Rechtsprechung
BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
VwVfG § 51 Abs. 5, § 48, § 49; BVerfGG § 79 Abs. 2; NBG 1997 § 80b, § 80a Abs. 3 Satz 2; NBG 2001 § 80c
Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; Rücknahmeermessen; offensichtliche Rechtswidrigkeit; Verfassungswidrigkeit der Teilzeitbeschäftigung; verfassungswidrige Rechtsgrundlage; Nichtigerklärung; Bestandskraft; fiskalische Erwägungen; laufendes ... - openjur.de
Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; Rücknahmeermessen; offensichtliche Rechtswidrigkeit; Verfassungswidrigkeit der Teilzeitbeschäftigung; verfassungswidrige Rechtsgrundlage; Nichtigerklärung; Bestandskraft; fiskalische Erwägungen; laufendes ...
- Bundesverwaltungsgericht
VwVfG § 51 Abs. 5, § 48, § 49
Bestandskraft; Nichtigerklärung; Planungssicherheit während des laufenden Schuljahres; Rücknahme für die Vergangenheit; Rücknahme für die Zukunft; Rücknahmeermessen; Verfassungswidrigkeit der Teilzeitbeschäftigung; Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80c BG ND vom 19.02.2001, § 80a Abs 3 S 2 BG ND vom 17.12.1997, § 80b BG ND vom 17.12.1997, § 79 Abs 2 BVerfGG, § 48 VwVfG
Verfassungswidrige Teilzeitbeschäftigung; Rücknahme der Teilzeitbeschäftigungsverfügung - Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Rücknahme auch für die Vergangenheit eines auf einem verfassungswidrigen Gesetz beuhenden Verwaltungsakts; Möglichkeit der Änderung des Beschäftigungsumfangs von Teilzeit auf Vollzeit bei bestandskräftiger Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung ...
- rewis.io
Verfassungswidrige Teilzeitbeschäftigung; Rücknahme der Teilzeitbeschäftigungsverfügung
- ra.de
- rewis.io
Verfassungswidrige Teilzeitbeschäftigung; Rücknahme der Teilzeitbeschäftigungsverfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung der Rücknahme eines Verwaltungsakts wegen Bestandskraft; Änderung des Beschäftigungsumfangs von Teilzeit auf Vollzeit bei bestandskräftiger Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung unabhängig von der Grundlage dieser Anordnung
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilzeitbeschäftigung - Aufhebung einer Teilzeitbeschäftigungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das verfassungswidrige Gesetz und der bestandskräftige Verwaltungsakt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2011, 888
- DÖV 2011, 660
Wird zitiert von ... (123) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Ist bestandskräftig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet, so kann der Beschäftigungsumfang durch entsprechenden Antrag wieder auf vollzeitige Beschäftigung geändert werden, wenn und sobald die Voraussetzungen für den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit vorliegen (im Anschluss an Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Beschäftigungsumfang durch entsprechenden Antrag jederzeit wieder auf vollzeitige Beschäftigung geändert werden, sofern die Voraussetzungen für den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit vorliegen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).
Da die Änderung zugelassen werden "soll", wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann nicht jeder dienstliche Belang die Ablehnung rechtfertigen, sondern nur ein solcher, dem gegenüber die schutzwürdigen Interessen des Beamten nachzuordnen sind (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 14).
Sobald sich dem Dienstherrn die Möglichkeit eröffnet, auf den Antrag des Beamten haushaltsrechtlich zu reagieren, können nur noch schwerwiegende Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs dem Übergang zur Vollzeitbeschäftigung entgegenstehen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 15).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Der gesetzliche Besoldungsanspruch stünde aber nur dann im Raum, wenn die Teilzeitanordnung rechtzeitig angegriffen worden wäre und (rückwirkend) aufgehoben wird (vgl. Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - IÖD 2010, 194 = DVBl 2010, 1161 Rn. 30 m.w.N.), nicht aber, wenn es um die Rücknahme eines bereits bestandskräftigen Verwaltungsaktes geht.Es folgt zwar aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses, beruht aber allein auf der besonderen rechtlichen Qualität des Anspruchs aus der Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG, vgl. § 79 BVerfGG, die, wenn auch mit Gesetzeskraft ausgestattet, einem gesetzlichen Anspruch auf Besoldung (oder Versorgung) nicht gleichzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - a.a.O. Rn. 29 m.w.N.).
- BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 = Buchholz 316 § 51 NwVfG Nr. 31, S. 7, vom 17. Januar 2007 - BVerwG 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 ff. , juris Rn. 13, vom 20. März 2008 - BVerwG 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5, jeweils m.w.N., stRspr).Zwar kann eine offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts bereits im Erlasszeitpunkt die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 6 C 32.06 - a.a.O. zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit).
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Dies gilt auch für bestandskräftige Verwaltungsakte, deren Rechtsgrundlage gegen Verfassungsrecht verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 178/64 - BVerfGE 20, 230 , Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 943/07 - NVwZ 2008, 550, juris Rn.26 m.w.N.).Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1990 - BVerwG 7 B 100.90 - Buchholz 436.61 § 60 SchwbG Nr. 3), die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - BVerwG 7 C 64.66 - BVerwGE 29, 270 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 4 und - BVerwG 7 C 95.66 -, BVerwGE 29, 276 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 5, 32, vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 27.70 - BVerwGE 40, 194 = Buchholz 401.5 § 17 Nr. 6, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 49.73 - BVerwGE 51, 253 = Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 22; 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 ; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 164 u.a./64 - BVerfGE 20, 230 ).
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dem Grundgesetz keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt zu entnehmen, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 BVerfGE 117, 302 ). - BVerwG, 29.03.1968 - VII C 95.66
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Gewerbesteuer mit einem …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1990 - BVerwG 7 B 100.90 - Buchholz 436.61 § 60 SchwbG Nr. 3), die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - BVerwG 7 C 64.66 - BVerwGE 29, 270 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 4 und - BVerwG 7 C 95.66 -, BVerwGE 29, 276 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 5, 32, vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 27.70 - BVerwGE 40, 194 = Buchholz 401.5 § 17 Nr. 6, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 49.73 - BVerwGE 51, 253 = Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 22; 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 ; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 164 u.a./64 - BVerfGE 20, 230 ). - BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Diese Regelung sollte eine antragslose Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Betroffenen ermöglichen und galt nach der Neubekanntmachung des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 19. Februar 2001 (GVBl S. 33) als § 80c NBG in unveränderter Fassung bis zur Nichtigerklärung durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2007 - 2 BvF 3/02 - (BVerfGE 119, 247) fort. - BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 943/07
Bestandskräftiger rechtswidriger VA auch bei klarem Gemeinschaftsrechtsverstoß …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Dies gilt auch für bestandskräftige Verwaltungsakte, deren Rechtsgrundlage gegen Verfassungsrecht verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 178/64 - BVerfGE 20, 230 , Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 943/07 - NVwZ 2008, 550, juris Rn.26 m.w.N.). - BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66
Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1990 - BVerwG 7 B 100.90 - Buchholz 436.61 § 60 SchwbG Nr. 3), die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - BVerwG 7 C 64.66 - BVerwGE 29, 270 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 4 und - BVerwG 7 C 95.66 -, BVerwGE 29, 276 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 5, 32, vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 27.70 - BVerwGE 40, 194 = Buchholz 401.5 § 17 Nr. 6, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 49.73 - BVerwGE 51, 253 = Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 22; 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 ; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 164 u.a./64 - BVerfGE 20, 230 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dem Grundgesetz keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt zu entnehmen, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 BVerfGE 117, 302 ). - BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden - Bindungswirkung eines …
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
- BVerwG, 25.07.1990 - 7 B 100.90
Erstattung von Fahrgeldausfällen bei unentgeltlicher Beförderung …
- BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …
- BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93
Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist - …
- BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07
Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …
- BVerwG, 04.11.1976 - II C 49.73
Kindergeldzuschlag - Verheiratetes Kind - Übergangsregelung
- OVG Thüringen, 07.11.2012 - 2 KO 49/10
Zur antragslosen, unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (Az. 2 C 50/09) sei klargestellt, dass ein Rücknahmeanspruch ab dem Zeitpunkt der Ernennung der Klägerin zur Beamtin nicht gegeben sei.Sofern das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2011 (Az. 2 C 50/09) zur niedersächsischen Regelung der Einstellungsteilzeit im Rahmen des Rücknahmeermessens auf die Vorschrift des § 80a Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes a. F. zurückgegriffen habe, folge daraus nicht, dass die vergleichbare Regelung des § 76 Abs. 3 Satz 2 ThürBG a. F. heranzuziehen sei, wonach auf Antrag Vollzeitbeschäftigung habe zugelassen werden können.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (Az. 2 C 50/09) führe nicht zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage.
Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne, die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 m. w. N.).
Der gesetzliche Besoldungs- und Versorgungsanspruch steht nicht im Raum, wenn - wie hier - die Teilzeitbeschäftigungsverfügung nicht rechtzeitig angegriffen worden ist und (rückwirkend) aufgehoben wird, sondern es um die Aufhebung oder Abänderung eines bereits bestandskräftigen Verwaltungsakts geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - a. a. O.; Urteil vom 17. Juni 2010 - 2 C 86/08 - DVBl. 2010, 1161).
Dem Dienstherrn bleibt es selbst dann unbenommen, dienstliche Belange, wie die Stellenplansituation im laufenden Haushaltsjahr oder Fragen der Neuorganisation des Dienstbetriebs beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung, in die Ermessensentscheidung einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 m. w. N.).
Dies ergibt sich aus dem - erst in der Folgezeit - ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58).
Je beachtlicher die Gründe sind, die für die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung sprechen, desto mehr Gewicht muss den einer Änderung entgegenstehenden Belangen zukommen, wenn der Antrag auf Rückkehr zur Vollzeit abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243; Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58).
Bei Dienstherren mit einem großen Personalbestand kann sich die Situation aber dann gleichermaßen darstellen, wenn eine große Anzahl von Beamten gleichzeitig eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58; vgl. auch Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243).
- OVG Thüringen, 07.12.2012 - 2 KO 907/10
Antragslose Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern in Thüringen; …
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (Az. 2 C 50/09) sei klargestellt, dass ein Rücknahmeanspruch ab dem Zeitpunkt der Ernennung der Klägerin zur Beamtin nicht gegeben sei.Sofern das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2011 (Az. 2 C 50/09) zur niedersächsischen Regelung der Einstellungsteilzeit im Rahmen des Rücknahmeermessens auf die Vorschrift des § 80a Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes a. F. zurückgegriffen habe, folge daraus nicht, dass die vergleichbare Regelung des § 76 Abs. 3 Satz 2 ThürBG a. F. heranzuziehen sei, wonach auf Antrag Vollzeitbeschäftigung habe zugelassen.
Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne, die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 m. w. N.).
Der gesetzliche Besoldungs- und Versorgungsanspruch steht nicht im Raum, wenn - wie hier - die Teilzeitbeschäftigungsverfügung nicht rechtzeitig angegriffen worden ist und (rückwirkend) aufgehoben wird, sondern es um die Aufhebung oder Abänderung eines bereits bestandskräftigen Verwaltungsakts geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - a. a. O.; Urteil vom 17. Juni 2010 - 2 C 86/08 - DVBl. 2010, 1161).
Dem Dienstherrn bleibt es selbst dann unbenommen, dienstliche Belange, wie die Stellenplansituation im laufenden Haushaltsjahr oder Fragen der Neuorganisation des Dienstbetriebs beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung, in die Ermessensentscheidung einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 m. w. N.).
