Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 3 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 80 Abs. 7 VwGO; § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO; § 123 VwGO; § 38 Abs. 2 NHG
Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für den unterlegenen Bewerber einen belastenden Verwaltungsakt dar; Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren als für den unterlegenen Bewerber belastender ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Streit um die Besetzung der Präsidentenstelle der Fachhochschule Hannover entschieden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für den unterlegenen Bewerber einen belastenden Verwaltungsakt dar; Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren als für den unterlegenen Bewerber belastender ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.11.2010 - 2 B 4796/10
- VG Hannover, 17.03.2011 - 2 B 550/11
- OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Papierfundstellen
- NVwZ 2011, 891
- DVBl 2011, 972
- DÖV 2011, 739
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (- BVerwG 2 C 16.09 -, juris) ist weiterhin davon auszugehen, dass die Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren für den unterlegenen Bewerber einen belastenden Verwaltungsakt darstellt (…im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris).Denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 4. November 2010 (- BVerwG 2 C 16.09 -, juris) entschieden, dass die Ernennung des in einem Stellenbesetzungsverfahren erfolgreichen Bewerbers ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung ist, der in die Rechte der unterlegenen Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG eingreift (…vgl. Leitsatz 1 und Rn. 17 ff des juris-Langtextes).
Aus diesen Feststellungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (a. a. O.) kann allerdings nach Auffassung des Senats nicht zwingend der Schluss gezogen werden, dass nunmehr auch gegen die der Ernennung vorausgehende Auswahlentscheidung Rechtsschutz durch Erhebung einer Anfechtungsklage des unterlegenen Bewerbers geboten wäre mit der Folge, dass eine gegen die Auswahlentscheidung erhobene Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung hätte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. November 2010 (a. a. O.) ausgeführt, dass die gesonderten Mitteilungen der Auswahlentscheidung an jeden Bewerber, einmal positiven, ansonsten negativen Inhalts, keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen darstellen, sondern die einheitliche, rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt geben (…Rn. 25 des juris-Langtextes).
Welche Rechtsnatur die Auswahlentscheidung hat, lässt sich diesen Ausführungen des Bundesverwaltungsgericht s nicht ohne Weiteres eindeutig entnehmen (vgl. dazu einerseits Wieland/Seulen, "Durchbrechung der Ämterstabilität bei Rechtsschutzvereitelung", DÖD 2011, 69 ff., 72, 73, die die Frage aufwerfen, ob diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgericht s bedeuten sollen, dass aufgrund Fehlens einer Regelungsfunktion und damit einer Verwaltungsaktqualität Widerspruch und Klage gegen die Auswahlentscheidung nicht mehr möglich sein sollen; andererseits Dr. von Roetteken, Anmerkung vom 18. Mai 2011 zum o. g. Urteil des BVerwG, juris, und "Konkurrenzschutz im Beamtenrecht nach dem Urteil des BVerwG vom 4.11.2010 - 2 C 16.09", ZBR 2011, 73 ff., 76, 77, der aufgrund der vom Bundesverwaltungsgericht hervorgehobenen einheitlichen Natur der Auswahlentscheidung einen Rechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung mittels einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage bejaht, wobei die Anfechtungsklage gegen die Auswahlentscheidung aufschiebende Wirkung habe).
Nach der gebotenen sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage, die angesichts des Umstandes, dass der Antragsgegner beabsichtigt hatte, die Beigeladene trotz des noch nicht beendeten Beschwerdeverfahrens ab dem 1. Juni 2011 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Fachhochschule C. zu beauftragen, den sogenannten Hänge- oder Schiebebeschluss des Senats vom 30. Mai 2011 erforderlich gemacht hat (…vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Zwischenregelung Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 123 Rn. 29 und § 80 Rn. 170), ist der Senat zu der Einschätzung gelangt, dass die Auswahlentscheidung auch bei Zugrundelegung des Urteils des Bundesverwaltungsgericht s vom 4. November 2010 (a. a. O.) nach wie vor einen den unterlegenen Bewerber belastenden Verwaltungsakt darstellt, gegen den der Unterlegene Widerspruch bzw. - wie hier in Niedersachsen - Klage erheben kann (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris, Rn. 20 des juris-Langtextes).
