eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, kann erst ein

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

  • VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11

    Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige nach Unionsrecht

  • LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 161/16

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung nach dem

  • EuGH, 06.10.2021 - C-35/20

    Ein Mitgliedstaat kann seine Staatsangehörigen unter Androhung von Sanktionen

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 15.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

  • EuGH, 17.12.2020 - C-398/19

    Ein Unionsbürger darf nur in Abstimmung mit dem Mitgliedstaat, dessen

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893

    Unionsrechtlicher Aufenthaltsanspruch eines drittstaatsangehörigen Ehegatten

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-165/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot kann ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der

  • VGH Hessen, 07.07.2011 - 7 B 1254/11

    Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten nach primärem Unionsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 7 N 54.13

    Vietnam; Kindernachzug; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Ausnahmefall

  • VG Aachen, 09.03.2016 - 4 K 2056/14

    Brasilianischer Staatsangehöriger; vollziehbar ausreisepflichtig;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 21.11

    Gambia; Visum; Kindernachzug; Sicherung des Lebensunterhalts (verneint);

  • EuGH, 22.06.2021 - C-718/19

    Die Maßnahmen zur Vollstreckung einer Entscheidung über die Ausweisung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

  • EuGH, 12.03.2014 - C-457/12

    S - Art. 20 AEUV, 21 Abs. 1 AEUV und 45 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht,

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-507/12

    Saint Prix - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Diskriminierung aus

  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17

    Tarola

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477

    Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17

    Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • LAG Köln, 20.10.2016 - 8 Sa 406/16

    Vorbeschäftigungszeit; privater Arbeitgeber; Anrechnung; Freizügigkeit;

  • EuGH, 17.11.2011 - C-434/10

    Aladzhov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das

  • EuGH, 02.06.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Art. 18, 20 und 21 AEUV -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

  • EuGH, 17.11.2011 - C-430/10

    Gaydarov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12

    Brey - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 18 A 2513/10

    Erforderlichkeit einer Belehrung eines Ausländers über die aufenthaltsrechtlichen

  • EuGH, 15.09.2011 - C-483/09

    Das Unionsrecht verbietet es nicht, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt selbst

  • VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines abgeleiteten

  • VG Saarlouis, 04.12.2018 - 6 L 1917/18

    Eilrechtsschutzverfahren auf Unterlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2014 - 2 B 11.13

    Besuchsvisum; Kuba; begründete Zweifel an der Rückkehrabsicht; mit deutschem

  • VG Berlin, 27.09.2018 - 31 K 509.17
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

  • VG Augsburg, 13.01.2012 - Au 6 K 11.1544

    Familiennachzug einer türkischen Staatsangehörigen zu deutschen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

  • VG Aachen, 16.04.2020 - 4 L 1081/19

    Unionsbürgerschaft; Abhängigkeitsverhältnis; Unionsbürger Abschiebungsschutz;

  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2019 - 8 K 3994/16

    Freizügigkeitsgesetz; Anwendungsbereich; Freizügigkeitsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 27 K 2548/11

    Ausweisung assoziationsberechtigt türkisch Türkei Betäubungsmittel Menschenhandel

  • VGH Bayern, 10.05.2012 - 19 CS 12.493

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise eines kasachischen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 11 S 278/12

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 18 B 1684/19

    Ablehnung einestweiligen Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis

  • VG Augsburg, 18.05.2018 - Au 6 E 18.394

    Anspruch auf Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer

  • OVG Hamburg, 10.12.2013 - 2 So 96/13

    Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-624/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Nature du droit de séjour au titre

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 6 K 1047/16

    Aufenthaltsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2019 - C-94/18

    Chenchooliah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-520/10

    Lebara - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 - Art. 6 Abs. 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger und ihrer

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-754/18

    Ryanair Designated Activity Company

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2011 - C-424/10

    Nach Ansicht des Generalanwalts Bot sind im Aufnahmemitgliedstaat allein nach

  • VGH Bayern, 25.02.2016 - 10 CE 15.2762

    Kein Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörige Verwandte eines minderjährigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2013 - C-423/12

    Reyes - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

  • VG Hannover, 07.01.2013 - 7 B 6332/12

    Einreiseverweigerung; Fiktionsbescheinigung; Zurückweisung

  • VGH Hessen, 20.10.2011 - 3 A 554/11

    Ausländerrechts Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen wegen

  • OVG Niedersachsen, 04.10.2011 - 4 ME 184/11

    Tatsächliche Verbundenheit eines mit der baldigen Abschiebung bedrohten

  • VGH Bayern, 09.05.2012 - 10 CS 12.243

    (Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger von Unionsbürgern)

  • VG Stuttgart, 20.06.2013 - 11 K 638/13

    Ausweisung und Befristung der Sperrwirkungen der Ausweisung einer der illegalen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 18 A 2430/12

    Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen hinsichtlich Ausweisung; Recht eines

  • VG Berlin, 14.09.2012 - 7 K 40.11

    Voraussetzung für die Gewährung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzuges

  • VG Berlin, 14.06.2012 - 20 K 121.11

    Rechts auf Freizügigkeit nach Rückkehr des Unionsbürgers in sein Heimatland

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - 11 N 9.12

    Türkischer Staatsangehöriger; Visum; Ehegattennachzug; deutsche Ehefrau;

  • VG Düsseldorf, 30.04.2020 - 7 L 429/20
  • VG Ansbach, 09.05.2011 - AN 19 K 11.00279

    Prozesskostenhilfe; Drittstaatsangehöriger Ehegatte eines Unionsbürgers, der im

  • VG Augsburg, 07.10.2019 - Au 7 K 18.327

    Vergabe von gemeindlichem Baugrundstück im Rahmen eines Einheimischenmodells

  • VG Schleswig, 26.04.2012 - 2 B 20/12

    Freizügigkeitsberechtigt, Doppelstaatler, Unionsbürger, deutsche

  • VG Bayreuth, 09.09.2011 - B 1 S 11.559

    Dänemarkehe; Nachholung des Visumverfahrens zumutbar; keine unzumutbare Härte bei

  • VG Augsburg, 24.08.2011 - Au 6 K 09.1056

    Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers

  • VG Berlin, 02.06.2015 - 19 K 299.14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Ehemann einer Französin, die das

  • VG Berlin, 30.12.2014 - 19 L 298.14

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 12.05.2015 - 29 K 232.14

    Recht auf Einreise und Aufenthalt

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