Dies ergibt sich aus dem - erst in der Folgezeit - ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58).
Der Beklagte hätte dieser Wertung bei seiner Ermessensausübung Rechnung tragen müssen, ungeachtet dessen, dass das Bundesverwaltungsgericht erst später im Urteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O.) hierzu Stellung genommen hat.
Je beachtlicher die Gründe sind, die für die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung sprechen, desto mehr Gewicht muss den einer Änderung entgegenstehenden Belangen zukommen, wenn der Antrag auf Rückkehr zur Vollzeit abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243; Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58).
Bei Dienstherren mit einem großen Personalbestand kann sich die Situation aber dann gleichermaßen darstellen, wenn eine große Anzahl von Beamten gleichzeitig eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58; vgl. auch Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243).
- VG Potsdam, 26.09.2012 - 2 K 1277/11
Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"
Sie berufe sich nicht auf eine Verfassungswidrigkeit des § 39b LBG Bbg. Damit bestehe ein wesentlicher Unterschied zur Konstellation im vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Februar 2011 (2 C 50.09) entschiedenen Fall aus Niedersachsen.BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris Rz. 12 ff., hinsichtlich einer Teilzeitanordnung für niedersächsische Lehrer auf der Grundlage von § 80b Niedersächsisches Beamtengesetz a. F.
BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris Rz. 12.
BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris,.
BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris Rz. 11 m. w. N., ständige Rechtsprechung.
BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011, a. a. O., Rz. 12, 18 ff.
Urteil vom 24. Februar 2011, a. a. O.,.
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 Aufenthaltsgesetz Nr. 5, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 …und vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 31). - BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 59.11
Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltfähigkeit von Teilbeschäftigungszeiten; degressive …
Daher kann die Verwaltung die Rücknahme eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung, der auf einer für nichtig erklärten Norm beruht, für die Zeit bis zu der Nichtigerklärung unter Berufung auf § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ermessensfehlerfrei ablehnen (Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 15 f.).Angesichts dieser für eine Ermessensreduktion auf Null sprechenden Gesichtspunkte hätte der Beklagte die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes - mit der Folge der Auszahlung des höheren Ruhegehalts - nur dann ermessensfehlerfrei hinausschieben dürfen, wenn ein gewichtiger Grund bestanden hätte, der eine Anpassung ab dem Zeitpunkt der Nichtigerklärung als unangemessen erscheinen lässt (vgl. Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 24).
- OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 448/11
Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz bei Verpflichtung zur …
Das Berufungszulassungsverfahren ist nach zwischenzeitlichem Ruhen und dem Abschluss des Revisionsverfahrens, das mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (- BVerwG 2 C 50.09 -, juris) geendet hat, am 18. April 2011 unter dem Aktenzeichen 5 LA 149/11 wieder aufgenommen worden.42 Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Verfahren mit seinem Grundsatzurteil vom 24. Februar 2011 (- BVerwG 2 C 50.09 -, juris) das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 2009 (- 5 LB 312/08 -, juris), soweit der Senat der dort klagenden Lehrkraft für die Zeit vom 30. August 2000 bis zum 31. Juli 2001 einen Anspruch auf besoldungsrechtliche Gleichstellung mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft zuerkannt hatte, aufgehoben und die Klage auch insoweit abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O., Rn 10 ff.) zu den auch im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Rechtsfragen die folgenden Feststellungen getroffen:.