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht s vom 4. November 2010 (a. a. O.) lässt sich nicht entnehmen, dass das Bundesverwaltungsgericht von dem bisherigen "allgemein praktizierten Modell des vor die Ernennung gezogenen Rechtsschutzes im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010, a. a. O., Rn. 32 des juris-Langtextes) abweichen und - wie Dr. von Roetteken (…a. a. O.) meint - den Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung durch Anwendung der Vorschriften der §§ 80, 80 a VwGO ändern wollte mit der Folge, dass jede Auswahlentscheidung mit einer Anordnung des Sofortvollzugs versehen werden müsste.
Vielmehr beschreibt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. November 2010 (a. a. O.) ausführlich das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO zur Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Rnrn. 31 und 32 des juris-Langtextes), ohne eine Veränderung der Gestaltung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auswahlentscheidung in den Blick zu nehmen.
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (- BVerwG 2 C 16.09 -, juris) ist weiterhin davon auszugehen, dass die Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren für den unterlegenen Bewerber einen belastenden Verwaltungsakt darstellt (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris).Gegen die Auswahlentscheidung kann der unterlegene Bewerber mit einer Klage auf Neubescheidung Rechtsschutz in Anspruch nehmen, wobei dann im Verwaltungsstreitverfahren die einheitliche Auswahlentscheidung überprüfbar ist (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris).
Nach der gebotenen sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage, die angesichts des Umstandes, dass der Antragsgegner beabsichtigt hatte, die Beigeladene trotz des noch nicht beendeten Beschwerdeverfahrens ab dem 1. Juni 2011 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Fachhochschule C. zu beauftragen, den sogenannten Hänge- oder Schiebebeschluss des Senats vom 30. Mai 2011 erforderlich gemacht hat (…vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Zwischenregelung Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 123 Rn. 29 und § 80 Rn. 170), ist der Senat zu der Einschätzung gelangt, dass die Auswahlentscheidung auch bei Zugrundelegung des Urteils des Bundesverwaltungsgericht s vom 4. November 2010 (…a. a. O.) nach wie vor einen den unterlegenen Bewerber belastenden Verwaltungsakt darstellt, gegen den der Unterlegene Widerspruch bzw. - wie hier in Niedersachsen - Klage erheben kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris, Rn. 20 des juris-Langtextes).
Zu diesem Begehren verhilft ihm vielmehr nach wie vor die auf Neubescheidung gerichtete Verpflichtungsklage gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, wobei dann im Verwaltungsstreitverfahren die einheitliche Auswahlentscheidung überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988, a. a. O., Rn. 20 des juris-Langtextes).
Aus alledem folgt, dass der unterlegene Bewerber nur durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verhindern versuchen kann, dass durch die Ernennung eines anderen Bewerbers vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. wiederum BVerwG, Urt. v. 25.08.1988, a. a. O., Rn. 20 des juris-Langtextes).
Auch diesen Ausführungen lässt sich entnehmen, dass das Bundesverwaltungsgericht an seiner Rechtsprechung festhält, dass sich der Bewerbungsverfahrensanspruch grundsätzlich vor Ernennung des ausgewählten Konkurrenten mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO sichern lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988, a. a. O.;… vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 -, juris, Rn. 9 des juris-Langtextes).
- VG Hannover, 22.11.2010 - 2 B 4796/10
Recht auf persönliche Vorstellung im Senat nach § 4 Abs. 1 Wahlordnung (WO) bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Das Verwaltungsgericht hat in rechtlich nicht zu beanstandender Weise seinen Beschluss vom 22. November 2010 (2 B 4796/10) geändert und den Antrag des Antragstellers, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die Stelle einer Präsidentin der Fachhochschule C. mit der Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden worden ist, abgelehnt.Der Antragsteller hatte seinerzeit um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22. November 2010 (2 B 4796/10) erwirkt, weil er erwartete, dass nach dem Votum des Senats der Fachhochschule C. die Auswahlentscheidung sogleich vollzogen werde.