Von einer zulässigen Ergänzung von Ermessenserwägungen ist ersichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Revisionsurteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O.) ausgegangen, weil es anderenfalls in dem vergleichbaren Rechtsstreit nicht zu der Einschätzung hätte gelangen können, dass das behördliche Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. ebenso auch die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Hannover, Urteil vom 7.11.2011 - 13 A 2002/11 -, Osnabrück, Urteil vom 7.12.2011 - 3 A 37/11 - und Oldenburg, Urteil vom 16.5.2012 - 6 A 937/11 -).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O., Rn 19) deutlich gemacht, dass eine Ermessensentscheidung, die den störungsfreien Ablauf des Schulunterrichts während des laufenden Schuljahres berücksichtigt, nicht zu beanstanden ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat - wie schon ausgeführt wurde - in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O., Rn 24) ferner klargestellt, dass die niedersächsische Landesschulverwaltung bei der Ablehnung eines Antrags auf Übergang zur Vollzeitbeschäftigung ermessensfehlerfrei auf die weitreichenden Folgen abstellen dürfe, die die Berücksichtigung des Antrags wegen der Vielzahl anderer ebenfalls "zwangsweise" teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte hätte, die dann aus dem Gedanken der Gleichbehandlung heraus ebenfalls einen Anspruch auf sofortige Übernahme in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis hätten.
- OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 5 ME 153/13
Berechtigung eines Dienstherrn zur Schaffung eines Beförderungsdienstpostens als …
Durch die Schaffung des Beförderungsdienstpostens als Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit und die in Vollzug dieser organisationsrechtlichen Grundentscheidung erfolgte Beschränkung des Bewerberkreises werden durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, nämlich der Grundsatz der Hauptberuflichkeit und das Alimentationsprinzip (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 -, juris Rn 52 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris Rn 16), in sehr bedenklicher Weise tangiert.An diesen Maßstäben gemessen erscheint die Schaffung von Beförderungsdienstposten als Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit - ebenso wie die antraglose, gegen den Willen des Beamten angeordnete Teilzeitbeschäftigung (vgl. zur Verfassungswidrigkeit der antraglosen Teilzeitbeschäftigung von Beamten BVerfG…, Beschluss vom 19.9.2007, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn 16) - unzulässig.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Beamter, nachdem ihm ein Beförderungsdienstposten als Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit übertragen worden ist, noch vor dem Ablauf der genannten mindestens drei Jahre langen "Wartefrist" unter Berufung auf die Unwirksamkeit des "Drei-Jahres-Vorbehaltes" die Übertragung eines Vollzeitdienstpostens der Besoldungsgruppe A 11 und rückwirkend ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung begehrt, ihn besoldungs- und versorgungsrechtlich mit einem vollzeitbeschäftigten Beamten gleichzustellen (vgl. zu den schwierigen Rechtsfragen, die sich insoweit in den Fällen der antraglosen Teilzeitbeschäftigung von Beamten gestellt haben, BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 13.1.2009 - 5 LB 312/08 -, juris; Urteil vom 17.7.2012 - 5 LB 440/11 -).
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 C 1.20
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei …
Ob ein solcher Ausnahmefall angenommen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (… BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 18.19 - BVerwGE 169, 318 Rn. 42). - OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 446/11
Verpflichtung zur besoldungsrechtlichen rückwirkenden Gleichstellung einer …
Das Berufungszulassungsverfahren ist nach zwischenzeitlichem Ruhen und dem Abschluss des Revisionsverfahrens, das mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (- BVerwG 2 C 50.09 -, juris) geendet hat, am 18. April 2011 unter dem Aktenzeichen 5 LA 143/11 wieder aufgenommen worden.Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Verfahren mit seinem Grundsatzurteil vom 24. Februar 2011 (- BVerwG 2 C 50.09 -, juris) das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 2009 (- 5 LB 312/08 -, juris), soweit der Senat der dort klagenden Lehrkraft für die Zeit vom 30. August 2000 bis zum 31. Juli 2001 einen Anspruch auf besoldungsrechtliche Gleichstellung mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft zuerkannt hatte, aufgehoben und die Klage auch insoweit abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O., Rn 10 ff.) zu den auch im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Rechtsfragen die folgenden Feststellungen getroffen:.
Von einer zulässigen Ergänzung von Ermessenserwägungen ist ersichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Revisionsurteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O.) ausgegangen, weil es anderenfalls in dem vergleichbaren Rechtsstreit nicht zu der Einschätzung hätte gelangen können, dass das behördliche Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. ebenso auch die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Hannover, Urteil vom 7.11.2011 - 13 A 2002/11 -, Osnabrück, Urteil vom 7.12.2011 - 3 A 37/11 - und Oldenburg, Urteil vom 16.5.2012 - 6 A 937/11 -).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 (a. a. O., Rn 19) deutlich gemacht, dass eine Ermessensentscheidung, die den störungsfreien Ablauf des Schulunterrichts während des laufenden Schuljahres berücksichtigt, nicht zu beanstanden ist.
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 5.13
Hauptberuflichkeit; amtsangemessene Alimentation; Vollzeitbeschäftigung; …
Entscheidungen über Anträge dieser Lehrer auf Vollzeitbeschäftigung vor Beginn des Schuljahres 2008/2009 stehen im behördlichen Ermessen; die Ermessensausübung hat sich an den gesetzlichen Regelungen über die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung während einer freiwillig eingegangenen Teilzeitphase zu orientieren (im Anschluss an das Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58).Die auf verfassungswidriger gesetzlicher Grundlage teilzeitbeschäftigten Lehrer haben dann nicht ab der Nichtigerklärung des Gesetzes, sondern erst ab Beginn des darauf folgenden Schuljahres im Wege der Reduktion des Ermessens nach § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG auf Null einen Anspruch auf Aufhebung der Teilzeitanordnung, d.h. auf Vollzeitbeschäftigung (Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 22 f. = NVwZ 2011, 888).
Vielmehr muss er über deren Aufhebung für die Zeit ab Eingang des Antrags eine Ermessensentscheidung nach § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG treffen, die sich an den allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in der Teilzeitphase zu orientieren hat (Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 20 f.).
- BVerwG, 08.06.2021 - 9 B 26.20
Rücknahme von auf der rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F. …
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 18.19
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei bestandskräftig gewordenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18
Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 2021/13
Rücknahme eines bestandskräftigen Ruhensbescheids bei Beziehen der Ruhensregelung …
- VG Gelsenkirchen, 20.02.2024 - 19 K 1448/23
Schlussbescheid; Soforthilfe; Corona; Wiederaufgreifen; DSGVO; automatisierte …
- OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12
Möglichkeiten zur anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten vor der …
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11
Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt; …
- OVG Hamburg, 28.02.2013 - 1 Bf 10/12
Rücknahme einer rechtswidrigen Versorgungsfestsetzung
- BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14
Alimentationsprinzip, Altersteilzeit, Änderung, Blockmodell, Freistellung, …
- BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17
Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 24.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 1 A 707/15
Rücknahme bzw. Abänderung eines bestandskräftigen rechtswidrigen Ruhensbescheides …
- BVerwG, 13.08.2020 - 1 C 23.19
Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19
Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
Rücknahme eines rechtswidrigen belastenden Dauerverwaltungsakts mit Wirkung für …
- VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 5 K 13.679
Wechsel von einer Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung; Grundsatz von Treu und …
- VGH Bayern, 17.03.2015 - 19 ZB 13.1582
Rücknahme einer Abmarkung; Anhörung vor Abmarkung; einwandfreier …
- BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 1.20
Fehlender Wiederaufgreifensgrund für bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren …
- VG Potsdam, 25.04.2012 - 2 K 1322/11
Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"
- BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 11.22
Versorgungsanspruch eines vor Vollendung des 17. Lebensjahres ernannten …
- VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287
Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr, …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21
Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines …
- VG Würzburg, 28.03.2017 - W 1 K 16.978