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris). - BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07
Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Auch diesen Ausführungen lässt sich entnehmen, dass das Bundesverwaltungsgericht an seiner Rechtsprechung festhält, dass sich der Bewerbungsverfahrensanspruch grundsätzlich vor Ernennung des ausgewählten Konkurrenten mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO sichern lässt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988, a. a. O.; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 -, juris, Rn. 9 des juris-Langtextes). - BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Zwar folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle die Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris). - VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
Stellenbesetzung Rechnungshof - Auswahlkriterien; Mobilität; unmittelbar …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Der den Beteiligten mit richterlicher Verfügung vom 30. Mai 2011 zur Kenntnis gegebenen Auffassung des Dr. von Roetteken (…a. a. O.) vermag der Senat nicht zu folgen, weil sie dem vorrangigen Rechtsbegehren des unterlegenen Bewerbers, seinen eigenen Bewerbungsverfahrensanspruch durchzusetzen, nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. auch VG Bremen, Beschl. v. 11.05.2011 - 6 V 2019/10 -, juris, Rn. 16 des juris-Langtextes). - OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Es spricht aber bereits Überwiegendes dafür, dass diese Grundsätze in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit dann nicht im gleichen Maße anzuwenden sind, wenn - wie hier - die Entscheidungsbefugnis über die Besetzung des freien Dienstpostens einem Wahlgremium übertragen ist (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris zum Konkurrentenstreit bei kommunalen Wahlbeamten). - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Es ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1981 - BVerwG 2 C 42.79 -, juris).
- VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH
(VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2011 - 4 S 2597/11 - OVG Lüneburg, Beschl. vom 08.06.2011 - 5 ME 91/11 -, NVwZ 2011, 891). - OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats besteht für eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Konkurrenten regelmäßig ein Anordnungsgrund, weil die Ernennung des Konkurrenten im Falle der Feststellung, dass dieser sich auf der Beförderungsstelle bewährt hat, (grundsätzlich) unumkehrbar wäre und der Konkurrent selbst im Falle der zeitnahen Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens noch immer die Möglichkeit hätte, auf der streitigen Stelle einen Bewährungsvorsprung vor dem unterlegenen Bewerber zu erlangen (Nds. OVG…, Beschluss vom 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 10.4.2012 - 5 ME 44/12 -, juris Rn. 11; vgl. auch - in Auseinandersetzung mit BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 [- BVerwG 2 C 16.09 -, juris] - Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris Rn. 14). - VGH Hessen, 18.07.2018 - 1 B 2029/17
Besetzungsverfahren W3-Professur / Widerspruchserhebung per (einfacher) E-Mail
Das Beschwerdegericht geht sonach weiterhin davon aus, dass ebenso wie in Konkurrentenverdrängungssituationen im Allgemeinen auch in beamtenrechtlichen Konkurrentenverdrängungslagen strukturell die interne Auswahlentscheidung und deren Umsetzung durch zwei materiell-rechtlich verbundene, aber formal verschiedene Einzelakte, nämlich die Ablehnung der Ernennung des nicht ausgewählten und die Ernennung des ausgewählten Bewerbers, zu unterscheiden sind (vgl. Senatsbeschl. v. 23.08.2011 - 1 B 1284/11 - juris; Nds. OVG, Beschl. v. 08.06.2011 - 5 ME 91/11 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17
Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber …
Die im Urteil vom 4. November 2010 enthaltene Passage, "die gesonderten Mitteilungen der Auswahlentscheidung an jeden Bewerber, einmal positiven, ansonsten negativen Inhalts, stellen keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen dar, sondern geben die einheitliche, rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt" (…a.a.O. Rn. 25), wurde in Teilen der Rechtsprechung und Literatur dahingehend interpretiert, dass es sich bei der Auswahlentscheidung (weiterhin) um einen Verwaltungsakt handele, der in der so genannten Konkurrentenmitteilung den Bewerbern jeweils bekannt gegeben werde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 - juris Rn. 12; VGH Kassel…, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 - juris Rn. 3;… unter Hinweis auf Unklarheiten der Entscheidung: Wieland/Seulen, DÖD 2011, S. 69 ). - VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren
Die Qualifizierung der Auswahlentscheidung als einheitliche, rechtlich untrennbare Entscheidung (…BVerwG, a. a. O., Rdnr. 25; v. Roetteken, Konkurrenzschutz im Beamtenrecht nach dem Urteil des BVerwG vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - ZBR 2011, 73) ist missverständlich (wie hier: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 - NVwZ 2011, 891 = DVBl. 2011, 872). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11
Anforderung an die Plausibilisierung bei zentralisierter Beurteilung
Der vorläufige Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren richtet sich auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (- 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102) nach § 123 VwGO (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris).(Rn.45).Effektiver Rechtsschutz im Konkurrentenstreitverfahren ist also nach wie vor regelmäßig nur über einen Antrag nach § 123 VwGO zu erlangen (ebenso VGH Kassel…, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151, Rn. 2 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972, Rn. 14 bei juris; OVG Hamburg…, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris Rn. 12).
- OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung …
Die von dem Antragsteller angegriffene Auswahlentscheidung des Antragsgegners erweist sich bei der auch im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung - die Verwaltungsgerichte dürfen sich bei der rechtlichen Überprüfung der Bewerberauswahl im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht auf eine wie auch immer geartete summarische Prüfung beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris) - als rechtsfehlerhaft. - VG Berlin, 21.06.2023 - 36 K 263.20
Aufhebung einer Beförderung
Ein abgelehnter Bewerber müsse alles rechtlich Zulässige und ihm Zumutbare unternehmen, um die Beförderung des Konkurrenten zu stoppen und den Vollzug der Auswahlentscheidung zu unterbinden (Hinweis auf OVG Lüneburg v. 17. März 2010 - 5 ME 91/11).In der Rechtsprechung des BVerwG ist anerkannt, dass (jedenfalls) die durch Ernennung vollzogene Beförderungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten für den nicht zum Zuge gekommenen Mitbewerber als Verwaltungsakt mit Drittwirkung anzusehen ist, der geeignet ist, ihn in seinen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 GG zu verletzen, soweit ihm nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, vorbeugenden Rechtsschutz gegen die Ernennung in Anspruch zu nehmen (…BVerwG, Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 17; dem folgend etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 - juris Rn. 9 und VG Stuttgart, Urt. v. 30. Juni 2021 6 K 1377/20 - BeckRS 2021, 19069 Rn. 24/25).
- OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen …
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leitsatz zum Urteil vom 25. August 1988 (BVerwGE 80, 127 = NVwZ 1989, 158) obiter die Meinung vertreten hatte, dass die Mitteilung der Auswahlentscheidung einen Verwaltungsakt darstelle, dürfte hieran nach dem Urteil vom 4. November 2010 (NVwZ 2011, 358), das der Ernennung Verwaltungsaktsqualität beilegt, nicht mehr festzuhalten sein (a. A. NdsOVG, Beschl. v. 8. Juni 2011, NVwZ 2011, 891, das im Ergebnis aber auch davon ausgeht, dass sich der vorläufige Rechtsschutz nach § 123 VwGO richtet; sowie Roetteken, ZBR 2011, 73 ff., der § 80a VwGO für anwendbar hält). - OVG Sachsen, 04.08.2011 - 2 B 34/11
Berücksichtigung einer Bewerbung bei einem erneuten Auswahlverfahren wegen der …
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leitsatz zum Urteil vom 25. August 1988 (BVerwGE 80, 127 = NVwZ 1989, 158) obiter die Meinung vertreten hatte, dass die Mitteilung der Auswahlentscheidung einen Verwaltungsakt darstelle, dürfte hieran nach dem Urteil vom 4. November 2010 (NVwZ 2011, 358), das der Ernennung Verwaltungsaktsqualität beilegt, nicht mehr festzuhalten sein (a. A. NdsOVG, Beschl. v. 8. Juni 2011, NVwZ 2011, 891, das im Ergebnis aber auch davon ausgeht, dass sich der vorläufige Rechtsschutz nach § 123 VwGO richtet; sowie Roetteken, ZBR 2011, 73 ff., der § 80a VwGO für anwendbar hält). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 62.11
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt; …
- OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 5 ME 2/16
Anlassbeurteilung; Auswahlerwägung; Begründung; belastender Verwaltungsakt; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
Vorläufiger Rechtsschutz bei Klage des unterlegenen Bewerbers im Auswahlverfahren …
- OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12
Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine …
- VG München, 19.12.2017 - M 5 K 17.3384
Nachbesserung der Auswahlerwägungen durch Widerspruchsbehörde
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2014 - 1 M 18/14
Rechtsschutz eines Beamten im Falle seines Ausschlusses aus einem …
- VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
Sicherstellung grundsätzlich regelmäßig stattfindender dienstlicher …
- VG Berlin, 02.06.2015 - 28 L 123.15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auswahlentscheidung
- VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
- VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20
Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel; …
- VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren; Beteiligung der Personalvertretung …
- VG Gießen, 17.08.2011 - 5 L 1020/11
Statthafte Antragsart in Konkurrenteneilverfahren
- VG Schleswig, 14.04.2020 - 12 B 82/18
Stellenbesetzung
- VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Konkurrentenstreitverfahren nach Ernennung …
- VG München, 18.09.2015 - M 5 K 14.3406
Bewerbungsverfahrensanspruch: Dienstpostenbesetzung und Dienstpostenkonkurrenz
- VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
Konkurrenzschutz bei Beförderungsauswahl; Konkurrenzschutz bei …
- VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 298/12
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine im Wege der Versetzung getroffene …
- VG München, 03.12.2020 - M 5 K 20.2960
Bevorzugung von Versetzungsbewerbern
- VG München, 16.03.2015 - M 5 SE 15.801
Stellenbesetzung
- VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
- VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
Beförderung; Beförderungsrichtlinie; Binnendifferenzierung; Leistungsgrundsatz; …
- VG München, 10.10.2011 - M 5 E 11.2235
Dienstpostenbesetzung; stellvertretende Referatsleitung; gezielte …
- VG München, 21.05.2015 - M 5 E 15.1163
Dienstpostenbesetzung, Verfahrenshandlung, Auswahlentscheidung, Absage, …
- VG München, 15.04.2014 - M 5 K 13.4617
Stellenbesetzung; Versetzungsbewerber; besondere dienstliche Gründe
- VG München, 24.01.2017 - M 5 K 16.3452
Prinzip der Bestenauslese bei Konkurrenz zwischen Beförderungs- und …
- VG München, 05.06.2014 - M 5 K 13.5503
Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsprofil; vierte Qualifikationsebene; …
- VG München, 11.12.2013 - M 5 K 12.6165
Stellenbesetzung; Versetzungsbewerber; besondere dienstliche Gründe
- VG München, 17.06.2013 - M 5 E 13.1715
Dienstpostenbesetzung; dienstliche Beurteilung; Aktualität; Vergleichbarkeit
- VG Cottbus, 15.07.2022 - 9 L 168/22
- VG München, 06.03.2017 - M 5 K 16.2455
Konkurrenz interner und externer Bewerber
- VG München, 21.11.2011 - M 5 E 11.3514
Stellenbesetzung; Rechtsschutzbedürfnis; fehlende Auswahlentscheidung; fehlender …