Reduzierung des Ermessens zum Wiederaufgreifen bestandskräftiger Ruhensregelung …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 5.20
Ruhen eines Teils des Ruhegehalts eines Soldaten wegen Versorgungsleistungen aus …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 7.20
Ruhen eines Teils des Ruhegehalts eines Soldaten wegen Versorgungsleistungen aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 1 A 1693/19
Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung auf Null; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 4 S 1790/10
Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens allein wegen Nichtigerklärung …
- VG Karlsruhe, 01.02.2021 - 2 K 7474/19
Freizügigkeitsrecht für drittstaatsangehörigen Anverwandten eines Unionsbürgers; …
- VG Sigmaringen, 17.10.2018 - 10 K 6420/17
Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung auf null; Gleichmäßigkeit …
- OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 LA 291/10
Nichtzurücknehmen der auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhenden Festsetzung …
- VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der …
- VGH Bayern, 02.08.2011 - 3 BV 10.1804
Ermessen bei Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts mit Dauerwirkung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 20 A 2476/10
Anspruch eines Inhabers von Geflügelschlachtereien auf Rückerstattung von nach …
- VG Potsdam, 25.04.2012 - 2 K 737/11
Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"
- VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
- BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11
Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme; …
- BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens betreffend die Rückforderung von …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 34.13
Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der bestandskräftigen Teilzeitanordnung und …
- VG Cottbus, 13.01.2020 - 6 K 2546/17
Beiträge
- VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 257/17
Eine Reduzierung des in § 130 Abs. 1 AO eingeräumten Rücknahmeermessens auf Null …
- VG München, 18.11.2014 - M 21 K 12.2042
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der konkreten …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 31.13
Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der Teilzeitanordnung und auf …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 32.13
Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der Teilzeitanordnung der …
- VG Köln, 10.12.2014 - 23 K 5399/12
Ruhen der Versorgungsbezüge eines ehemaligen Berufssoldaten aufgrund des Erhalts …
- VGH Bayern, 27.11.2014 - 6 ZB 14.1549
Bundesbeamtenrecht; familienbedingte Teilzeit; langfristige Erkrankung; Antrag …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 24.13
Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 29.13
Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 26.13
Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 25.13
Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der Teilzeitanordnung und auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12
Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der …
- VG Köln, 10.12.2014 - 23 K 7126/11
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 27.13
Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 28.13
Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines …
- BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines …
- VG Köln, 22.06.2016 - 23 K 3098/14
Berechnung des Ruhegehalts eines Berufssoldaten
- VG Köln, 10.12.2014 - 23 K 4957/12
- VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 5019/16
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
Heranziehung zu einer Filmabgabe
- VG Köln, 16.10.2019 - 23 K 10152/17
- VG Köln, 22.06.2016 - 23 K 5169/14
Berechnung des Ruhegehalts eines Berufssoldaten
- OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung …
- VG Köln, 10.08.2016 - 23 K 1393/12
Berücksichtigung des Ruhegehaltssatzes bei der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der …
- VG Hannover, 11.12.2012 - 2 A 4726/11
Bestandskraft; Ermessensreduzierung; schlechthin unerträglich; …
- VG Hannover, 07.11.2011 - 13 A 2002/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2023 - 1 L 97/22
Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Wege der …
- VG Köln, 12.02.2020 - 23 K 1489/18
- BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 2.20
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens wegen rechtswidrig festgesetzter …
- VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19
Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem …
- VG Köln, 06.06.2018 - 23 K 897/14
- OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 10 LC 180/10
Verpflichtung zur Überprüfung bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen durch …
- BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11
Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des …
- VG Cottbus, 10.09.2018 - 6 K 977/17
Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides
- OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 10/14
Anspruch auf Aufhebung einer bestandskräftigen Teilzeitbeschäftigungsanordnung …
- VG Augsburg, 12.03.2018 - Au 2 K 17.162
Festsetzung von Versorgungsbezügen
- VerfGH Bayern, 20.08.2019 - 2-VII-18
Unzulässige Popularklage gegen außer Kraft getretene Regelungen zur …
- VG Cottbus, 20.05.2019 - 6 K 890/17
Anspruch auf Rücknahme eines Beitragsbescheides
- VG Cottbus, 08.08.2019 - 6 K 1758/17
Anspruch auf Aufhebung bzw. Änderung eines Bescheides über Wassergebühren
- VG Cottbus, 02.07.2019 - 6 K 1358/17
Klage auf Rücknahme eines bestandskräftigen …
- VG Cottbus, 20.08.2019 - 6 K 862/17
Trinkwasserbeitrag
- VG Cottbus, 29.10.2019 - 6 K 707/18
Trinkwasserbeitrag; Anspruch auf Aufhebung der bestandkräftigen Beitragsbescheide …
- BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
Beruhen einer ablehnenden Entscheidung des Bundesverwaltungsamts auf einer …
- VG Cottbus, 10.09.2019 - 6 K 953/17
Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides
- VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 2236/18
Rücknahmepflicht bei verfassungswidrigem Beitragsbescheid; Reduzierung des …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2019 - 8 K 1878/16
Aufhebung eines bestandskräftigen Kanalanschlussbeitragsbescheides in einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 1 B 1316/12
Rechtmäßigkeit der Abänderung des Ruhensbescheides im Wege der (teilweisen) …
- VG Cottbus, 03.09.2019 - 6 K 732/17
Rücknahme eines rechtswidrigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides
- VG Gera, 26.03.2019 - 1 K 598/17
Neufestsetzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Änderung der …
- VGH Bayern, 25.07.2018 - 3 ZB 18.897
Festsetzung von Versorgungsbezügen - Amtsangemessene Alimentation
- VG Würzburg, 16.11.2020 - W 8 K 18.1284
Erfolglose Klage gegen die Rückforderung von Zuwendungen aus dem Kulturfonds …
- VG Cottbus, 19.11.2019 - 6 K 2551/17
Beiträge
- VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 9 K 19.01325
Anfechtungsklagen gegen Abmarkungsbescheide, Nachweis der Grundstücksgrenze im …
- VG Cottbus, 28.10.2019 - 6 K 707/18
Trinkwasserbeitrag
- VG Würzburg, 21.01.2019 - W 1 K 17.1465
Unzulässigkeit der Klage infolge Versäumung der Widerspruchsfrist
- VG Potsdam, 25.07.2018 - 8 K 4589/16
- VG Köln, 19.07.2013 - 9 K 5226/11
Ruhensregelung; Anspruch auf Neuberechnung des Ruhensbetrages nach Bestandskraft …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2019 - 8 K 949/17
Auch dann kein Anspruch auf Aufhebung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 1 B 1319/12
Vorliegen eines Ermessensfehlers der Behörde bei Ablehnung der Rücknahme eines …
- VG Potsdam, 28.06.2018 - 12 K 5116/16
Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über den Finanzierungszuschuss für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 1 B 1318/12
Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige …
- VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
Syrien: Dublin Griechenland: Keine systemischen Mängel bei jungem Mann, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 4 B 72.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; maßgeblicher Zeitpunkt Eintritt in …
- VG Würzburg, 05.05.2021 - W 1 K 21.225
Unzulässige Klage, da Widerspruch verfristet, kein Anspruch auf Wiedereinsetzung …
- VG Augsburg, 15.10.2015 - Au 2 K 15.295
Wideraufgreifen, Verfassungsprinzip, Ermessensentscheidung, Ruhestandsbeamter, …
- VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010
Antrag auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen …
- VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
Rückübertragung einer landwirtschaftlichen Fläche; versehentliche Umtragung; …
- VG Köln, 23.10.2019 - 23 K 7340/18
- VG Potsdam, 28.06.2018 - 12 K 1980/11
Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über den Finanzierungszuschuss für …
- VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5009
Antrag auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen …
- VG Freiburg, 18.11.2011 - 3 K 392/11
Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts; …
- VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5011
Antrag auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen …
- VG Würzburg, 22.11.2011 - W 1 K 11.529
Feststellung der Nichtigkeit einer Norm durch das BVerfG (Verlängerung der …